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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Landesausführungsgesetz des Gewalthilfegesetzes beschlossen

Justizministerin Bernhardt: „Wir verbessern den Schutz vor Gewalt.“ / Der Landtag von MV beschließt das Landesausführungsgesetz des Gewalthilfegesetzes und wird über die Landesstrategie informiert.

Schwerin – „Es ist ein wichtiger Tag für einen verbesserten Schutz vor Gewalt, vor allem für Frauen und Mädchen. Der Landtag hat heute das Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz beschlossen. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass Frauenschutzhäuser und das Beratungs- und Hilfenetz ab dem kommenden Jahr auf den Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ab dem 1. Januar 2032 vorbereitet werden. Denn das Gewalthilfegesetz des Bundes verpflichtet die Länder ab dem 1. Januar 2027, ein ausreichendes, niedrigschwelliges, fachliches und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bereitzustellen.

Parallel zum Beschluss des Ausführungsgesetzes haben wir in Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Meilenstein gesetzt. Denn mit der Landesstrategie haben wir erstmals eine ressortübergreifende Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt. Beides sind zentrale Maßnahmen unseres Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms“, erklärte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach dem Beschluss des Landtags MV zum TOP6, DrS 8/6580 und DrS 8/6715 sowie zur Beratung zur DrS 8/6669.

„Gleichstellung erschöpft sich nicht in Leitbildern oder Programmen auf dem Papier. Gleichstellung bedeutet, Verantwortung zu übernehmen. Gleichstellung bedeutet, Frauen wirksam zu schützen. Gleichstellung bedeutet, politische Ziele in konkretes staatliches Handeln zu übersetzen. Wir als Landesregierung setzen einen besonderen Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Kindern. Gewalt gegen Frauen ist kein Randproblem, sondern eine der schwersten Verletzungen von Menschenrechten. Sie betrifft unser Land jeden Tag.

Allein im vergangenen Jahr wurden im Beratungs- und Hilfenetz Mecklenburg-Vorpommerns mehr als 7.000 erwachsene Betroffene erfasst, davon fast 6.200 Frauen. Gleichzeitig waren mehr als 6.100 Kinder und Jugendliche von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen oder mitbetroffen. Das zeigt: Es braucht einen Staat, der Schutz nicht dem Zufall überlässt“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„Mit dem Gewalthilfegesetz des Bundes wurde erstmals ein verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen. Mit dem Ausführungsgesetz setzen wir für Mecklenburg-Vorpommern diesen Auftrag um. Wir sind damit eines der ersten Bundesländer. Das ist auch den Abgeordneten des Landtags zu verdanken, die ein zügiges parlamentarisches Verfahren ermöglicht haben. Nun können wir sieben Schutz- und Beratungsregionen schaffen. Wir stärken die wohnortnahe Versorgung und sorgen für klare Zuständigkeiten. Dafür erarbeiten wir nun eine Entwicklungsplanung und ein tragfähiges Finanzierungskonzept zusammen mit den Ressorts, Kommunen und Trägern“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

„Ebenso wichtig ist aber die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Sie löst damit den Dritten Landesaktionsplan gegen häusliche und sexualisierte Gewalt und setzt die Vorgaben der Istanbul-Konvention, die seit 2018 in Deutschland gilt, um. Dabei bündelt sie Prävention, Schutz und Intervention in einem gemeinsamen Ansatz. Sie macht deutlich, dass Gewaltschutz nicht erst dann beginnt, wenn die Polizei gerufen wird. Gewaltschutz beginnt deutlich früher. Die Strategie beschreibt über alle Ressorts hinweg konkrete Maßnahmen. Dabei geht es um die Sensibilisierung von Fachkräften. Es geht um gute Schutzkonzepte in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Vereinen.

