DDR-Altschulden

Land unterstützte bereits über 300 Kommunen mit 30 Millionen Euro

Schwerin – Als bislang einziges Bundesland hat sich Mecklenburg-Vorpommern der Wohnungsbaualtschulden angenommen, die viele ostdeutschen Gemeinden und Wohnungsunternehmen seit dem Ende der DDR belasten. Seit 2020 stellt die Landesregierung jährlich 25 Millionen Euro für den Abbau dieser Schulden bereit.

„Wir haben damit mehr als 300 Kommunen bei uns im Land unterstützt, gut 30 Millionen Euro Verbindlichkeiten abzulösen. Mit dem Einigungsvertrag wurden die damaligen Verbindlichkeiten nicht gestrichen, sondern auf die Kommunen übertragen. Davon sind jetzt noch insgesamt 217,6 Millionen für mehr als 200 Anträge von 166 Kommunen offen.

Für diese gibt es noch eine gute Nachricht: Wir können sie künftig noch stärker bei der Lösung dieses Problems lösen, das sie nicht verschuldet haben“, sagt Bau- und Kommunalminister Christian Pegel und erläutert: „Im Hinblick auf beihilferechtliche Regelungen der Europäischen Union hatten wir unsere Entschuldungshilfe zunächst vorsichtshalber auf eine gesichert unbedenkliche Höchstgrenze von 200.000 Euro pro Fall beschränkt.

Dank einer jetzt vorliegenden klärenden Stellungnahme der EU kann diese Vorsichtsbegrenzung künftig entfallen – und unsere Hilfe richtig zünden. Mit einer neuen Verordnung werden die restlichen Wohnungsbaualtschulden der Kommunen bzw. der kommunalen Wohnungsunternehmen, die einen Antrag gestellt haben, in voller Höhe abgelöst. Begrenzt sind wir dann nur noch durch das jährlich zur Verfügung stehende Kontingent.

So kann es ein, dass manche Kommunen nicht in einem Rutsch, sondern über aufeinanderfolgende Jahre entschuldet werden. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, unsere Verordnung, die unsere Altschuldenhilfe regelt, entsprechend anzupassen. Bis Ende Juli wird die neue Verordnung in Kraft treten.“

Mit ihrem Inkrafttreten könne der Entschuldungsprozess in M-V entschlossen zu Ende geführt werden: „Die Lösung der DDR-Altschuldenfrage ist somit für unsere Kommunen in Sichtweite. Land und kommunale Spitzenverbände haben vor, in den kommenden acht Jahren schätzungsweise gut 200 Anträge mit einem Volumen an bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von 217,6 Millionen Euro zu begleichen“, sagt Pegel.

Christian Pegel verweist darauf, welche Perspektiven ein solcher Schuldenschnitt den Kommunen eröffnet: „Ohne diese immensen Schulden im Nacken haben unsere Städte und Gemeinden ganz neue Möglichkeiten für Investitionen, mit denen sie auch ihre Attraktivität erhöhen.

Insbesondere im ländlichen Raum und in kleineren Städten haben die kommunalen Wohnungsunternehmen dann deutlich mehr Spielraum, ihre Wohnungen zeitgemäß und der Nachfrage entsprechend herzurichten und zu sozial gerechten Mieten anzubieten.“

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