Zusätzliche Kinderkrankentage

Schwerin – Anlässlich der gestiegenen Antragszahl bei Kinderkrankentagen im vergangenen Jahr, betont Gesundheitsministerin Stefanie Drese, dass die Sonderregelung mit zusätzlichen Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld auch 2023 greift: „Damit werden auch in diesem Jahr die schwierigen Umstände für viele Familie berücksichtigt und Eltern entlastet.“

Die Techniker Krankenkasse hatte ermittelt, dass 2022 nahezu doppelt so viele Anträge auf Kinderkrankentage in Mecklenburg-Vorpommern gestellt wurden als im Jahr 2020. Die Anträge auf Kinderkrankentage können bei den gesetzlichen Krankenkassen eingereicht werden.

Drese: „Alle gesetzlich versicherten Elternteile haben erneut Anspruch auf 30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr. Für Alleinerziehende stehen sogar 60 Tage zur Verfügung.“

Ohne Sonderregelung beträgt der gesetzliche Anspruch zehn Arbeitstage im Jahr pro Kind (bei Alleinerziehenden 20 Tage). Bei mehreren Kindern hat jedes Elternteil im Jahr 2023 einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

In der Regel beträgt das Kinderkrankengeld 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. „Dies ist mit Blick auf die Kinderkrankenwelle und den wirtschaftlichen Druck durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten in vielen Familien eine wichtige Option“, so Drese.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Bis zum 7. April können Eltern Kinderkrankengeld auch dann beantragen, wenn ihr Kind nicht krank ist aber dennoch zuhause betreut werden muss. „Dies gilt zum Beispiel, wenn etwa aufgrund eines positiven Corona-Schnelltestergebnisses der Besuch von Schule oder Kindertagesstätte untersagt ist“, verdeutlicht Drese. Bei Kinderkrankentagen hätten Eltern immer einen Anspruch auf Freistellung, so die Ministerin.

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