Die Landesstrategie schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen, mit dem wir die Istanbul-Konvention dauerhaft und systematisch in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen. Gleichstellung zeigt sich dort, wo Frauen Schutz finden und Kinder Sicherheit erfahren, wo der Staat Verantwortung übernimmt. Genau dafür stehen das Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz und die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Entscheidend ist, Frauen und ihre Kinder besser vor Gewalt zu schützen“, erklärte Ministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Schwerin – Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat heute den Gesetzesentwurf des Innenministeriums für ein neues Landeskatastrophenschutzgesetz (LKSG MV) verabschiedet. Mit diesem modernen Rechtsrahmen legt das Land den Grundstein für einen leistungsfähigen und zukunftsorientierten Katastrophenschutz und stärkt die Sicherheit der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Entscheidung des Landtages ist ein starkes Signal für die Sicherheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereignissen, neue Risikolagen sowie veränderte Anforderungen an den Bevölkerungsschutz machen eine zeitgemäße gesetzliche Grundlage erforderlich“, erklärte Innenminister Christian Pegel und:

„Das neue Gesetz stärkt die Vorsorge, verbessert die Führungs- und Kommunikationsstrukturen und erhöht die Einsatzfähigkeit aller beteiligten Akteure. Damit machen wir jetzt einen großen Schritt nach vorne – für eine noch effektivere Vorsorge, eine bessere Koordination im Krisenfall und den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor Gefahrenlagen aller Art.“

Das Landeskatastrophenschutzgesetz wurde umfassend neu strukturiert und inhaltlich weiterentwickelt. Es setzt insbesondere auf mehr Flexibilität, bessere Koordination und eine stärkere Vorsorge. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren mit Krisen haben die bestehenden Strukturen auf die Probe gestellt und aufgezeigt, in welcher Form diese weiterentwickelt werden müssen. Das Gesetz stärkt daher Warnung, Führung, Koordination und Vorsorge und vereinfacht bestehende Abläufe.

„So können neue Landeseinheiten künftig schneller aufgestellt und ereignisbezogene Einrichtungen unkompliziert eingebunden werden – immer orientiert an der konkreten Lage vor Ort“, erläutert der Minister und betont: „Vorbeugen ist besser als heilen – das gilt auch im Katastrophenschutz. Durch dieses Gesetz werden Risiken bereits im Vorfeld erkannt und minimiert. Nur so können wir Leben retten und Schäden begrenzen.“

Erstmals wird ein landesweites Krisenreaktionsmanagement festgelegt. Der neue Krisenbegriff ermöglicht es, bereits bei drohenden oder langanhaltenden Lagen – etwa bei Pandemien, Energieengpässen oder Angriffen auf kritische Infrastrukturen – strukturiert zu handeln, ohne den Eintritt einer Katastrophe abwarten zu müssen. Einheitliche Führungsstrukturen, feste Kontaktstellen und die Verstetigung der KRITIS-Koordinierungsstelle erhöhen dabei die Übersicht und die Handlungsfähigkeit. Das Gesetz legt nun klare Regeln fest, wer wann Verantwortung trägt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung wird landesweit einheitlich geregelt. Spontanhelfende werden erstmals klar definiert und von den originären Kräften des Katastrophenschutzes abgegrenzt. Dies ist eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit.

Darüber hinaus wird die Eigenvorsorge der Bevölkerung gestärkt, ein Katastrophenvoralarm eingeführt, die Datenschutzregelungen modernisiert und die Beschaffung von Fahrzeugen sowie Großgeräten künftig effizienter per Verordnung geregelt.

„Dieses Gesetz stärkt die Resilienz Mecklenburg-Vorpommerns nachhaltig. Es erhöht die Sicherheit der Menschen und würdigt zugleich die herausragende Bedeutung unserer – überwiegend ehrenamtlich tätigen – Einsatzkräfte. Ihr Engagement ist das Rückgrat unseres Katastrophenschutzes. Doch Katastrophenschutz ist keine Einbahnstraße. Er gelingt nur gemeinsam – mit dem Staat, mit den Kommunen und mit der Bevölkerung. Jeder kann einen Beitrag leisten, und wir geben hierfür die passenden Werkzeuge an die Hand“, so Innenminister Christian Pegel abschließend.

Neues Personalvertretungsgesetz

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur umfassenden Novellierung des Personalvertretungsgesetzes zugestimmt. Mit der Neufassung wird das seit 1993 geltende Recht modernisiert und an aktuelle rechtliche, gesellschaftliche und arbeitsorganisatorische Entwicklungen angepasst.

„Mit dem heutigen Beschluss machen wir das Personalvertretungsrecht wieder anschlussfähig an die Realität der Verwaltung. Klare Zuständigkeiten, transparente Verfahren und verlässliche Beteiligungsrechte sorgen dafür, dass Entscheidungen nachvollziehbarer und tragfähiger werden“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

Die Novellierung setzt zentrale Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung um und reagiert auf veränderte Arbeitsbedingungen, die beispielsweise durch flexible Arbeitszeiten, neue Arbeitsformen und die fortschreitende Digitalisierung bedingt sind. Gleichzeitig stärkt sie die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sowie Gleichstellungsbelange.

