130 Verkehrsunfälle pro Tag in M-V

Schwerin – Knapp 130 Verkehrsunfälle pro Tag nahmen Polizeibeamtinnen und –beamte in Mecklenburg-Vorpommern in den ersten Monaten des Jahres 2023 auf.

„Bis Ende Februar kam es in unserem Land insgesamt zu 7.456 Verkehrsunfällen. Das sind 272 mehr als noch im Vorjahr“, sagt Innenminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Im vergangenen Jahr haben unsere Polizistinnen und Polizisten insgesamt mehr als 53.000 Verkehrsunfälle im Land registriert.“

Ein Verkehrsunfall – egal ob selbst- oder unverschuldet – stelle für viele eine Ausnahmesituation dar und lasse sofort viele Fragen zum richtigen Verhalten aufkommen. Der Innenminister ruft in Erinnerung:

„Der erste Schritt ist immer, die Unfallstelle zu sichern. Dafür sollten Sie den Warnblinker einschalten und das Warndreieck aufstellen – in einem Abstand vor dem Unfallort von mindestens 50 Metern innerorts, mindestens 100 Metern auf Landstraßen und mindestens 200 Metern auf Autobahnen. Diese Strecke kann mit Hilfe der Leitpfosten abgemessen werden: Zwei Pfosten stehen 50 Meter auseinandervier Pfosten entsprechen also 200 Metern“, sagt Pegel und appelliert an alle Autofahrer:

„Eine Warnweste müssen Sie im Auto haben. Und es ist sehr ratsam, diese beim Verlassen des Unfallfahrzeugs zu tragen. So werden Sie von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen.“

Die Hauptursachen bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden waren zu Beginn des Jahres wie auch in den Vorjahren Geschwindigkeit, Vorfahrt/Vorrang, Abstand sowie Alkohol und Drogen.

„Auch deshalb sind die landesweiten Verkehrskontrollen der Polizei mit monatlich wechselnden Themenschwerpunkten so wichtig. Ergänzend zur Präventionsarbeit rücken die Anhaltekontrollen die besonderen Verkehrsgefahren regelmäßig in den Fokus der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit“, so der Innenminister.

Sollte es nach einem Verkehrsunfall Verletzte geben, ist Erste Hilfe zu leisten und ein Krankenwagen zu informieren. Die Personalien von Zeugen können auch ohne Anwesenheit der Polizei schon aufgenommen werden. „ Ob die Polizei gerufen werden muss, können die Unfallparteien bei Bagatellunfällen grundsätzlich auch untereinander klären. Das Wichtigste ist, dass Sie Daten austauschen. Füllen Sie am besten noch vor Ort mit dem Beteiligten gemeinsam den Unfallbericht aus“, empfiehlt Christian Pegel.

„Sollte ein Unfall passieren, ohne dass der Gegner anwesend ist – klassische Fälle sind der Parkrempler oder abgefahrene Seitenspiegel – muss auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs gewartet werden. Taucht dieser nach einer angemessenen Zeit nicht auf, muss sich der Unfallverursacher bei der Polizei melden. Wer nicht auf den Geschädigten wartet oder die Polizei ruft, entfernt sich unerlaubt vom Unfallort – und begeht damit Unfallflucht. Das ist eine Straftat“, verdeutlicht der Minister.

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