Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Landtag bei der 1. Lesung des Gesetzentwurfes zum dritten Medienänderungsstaatsvertrag die Bedeutung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) für die Demokratie hervorgehoben.

„Wir brauchen unabhängige, seriöse, gut arbeitende öffentlich-rechtliche Medien. Wir brauchen einen Öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der unterschiedliche Lebenswirklichkeiten und Perspektiven im Blick behält, der Wissen vermittelt.“

Der dritte Medienänderungsstaatsvertrag steigere die Flexibilität des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks. „Wir wollen einen Rundfunk, der alle Generationen anspricht. Deshalb erhalten die Sender mit dem dritten Medienänderungsstaatsvertrag mehr Handlungsspielraum, um eigene Inhalte im Netz zur Verfügung zu stellen.“

Die aktuelle Krise um den ÖRR müsse sorgfältig aufgearbeitet werden. Es seien aber auch Neuerungen von außen nötig. Der dritte Medienänderungsstaatsvertrag enthalte bereits erste Schritte hin zu mehr Transparenz.

Schwesig: „Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Pflicht zur Einhaltung journalistischer Standards und Grundsätze und muss Verletzungen dieser vorbeugen. Um dies zu erleichtern wird die Rolle der Binnengremien der Anstalten in Programmangelegenheiten und in Fragen der Haushaltswirtschaft betont und gestärkt. Die Regeln zu Transparenz und Compliance sollen noch weiterentwickelt und klarer formuliert werden. Daran arbeiten die Länder gerade gemeinsam, die Anhörungen laufen bereits.“

In einem weiteren Schritt werde auch die Finanzierungsstruktur des ÖRR auf den Prüfstand gestellt. „Ziel ist, eine grundlegende Reform zu erreichen, mit der wir die wichtige Funktion des ÖRR erhalten, er zukunftssicher aufgestellt wird und zugleich bezahlbar bleibt. Beitragsstabilität ist ein wichtiges Anliegen auch von Mecklenburg-Vorpommern“, so die die Ministerpräsidentin.

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