Buchgutscheine für Comicroman

Oldenburg: Kernkompetenz „Lesen“ zu fördern ist eine unserer Hauptaufgaben

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich auch im kommenden Jahr an Deutschlands größter Aktion zur Leserförderung „Ich schenk Dir eine Geschichte“ zum Welttag des Buches am 23. April 2024. Schulen können sich noch bis Ende Januar 2024 für die Gutschein-Aktion anmelden. Sie ermöglichen Schulkindern damit die Chance auf ein kostenloses Exemplar des neuen Comicromans „Mission Roboter: Ein spannender Fall für die Glücksagentur“ von Autorin Anke Girod und Illustrator Timo Grubing.

„Lesen begleitet uns unser Leben lang, egal ob in digitalen oder analogen Welten, egal ob in realen oder fiktiven. Diese Kernkompetenz zu fördern, ist eine unserer Hauptaufgaben und mir ein ganz persönliches Anliegen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Deshalb unterstützen wir die Aktion ‚Ich schenke dir eine Geschichte‛ und ermöglichen unseren Schülerinnen und Schülern, an diesem wunderbaren Projekt teilzunehmen. Ich wünsche allen unseren jungen Leserinnen und Lesern und unseren Lehrkräften viel Spaß mit dem Comicroman“, so die Ministerin.

Die Buch-Gutscheine sind für die 4. und 5. Klassen sowie Förderschul- und Willkommensklassen (geeignet für Schulkinder ab 9 Jahren) gedacht und können von den Lehrkräften unter www.welttag-des-buches.de/anmeldung bestellt werden. Bei der Bestellung können Lehrkräfte eine Wunschbuchhandlung in ihrer Region auswählen. Die Kinder erhalten die Buchgeschenke gegen Vorlage des Gutscheins in der ausgewählten Buchhandlung vom 19. April bis 31. Mai 2024.

„Der diesjährige Vorlesemonitor der Stiftung Lesen hat deutlich aufgezeigt, dass Buchgeschenke Kinder zum Lesen animieren. Dass das von höchster Bedeutung ist, haben uns die vor kurzem veröffentlichte IQB-Studie und weitere Bildungsstudien schmerzhaft vor Augen geführt, denn die Lesekompetenz unserer Kinder ist so schlecht wie nie zuvor“, sagte Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen. „Umso mehr freuen wir uns, dass wir dank der starken Partnerschaft mit den anderen Initiatoren jedes Jahr über eine Million Schülerinnen und Schüler mit dieser Aktion erreichen. Ein starkes Signal für die Leseförderung“, so Maas.

„Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von Stiftung Lesen, Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Deutsche Post DHL, cbj Verlag und ZDF. Bereits seit 1997 erhalten Schulkinder der 4. und 5. Klassen rund um den UNESCO-Welttag des Buches eine speziell für den Tag geschriebene Geschichte. Das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt gemeinsam mit den Kultusministerien der anderen Bundesländer mit seiner Schirmherrschaft die Initiative und finanziert den Druck der Buchgutscheine.

Weitere Informationen: www.welttag-des-buches.de

Engagementpreis für Schwimmprojekt

Sozialministerin Drese gratuliert DRK zur Auszeichnung

Schwerin – Gestern wurde in Berlin zum 15. Mal der Deutsche Engagementpreis vergeben. Einen der begehrten Jurypreise erhielt der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Roten Kreuzes für sein Schwimmprojekt „Rette sich wer’s kann“.

„Ich gratuliere dem DRK Landesverband ganz herzlich zu dieser renommierten Auszeichnung für gemeinnütziges Engagement. Das Projekt hat hoch verdient gewonnen“, teilte Sozialministerin Drese nach der Bekanntgabe mit.

Mit dem Programm „Rette sich wer’s kann – Schwimmen lernen im Kindergarten“ lernen Kinder in speziellen Kursen Baderegeln und wichtige Warnhinweise für Gewässer kennen. „Diese Aufklärungsarbeit kann in Mecklenburg-Vorpommern als einem der wasserreichsten Bundesländer Leben retten“, verdeutlicht Drese.

Zudem werden Erzieherinnen und Erzieher von den Ehrenamtlichen Tutoren des DRK selbst zu Schwimmlehrerinnen und -lehrern weitergebildet. „Mit diesem Ansatz können die Mitarbeitenden in den Einrichtungen das Gelernte aus den zunächst ehrenamtlich gestemmten Kursen des DRK immer weitergeben“, so Drese.

Laut Drese müssten die Schwimmfähigkeiten von Kindern auch im Schulalter weiter verbessert werden. „In den vergangenen Jahren mussten wir feststellen, dass immer weniger Kinder richtig schwimmen können“, so die Ministerin. Um diesen Trend entgegenzuwirken, habe das Land im Jahr 2020 das Programm „MV kann schwimmen“ ins Leben gerufen.

Über „MV kann schwimmen“ werden zusätzliche Schwimmkurse in den unterrichtsfreien Zeiten für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 3 bis 4 gefördert. Laut Drese sei geplant, dass Träger auch 2024 wieder Anträge für die Ausrichtung von Kursen einreichen können.

