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Arbeitsmarkt im Januar 2023

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt blieb auch am Jahresanfang stabil. Auswirkungen der geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten sind jedoch weiterhin erkennbar“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Januar: +162.000 auf 2.616.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +154.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Januar 2023 gegenüber dem Vormonat gestiegen, und zwar um 162.000 auf 2.616.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 15.000 abgenommen. Verglichen mit dem Januar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 154.000 höher. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich gesunken.

Die Arbeitslosenquote stieg von Dezember 2022 auf Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent und hat sich damit auch gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 2,8 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gestiegen, da hier insbesondere auch die Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen berücksichtigt wird. Die Unterbeschäftigung lag im Januar 2023 bei 3.455.000 Personen. Das waren 269.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 57.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 208.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 24.000 gestiegen. Mit 45,84 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 458.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Oktober auf November 2022 um 30.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im November nach Hochrechnungen der BA um 477.000 auf 34,93 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,48 Millionen Personen hatten im November 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 206.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,18 Millionen ausschließlich und 3,30 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Zu Jahresbeginn lässt die Kräftenachfrage zwar weiter leicht nach. Insgesamt zeigt sich der Personalbedarf aber stabil auf vergleichsweise hohem Niveau. So waren 764.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 27.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 2.000 erhöht.

Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – liegt im Januar 2023, ebenso wie in den drei Monaten zuvor, bei 128 Punkten.

817.000 Personen erhielten im Januar 2023 Arbeitslosengeld, 5.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.862.000. Gegenüber Januar 2022 war dies ein Anstieg um 278.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober 2022 bis Januar 2023 mit 63.000 gut 4.000 junge Menschen weniger auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 82.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 4.000 mehr als im Vorjahr. 25.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2023 noch unversorgt und weitere 20.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren 13.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt.

Für das neue Berichtsjahr 2022/23 sind bislang 2 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen übersteigt den Vorjahreswert um 3 Prozent. Im Januar ist der Ausbildungsmarkt allerdings noch sehr stark in Bewegung.

Mehr Klassen-Wiederholungen 2021/2022

Oldenburg: Durch die Beibehaltung des Leistungsniveaus kam es zu vermehrten Klassen-Wiederholungen

Schwerin – Auf die Erhebung des Statistischen Bundesamtes, wonach in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2021/2022 fünf Prozent der Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufe wiederholt haben, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg:

„Während der Corona-Pandemie sind im Schuljahr 2020/2021 – auch in Absprache mit dem ‚Bündnis für Gute Schule‘ –  alle Versetzungsbestimmungen außer Kraft gesetzt worden. Das war natürlich richtig, weil keiner Schülerin und keinem Schüler durch die Auswirkungen der Pandemie und die langwierigen Schulschließungen unverschuldet ein Nachteil entstehen sollte.

So haben auch jene Schülerinnen und Schüler, die schon vor der Pandemie Schwierigkeit hatten, das Klassenziel zu erreichen und auch ohne Corona-Bedingungen wahrscheinlich nicht versetzt worden wären, von der Möglichkeit der automatischen Versetzung Gebrauch gemacht. Bei diesen Kindern und Jugendlichen haben sich die bestehenden Defizite noch verstärkt, weil sie dem Leistungsniveau in der höheren Jahrgangsstufe durch die bereits vorhandenen Lücken nicht entsprechen konnten.

Es ist aber auch richtig, dass diese Ausnahmeregelungen für die besondere Situation der Corona-Pandemie nun nicht mehr gelten. Denn es ist wichtig, dass wir das Leistungsniveau nicht gesenkt haben und nicht senken.

Folgerichtig können die Kinder und Jugendlichen, die die Leistungen nicht erbringen, nicht versetzt werden. Sie müssen in der bisherigen Klassenstufe so gefördert werden, dass sie das Klassenziel – und damit die Voraussetzung einer Versetzung im laufenden Schuljahr – erfüllen“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Grüne Woche: Aussteller aus MV hoch zufrieden

Berlin – Heute geht in Berlin nach zehn Messetagen die Internationale Grüne Woche mit rund 300.000 Besucherinnen und Besuchern zu Ende. Die Mecklenburg-Vorpommern-Halle ist nach dem „Forum Moderne Landwirtschaft“ und der Brandenburg-Halle die drittgrößte Halle auf dem IGW-Gelände und rangiert auf der Beliebtheitsskala ganz weit oben, sagte Messe-Sprecherin Christine Franke. Dazu Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus:

„Das ist ein Ergebnis, dass sich sehen lassen kann und zeigt, dass sich Mecklenburg-Vorpommern im internationalen Vergleich nicht verstecken muss. Unser Land steht für eine moderne und nachhaltige Agrarwirtschaft eingebettet in eine intakte Natur, die Urlauber aus ganz Deutschland und auch aus dem Ausland anzieht. Das bestätigen die mehr als 32 Millionen Übernachtungen jährlich.