Personalräte können sich künftig grundsätzlich mit allen innerdienstlichen Angelegenheiten befassen, wobei sie sich an bewährten Regelungen anderer norddeutscher Länder orientieren. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalräten weiterentwickelt. Neu ist auch die ressortübergreifende Mitbestimmung, um die Interessen der Beschäftigten auch über Ressortgrenzen hinweg wirksam zu berücksichtigen.

„Uns war wichtig, die Mitbestimmung nicht nur zu bewahren, sondern auch gezielt weiterzuentwickeln. Die Einführung ressortübergreifender Beteiligung ermöglicht es, landesweite Veränderungen effizient und einheitlich zu gestalten – zum Vorteil der Beschäftigten wie auch der Verwaltung“, so der Minister weiter.

Die Arbeit der Personalräte soll an moderne Arbeitsweisen angepasst werden. Daher wird es in Zukunft möglich sein, seine Stimme bei Personalratswahlen elektronisch abzugeben. Zudem werden erstmals eigene Beteiligungsgremien für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie für Verwaltungsdienst-Anwärterinnen und Anwärter geschaffen. Auch studentische und wissenschaftliche Hilfs-kräfte erhalten klar geregelte Vertretungsrechte.

„Wer früh Verantwortung übernimmt und die Verwaltung aktiv mitgestaltet, identifiziert sich stärker mit seinem Arbeitsplatz. Deshalb stärken wir bewusst die Beteiligungsrechte junger Menschen und schaffen erstmals passgenaue Gremien für Anwärterinnen, Anwärter und Referendarinnen und Referendare“, führt Christian Pegel aus.

Geplant sind Anpassungen bei Freistellungen, neue Vorschriften zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie Maßnahmen zur Vermeidung personalratsloser Zeiten bei Umstrukturierungen. Künftig gibt es in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns – entsprechend vergleichbarer Länderregelungen – nur noch zwei Status-gruppen: Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

„Eine moderne Verwaltung braucht motivierte Beschäftigte und funktionierende Beteiligungsstrukturen. Das neue Personalvertretungsgesetz ist ein wichtiger Baustein, um den öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft leistungsfähig, attraktiv und zukunftssicher aufzustellen“, so Innenminister Christian Pegel.

Brandschutz-Ehrenzeichen für 50 Jahre Dienst

Schwerin – Erstmals wird ein Brandschutz-Ehrenzeichen des Landes für 50 Jahre aktive Dienstzeit in der Feuerwehr eingeführt. Das entsprechende Gesetz hat der Landtag heute beschlossen. Damit stärkt das Land die Anerkennung für ein außergewöhnliches und jahrzehntelanges Engagement im Brandschutz.

„Unsere Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sind die Lebensader des Brandschutzes in Mecklenburg-Vorpommern. Mehr als 27.000 Aktive leisten in Freiwilligen Feuerwehren, Berufs- und Werkfeuerwehren tagtäglich einen unverzichtbaren Dienst – oft ehrenamtlich und unter persönlichem Risiko. Dieses außergewöhnliche Engagement verdient nicht nur unseren Dank, sondern auch eine sichtbare und dauerhafte Anerkennung“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Der Brandschutz in Mecklenburg-Vorpommern beruht maßgeblich auf ehrenamtlichem Einsatz. In 957 Freiwilligen Feuerwehren sowie sechs Berufs- und drei Werkfeuerwehren sorgen Einsatzkräfte landesweit rund um die Uhr für schnelle Hilfe in Notlagen. Gerade in einem Flächenland ist dieses Engagement unverzichtbar für eine funktionierende Gefahrenabwehr.

„Ein halbes Jahrhundert Dienst in der Feuerwehr steht für außergewöhnliche Einsatzbereitschaft, Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein. Mit dem neuen Ehrenzeichen machen wir dieses Lebenswerk sichtbar und sagen Danke – auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes“, ergänzt Christian Pegel.