Das Programm „Rette sich wer‘s kann“ vom DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern besteht seit 2010. Mittlerweile nehmen Rund 70 Einrichtungen im ganzen Land am Projekt teil. Insgesamt waren neun weitere Initiativen aus Mecklenburg-Vorpommern für den Deutschen Engagementpreis 2023 nominiert.

Kooperationsprogramm Interreg VI A

Antragsrunde für grenzüberschreitendes EU-Programm gestartet / Meyer: Zusammenarbeit von deutschen und polnischen Städten und Gemeinden über regionale Grenzen hinaus intensivieren

Schwerin – Noch bis zum 29. Februar 2024 können für das grenzüberschreitende Kooperationsprogramm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polska Förderanträge eingereicht werden.

„Im Fokus des Förderaufrufs stehen Projekte, die eine bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen sowie Kultur und nachhaltigen Tourismus stärken. Insgesamt können bis zu 25 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung vergeben werden. Ziel ist, die Zusammenarbeit über regionale Grenzen hinaus zu intensivieren. Dabei hilft das grenzüberschreitende EU-Programm Interreg“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Anträge für Projekte können bis zum 29. Februar 2024 eingereicht werden. Der Aufruf richtet sich beispielsweise an Interessenvereinigungen (Vereine, Verbände, Stiftungen), Bildungs- und Ausbildungsträger sowie Schulen und Hochschulen, Kultureinrichtungen, Tourismusverbände und -organisationen sowie Industrie-, Handels- und Handwerkskammern und weitere wirtschaftsnahe Einrichtungen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein polnischer und ein deutscher Partner an dem Projekt teilnehmen.

Ab sofort können Förderanträge gestellt werden, die ausschließlich online über das elektronische System Jems (joint electronic monitoring system) einzureichen sind. Der Förderantrag muss in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt werden. Im Rahmen des Programms können Projekte eine Unterstützung aus dem EFRE in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten. Die Entscheidung über die Projektauswahl wird durch den Begleitausschuss (BA) des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polska 2021 bis 2027 gefasst. Der Termin findet voraussichtlich im Sommer 2024 statt.

Weitere Informationen zur Ausschreibung im Überblick auf der Programmwebsite: https://www.interreg6a.net/calls/

Das Programmvolumen Interreg VI A umfasst insgesamt 155,73 Millionen Euro. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen insgesamt 124,58 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung. Im Mittelpunkt des Programms stehen unter anderem die Vernetzung von Forschungs- und Innovationskapazitäten, die Umsetzung innovativer Lösungen beispielsweise in der Gesundheitswirtschaft sowie der Technologietransfer.

Weitere Themen sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Stärkung des nachhaltigen Tourismus, der Erhalt des kulturellen Erbes im Grenzraum sowie der grenzüberschreitende Katastrophenschutz. Das Interreg-Programm VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polska 2021 bis 2027 fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen deutschen und polnischen Partnern.

Zum Programmgebiet gehören die Wojewodschaft Westpommern (Polen), die brandenburgischen Landkreise Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland sowie die mecklenburg-vorpommerschen Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern ist die Verwaltungsbehörde im Programm.

Arbeitsmarkt im November 2023

Nürnberg – „Die konjunkturelle Flaute hinterlässt weiter ihre Spuren am deutschen Arbeitsmarkt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben saisonbereinigt zugenommen. Die Beschäftigung wächst nur noch wenig und die gemeldete Arbeitskräftenachfrage ist nach wie vor rückläufig“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im November: -1.000 auf 2.606.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +172.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,6 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im November 2023 – wie in den Herbstmonaten üblich – gesunken und zwar auf 2.606.000. Mit einem Minus von 1.000 fällt der Rückgang für einen November aber sehr gering aus. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 22.000 zugenommen. Verglichen mit dem November des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 172.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank im November um 0,1 Prozentpunkte auf 5,6 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Oktober auf 3,1 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gestiegen. Sie lag im November 2023 bei 3.448.000 Personen. Das waren 176.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung nur um 122.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 26. November für 57.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis September 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 149.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach jeweils 111.000 im August und im Juli.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Oktober 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat geringfügig um 15.000 gestiegen. Mit 46,26 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 272.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von August auf September 2023 saisonbereinigt leicht um 5.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im September nach Hochrechnungen der BA um 195.000 auf 35,09 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf Ausländern beruht. 7,6 Millionen Personen hatten im September 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 201.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,19 Millionen ausschließlich und 3,42 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im November waren 733.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 90.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im November 2023 um 1 Punkt auf 114 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 15 Punkten.

795.000 Personen erhielten im November 2023 Arbeitslosengeld, 93.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im November bei 3.915.000. Gegenüber November 2022 war dies ein Anstieg um 80.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Kranzniederlegung am Holocaust-Mahnmal

Schwesig legt mit französischem Senatspräsidenten am Holocaust-Mahnmal Kränze nieder

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Bundesrates gemeinsam mit dem französischen Senatspräsidenten Gérard Larcher das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin besucht.  Zu Beginn des zweitägigen Besuchs des französischen Senatspräsidenten in Deutschland legten beide dort Kränze nieder.