Unsere Halle ist sehr zentral gelegen und war jeden Tag sehr gut besucht. Anders als andere Hallen haben wir viele Sitzmöglichkeiten und Orte zum Verweilen und Durchatmen angeboten. Das hat sich im doppelten Sinne ausgezahlt.

Auch die Ausstellerinnen und Aussteller waren vom Andrang in der MV-Halle beeindruckt. Es scheint, als sei nach zwei Jahren Zwangspause ein Knoten geplatzt. Die Menschen konnten endlich wieder flanieren, probieren und einkaufen.

Und die Ausstellenden konnte ihre Produkte und Dienstleistungen endlich wieder einem breitem Publikum präsentieren und sehr gute Geschäfte weit über den Erwartungen machen. Für mich ist deshalb klar: Die Grüne Woche ist zurück auf Kurs und ich hoffe sehr, dass wir die Krisen dieser Welt in den Griff bekommen, damit wir uns auch in 2024 in Berlin wiedersehen.

Mein Dank gilt allen Ausstellerinnen und Austellern, die die Vielfalt unseres Landes so hervorragend präsentiert haben sowie allen anderen Beteiligten, die dieses einmalige Messeerlebnis ermöglicht haben.“

Die Internationale Grüne Woche Berlin ist die internationale Leitmesse für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau. Aussteller aus aller Welt präsentieren an zehn Veranstaltungstagen ein umfangreiches Produktangebot. Zudem gibt die IGW aktuellen gesellschaftlichen Fragen wie Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und nachhaltige Landnutzung eine Bühne.

Agrarminister Backhaus hat auf der IGW u.a. Gespräche mit Bundes- und Landesministern sowie Vertretern des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter, des Deutschen Jagdverbandes und des Bundes Ökologischer Lebensmittelwirtschaft geführt und die Interessen von Mecklenburg-Vorpommern im politischen Berlin vertreten.

Ergebnisse der Wertholz-Submission des Landes

Schwerin – Den Spitzenwert bei der am 26.01.2023 durchgeführten Wertholz-Submission des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Malchin erzielte ein Bergahorn eines privaten Anbieters mit 13.950 Euro pro Festmeter.

„Dies ist zugleich der höchste Einzelpreis aller bisherigen Meistgebotsverkäufe unseres Landes. Den Zuschlag für den Stamm erhielt ein Furnierwerk aus Hamburg“ erklärt Forstminister Dr. Till Backhaus.

Insgesamt wurden bei dem diesjährigen, mittlerweile 32. Wertholztermin unseres Landes, 531 Festmeter Laubwertholz von 12 Baumarten nach schriftlichem Meistgebot verkauft. Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieter beteiligten sich auch zwei Bundesforst­betriebe sowie 8 kommunale und private Waldbe­sitzende des Landes. Den Hauptanteil des Holzes stellte mit 401 Festmeter die Baumart Eiche.

Auf die Angebotsmenge sind Gebote von insgesamt 16 Bietenden eingegangen, darunter auch zwei einheimische Unternehmen. Firmen der Furnier- und Sägeindustrie sowie des Holzhandels aus der gesamten Bundesrepublik sowie dem Ausland (Dänemark, Polen) erhielten Zuschläge. Die Angebotsmenge konnte vollständig verkauft werden. Die beteiligten Wald-besitzenden des Landes erzielten einen Erlös von insgesamt ca. 540.000 Euro (Vorjahr: ca. 527.000) Euro.

„Sehr gut beboten wurde erneut die Eiche. Viele Einzelstämme erzielten hervorragende Preise. Mit 1.213 Euro pro Festmeter wurde bei der Eiche in diesem Jahr der höchste Durchschnittspreis aller bisherigen Meistgebotsverkäufe im Land erreicht.

