Hilfe für Wohnungsunternehmen

Schwerin – Mit den aktuell stark gestiegenen Energiekosten sind erhebliche Belastungen in Bezug auf die Zahlungsfähigkeit von Wohnungsunternehmen verbunden. Da die Wohnungsunternehmen den Energieversorgern bereits jetzt die höheren Energiekosten als Abschläge zahlen müssen, ihren Mietern diese erhöhten Umlagen aber erst im kommenden Jahr mit der Nebenkostenabrechnung weiterreichen können und bis dahin die Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter auf Grundlage der deutlich geringeren Energiekosten der Vergangenheit berechnet werden, kann dies einzelne Wohnungsunternehmen oder -genossenschaften in wirtschaftliche Schieflagen bringen. Die Landesregierung sichert deshalb mit insgesamt fünf Millionen Euro das 1,1 Milliarden Euro schwere Härtefallprogramm ab, das der Bund für diese Fälle aufgelegt hat.

„Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine stehen Deutschland und Europa vor großen Herausforderungen bei der Energieversorgung. Mit einem Härtefallfonds ermöglichen wir Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, bei denen trotz Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse vorübergehende finanzielle Belastungen bestehen, die Aufnahme von Betriebsmittelkrediten. Damit können kurzfristig finanzielle Engpässe zwischen zum Beispiel Einkauf und Bezahlung von Energie und Eingang der Mietzahlungen überbrückt werden“, sagte Landesbauminister Christian Pegel.

Er wies zugleich darauf hin, dass bislang keine Fälle im Land bekannt seien, dass Wohnungsunternehmen infolge der Energiemarktturbulenzen in eine solche besondere Notlage geraten seien. „Wir wollen aber für den schlimmsten Fall der Fälle vorbereitet sein und haben deshalb gehandelt“, so der Minister.

„Die sozialen Vermieter haben ihren Mieterinnen und Mietern versprochen, dass niemand seine Wohnung verliert, sollte sie oder er die gestiegenen Energiekosten nicht tragen können“, sagte Andreas Breitner, Direktor des Verbands Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), der in M-V 146 Wohnungsgenossenschaften sowie kommunale und sozialorientierte privaten Wohnungsunternehmen vertritt.

„Das Härtefallprogramm von Bund und Land hilft unseren Unternehmen, dieses Versprechen einzuhalten. Das ist im Sinne alle: dem Menschen im Land und den Unternehmen, die vor allem im ländlichen Raum wichtige wirtschaftliche Anker sind. Man darf nicht vergessen: unsere Wohnungsunternehmen bieten ja nicht nur den Menschen zu bezahlbaren Mieten ein sicheres und schönes Zuhause. Sie sind als Wirtschaftsunternehmen zugleich unverzichtbarer Auftraggeber für viele kleine regionale Handwerksbetriebe. Geriete eines unserer Unternehmen auf Grund gestiegener Heizkosten unverschuldet in eine Schieflage, hätte das Auswirkungen aus die gesamte Region“, so VNW-Direktor Andreas Breitner und ergänzt:

„Zu guter Letzt: Soziale Vermieter sind für eine Kommune von großer wirtschaftlicher Bedeutung und sorgen zudem für ‚positive Wohlfahrtseffekte‘. Am Gemeinwohl orientierte Vermieter sorgen ja nicht nur für bezahlbare Mieten. Sie arbeiten mit der örtlichen Wirtschaft zusammen, beauftragen Bauunternehmen, Handwerker oder Dienstleister und sichern damit Arbeitsplätze.“

„Die Sicherung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Wohnungsunternehmen ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Die vorgesehenen Liquiditätshilfen für mögliche künftige Notlagen bei Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sind eine wichtige Unterstützungsleistung, um mögliche Schäden oder Nachteile, die die Wohnungsunternehmen treffen könnten, abzuwenden“, sagte Bauminister Pegel und führte weiter aus: „Damit tragen wir auch unserem Ziel Rechnung, dauerhaft das bezahlbare Wohnen als eines der zentralen Interessen der Menschen und Unternehmen in unserem Land zu gewährleisten.“

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