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Autor: Rügenbote

Gesetzentwurf zur SOG-Novelle vorgestellt

Maßnahmen gegen häusliche Gewalt im Fokus

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute den Entwurf zur Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) vorgelegt. Der Gesetzentwurf basiert auf der im vergangenen Jahr abgeschlossenen Evaluation des Gesetzes und enthält vorrangig Änderungen im Bereich der Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt sowie Regelungen zur Verbesserung der praktischen Anwendbarkeit.

„Mit dem vorliegenden Entwurf setzen wir zentrale Ergebnisse der Evaluation um“, so Pegel im Anschluss an die Kabinettssitzung. „Schwerpunkte sind eine klarere Regelung zur Zusammenarbeit mit Interventionsstellen, die Einführung technischer Schutzmaßnahmen und eine strukturelle Entlastung des Gesetzes.“

Der Entwurf enthält ein ganzheitliches Maßnahmenpaket, das die effektive Unterbindung und Bekämpfung häuslicher Gewalt sicherstellen soll. Dazu gehört auch die Übermittlung polizeilicher Daten an Interventionsstellen. Hintergrund sind mehrfach geäußerte Hinweise aus der Praxis, insbesondere beim SOG-Symposium, wonach eine wirksame Beratung häufig durch unzureichende Informationsweitergabe erschwert wird.

„Der Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt wird spürbar gestärkt. Wohnungsverweise und Rückkehrverbote sollen ausgeweitet werden, es sollten Kontaktverbote auch über Fernkommunikationsmittel ausgesprochen werden können und gezielte Verhaltensauflagen verhängt werden. Mit der Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, also der elektronischen Fußfessel für Intensivtäter häuslicher Gewalt, soll zusätzliche Sicherheit geschaffen werden.

Fallkonferenzen, eine verbesserte Datenweitergabe an Interventionsstellen und die Möglichkeit, operative Opferschutzmaßnahmen, wie die Erstellung von Tarndokumenten, zu ergreifen, ergänzen das Paket. Damit setzen wir konsequent auf Prävention und effektiven Schutz.“, so Innenminister Christian Pegel.

Schülerinnen und Schüler erweitern ihre sozialen Kompetenzen

Oldenburg: Neues Unterrichtsprogramm verbessert das Zusammenleben im Schulalltag

Schwerin – Das Land stärkt mit einem neuen Unterrichtsangebot die sozialen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern. In dem Projekt „Eigenständig werden“ lernen Kinder in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, wie sie zum Beispiel angemessen kommunizieren und Konflikte konstruktiv lösen. Das Angebot wird durch eine Kooperation mit dem Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung allen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zugänglich.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit dem neuen Unterrichtsprogramm werden wichtige Werte und Verhaltensweisen vermittelt, die das Zusammenleben in der Schule und im Alltag verbessern. Es ist ein präventives Angebot, das den Kindern hilft, selbstbewusster zu sein und sich empathisch zu begegnen. Rund 87.000 Schülerinnen und Schüler in MV können daran teilnehmen – das ist fast jede zweite Schülerin bzw. jeder zweite Schüler.“

Das ganzheitliche Präventionsprogramm arbeitet auf Grundlage eines wissenschaftlich fundierten Konzeptes und vermittelt zentrale Gesundheitskompetenzen – körperlich, seelisch und sozial. „Eigenständig werden“ bietet für jede Klassenstufe sieben ausgearbeitete, methodisch vielfältige Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, ergänzt durch passendes Unterrichtsmaterial, durch Ideen für fächerübergreifenden Unterricht und Elternarbeit. Für die jüngsten Klassen führt die Handpuppe „Jolli“, die Kinder spielerisch an die Themen Gefühle, Kommunikation und Gesundheit heran.

Prof. Dr. Reiner Hanewinkel, Leiter des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung: „Soziale Kompetenzen bilden das Fundament für ein respektvolles Miteinander. Schule ist heute weit mehr als ein Ort des Lernens, sie ist ein zentraler Lebensraum für Kinder und Jugendliche. Umso entscheidender ist es, ein förderliches soziales Klima zu gestalten. Das Programm unterstützt Pädagoginnen und Pädagogen mit praxisnahen Methoden, um Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung gezielt zu begleiten.“  

Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte können an einer eintägigen Fortbildung teilnehmen und im Anschluss direkt mit der Umsetzung im Unterricht beginnen. Die Fortbildungen werden durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) organisiert und durchgeführt.