Der preisliche Aufwärtstrend aus den Vorjahren wurde somit eindrucksvoll bestätigt. Den höchsten Einzelpreis erzielte in diesem Jahr eine Stieleiche aus dem Forstamt Wredenhagen (Mecklenburgische Seen-platte) mit 3.295 Euro pro Festmeter. Dieses Höchstgebot ist zudem ein neuer Landesrekord für die Baumart Eiche. Den Zuschlag erhielt ein Furnierwerk aus Bayern. Bei einem Festgehalt von 5,39 Festmeter brachte der Stamm insgesamt 17.760 Euro ein“, ergänzt der Minister.

„Aber auch einzelne Stämme anderer Baumarten brachten beachtliche Preise für die Anbietenden. So wurde zum Beispiel eine Roterle aus dem Forstamt Neustrelitz für 787 und eine Schwarznuß eines privaten Anbieters für 477 Euro pro Festmeter verkauft.

Die an der Submission beteiligten Waldbesitzenden waren mit dem Ergebnis insgesamt sehr zufrieden und bedanken sich bei den Bietenden für das große Interesse und die abgegebenen Gebote.

Die Ergebnisse zeigen, dass sich erstklassige Qualität weiterhin gut verkaufen lässt. Ich würde mich freuen, wenn sich künftig noch mehr Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer unseres Landes an der Wertholz-Submission beteiligen“ so Backhaus weiter.

Die auf diesem Termin angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie Verwendung finden.

Gesunde Ernährung hat das Land längst im Blick

Schwerin – Der Landtag hat in seiner aktuellen Debatte über die Gemeinschaftsverpflegung in öffentlichen Räumen diskutiert. Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Die CDU fordert die Landesregierung auf, sich für eine ausgewogene Ernährung in Kitas, Schulen und Kantinen einzusetzen und, dass die fleischlichen Komponenten der Mahlzeiten aus der Region stammen. Das tut die Landesregierung längst und deswegen ist der Antrag überflüssig. Aber die Diskussion ist dennoch wichtig.

Richtig ist, wir müssen unsere Ernährungsgewohnheiten ändern. Das ist gut für unsere Gesundheit und für das Klima. Es gibt ausreichend Studien, die belegen, dass falsche – zu fleischreiche Ernährung – für einen Großteil der Kosten in unserem angeschlagenen Gesundheitssystem verantwortlich ist. 70 Mrd. Euro pro Jahr kostet die Behandlung unter anderem von Herz-Kreislauferkrankungen und Adipositas.

Das Thema gesunde Ernährung in der Gemeinschafts­verpflegung hat die Landesregierung seit vielen Jahren auf der Agenda und die Rechtslage entsprechend angepasst. Übrigens gemeinsam mit der CDU, als sie noch nicht in der Opposition saß.

Der § 11 Abs. 2 im Kindertagesförderungsgesetz M-V regelt, dass eine vollwertige und gesunde Verpflegung von Kindern bis zum Eintritt in die Schule während der gesamten Betreuungszeit ein integraler Bestandteil des Angebotes der Kindertageseinrichtungen ist. Dabei soll sich die Verpflegung an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren.

In den Vorschuleinrichtungen findet die Verpflegung für den gesamten Betreuungszeitraum durch die Einrich­tung beziehungsweise die Kindertagespflegeperson statt. Die Mittagsverpflegung wird somit in allen Einrichtungen beziehungsweise bei allen Kinder­tagespflegepersonen in M V angeboten.

Die Organisation der Verpflegung liegt in der Hand der jeweiligen Einrichtung oder Tagespflegeperson. Somit können keine Angaben gemacht werden, wie viele Gerichte angeboten werden. Dies ist in der Regel auch von der Größe der Einrichtung abhängig.

Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass die überwiegende Anzahl der Kinder an der Mittags­verpflegung teilnimmt. Die Kosten der Verpflegung tragen die Eltern.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Gemeinden finanzieren den Betrieb der Einrichtung und der Kinder­tagespflegestelle und sichern damit die Durchführung der Mahlzeiten als pädagogische Aufgabe.

Das Speisen- und Getränkeangebot für Kinder soll den Ansprüchen an eine ausgewogene und gesundheits­fördernde Vollverpflegung genügen und sich an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. Inhaltlich ähnlich sind die Festlegungen im Schulgesetz M-V. Die Schulkonferenz entscheidet ferner über die Pausen- und Mittagsverpflegung.

Die erwähnten Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sehen beispielsweise vor, dass Getreide­produkte und Kartoffeln sowie Gemüse und Salat täglich angeboten werden.