Mit dem nun beschlossenen Gesetz ist vorgesehen, dass die Verleihung des neuen Brandschutz-Ehrenzeichens für 50 Jahre aktiven Dienst mit einer Jubiläumszuwendung in Höhe von 300 Euro für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige verbunden ist. Damit setzt das Land ein klares Zeichen der Wertschätzung für Menschen, die sich über Jahrzehnte hinweg in den Dienst der Allgemeinheit gestellt haben. Es ergänzt die bestehenden Auszeichnungen für 10 Jahre (Jubiläumszuwendung in Höhe von 100 Euro), 25 Jahre (Jubiläumszuwendung in Höhe von 200 Euro) und 40 Jahre (Jubiläumszuwendung in Höhe von 250 Euro) Feuerwehrdienst und würdigt damit in besonderer Weise ein ganzes Lebenswerk im Dienst der Sicherheit.

„Diese Auszeichnung ist weit mehr als ein Symbol – sie steht für Respekt, Dankbarkeit und Anerkennung gegenüber Menschen, die sich über Jahrzehnte hinweg für andere einsetzen“, betont Innenminister Christian Pegel abschließend.

OZ-Verdächtigungen entbehren jeder Grundlage

Schwerin – Am 29.06.2026 unterstellte Uwe Reißenweber, Reporter der OZ, dem Landwirtschaftsministerium sowie einer Mitarbeiterin des Innenministeriums Vetternwirtschaft. Dazu erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus: „Dieser Vorwurf ist vollständig absurd und der Artikel des Reporters an mehreren Stellen fehlerhaft.

„So wird behauptet, das LM habe ein Projekt ausgeschrieben, welches mit 300.00 Euro gefördert werden solle. Das ist falsch. Es handelte sich um ein EIP-Projekt aus dem Jahr 2021. EIP steht für Europäische Innovationspartnerschaft. Wie der Name vermuten lässt, ist es ein Projekt, das seit 2014 aus Mitteln der Europä­ischen Union gefördert wird. Seit 2016 kommt es in MV zur Anwendung.

Dabei geht es um regionale Projekte für mehr Nachhaltigkeit, Tierwohl und Ressourceneffizienz. Hierbei schließen sich Landwirte, Forscher und Berater zu sogenannten „Operationellen Gruppen“ (OG) zusammen, um innovative Ideen (z. B. Smart Farming oder neue Anbaumethoden) direkt in der Praxis zu erproben. Der Zusammenschluss von Theorie und Praxis ist eine wesentliche Fördervoraussetzung. Die Operationellen Gruppen nehmen dann an einem Wettbewerb teil.

Auch in MV haben 14 OGs dies getan. Über die Projekte hat eine unab­hängige Jury entschieden, der die Unternehmensberatung und Dienstleistung der Wirtschaft GmbH, der Bauernverband MV, der BUND MV, der DGB, die IHK und ein Mitarbeiter unseres Hauses angehörte. Von den 14 eingereichten Projektvorschlägen erhiel­ten vier einen Zuschlag – darunter die operationelle Gruppe um die Ratiodomo-Ing.-GmbH. Dieser OG gehören wiederum insgesamt sieben Projektpartner an.

Es wurde seinerzeit von der Jury nicht geprüft, ob unter den an den OGs beteiligten Firmen eventuell verwandtschaftliche Verbindungen zu Mitarbeitern des Landes bestehen. Dies wäre bei mehr als 37.000 Beschäftigten des Landes wohl auch nicht leistbar und ist auch rechtlich nicht zulässig. Dass eine Minder­heitsgesellschafterin eines der Unternehmen, die sich an dem Wettbewerb beteiligt hatten, Beamtin eines anderen Ministeriums war, war nicht bekannt.

Eine Beteiligung des Innenministeriums oder gar der im Artikel benannten Beamtin des Innenministeriums erfolgte im Rahmen des daher Förderverfahrens nicht.

Der OZ-Artikel suggeriert jedoch, die unabhängigen Jurymit­glieder hätten einer Firma Fördergelder zukommen lassen, von der sie wussten, dass die Tochter des Geschäftsführers für ein gänzlich anderes Ministerium arbeitet und über Firmenanteile verfügt. Dies ist schon von Ansatz her eine an Verschwörungs­theorien grenzende Spekulation, die sich offenbar auf eine unsinnige Anzeige stützt. Welche Motivation dahintersteckt, ist im LM nicht bekannt.