Das Unterrichtsprogramm des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung wird vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit und der Deutsche Krebshilfe gefördert.

Landesregierung bringt pauschale Beihilfe auf den Weg

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern will Beamtinnen und Beamten künftig mehr Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung er-möglichen. Geplant ist die Einführung einer sogenannten pauschalen Beihilfe nach dem Hamburger Modell. Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung erarbeitet derzeit einen entsprechenden Gesetz-entwurf, der zunächst durch das Kabinett beraten und anschließend dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt wird.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue betont: „Mit der pauschalen Beihilfe schaffen wir die Grundlage für mehr Gerechtigkeit und Wahlfreiheit für die Beamtinnen und Beamten des Landes. Wer sich gesetzlich krankenversichern möchte, soll dabei künftig finanziell nicht schlechtergestellt sein.“

Im Koalitionsvertrag für die 8. Legislaturperiode hatten sich die Regie-rungsparteien SPD und DIE LINKE darauf verständigt, die Einführung der pauschalen Beihilfe zu prüfen und umzusetzen. Die Landesregie-rung hat diesen Auftrag aufgenommen, das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung bereitet derzeit die gesetzliche Grundlage vor.

Die neue Regelung würde sich neben Neueinstellungen auch an jene aktiven Beamtinnen und Beamten richten, die bereits in der gesetzli-chen Krankenversicherung versichert sind. Der überwiegende Teil der aktiven Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern ist bislang jedoch beihilfeberechtigt und anteilig privat versichert.

Die pauschale Beihilfe wurde erstmals 2018 in Hamburg eingeführt und inzwischen von mehreren Bundesländern übernommen. Sie sieht vor, dass der Dienstherr sich pauschal an den Kosten einer gesetzlichen Krankenvollversicherung beteiligt – ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags soll die pauschale Beihilfe zum 1. August 2026 eingeführt werden.

Dalberg-Wendelstorf erhält eigenes Wappen und Flagge

Schwerin –  – Die Gemeinde Dalberg-Wendelstorf im Landkreis Nordwestmecklenburg erhält ein eigenes Wappen und eine Flagge. Innenminister Christian Pegel überreichte heute beides dem Bürgermeister der Gemeinde, Hartmut Lepp.

„Wappen sind wie kaum ein anderes Zeichen geeignet, Wertvorstellungen und Heimatverbundenheit zu fördern“, sagt der Landesinnenminister Christian Pegel und weiter: „Ich freue mich sehr, dem Wunsch der Gemeinde nachzukommen, die durch ein eigenes Wappen Interesse daran zeigt, die eigenen Traditionen zu bewahren.“

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben:

„In Silber eine grüne Eiche mit acht Blättern und drei goldenen Eicheln, wachsend aus grünem Schildfuß, darauf ein Schwert mit silberner Klinge und goldenem Griff, Knauf und Parierstange über einem silbernen Wellenbalken.“

Die übergebene Flagge wird wie folgt beschrieben:

„Die Flagge der Gemeinde Dalberg-Wendelstorf ist Grün und Silber gestreift. In der Mitte der Flagge liegt das weiß konturierte Gemeindewappen, das die Hälfte der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock, 395 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 und durch die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde, stiegen die Anträge deutlich. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Land stärkt Kurzzeitpflege mit 4,4 Millionen Euro

Entlastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen in der häuslichen Pflege

Schwerin – Das Land startet ein Investitionsprogramm für die Kurzzeitpflege. „Für den Zeitraum vom 1. August 2025 bis 31. Dezember 2026 stehen dafür insgesamt 4,4 Millionen Euro zur Verfügung“ gab Sozialministerin Stefanie Drese in der heutigen Sitzung des Landespflegeausschusses bekannt.

„Wir wollen mit unserer Förderung die Angebote der Kurzzeitpflege im Land ausbauen, um Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege zu entlasten“, betonte Drese.

