Kinderschutz weiter stärken

Schwerin – Im Rahmen des Fachtags für einen unterstützungsorientierten Kinderschutz als regionale Netzwerkstrategie am 06. März 2023 hat Sozialministerin Stefanie Drese die 2019 eingerichtete Kontaktstelle Kinderschutz als wichtiges zusätzliches Angebot für Betroffene von Kindeswohlgefährdungen gewürdigt. Die Ministerin kündigte zudem für diese Legislaturperiode zwei große Gesetzesvorhaben der Landesregierung für ein besseres Aufwachsen von jungen Menschen an.

In ihrem Grußwort zum Auftakt der Fachtagung in Schwerin verdeutlichte Drese, dass vor allem Kinder und Jugendliche, die als Verletzte von Straftaten gegen das Kindeswohl besonders schutzbedürftig sind, durch die vom Sozialministerium geförderte Kontaktstelle des Landesverbandes des Kinderschutzbundes Hilfen und individuelle Unterstützung im geschützten Rahmen erhalten. Ebenso könnten sich aber auch Angehörige oder Bekannte der Betroffenen an die Anlaufstelle wenden.

„Wir wollen die interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz weiter ausbauen“, betonte Drese. „Denn Personen, die in Ausübung ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen sowie Einrichtungen und Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche leben und sich aufhalten, sind wichtige Akteure im Kinderschutz.“

Es gehe dabei vor allem um die Klärung der Grundfrage, wer wann wie welche Verantwortung übernimmt, so die Ministerin. „Das bedeutet, alle Akteure im Kinderschutz müssen sich aufeinander zubewegen und sich abstimmen. Ziel ist es, dass aus dem Nebeneinander ein Miteinander und letztlich auch ein Füreinander zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen wird“, sagte Drese.

„Vor diesem Hintergrund haben wir uns auch auf Landesebene einiges vorgenommen“, sagte Drese. „Mit einem Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz wollen wir jungen Menschen die Möglichkeit eröffnen, sich aktiver in die Gesellschaft einzubringen und ihre Interessen verbindlicher zu vertreten. Darüber hinaus stellen wir intensiv die Weichen für ein Landeskinderschutzgesetz, dass die Bedingungen für ein gutes und sicheres Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig verbessern soll.“

Die Ministerin führte in ihrem Grußwort auf, dass die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte im Jahr 2021 rund 4.600 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durchgeführt haben. Das sei die höchste Quote, die seit 2012 gemessen wurde.

Allerdings, so Drese weiter, bestätige nicht jedes eingeleitete Verfahren den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung. So wurde in knapp 30 Prozent der Fälle eine akute oder latente Gefährdung durch das Jugendamt festgestellt. Diese Quote bewege sich im Vergleich zu den Vorjahren auf relativ gleichbleibendem Niveau. In gut 40 Prozent lag nach Angaben von Drese ein erzieherischer Hilfebedarf vor und in etwa 30 Prozent endeten die Verfahren ohne Feststellung einer Kindeswohlgefährdung oder eines Hilfebedarfs.

Drese: „Diese Zahlen zeigen, wie notwendig es ist, die fachübergreifende Zusammenarbeit im Kinderschutz weiter zu stärken.“

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