30 Jahre Verfassung M-V

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag: „Die Verfassung hat sich bewährt.“

Schwerin – „Die Landesverfassung ist das oberste Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist der Grundpfeiler für den lebendigen Rechtsstaat, der gerade in Krisenzeiten ein Garant für Freiheit und der Rechte der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ist. Das merken wir heute deutlich in einer Zeit, in der wir gefühlt im globalen Dauerkrisenmodus stecken. Eine derart lebendige Zeit birgt Risiken für die Verfassung durch Rufe nach Veränderungen.

Dieses 30. Jubiläum der Landesverfassung sollte eine Mahnung sein: Mit unserer Verfassung muss behutsam umgegangen werden. Sie zu ändern liegt allein beim Parlament. Insgesamt wurde die Landesverfassung M-V sechsmal geändert. Daran zeigt sich der behutsame Umgang bislang in 30 Jahren Bestehens der Landesverfassung.

Insgesamt sind die behutsamen Änderungen ein Beleg, dass sich unsere Landesverfassung bewährt hat“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zur Aussprache des TOP 17 „30 Jahre Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – bewährt und doch nicht selbstverständlich“.

„Eine besondere Änderung kam auf Grundlage der Volksinitiative ‚Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern‘ im Jahr 2007 zustande. Sie bedarf gerade heute ihrer vollen Beachtung. Es geht um den Artikel 18a – Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit als Staatsziel. In der aktuellen Situation, wo ein Krieg in Europa wütet, ist das Bekenntnis zum Frieden und zur Gewaltfreiheit wichtiger denn je“, hebt die Ministerin hervor.

„Die Verfassung regelt die Gewaltenteilung. Da muss ich als Justizministerin selbstverständlich Artikel 76 erwähnen. ‚Die Rechtsprechung wird im Namen des Volkes ausgeübt. Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.‘ Dies ist für mich das höchste Gut in der Justiz. Diese Unabhängigkeit werde ich immer verteidigen. Die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien unserer Demokratie.

Die unabhängige Justiz als Judikative, das gesetzgebendes Parlament als Legislative und die Landesregierung als Exekutive sind den Menschen gegenüber verpflichtet auf Grundlage unserer Verfassung eben diese zu leben und das in unserem Zusammenspiel auch zum Ausdruck zu bringen. In diesem Zusammenhang muss natürlich auch das Landesverfassungsgericht genannt werden. Seit 1995 ist es in Greifswald unverzichtbarer Wächter der demokratischen Grundregeln.

Das Landesverfassungsgericht hat oftmals im Prozess der Auseinandersetzung der unterschiedlichen politischen Kräfte im Land den verfassungsrechtlichen Rahmen vorgegeben. Diese Rolle findet sich daher selbstverständlich auch in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wieder“, sagt Justizministerin Bernhardt.

„Als zuständige Gleichstellungsministerin möchte ich auch aus dieser Perspektive einen Blick auf die Verfassung werfen. Artikel 13 beinhaltet die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern: ‚Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung. […]‘

Daher ist es richtig und wichtig, dass diese Landesregierung die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen lebt und stärkt. Angefangen von der Schaffung einer Landesbeauftragen für Gleichstellung der Landesregierung bis hin zur Nennung der weiblichen und männlichen Form in Gesetzen und Verordnungen.

Darüber hinaus erarbeitet die Landesregierung mit den Menschen vor Ort derzeit ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm. Ich rufe alle dazu auf, sich einzubringen und damit die Landesverfassung lebendig zu halten. Eine gute Verfassung ist ein Baustein für eine gute Verfassung des Landes. Daran arbeiten wir jeden Tag“, so Ministerin Bernhardt.

Am 30. April 1993 hat die Verfassungskommission des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern nach mehr als dreijähriger Arbeit den Entwurf der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet. Die Schlussabstimmung über den Entwurf fand am 14. Mai 1993 statt. Dabei wurde die Verfassung mit der Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages beschlossen. Am 12. Juni 1994 ist die Verfassung in einem Volksentscheid gebilligt worden. Und abschließend ist sie am 15. November 1994 ist die Verfassung von endgültig in Kraft getreten.

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