Die Ministerin wies darauf hin, dass die allermeisten pflegebedürftigen Menschen, möglichst lange in vertrauter Umgebung und gemeinsam mit ihren Angehörigen ihren Lebensabend verbringen möchten. Fast neun von zehn Pflegebedürftigen werden im familiären Umfeld gepflegt – oft sogar ohne Unterstützung von ambulanten Diensten. „Dabei leisten pflegende Angehörige Herausragendes, oft über ihre eigenen Kraftreserven hinaus“, so Drese.

Deshalb ist es nach Ansicht von Drese enorm wichtig, pflegende Angehörige mit gezielten Hilfen besser zu unterstützen. Viele Pflegebedürftige seien nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. „Für diese Fälle sind Kurzzeitpflegeplätze notwendig, aber nicht überall ausreichend vorhanden“, so Drese. „Genau hier setzt unser Investitionsprogramm Kurzeitpflege an“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Mit den 4,4 Millionen Euro können Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen gefördert werden in bestehenden Kurzzeitpflegen, für eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in Pflegeheimen und für die Schaffung neuer Kurzzeitpflegeplätze in Landkreisen und kreisfreien Städten mit bestehenden Unterversorgungen im Bereich der Kurzzeitpflege.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass die künftige Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen gehört. Die Zahl pflegebedürftiger Menschen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, in Mecklenburg-Vorpommern von 123.000 (Stand Ende 2021) auf fast 140.000 (Ende 2023). Das entspricht einer Steigerung von 14 Prozent innerhalb von nur zwei Jahren. Allein aus demografischen Gründen wird die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren weiter steigen.

 Weitere Informationen für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung und Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur im Bereich der Kurzzeitpflege sind dieser Pressemitteilung beigefügt. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Die Antragsunterlagen sind unter dem Link https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/ unter dem Menüpunkt „Förderung von Bauinvestitionen“ zu finden.

Land unterstützt nach Starkregen in Rostock-Hinrichsdorf

Rostock – Nach den Starkregenfällen am gestrigen Abend im Raum Rostock unterstützt die Landesregierung vor Ort. Es droht eine kritische Lage, da das ein nahegelegenes Regenrückhaltebecken im Rostocker Ortsteil Hinrichsdorf kurz vor dem Überlaufen steht. Das Wasserfördersystem (WFS) des Landesamts für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) wurde umgehend alarmiert. Die Technik ist seit den frühen Morgenstunden im Einsatz.

„Mit Stand von heute Morgen beträgt die Reserve nur wenige Zentimeter – ein Übertreten würde unmittelbar ein angrenzendes Wohngebiet gefährden. Unsere Einsatzkräfte setzen alles daran, eine Überflutung abzuwenden. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat für uns höchste Priorität. Wir nehmen die Gefahr in Hinrichsdorf sehr ernst und haben selbstverständlich die technische Unterstützung aktiviert“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

Durch Einsatzkräfte vor Ort wurde bestätigt, dass ein Poldergebiet stark unter Druck steht. Die Entscheidung fiel daher kurzfristig, das Wasserfördersystem (WFS) mit Flutmodul in den Einsatz zu bringen. Aktuell sind Kräfte der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz (LSBK), wo das WFS stationiert ist, sowie der Freiwilligen Feuerwehr Plau am See mit dem Aufbau und Betrieb des Wasserfördersystems beschäftigt.

„Das WFS ist unsere leistungsfähigste Technik, wenn große Wassermengen über lange Strecken gefördert werden müssen – mit dem vor Ort verfügbaren Gerät wäre diese Aufgabe nicht zu bewältigen gewesen“, so Pegel.

Das WFS wird derzeit durch Kräfte der LSBK sowie der Freiwilligen Feuerwehr Plau am See aufgebaut. „Die Nutzung des Wasserfördersystems in einer Hochwassersituation ist eine Premiere. Bisher kam das System ausschließlich bei Großbränden zum Einsatz – umso wichtiger ist die technische Vielseitigkeit in solchen Extremlagen“, so der Innenminister. Dieses spezielle System wurde nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit mit Hochwasser- und Waldbrandlage angeschafft.