Darüber hinaus sollen Obst, sowie Milch und Milchprodukte 2x wöchentlich, Fisch 1x pro Woche und Fleisch oder Wurstwaren maximal 1x pro Woche angeboten werden. Es ist daher nichtzutreffend, dass Fleisch und Wurstwaren „diskriminiert“ werden. Sie spielen jedoch für eine ausgewogene Ernährung bei Kindern und Jugendlichen nur eine untergeordnete Rolle.

Konventionell und ökologisch wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe sehen sich nicht als Konkurrenten, sondern als Berufskolleginnen und –kollegen, die beide nach Absatzmöglichkeiten für ihre Produkte suchen.

Es wäre im Interesse jedes Landwirts, der seine Produkte über regionale Kreisläufe absetzen möchte, wenn es gelingt, eine Kette von der Produktion bis zu den Kindern in der Kita oder der Schule aufzubauen.

Der Staat kann jedoch immer nur bestimmte Rahmenbedingungen setzen und wir leisten in M-V einen erheblichen Beitrag, indem wir als Land gemeinsam mit den Gemeinden die Durchführung der Mahlzeiten finanziell absichern.

Die Kosten der Verpflegung in den Kitas tragen jedoch die Eltern. Sie entscheiden dann natürlich auch über das Angebot, den Preis der Mahlzeiten oder die Ausgewogenheit der Gerichte.

Ich würde mir natürlich wünschen, dass mehr Einrichtungen auf regionale Produkte zurückgreifen und Lieferketten etabliert werden.

Das schafft nicht nur mehr Wertschöpfung in der Region, es garantiert auch, dass sich die Qualität des Essens und die Frische erhöhen. Und es hilft dem Klima. Ich sage deutlich: Klimaschutz findet auch auf dem Teller statt“, so der Minister.

Erinnerungskultur an Schulen

Oldenburg: Wir müssen hinschauen, erinnern, aufklären

Schwerin – In den Schulen unseres Landes werden sich die Kinder und Jugendlichen noch intensiver mit bedeutenden historischen Ereignissen – unter anderem mit der Geschichte des Nationalsozialismus, des Holocaust und mit der jüngeren deutschen Geschichte – beschäftigen.

Ob in Projektarbeit oder fächerübergreifendem Unterricht oder bei Fahrten zu Mahn- und Gedenkstätten –  wir vertiefen das Wissen der Schülerinnen und Schüler.

Der Landtag hat einem fraktionsübergreifenden Antrag von Regierungsfraktionen und Opposition zugestimmt, mit dem die Auseinandersetzung und Vermittlung von demokratischer Erinnerungskultur an Schulen gestärkt wird.

„Das Wachhalten von Erinnerungen ist das Lernen aus der Vergangenheit, ist das Wissen um historisch-politische Ereignisse und ihre Einordnung“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Es ist die Auseinandersetzung mit Geschehenem, damit es nicht vergessen wird. Dazu gehört, dass dieses Wissen vermittelt wird, denn um Erinnerung und Haltung zu entwickeln, braucht es Kenntnisse über die Ereignisse, an die man sich erinnern soll, zu denen man eine Haltung entwickelt. Das Wissen muss an jene weitergegeben werden, die weit, weit nach uns und nach unseren Eltern geboren wurden – an jene Kinder und Jugendliche, die in Glück, ohne Angst und in Geborgenheit aufwachsen“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Ziel der Antragsteller ist es, konkrete Maßnahmen an den Schulen umzusetzen, um Geschehenes nicht zu vergessen.

Alle Erfahrung zeige, so heißt es in dem Antrag, dass die thematische Auseinandersetzung mit Antisemitismus sowie mit dem Gegensatz von Demokratie und Diktatur in der Schule unbedingt intensiviert werden muss.

Die frühzeitige und altersangemessene Beschäftigung mit diesen Themen ist von großer Bedeutung, um Kinder zu politisch mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu bilden, die die Grundlagen unserer freiheitlichen-demokratischen Gesellschaft verstehen und verteidigen können.

So sollen unter anderem Begegnungen mit jüdischem Leben in Mecklenburg-Vorpommern ausgebaut und entwickelt werden. Vorgeschlagen wird auch, die Auseinandersetzung mit Antisemitismus durch weitere Lehr- und Lernmaterialien zu unterstützen.

„Erinnerung muss wachgehalten werden. Wir dürfen nicht wegsehen – wir müssen hinschauen. Wir dürfen nicht dulden –  wir müssen erinnern und aufklären. Wir dürfen nicht verharmlosen – wir müssen uns ehrlich auseinandersetzen“, so die Ministerin.