„Deutschland und Frankreich sind heute enge Freunde. Uns verbindet inzwischen eine langjährige Partnerschaft. Wir trauern gemeinsam um die Millionen Juden, die in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt und ermordet wurden.

Deutschland hat in der Zeit von 1933 bis 1945 schwerste Schuld auf sich geladen. Daraus resultiert eine Verantwortung für die Zukunft. Wir müssen alles dafür tun, dass sich das, was damals geschah, nie wiederholt. Deutschland und Frankreich treten gemeinsam für Demokratie, Freiheit und Toleranz ein“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an den Termin.

Anschließend führen Schwesig und Larcher ein Gespräch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus Dr. Felix Klein.

Am Nachmittag trifft Manuela Schwesig als Bundesratspräsidentin auf den Botschafter des Staates Israel in Deutschland S.E. Ron Prosor. „Ich habe den Botschafter bereits während der letzten Bundesratssitzung kurz treffen können.

In dieser Sitzung haben die 16 Länder einen gemeinsamen Antrag beschlossen, in dem wir uns nach dem Terrorangriff der Hamas an die Seite Israels stellen und uns zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland bekennen.

Ich werde dem Botschafter auch von meinem Besuch mit Bürgermeister Kai Wegner im jüdischen Krankenhaus in Berlin berichten, in dem heute Menschen aus mehr als 50 Nationen für die Gesundheit anderer sorgen. Das Miteinander dort hat mich tief beeindruckt. Es sollte Vorbild sein für ein friedliches Zusammenleben in Deutschland“, so die Ministerpräsidentin.

Gedenken am Volkstrauertag

Schwesig: Am Volkstrauertag der Kriegstoten gedenken – alles für den Frieden tun

Schwerin/Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nimmt am Sonntag als Bundesratspräsidentin am zentralen Gedenken zum Volkstrauertag in Berlin teil. Nach einer Kranzniederlegung in der Neuen Wache, der zentralen Gedenkstätte für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, nimmt sie an der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag teil.

„Jahr für Jahr halten wir zwei Sonntage vor dem ersten Advent inne, um an die Kriegstoten und die Opfer von Gewaltherrschaft aller Nationen zu erinnern. Das ist richtig und wichtig“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zu diesem bundesweiten Gedenktag.

„Wir erleben gegenwärtig, wie zerbrechlich der Frieden geworden ist, dass durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und den Terrorangriff der Hamas auf Israel Menschen ihr Leben verlieren oder um ihr Leben bangen müssen. Familien werden auseinandergerissen. All das ist schrecklich und beeinflusst unseren Alltag.

Es wird uns schmerzlich bewusst, dass es eben keine Selbstverständlichkeit ist, dass wir hier in Deutschland mehr als 75 Jahre in Frieden leben. Frieden ist eines der höchsten Güter, die wir haben. Nehmen wir den Volkstrauertag zum Anlass, um uns das immer wieder ins Bewusstsein zu rufen und alles für den Frieden zu tun“, so Schwesig weiter.

Die Ministerpräsidentin sprach dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Anerkennung für die ehrenamtliche Arbeit aus: „Ob bei der Pflege von Soldatengräbern oder bei der jährlichen Spendensammlung – überall halten die Ehrenamtlichen das Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewalt wach. Das ist vorbildlich.“

Kutter- und Küstenfischerei

Backhaus drängt auf unkonventionelle Lösungen zur Rettung der Kutter- und Küstenfischerei

Schwerin – „Den Fischerinnen und Fischern an unserer Ostseeküste geht es momentan schlecht wie noch nie“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute im Schweriner Landtag, wo sich die Abgeordneten über Zukunftsperspektiven der Kutter- und Küstenfischerei austauschten, und wie sich Transformationsprozesse aktiv begleiten lassen.

„Es gibt viele Gründe, warum die wirtschaftliche Lage der Kutter- und Küstenfischerei so miserabel ist, z.B. die Fangquoten der letzten Jahre, klimabedingte Veränderungen im Ökosystem Ostsee, Fischfraß durch Kormorane, aber auch die Energiekrise. Aktuell wirtschaftet die Branche auf einem Einnahmenniveau gegenüber den Vergleichsjahren 2017 bis 2020 von lediglich 20 bis 30 Prozent. Das kann kein Betrieb dauerhaft abfedern.

Umso wichtiger ist, dass wir nach vorne denken und unter den veränderten Rahmenbedingungen neue, vielleicht unkonventionelle Wege einschlagen. Große Hoffnungen setze ich in die 670 Millionen Euro, die gemäß Windenergie-auf-See-Gesetz ab Juli 2024 zweckgebunden für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei einschließlich Fischereistrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen. Damit ließe sich der Transformationsprozess wirksam unterstützen, immerhin sind das dreimal so viel Mittel wie Deutschland aus dem Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds erhält“, führte Minister Backhaus aus.