„Ich danke allen Helferinnen und Helfern für ihre hochprofessionelle Arbeit unter schwierigen Bedingungen. Ihre schnelle Reaktion verschafft uns wertvolle Zeit, um die Situation unter Kontrolle zu bringen“, sagt Minister Christian Pegel abschließend.

Nach aktuellem Stand sind keine Personenschäden zu verzeichnen.

30 Jahre Bienengarten Bantin

Backhaus würdigt Bienen, Bildung und Biodiversität

Bantin – Anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Bienengartens im Bienenzuchtzentrum Bantin wird Agrarminister Dr. Till Backhaus morgen vor Ort ein Grußwort halten.

„Die Biene gehört zu den wichtigsten Nutztieren überhaupt“, sagte der Minister im Vorfeld. „Sie bestäubt rund 80 Prozent unserer Nutzpflanzen und viele Wildpflanzen. Ohne sie hätten wir buchstäblich nichts zu essen auf dem Teller.“

Der Bienengarten steht für drei Jahrzehnte erfolgreicher Arbeit – nicht nur im Sinne des Naturschutzes, sondern auch für Bildung und Biodiversität in Mecklenburg-Vorpommern. Was 1993 aus einer kleinen Baumschule für Bienenweidegehölze entstand, wurde mit viel Engagement und Sachverstand zu einem einzigartigen Lehr- und Schaugarten ausgebaut. Seit seiner offiziellen Eröffnung am 27. Mai 1995 ist der Bienengarten ein Ort des Lernens, Erlebens und der Begegnung – für Schulklassen aus der Region, für VHS-Kurse und für Gäste aus dem ganzen Land.

Ziel war und ist es, Jungimkerinnen und -imker auszubilden, ökologische Zusammenhänge anschaulich zu vermitteln und Wissen über Honig- und Wildbienen zu verbreiten. Zahlreiche Schautafeln, Bienenbeuten und insektenfreundliche Pflanzen machen den Garten zu einem lebendigen Lernort.

„Ich danke allen Engagierten vor Ort. Ohne sie wäre Bantin nicht das, was es heute ist: ein Zentrum für Bienenzucht und Bienenforschung – mit Strahlkraft weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus“, so Backhaus.

Die imkerliche Arbeit in Bantin hat eine noch längere Geschichte: Bereits ab 1985 wurde das Gelände im Rahmen des VKSK genutzt. Seit 1991 ist das Zentrum im Besitz des Landes und wird in enger Partnerschaft mit dem Landesimkerverband Mecklenburg-Vorpommern (LIMV) betrieben – mit dem Ziel, varroatolerante Bienen zu züchten, Bildung zu fördern und eine starke Imker-Community aufzubauen.

Mit einer umfassenden Neugestaltung im Jahr 2024 wurde der Bienengarten auf Basis eines neuen Gartenplans weiterentwickelt: Pflege- und Rückschnittmaßnahmen, neue Pflanzungen und gestalterische Elemente haben das Areal aufgewertet. Bereits in den Jahren 2019/2020 wurde mit Hilfe von LEADER-Mitteln in Höhe von knapp 289.000 Euro sowie weiteren Fördergeldern aus dem Strategiefonds des Landes das sogenannte „Apineum“ errichtet – ein modernes Schulungszentrum mit Seminarräumen, sanitären Anlagen und einem einladenden Besucherbereich. Auch das ehemalige „Honighaus“ wurde integriert und um attraktive Ausstellungsstücke wie ein Modell einer überdimensionalen Bienenkönigin ergänzt.

Insgesamt hat das Land seit 1993 rund 6,5 Millionen Euro in das Bienenzuchtzentrum investiert. Der laufende Betrieb wird derzeit mit rund 315.000 Euro jährlich institutionell gefördert. Hinzu kommen Investitionen in moderne Ausstattung, etwa in eine Photovoltaikanlage (30.000 Euro), neues Beutenmaterial (8.000 Euro) und einen freischwenkbaren Kran zur Honigernte (16.000 Euro).