Schwesig: Erinnern heißt nicht zu vergessen

Schwerin – Anlässlich des „Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ rief Ministerpräsidentin Manuela Schwesig dazu auf, die Erinnerung an die Gräueltaten der Nationalsozialisten aufrechtzuerhalten.

„Erinnern heißt: nicht vergessen. Wir sind es den Millionen Opfern der NS-Diktatur und ihren Angehörigen schuldig. Juden, Homosexuelle, Sinti und Roma, Gegner und Kritiker: In der barbarischen und menschenverachtenden Welt der Nazis besaßen sie weder Wert noch Würde.

Auch heute, 78 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz, bleiben die Verbrechen unbegreiflich. Wir verneigen uns vor allen, die von 1933 bis 1945 verfolgt, misshandelt oder getötet wurden. Das fortwährende Erinnern an die dunkelste Zeit deutscher Geschichte ist wichtig für die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft: Es ist und bleibt unsere gemeinsame Aufgabe, dass so etwas nie wieder geschieht.“

Dazu gehöre auch, unsere heutige Demokratie vor seinen Feinden zu schützen, sagte die Regierungschefin. „Antisemitismus und Rassismus wirken wie ein Gift. Wir dürfen nicht zulassen, dass es unsere demokratische Gesellschaft zersetzt. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Lassen Sie uns gemeinsam für ein tolerantes und offenes Deutschland eintreten, auch im Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus.“

Am 27. Januar 1945 hatten sowjetische Soldaten das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau befreit. Seit 1996 begeht Deutschland den 27. Januar als „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“.

Unterstützung für das Handwerk

Meyer: Handwerk unterliegt einem stetigen Wandel – Land unterstützt Ausbildung

Schwerin – Im Landtag sind am Donnerstag die Unterstützungsmöglichkeiten für das Handwerk diskutiert worden. „Das Handwerk unterliegt einem stetigen Wandel. Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten lassen eine handwerkliche Ausbildung nie zur Sackgasse werden. Das Handwerk bietet eine Durchlässigkeit bis hin zum Hochschulstudium. Das macht die duale Ausbildung möglich.

Mit mehr als 130 Berufen bietet das Handwerk eine besonders große Auswahl an attraktiven Ausbildungsmöglichkeiten. Darüber hinaus werden auch Weiterbildung und Qualifizierung unterstützt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Es gibt vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. „Es werden große Anstrengungen unternommen, um die duale Ausbildung insbesondere auch im Handwerk zu fördern“, so Wirtschaftsminister Meyer weiter.

Als Beispiel nannte der Minister unter anderem die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Handwerk zur Stärkung der Ausbildungsqualität im dualen System der beruflichen Bildung; Fahrtkostenzuschüsse bei auswärtiger Unterkunft; das Azubi-Ticket, um möglichst preiswert den Ausbildungsort zu erreichen oder auch die Nachfolgezentrale zur Unterstützung des Generationenwechsels.

Darüber hinaus würdigt und unterstützt das Land durch das „Meister-Extra“ oder die „Meisterprämie“ den Meistertitel. Handwerksmeister erhalten als Anerkennung für ihren Abschluss das sogenannte „Meister-Extra“. Beim Meister-Extra wird der erfolgreiche Abschluss einer Meisterprüfung in Handwerk und Industrie mit 2.000 Euro honoriert.

Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 Euro als Einmalzahlung (Bestenehrung). Seit 2016 wurden 1.697 Meister-Absolventinnen und Absolventen mit insgesamt rund 2,58 Millionen Euro „Meister-Extra“ prämiert.

Die Meisterprämie beinhaltet einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro als Unterstützung zum Lebensunterhalt. Handwerks- und Industriemeister erhalten diese, wenn sie erstmalig eine Existenz durch Übernahme eines Unternehmens gründen. Seit 2015 wurden 170 „Meisterprämien“ in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro ausgereicht.

„Der Weg zu einem Meistertitel oder einer Fachqualifikation kann manchmal steinig und aufwendig sein, lohnt sich im Ergebnis aber immer. Denn: Eine Investition in Weiterbildung und Qualifizierung ist die Basis für die weitere berufliche Entwicklung. Mecklenburg-Vorpommern und besonders auch das Handwerk braucht gut ausgebildete Fachkräfte“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit knapp 20.000 Handwerksbetriebe mit rund 100.000 Beschäftigten und circa 6.000 Lehrlingen. Sie erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von rund 9 Milliarden Euro. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden.