Drese will Einrichtungenqualitätsgesetz zu einem modernen Wohn- und Teilhabegesetz weiterentwickeln
Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese stellte am Mittwoch im Landtag eine wichtige Gesetzesinitiative der Landesregierung für den Bereich des Heimrechts in der Pflege und Eingliederungshilfe vor. So soll das bisherige Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG) zu einem modernen Wohn- und Teilhabegesetz (WoTG) weiterentwickelt werden. Der Gesetzentwurf wurde vom Landtag zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
„Wir wollen die Regelungen moderner und praxisnäher ausgestalten durch mehr Flexibilität und weniger Bürokratie“, sagte Drese bei ihrer Einbringungsrede im Plenum. Dazu gehörten angepasste Erprobungsregelungen sowie die Vermeidung von Doppelzuständigkeiten und Doppelprüfungen zum Beispiel bei der Prüftätigkeit der zuständigen Heimaufsicht, des Medizinischen Dienstes oder des Eingliederungshilfeträgers.
„Gleichzeitig streben wir eine Harmonisierung von Leistungs- und Ordnungsrecht an und wollen den Beratungsansatz sowie den Verbraucherschutz stärken, denn die Interessen und Bedürfnisse der Personen mit einem besonderen Schutzbedürfnis werden durch erweiterte Regelungen zu ambulanten und alternativen Wohnformen sowie Gewaltschutzkonzepten sollen zukünftig noch besser berücksichtigt werden.“
Drese verdeutlichte, dass es in Anbetracht der steigenden Anzahl von pflegebedürftigen Menschen, den steigenden Kosten und dem knappen Personal notwendig ist, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die die bestmögliche pflegerische Versorgung sicherstellen.
„Deshalb fand ein umfangreicher Dialogprozess mit Leistungserbringern, Kostenträgern, Heimaufsichten, Medizinischem Dienst, Nutzenden, Landesseniorenbeirat und Fachaufsicht zu den künftigen Eckpunkten des Gesetzes statt“, betonte Drese.
Die Ministerin hob hervor, dass eine große Herausforderung darin besteht, die Belange von Nutzenden, Anbietern und Ordnungsbehörden gleichermaßen zu berücksichtigen. Diese unterschiedlichen Interessen erfordern Kompromisse. Hierbei sollte der Grundsatz „so viel Schutz wie nötig, so wenig Regelungen wie möglich“ gelten.
„Der zuständigen Behörde vor Ort geben wir somit einerseits einen größeren Ermessensspielraum und damit mehr Flexibilität. Andererseits werden die Anforderungen an die Anbieter von Wohnformen konkretisiert und auf das notwendige Maß angepasst“, so Drese.
„Mit dem Gesetzentwurf reagieren wir auf aktuelle gesellschaftliche, demographische und finanzielle Herausforderungen und berücksichtigen die deutlich individueller gewordene Lebensgestaltung sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für pflegebedürftige Menschen. Ziel ist es, Wohnqualität zu sichern und gleichzeitig mehr Spielraum für neue Formen der pflegerischen Versorgung zu schaffen“, sagte Sozialministerin Stefanie Land im Landtag.