Eine ehrabschneidende Berichterstattung auf eine denunziatorische Anzeige eines ehemaligen Mitarbeiters zu stützen, ohne tiefgreifende Recherche, ist aus meiner Sicht mit Journalistischen Grundsätzen nicht vereinbar. Hier ist eine Korrektur der Berichterstattung und eine Entschuldigung bei den Betroffenen angezeigt.“

Neues Brandschutzgesetz beschlossen

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern abschließend beraten und beschlossen. Mit der Neuregelung modernisiert die Landesregierung den Brandschutz grundlegend und stellt die Feuerwehren im Land zukunftsfest auf. Zentrale Ziele sind die nachhaltige Stärkung des Ehrenamtes, klare Zuständigkeiten sowie mehr Handlungsspielräume für Kommunen und Feuerwehren.

„Mit diesem Gesetz setzen wir ein deutliches Zeichen der Anerkennung für die vielen ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden. Ihr Engagement ist das Rückgrat unseres Brandschutzes – und genau dafür schaffen wir jetzt verlässliche, moderne Rahmenbedingungen“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

Das neue Gesetz ist in enger Abstimmung mit den Feuerwehren entstanden. Erfahrungen aus dem Einsatzalltag bildeten die Grundlage für zahlreiche Regelungen. „Wir haben bewusst auf das Wissen aus der Praxis gesetzt. Wer täglich ausrückt, weiß am besten, wo es klare Regeln braucht und wo Flexibilität notwendig ist“, ergänzt Christian Pegel.

Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf dem besseren Schutz der ehrenamtlichen Einsatzkräfte – organisatorisch, rechtlich und sozial. Gemeinden sind künftig verpflichtet, eine Satzung für ihre Freiwillige Feuerwehr zu erlassen. Diese regelt Zuständigkeiten und Strukturen verbindlich. Die bisherige Feuerwehrsatzung wird zugleich inhaltlich neu gefasst und als Dienstordnung ausgestaltet, die sich die Freiwilligen Feuerwehren künftig selbst geben können.

„So verbinden wir kommunale Verantwortung mit echter Selbstorganisation der Feuerwehren. Rechtssicherheit ist gelebte Wertschätzung“, betont der Innenminister.

Das Gesetz setzt weiterhin klar auf Freiwilligkeit. Pflichtfeuerwehren bleiben das letzte Mittel, wenn andernfalls die Einsatzbereitschaft nicht mehr gewährleistet werden kann. „Niemand soll gegen seinen Willen dauerhaft zum Dienst verpflichtet werden. Unser Ziel ist es, die bestehenden Freiwilligen Feuerwehren zu stabilisieren und zu stärken – nicht, Freiwilligkeit zu ersetzen“, stellt Pegel klar.

Zur Entlastung der Ehrenamtlichen führt das Gesetz neue Gebührentatbestände für Einsätze ein, die keine klassischen Notlagen darstellen, etwa wiederholte Fehlalarme von Brandmeldeanlagen oder Hilfeleistungen auf Privatgrundstücken ohne Gefahrenlage. „Unsere Feuerwehren sind für Brände, Unfälle und Lebensrettung da – nicht als kostenfreie Dienstleister. Kernaufgaben wie Brandbekämpfung und Menschenrettung bleiben selbstverständlich kostenfrei“, so der Minister.

Darüber hinaus erweitert das Gesetz den Unfallschutz auf nicht verheiratete Lebensgemeinschaften sowie auf Kinder von Feuerwehrangehörigen. Die Rolle der Amtswehrführer wird gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Ämtern erleichtert. Künftig können Aufgaben wie Ausbildung, Organisation oder Technik stärker gebündelt werden – insbesondere im ländlichen Raum ein wichtiger Beitrag zu schlagkräftigen und verlässlichen Strukturen.

Um den Nachwuchs auch bei den notwendigen Führerscheinen für Feuerwehrfahrzeuge zu sichern, eröffnet das Gesetz neue Möglichkeiten zur Unterstützung der Fahrausbildung. Landkreise und kreisfreie Städte können künftig Feuerschutzsteuermittel nutzen, um eigene Fahrlehrer einzustellen oder Rahmenverträge mit Fahrschulen abzuschließen.

„Unsere Feuerwehren sind eine tragende Säule der öffentlichen Sicherheit und unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass sie auch künftig unter guten Bedingungen arbeiten können – aus Respekt vor ihrem Einsatz und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger“, sagt Christian Pegel abschließend.