Weltweit wird die Bestäubungsleistung der Honigbiene mit rund 153 Milliarden US-Dollar jährlich beziffert – auch in Mecklenburg-Vorpommern ist sie für stabile Ernten etwa beim Obst oder Raps unverzichtbar. Die Honigbiene gilt als drittwichtigstes Nutztier nach Rind und Schwein. Doch das Nahrungsangebot für Bienen verschlechtert sich – insbesondere in den Sommermonaten nach der Lindenblüte. Um gegenzusteuern, fördert das Land die Imkerei mit insgesamt rund 500.000 Euro jährlich – etwa durch Investitionszuschüsse, Schulungen, Honiganalysen oder Behandlungsmittel.

In Mecklenburg-Vorpommern kümmern sich rund 3.300 Imkerinnen und Imker um etwa 30.000 Bienenvölker. Der Landesimkerverband leistet mit über 1.600 Mitgliedern – darunter rund 20 Prozent Frauen – einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Imkerei, unter anderem durch Projekte an Schulen und die regelmäßig stattfindenden Imkertage.

„Ich wünsche dem Zentrum, dem Bienengarten und allen Aktiven weiterhin viel Erfolg, gute Ernten und starke Völker“, so Minister Backhaus abschließend.

Referendariat: Einstellungszahl um 60 Prozent gestiegen

166 Referendarinnen und Referendare neu eingestellt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern treten 166 Referendarinnen und Referendare offiziell ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen an. Nach den Sommerferien beginnt damit für die zukünftigen Lehrkräfte das Referendariat.

„Im Vergleich zum vergangenen Jahr ist die Einstellungszahl von 104 auf 166 Referendarinnen und Referendaren deutlich gestiegen. Das ist eine Steigerung um fast 60 Prozent“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg beim Dienstantritt im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais. „Darüber freue ich mich sehr, denn wir brauchen junge engagierte Lehrkräfte an unseren Schulen, um dem Lehrkräftemangel entgegenwirken zu können. Für ihr Referendariat wünsche ich allen Referendarinnen und Referendaren viel Erfolg.“

Die Referendarinnen und Referendare verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 21
  • Lehramt an Grundschulen: 40
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 39
  • Lehramt an Gymnasien: 65
  • Lehramt an Beruflichen Schulen: 2

Etwa 20 Prozent der zugelassenen Referendarinnen und Referendare haben ihr Erstes Staatsexamen in einem anderen Bundesland absolviert und sind für das Referendariat nach Mecklenburg-Vorpommern gezogen.

Zukünftige Lehrkräfte haben Zeugnisse erhalten

In dieser Woche haben 139 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen beendet und ihre Zeugnisse über das Zweite Staatsexamen erhalten. 96 von ihnen werden zum

  1. August 2025 unbefristet in den Schuldienst des Landes übernommen. 71 Lehrkräfte arbeiten weiterhin an ihren Ausbildungsschulen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen die von ihnen ausgebildeten Lehrkräfte nach dem Vorbereitungsdienst ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. „Dass so viele Lehrkräfte nach dem Referendariat an ihren Ausbildungsschulen unterrichten werden zeigt, dass die Möglichkeit der Übernahme sehr erfolgreich ist. Die Übernahmegarantie bietet unseren Lehrkräften Planungssicherheit und eine Zukunftsperspektive“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Zum bestandenen Zweiten Staatsexamen gratuliere ich allen Absolventinnen und Absolventen herzlich.“

Die Absolventinnen und Absolventen dieses Jahrgangs verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 9
  • Lehramt an Grundschulen: 27
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 31
  • Lehramt an Gymnasien: 62
  • Lehramt an Beruflichen Schulen: 10

Mecklenburg-Vorpommern stellt an vier Terminen jährlich Referendarinnen und Referendare ein. Die kommende Ausschreibung läuft vom 22. September 2025 bis 13. Oktober 2025 für das Referendariat mit Beginn am 1. Februar 2026.

Über das Karriereportal für den Schuldienst www.lehrer-in-mv.de können sich Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen auf eine Stelle für ein Referendariat an ihrer Wunschschule in Mecklenburg-Vorpommern bewerben.