Die Herausforderung: Wenn hohe Subventionen in einen Sektor fließen, sind immer auch andere Rechtsbereiche zu berücksichtigen, z.B. das EU-Beihilferecht oder Gleichbehandlungsgrundsätze. Aktuell beginnen die Beteiligungsprozesse der Bundesressorts mit den Küstenländern und Fachverbänden.

Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hausaufgaben gemacht und einen Plan zur Transformation der deutschen Fischerei an Nord- und Ostsee bis 2032 vorgelegt, der auch eine Ausbildungskomponente enthält. „Wie mir Vertreterinnen und Vertreter des Berufsstandes nahegelegt haben, muss jetzt unmittelbar etwas passieren, um wieder junge Leute in den Beruf zu holen, damit nicht morgen schon „das Licht ausgeht“, unterstrich der Minister und machte folgende Rechnung auf: „Gingen jetzt in wenigen Jahren bis zu 60 der aktuell noch 170 Haupterwerbsfischerinnen und -fischer ohne Nachfolge in den Ruhestand, würde die kritische Masse wohl unterschritten, aus der sich ein Berufsstand zukünftig solide rekrutierten könnte. Es geht ja nicht nur der einzelne Betrieb, es geht die ganze Erfahrung verloren. Schon seit Jahren bilden Betriebe mangels Perspektiven kaum noch aus.“

Hieraus entsprang laut Minister Backhaus der Gedanke, über eine befristete Grundsicherung die noch aktiven Betriebe am Leben und über eine voraussichtlich noch einige Jahre andauernde Notsituation zu bringen und gleichzeitig finanzielle Anreize für die Ausbildung zu setzen.

Darüber hinaus sieht der Plan aus M-V vor, aus dem EMFAF weiterhin verschiedenste Maßnahmen zu unterstützen wie zum Beispiel moderne Schiffsverfolgungs-, Melde- und Überwachungssystemen, Investitionen in Sicherheit und Hygiene an Bord, Veredlung und Direktvermarktung an Land, Investitionen in die kleinskalige, umweltgerechte Aquakultur im Küstenmeer, Vorhaben des Bundes und der Länder zur Überwachung, Fischereiaufsicht und Digitalisierung sowie zum Bestandsmanagement bedrohter Arten wie Aal, Stör, Meerforelle.

Auch Diversifizierung wird weiterhin ein Thema bleiben, denn, wegen der auch künftig nicht gerade üppigen Fangmöglichkeiten wird es in der Ostsee einen ständigen Bedarf an ergänzenden Tätigkeiten geben. Minister Backhaus begrüßt daher die Initiative der Fischereigenossenschaft Wismarbucht eG für eine Fachwirtausbildung „Fischerei und Meeresumwelt“, die vor drei Wochen in Sassnitz gestartet wurde.

„Mein Haus begleitete dieses Vorhaben durch die Erstellung eines Schulungs-Rahmenplans und eine Prüfungsordnung in Rekordzeit und wird die Ausbildung aus dem EMFAF unterstützen. Die Idee der hierbei engagierten Fischer ist, dass sie mit ihrer Ortskenntnis in den jeweiligen Regionen des Küstenmeeres und unter Nutzung ihrer Fischereifahrzeuge und ggf. weiteren Equipments verschiedenste Tätigkeiten übernehmen, aus ihrer Sicht vorzugsweise Aufgaben öffentlicher Träger, die ihnen die angestrebte Stabilität an Zusatzeinnahmen verschaffen.“

In das Aufgaben-Portfolio könnten fallen: Hilfstätigkeiten für Meeresforschung (u.a. Thünen-Institut für Ostseefischerei, aber ggf. auch Unterwasserarchäologie), Umweltüberwachung (u.a. Datensammlung), Umweltbildung (außerschulische Lernorte, Touristik), bestimmte Kontroll- und Informationstätigkeiten im Küstenmeer in der Urlaubssaison (v.a. seeseitig), eigene Aktivitäten oder Mitwirkung an Vorhaben der marinen Aquakultur, Mitwirkung bei Meeresschutzprojekten (Netzbergung, Seegrasaufforstung, Riffstrukturen), Begleitung von Investitionen im Küstenmeer (Monitoring, Baubegleitung, Servicedienste), Servicedienste für Windenergieanlagen auf See u.v.a.m..

Milch und frisches Obst für Schulen

Jetzt fürs EU-Schulprogramm bewerben!

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich auch im Schuljahr 2024/25 am EU-Schulprogramm. Schülerinnen und Schüler erhalten kostenlose Milch, Obst und Gemüse sowie die Finanzierung von begleitenden pädagogischen Maßnahmen.

Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie an Förderschulen. Die Einrichtungen können sich bis spätestens zum 31. Januar 2024 für eine Teilnahme bewerben.

Das EU-Schulprogramm unterstützt die kostenlose Verteilung von Obst, Gemüse und Milch in der gesamten Europäischen Union und ist Teil eines umfassenderen Bildungsprogramms zur europäischen Landwirtschaft und zu den Vorteilen gesunder Ernährung. In Mecklenburg-Vorpommern wird es seit dem Schuljahr 2017/2018 erfolgreich umgesetzt.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus lobt das Programm als Gewinn für die Schulkinder des Landes: „Beim EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für ihre Entwicklung benötigen.