Schwesig: Wir haben viele Weichen für die kommenden Jahre gestellt

Schwerin – „Die Landesregierung aus SPD und der LINKEN hat das Land durch schwierige Zeiten geführt. Trotzdem haben wir das, was wir versprochen haben, gehalten. Wir haben das Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erfolgreicher, gerechter und zukunftsfester gemacht. Bei Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen, bei Kitas und Schulen, beim sozialen Zusammenhalt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in der Aktuellen Stunde des Landtages. „Wir haben in all diesen Bereichen auch Weichen für die kommenden Jahre gestellt“, betone Schwesig.

Im Bereich Wirtschaft und Arbeitsplätze habe das Land im vergangenen Jahr das zweitbeste Tourismusergebnis in der Geschichte des Landes erzielt. Die maritime Wirtschaft habe neue Zukunftsperspektiven erhalten, was zuletzt der Milliardenauftrag zum Bau einer Konverterplattform für die Windkraft auf See in Rostock gezeigt habe. Die Gesundheitswirtschaft habe weiter an Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen gewonnen. Die Arbeitslosenzahlen hätten sich trotz schwieriger wirtschaftlicher Lage in ganz Deutschland bei Werten von 7 bis 8 Prozent eingepegelt.

„Wir haben in dieser Wahlperiode Grundlagen für weiteres wirtschaftliches Wachstum und für Arbeitsplätze gelegt. Wir freuen uns über Firmenansiedlungen und Erweiterungen in allen Teilen unseres Landes. Ypsomed und Junge Fahrzeugbau hier in Schwerin, Topregal und Birkenstock in Pasewalk, Miltenyi in Teterow und viele andere. Die Landesregierung hat 242 Neuansiedlungen und Firmenerweiterungen mit 104,5 Millionen Euro unterstützt. Damit konnten Investitionen in Höhe von über 609 Millionen Euro angeschoben werden“, sagte Schwesig.

Auch das Sondervermögen Infrastruktur sei von großer Bedeutung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Landes. „Mit dem MV-Plan 2035 haben wir schon Weichen für die Zukunft gestellt: Wirtschaft, Gewerkschaften, Kommunen und die Landesregierung gemeinsam. Weichen für eine bessere Infrastruktur, für die Wirtschaftskraft und die Arbeitsplätze des nächsten Jahrzehnts. Das ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Und es bedeutet Aufträge für die Bauwirtschaft und das Handwerk“, betonte Schwesig.

Im Bereich Kita und Schule sei die beitragsfreie Kita fortgeführt und der kostenfreie Ferienhort eingeführt worden. Zudem sei die Fachkraft-Kind-Relation im Kindergarten auf 1:14 verbessert worden. „Und zuletzt haben wir gemeinsam mit den Gewerkschaften, mit den Trägern und mit dem Kita-Landeselternrat den Zukunftsplan Kita aufgestellt. Auch damit stellen wir schon Weichen für weitere Verbesserungen in den kommenden Jahren. Der Betreuungsschlüssel wird sich weiter verbessern, Gleichzeitig wollen wir die Arbeitsplätze der Erzieherinnen und Erzieher erhalten“, sagte die Ministerpräsidentin.

Im Bereich Schule seien 4.300 neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt worden, der Unterricht in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch ausgeweitet und zahlreiche Schulbauvorhaben im ganzen Land auf den Weg gebracht worden.

Ein dritter Schwerpunkt der vergangenen Jahre sei die Stärkung des sozialen Zusammenhalts gewesen. Die Landesregierung habe das Ehrenamt unterstützt, das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 abgesenkt und sich auf Bundesebene für stabile Renten eingesetzt.

„Die Landesregierung hat mit einer Mobilitätsoffensive das Angebot im öffentlichen Nahverkehr umfangreich ausgebaut. Es fahren mehr Züge in unserem Land. Wir haben 17 landesweite Regiobuslinien eingeführt und mit einem Rufbussystem auch kleine Orte an das Bus- und Bahnnetz angeschlossen“, bilanzierte Schwesig. Nach dem Azubi-Ticket sei das Seniorenticket eingeführt worden, das gut angenommen worden sei. Nächster Schritt könne in der kommenden Wahlperiode die Einführung eines Jugendtickets sein.

