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Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Schwerin – Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat heute den Gesetzesentwurf des Innenministeriums für ein neues Landeskatastrophenschutzgesetz (LKSG MV) verabschiedet. Mit diesem modernen Rechtsrahmen legt das Land den Grundstein für einen leistungsfähigen und zukunftsorientierten Katastrophenschutz und stärkt die Sicherheit der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Entscheidung des Landtages ist ein starkes Signal für die Sicherheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereignissen, neue Risikolagen sowie veränderte Anforderungen an den Bevölkerungsschutz machen eine zeitgemäße gesetzliche Grundlage erforderlich“, erklärte Innenminister Christian Pegel und:

„Das neue Gesetz stärkt die Vorsorge, verbessert die Führungs- und Kommunikationsstrukturen und erhöht die Einsatzfähigkeit aller beteiligten Akteure. Damit machen wir jetzt einen großen Schritt nach vorne – für eine noch effektivere Vorsorge, eine bessere Koordination im Krisenfall und den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor Gefahrenlagen aller Art.“

Das Landeskatastrophenschutzgesetz wurde umfassend neu strukturiert und inhaltlich weiterentwickelt. Es setzt insbesondere auf mehr Flexibilität, bessere Koordination und eine stärkere Vorsorge. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren mit Krisen haben die bestehenden Strukturen auf die Probe gestellt und aufgezeigt, in welcher Form diese weiterentwickelt werden müssen. Das Gesetz stärkt daher Warnung, Führung, Koordination und Vorsorge und vereinfacht bestehende Abläufe.

„So können neue Landeseinheiten künftig schneller aufgestellt und ereignisbezogene Einrichtungen unkompliziert eingebunden werden – immer orientiert an der konkreten Lage vor Ort“, erläutert der Minister und betont: „Vorbeugen ist besser als heilen – das gilt auch im Katastrophenschutz. Durch dieses Gesetz werden Risiken bereits im Vorfeld erkannt und minimiert. Nur so können wir Leben retten und Schäden begrenzen.“

Erstmals wird ein landesweites Krisenreaktionsmanagement festgelegt. Der neue Krisenbegriff ermöglicht es, bereits bei drohenden oder langanhaltenden Lagen – etwa bei Pandemien, Energieengpässen oder Angriffen auf kritische Infrastrukturen – strukturiert zu handeln, ohne den Eintritt einer Katastrophe abwarten zu müssen. Einheitliche Führungsstrukturen, feste Kontaktstellen und die Verstetigung der KRITIS-Koordinierungsstelle erhöhen dabei die Übersicht und die Handlungsfähigkeit. Das Gesetz legt nun klare Regeln fest, wer wann Verantwortung trägt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung wird landesweit einheitlich geregelt. Spontanhelfende werden erstmals klar definiert und von den originären Kräften des Katastrophenschutzes abgegrenzt. Dies ist eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit.

Darüber hinaus wird die Eigenvorsorge der Bevölkerung gestärkt, ein Katastrophenvoralarm eingeführt, die Datenschutzregelungen modernisiert und die Beschaffung von Fahrzeugen sowie Großgeräten künftig effizienter per Verordnung geregelt.

„Dieses Gesetz stärkt die Resilienz Mecklenburg-Vorpommerns nachhaltig. Es erhöht die Sicherheit der Menschen und würdigt zugleich die herausragende Bedeutung unserer – überwiegend ehrenamtlich tätigen – Einsatzkräfte. Ihr Engagement ist das Rückgrat unseres Katastrophenschutzes. Doch Katastrophenschutz ist keine Einbahnstraße. Er gelingt nur gemeinsam – mit dem Staat, mit den Kommunen und mit der Bevölkerung. Jeder kann einen Beitrag leisten, und wir geben hierfür die passenden Werkzeuge an die Hand“, so Innenminister Christian Pegel abschließend.

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