Das ist dringend nötig, da Betreuungskräfte in schulischen Bildungseinrichtungen und Kindertageseinrichtungen zunehmend beobachten, dass die Kinder ohne Frühstück und ohne Vormittagsverpflegung in die Bildungseinrichtung kommen.

Zum anderen beinhaltet das Programm auch spannende pädagogische Inhalte. So erfahren sie, wie aus Gras Milch wird und sie werden an gesunde Essgewohnheiten herangeführt. Geplant sind in diesem Zusammenhang auch Besuche in land- und ernährungswirtschaftlichen Betrieben.“

Das Programm ist vom finanziellen Umfang begrenzt und es können gegebenenfalls nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden. In diesem Fall wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dazu werden alle Bewerbungen bewertet und gewichtet.

Die Auswahlkriterien finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Landwirtschaft/Landwirtschaft/EU-Schulprogramm/

Die Bewerbungen senden Sie bitte vollständig und formgebunden bis zum 31. Januar 2024 an: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 320, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin oder gerne auch per E-Mail an: h.rentz@lm.mv-regierung.de

Arbeitsmarkt im Oktober 2023

Nürnberg – „Seit gut einem Jahr tritt die deutsche Wirtschaft mehr oder weniger auf der Stelle. Nach so langer Zeit bleibt das nicht ohne sichtbare Folgen für den Arbeitsmarkt. Angesichts der Wirtschaftsdaten behauptet er sich aber vergleichsweise gut“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Oktober: -20.000 auf 2.607.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +165.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,7 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Oktober 2023 im Zuge der Herbstbelebung auf 2.607.000 gesunken. Mit einem Minus von 20.000 fällt der Rückgang für einen Oktober aber sehr gering aus. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 30.000 zugenommen. Verglichen mit dem Oktober des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 165.000 höher.

Die Arbeitslosenquote liegt im Oktober wie im September bei 5,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im September auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 26.000 gestiegen. Sie lag im Oktober 2023 bei 3.441.000 Personen. Das waren 191.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung nur um 122.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 26. Oktober für 82.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis August 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 122.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 114.000 im Juli und 160.000 im Juni.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im September 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat leicht um 3.000 gestiegen. Mit 46,19 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 297.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Juli auf August 2023 saisonbereinigt geringfügig um 3.000 gesunken.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im August nach Hochrechnungen der BA um 218.000 auf 34,79 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf Ausländern beruht. 7,58 Millionen Personen hatten im August 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 220.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,22 Millionen ausschließlich und 3,36 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Oktober waren 749.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 98.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im Oktober 2023 unverändert bei 115 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 14 Punkten.

781.000 Personen erhielten im Oktober 2023 Arbeitslosengeld, 90.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Oktober bei 3.911.000. Gegenüber Oktober 2022 war dies ein Anstieg um 79.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Fangquoten: Fischerei droht der Niedergang

M-V steuert mit Rettungsplan dagegen

Schwerin – Die EU-Fischereiminister haben sich in Luxemburg auf die erlaubten Fangmengen für Fischer in der Ostsee im kommenden Jahr geeinigt. Demnach bleiben die Fangverbote für Hering und Dorsch im westlichen Teil der Ostsee bestehen. Ausnahmen vom Verbot der gezielten Fischerei auf Hering gelten weitherin für die kleine Küstenfischerei mit passiven Fanggeräaten (Stellnetze und Reusen).

Aktuell dürfen Dorsch und Hering – hier mit Ausnahme der kleinen Küstenfischerei – in der westlichen Ostsee und damit auch vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns nur als Beifang in den Netzen landen. Beim Dorsch sinkt die für 2024 für die westliche Ostsee erlaubte Fangmenge für deutsche Fischer um 30 Prozent auf 73 Tonnen, in der östlichen Ostsee bleibt sie unverändert bei 54 Tonnen. Die Freizeitfischereich auf Dorsch wurde geschlossen, d.h. Dorsche dürfen von Freizeitfischern 2024 nicht mehr mitgenommen werden.

Mecklenburg-Vorpmmerns Fischereiminister Dr. Till Backhaus schätzte die Ergebnisse wie folgt ein: „Die Entscheidung die Fangquoten für die Ostseefischerei weiter aufrechtzuerhalten und den Dorschfang mit weiteren Einschränkungen zu belegen war erwartbar und ist fachlich sicherlich schlüssig begründbar.

Dennoch muss ich ganz klar sagen, dass ich mir eine andere Entscheidung gewünscht hätte. Erst vergangene Woche habe ich mich nochmals schriftlich an Cem Özdemir gewandt und darum gebeten, sich für die Interessen der deutschen Küstenländer stark zu machen. Die Bewirtschaftung der Dorschbestände – die Freizeitfischerei eingeschlossen – stellt für den Tourismus, speziell in der Nebensaison eine nicht unerhebliche Einnahmequelle dar.