Schwesig betonte, dass die Erfolge und Weichenstellungen der letzten fünf Jahre das Ergebnis gemeinsamer Arbeit seien. „Wir haben dabei die Zusammenarbeit mit den wichtigen Akteuren gesucht: mit den Kommunen, der Wirtschaft, den Gewerkschaften, den Verbänden und natürlich mit dem Landtag. Die Erfolge unserer Landesregierung sind gemeinsame Erfolge. Allen Beteiligten hier im Landtag und im ganzen Land sage ich herzlichen Dank.“

Steuererklärung einfacher denn je

Neben dem Pilotprojekt „Die Steuer macht das Amt“ startet nun auch „Steuererklärung mit einem Klick“ in Mecklenburg-Vorpommern.

Schwerin – Die Finanzverwaltung baut ihre digitalen Serviceangebote weiter aus und erleichtert damit Bürgerinnen und Bürgern die Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung. Mit der neuen Funktion „Steuererklärung mit einem Klick“, die ab dem 1. Juli 2026 bundesweit in der App MeinELSTER+ zur Verfügung steht, sowie dem bereits seit April laufenden Pilotprojekt „Die Steuer macht das Amt“ stehen gleich zwei Verfahren zur Verfügung, die den Aufwand für einfache Steuerfälle deutlich reduzieren.

Ab dem 1. Juli 2026 können Bürgerinnen und Bürger mit der App MeinELSTER+ das neue kostenlose Angebot „Steuererklärung mit einem Klick“ nutzen. Für einfache Steuerfälle erstellt die Finanzverwaltung auf Grundlage bereits vorliegender Daten, beispielsweise aus Lohnsteuerbescheinigungen oder bereits gespeicherten ELSTER-Daten, automatisch einen Steuervorschlag.

Die Nutzenden müssen die Angaben lediglich prüfen und können die Steuererklärung anschließend mit einem Klick elektronisch übermitteln. Falls erforderlich, lassen sich die Daten vor dem Versand auch direkt in der App ergänzen oder anpassen.

Das Angebot richtet sich an Steuerpflichtige, die

  • in Deutschland leben,
  • die Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2025 allein abgeben,
  • ausschließlich Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis und/oder Alterseinkünften beziehen,
  • keine Kinder berücksichtigen möchten,
  • keine weiteren Einkünfte, etwa aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen, erklären müssen,
  • sowie über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen.

Ein ELSTER-Konto kann unter https://www.elster.de/eportal/registrierung eingerichtet werden. Für die Steuererklärung 2026 ist eine Erweiterung des Nutzerkreises vorgesehen.

Parallel dazu beteiligt sich Mecklenburg-Vorpommern am länderübergreifenden Pilotprojekt „Die Steuer macht das Amt“. Ziel ist es ebenfalls, die Steuererklärung einfacher und weniger aufwendig zu gestalten.

Seit April haben rund 50.000 ausgewählte Steuerpflichtige aus allen zehn Finanzämtern des Landes einen auf bereits vorliegenden Daten basierenden Vorschlag für ihren späteren Steuerbescheid erhalten. Damit ein entsprechender Steuerbescheid ergehen kann, ist eine aktive Zustimmung erforderlich. Diese kann entweder über den im Anschreiben enthaltenen QR-Code oder durch Unterzeichnung und Rücksendung des Antwortschreibens erfolgen.

Mehr als ein Viertel der angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger hat dem Vorschlag bereits zugestimmt. Auf dieser Grundlage konnten die entsprechenden Steuerbescheide erstellt werden.

Wer dem Vorschlag beispielsweise wegen fehlender Angaben nicht zustimmen kann, muss bis zum 31. Juli 2026 eine Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.

„Viele Menschen empfinden die Steuererklärung jedes Jahr als lästige Pflicht. Umso sinnvoller ist es, vorhandene Daten zu nutzen, die der Steuerverwaltung bereits vorliegen. Mit dem neuen Angebot ‚Steuererklärung mit einem Klick‘ und unserem Pilotprojekt ‚Die Steuer macht das Amt‘ verfolgen wir genau dieses Ziel: Die Einkommensteuer für Bürgerinnen und Bürger einfacher, verständlicher und weniger aufwendig zu machen. Unsere Finanzämter verstehen sich als Partner der Bürgerinnen und Bürger. Wer Steuern zahlt, soll sich darauf verlassen können, dass Verfahren verständlich, transparent und möglichst unkompliziert sind. Mit beiden Angeboten gehen wir einen weiteren Schritt hin zu einer modernen, bürgernahen und serviceorientierten Steuerverwaltung“, erläutert Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.