Erfreulich ist, dass die gezielte Fischerei mit passiven Fanggeräten für die kleine Küstenfischerei in Bezug auf den Hering in der westlichen Ostsee als Ausnahmeregelung erhalten bleibt. Auch dafür hatte ich mich eingesetzt, da eine Beifang-Regelung den Fischereibetrieben hier gar nichts genützt hätte, denn Hering wird praktisch nicht in der gezielten Fischerei auf andere Arten mitgefangen. Wäre die Ausnahmeregelung entfallen, wäre dies einem Berufsverbot gleichgekommen. Hinzu kommt, dass die kleine Küstenfischerei die Bestandtsentwicklung aufgrund der geringen Entnahmemengen kaum beeinflusst. Eine Nullfang-Regelung wäre auch vor diesem Hintergrund von besonderer und nicht nachvollziehbarer Härte gewesen.

Insgesamt müssen wir feststellen, dass die Kutter- und Küstenfischereich und mit ihr ein jahrhundertaltes Kulturgut im Niedergang begriffen ist. Selbst eine Besserung der Rahmenbedingungen in einigen Jahren würde den befürchteten Niedergang der Ostseefischerei nicht mehr aufhalten, da es bereits jetzt an Nachwuchs und an einer soliden wirtschaftlichen Basis fehlt.

Große Erwartungen setze ich in diesem Zusammenhang auf die aus den Ausschreibungen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz zu erwartenden Gelder aus der Fischereikomponente für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei. Mit den ca. 670 Millionen Euro ließe sich der notwendige Transformationsprozess der Kutter- und Küstenfischerei an Nord- und Ostsee wirksam unterstützen, immerhin sind das dreimal so viel Mittel wie Deutschland aus dem Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds zur Verfügung stehen.

Mit großer Spannung warte ich auch auf die für Herbst 2023 angekündigten Ergebnisse vom Runden Tisch Ostseefischerei, der eine eigene Kommission eingesetzt hat, um ein zukunftsorientiertes Leitbild für die Ostseefischerei zu entwickeln. Das Leitbild kann aber nur die Rahmen setzen – zur Erhaltung und Neuausrichtung der Fischerei bedarf es einer Strategie von Bund und Küstenländern und entsprechender Finanzmittel zur Umsetzung von Maßnahmen.

Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hausaufgaben gemacht und einen Plan zur Transformation der deutschen Fischerei an Nord- und Ostsee bis 2032 vorgelegt, der auch eine Ausbildungskomponente enthält, bei der an die Fachwirtausbildung „Fischerei und Meeresumwelt“ und Aktivitäten von so genannten Sea-Rangern im Küstenmeer angeknüpft werden soll, sowie Elemente der Transformation hin zu einer umweltverträglichen Fangflotte und Ausübung der Fischerei.

Daneben sollen aus dem EMFAF weiterhin verschiedenste Maßnahmen unterstützt werden wie bspw. moderne Schiffsverfolgungs-, Melde- und Überwachungssystemen, Investitionen in Sicherheit und Hygiene an Bord, Veredlung und Direktvermarktung an Land, Diversifizierung mit bis zu 75.000 Euro je Begünstigtem, Investitionen in die kleinskalige, umweltgerechte Aquakultur im Küstenmeer, Vorhaben des Bundes und der Länder zur Überwachung, Fischereiaufsicht und Digitalisierung sowie zum Bestandsmanagement bedrohter Arten wie Aal, Stör, Meerforelle.“

Mehr Bürgergeld ab Januar 2024

Berlin – Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 Prozent. Der Bundesrat stimmte am 20. Oktober 2023 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro.

Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.

Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst.

Meeresschutz der deutschen Nord- und Ostsee

Schwerin – Am Sonntag, den 15. Oktober 2023, startete die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Berichtsentwürfen zum aktuellen Umweltzustand der deutschen Nord- und Ostseegewässer. Die Berichte müssen zur Umsetzung der europäischen Meeresschutz-Richtlinie im 6-jährigen Turnus an die EU-Kommission gerichtet werden. Während der kommenden sechs Monate kann jede Person zu den von Bund und Küstenländern gemeinsam vorbereiteten und veröffentlichten Berichtsentwürfen Stellung nehmen.

„Ich würde mich über eine rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, gesellschaft­lichen Gruppen und Institutionen an dem für das Küstenland Mecklenburg-Vorpommern sehr wichtigen Thema freuen“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Am 15. Juli 2008 trat die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind seitdem aufgefordert, auf einer wissensbasierten Grundlage die notwendigen Strategien zu entwickeln und Maßnahmen zu ergreifen, um einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen.

„Die Belastungen durch menschliche Aktivitäten sind weiterhin zu hoch, und im Vergleich zu den Berichten von vor 6 Jahren sind in den Ostseegewässern Mecklenburg-Vorpommerns keine deutlichen Verbesserungen zu beobachten“, so Minister Backhaus.

„Der gute Zustand der Meeresumwelt ist weder in der gesamten Ostsee noch in der Nordsee erreicht. Aber es gibt auch gute Nachrichten. So wurde beispielsweise auf Initiative des Umweltministeriums ein Großteil verlorengegangener Stellnetzte der Stellnetz­fischerei (sogenannte „Geisternetze“) im Rahmen eines mit dem WWF Stralsund durchgeführten und durch das Land mit 200.000 Euro aus der Fischereiabgabe geförderten Projektes in Mecklenburg-Vorpommern bereits geborgen.

Auch konnten wir nach langen Bemühungen erreichen, dass im Rahmen eines Sofortprogrammes des Bundes u.a. in der Wismarbucht damit begonnen wird, Munitionsaltlasten aus der Ostsee in einem Pilotvorhaben zu bergen. Leider wird es auch hier noch eine ganze Weile dauern, bis wir alle Kriegsaltlasten aus unseren Meeren entfernt haben“, so Backhaus.

„Die Erholung der Ostsee erfolgt generell sehr langsam. Ein Grund dafür ist u.a. die lange Verweilzeit des Wassers von durchschnittlich 30-35 Jahren in der Ostsee. Zum Beispiel werden positive Effekte wie die deutliche Verringerung der Phosphor- und Stickstoff­einträge aus MV in die Gewässer des Landes voraussichtlich erst Jahrzehnte später in der Ostsee sichtbar werden und dieses auch nur dann, wenn alle Ostseeanrainer mitmachen. Dadurch bleiben uns die Sünden aus der Vergangenheit in der Ostsee leider noch lange Zeit erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt sich weiterhin konsequent der Daueraufgabe des Ostseeschutzes, denn die Meeresumwelt ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern ein kostbares Erbe, das auch zum Wohle zukünftiger Generationen geschützt und erhalten werden muss“, so der Minister weiter.

Das in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht die beiden Berichtsentwürfe zum Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024 und zum Zustand der deutschen Nordseegewässer 2024. Die ausgelegten Unterlagen sind ab dem 15. Oktober 2023 unter anderem auf der Internetseite www.meeresschutz.info einzusehen.

Innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffent­lichung kann jede Person zu den genannten Unterlagen direkt schriftlich Stellung nehmen. Hierzu wird auf der genannten Internetseite auch ein Formular angeboten, mit dem Stellungnahmen und Anregungen an die dort genannte Anschrift unkompliziert übermittelt werden können. Weitere Informationen können dann auch auf der Internet-Seite des Ministeriums www.lm.mv-regierung.de eingesehen werden.

Ergebnisse

Schwesig: Bund und Länder müssen in wichtigen Fragen zusammenstehen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich zufrieden mit den Ergebnissen der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gezeigt. Im Mittelpunkt der Konferenz standen die Themen Migration und Energie.

Als ersten Tagesordnungspunkt befassten sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs jedoch mit den Angriffen der Hamas auf Israel. „Wir sind entsetzt über den brutalen Angriff auf Israel. Es ist völlig klar, dass Israel die Solidarität aller Länder in Deutschland hat“, erklärte Schwesig.

Beim Thema Migration hätten die Länder eine gemeinsame Linie für die anstehenden Gespräche mit dem Bund gefunden. „Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, dass wir Menschen unterstützen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten.

Wir werden aber nur dann Menschen gut aufnehmen und integrieren können, wenn die irreguläre Migration nach Deutschland eingedämmt wird“, sagte Schwesig. Mecklenburg-Vorpommern habe bereits im März im Spitzengespräch mit den Kommunen und im Landtag Vorschläge zur Flüchtlingspolitik entwickelt.

„Davon ist beispielsweise aufgenommen worden, dass wir Flüchtlingen mit rechtlich gesicherter Bleibeperspektive ermöglichen wollen, schneller als bisher eine Arbeit aufzunehmen.“

Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz war die Energiepolitik. „Die Länder wollen die Energiewende. Es ist unser gemeinsames Ziel, sie weiter zu beschleunigen.“ In ihrem gemeinsamen Antrag fordern die Länder eine weitere Dämpfung der Energiepreise, den Ausbau des Stromnetzes und den Aufbau eines Wasserstoffnetzes.

„Wir setzen uns außerdem für einen weiteren Ausbau der Geothermie und die Umstellung auf erneuerbare Energien ein. Gerade die ostdeutschen Länder, aber auch viele westdeutsche Regionen sind für Geothermie und Fernwärme gut geeignet. Auf diesem Weg können wir für viele Haushalte eine klimafreundliche Energieversorgung schaffen, ohne dass dies mit Belastungen für die Bevölkerung verbunden ist.

Außerdem hat Mecklenburg-Vorpommern in den Antrag eingebracht, dass die Kopplung des Strompreises an den Gaspreis dringend überprüft werden muss“, so Schwesig. Beim Brückenstrompreis habe das Land durchgesetzt, dass dieser auch betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen und nicht nur Großunternehmen zu Gute kommen soll.

Drese: Nie wieder ist jetzt!

Rostock – Sozialministerin Stefanie Drese nahm am Donnerstag als Vertreterin der Landesregierung an der von der jüdischen Gemeinde in Rostock initiierten Solidaritätsdemonstration für Israel teil.

„Wir stehen als Landesregierung fest an der Seite Israels, an der Seite der jüdischen Gemeinden in unserem Land und an der Seite der Bürgerinnen und Bürger jüdischen Glaubens in Mecklenburg-Vorpommern.

Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um die Sicherheit von jüdischen Einrichtungen zu gewährleisten und die Schutzmaßnahmen für die Gemeinden zu überprüfen und, wo es notwendig ist, zu erhöhen“, betonte Drese in ihrer Rede auf dem Neuen Markt.

Drese brachte ihre Betroffenheit und Erschütterung über die terroristischen Angriffe der Hamas am vergangenen Wochenende zum Ausdruck. „Ganze Familien wurden in ihren Häusern oder auf offener Straße hingerichtet.

Frauen, Männer, Kinder, Babys wurden ermordet und entführt. Das Ausmaß der Brutalität ist unfassbar. Der Angriff galt nicht der Administration, der Armee oder dem Staat, sondern der gesamten israelischen Gesellschaft“, sagte Drese.

Deshalb sei es außerordentlich wichtig, gemeinsam die tiefe Solidarität und Unterstützung für Israel und die jüdischen Gemeinden im Land zu bekunden, so die Ministerin.

Drese verdeutlichte, dass auch für Europa, Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern die Massaker Folgen und Konsequenzen haben müssen. „Es ist erschütternd, wenn eine junge Muslimin auf einem Wochenmarkt in einer deutschen Großstadt sagt, sie freut sich über die Ermordung der jüdischen Menschen.

Ihre Familie hätte die Terroranschläge zuhause gefeiert. Es ist besorgniserregend, wenn der jüdische Berliner Sportverein TuS Makkabi wegen der Terroranschläge bis auf Weiteres den Spielbetrieb einstellt, weil die Sicherheit von Spielern und Zuschauern nicht gewährleistet werden könne.

Es ist beunruhigend, wenn der Anführer der Terrororganisation Hamas dazu aufruft, dass alle Muslime auf der Welt am morgigen Freitag die Aktionen der Hamas wiederholen sollen, um ein echtes Pogrom an den Juden zu verüben“, so Drese.

„Wir sollten uns den blinden Hass von den barbarischen Eiferern nicht aufzwingen lassen. Wir werden dieser Logik des Terrors, der anderen Völkern das Existenzrecht abspricht nicht folgen. Aber wir müssen wehrhaft und aufmerksam sein.

Wir müssen besser als bisher bereit und vorbereitet sein, unsere Werte der Freiheit und Menschenrechte zu verteidigen, jeder Form von Antisemitismus entschlossen entgegenzutreten und unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen“, sagte Drese. „Nie wieder ist jetzt.“

Kampf gegen Schleuser

Landespolizei erhöht Präsenz an der Grenze zu Polen

Schwerin – Die Landespolizei MV wird in der Grenzregion zu Polen den Einsatz der Bundespolizei gegen Schleuserkriminalität in der Region ‚hinter der Grenze‘ verstärken. Dafür erhöht die Polizeiinspektion Anklam kurzfristig die Präsenz ihrer Streifendienste im grenznahen Raum und wird dabei durch Kräfte der Bereitschaftspolizei unterstützt.

„Die Bundespolizei stellt seit einigen Wochen deutlich vermehrte irreguläre Grenzübertritte aufgrund von Schleuseraktivitäten fest. Die Maßnahmen der Bundespolizei direkt an der Grenze wird die Landespolizei durch Handeln in der ‚zweiten Reihe hinter der Grenze‘ verstärken“, so Landesinnenminister Christian Pegel und ergänzt: „Damit wollen wir den Schleusern das Handwerk legen, die Geflüchtete teilweise unter lebensbedrohlichen Umständen nach Deutschland bringen.“

Mit den geplanten Streifen seien mobile Kontrollen möglich, wenn nötig auch mit temporären stationären Kontrollen kombinierbar. Dabei werde die Polizeiinspektion Anklam von einem sogenannten Einsatzzug der Bereitschaftspolizei unterstützt.

„Uns ist es wichtig, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im grenznahen Raum zu stärken und Schleuserkriminalität entgegen zu wirken. Daher ist es für uns selbstverständlich, die Maßnahmen der Bundespolizei durch den Einsatz unserer eigenen Kräfte der Landespolizei zu ergänzen, um eine durchgehend hohe Präsenz zu gewährleisten. Wir haben uns dazu eng auf regionaler Ebene mit der Bundespolizeiinspektion Pasewalk abgestimmt“, betont Polizeidirektor Tino Peisker, Leiter der Polizeiinspektion Anklam, die für den Landkreis Vorpommern-Greifswald zuständig ist.

Für Mecklenburg-Vorpommern ist Bad Bramstedt die zuständige Bundespolizeidirektion. Laut Bundespolizei wurden in diesem Jahr bis einschließlich August bereits 750 unerlaubte Einreisen festgestellt, im September waren mehr als 330 Geflüchtete an der Grenze aufgegriffen worden. Grenzschutz sowie die Festnahme von Schleusern zählen zu den originären Aufgaben der Bundespolizei.