11. Hafenentwicklungsdialog

Küstenländer und der Bund führen intensive Gespräche über große Herausforderungen

Bremen – Wenige Wochen vor der Beschlussfassung des Bundeskabinetts zur Nationalen Hafenstrategie haben sich am Freitag, den 01. März 2024, im Rathaus in Bremen die Wirtschafts- und Häfenminister:innen und Senator:innen der fünf norddeutschen Küstenländer Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein mit dem Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe und führenden Vertretern des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie dem Maritimen Koordinator der Bundesregierung getroffen. Wesentliche Gesprächsgegenstände waren neben den Erwartungen der Länder an die neue Hafenstrategie Fragen der Finanzierung sowie zur Rolle und Bedeutung der Häfen in der Energiewende und in der Transformation.

Ein Fazit der intensiven Gespräche ist, dass die Herausforderungen groß und vielfältig sind. Sie reichen von defekten Autobahnen und Brücken, Baustellen auf Schienenwegen, Autobahnen und Wasserstraßen bis hin zu Blockaden der kritischen Infrastrukturen der Häfen und ihrer Zuwegungen in jüngster Vergangenheit. Auch die seit Jahren stagnierenden und zum Teil sogar rückläufigen Umschlagentwicklungen in den Häfen waren Gegenstand des Hafen-Dialogs auf Spitzenebene.

Hinzu kommt, dass den Häfen mit der Energiewende, der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und auch mit der Transformation der Wirtschaft eine zentrale Rolle zukommt. Aber auch in diesem Punkt herrscht Übereinstimmung, die die Bremer Hafensenatorin Kristina Vogt zusammenfasst: „Ohne Häfen wird das nichts!“

Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft und Tourismus, Dieter Janecek: „130 TWh Wasserstoff und 30 GW Offshore Wind – das sind unsere energiepolitischen Ziele für 2030. Leistungsstarke Häfen sind entscheidend für das Erreichen der energiepolitischen Ziele. Die Häfen dienen nicht nur als logistische Hubs, sondern auch als Anlandungspunkte und Produktionsstandorte für ´grüne´ Energieträger und Technologien. Die Finanzierung und Planung der Häfen liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Der Bund wird die Zusammenarbeit und den Austausch mit den Ländern vertiefen, damit die Weiterentwicklung der Häfen auch im Sinne der nationalen Energiewende gelingt.“

Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Susanne Henckel: „Der Bund steht zur gemeinsamen Verantwortung für die Häfen, wie dies im aktuellen Koalitionsvertrag festgehalten ist. Die vielen unterschiedlichen Interessen der einzelnen Häfen, Umwelt- und Wirtschaftsverbände unter einen Hut zu bringen, ist keine triviale Angelegenheit. Darum haben wir in intensiver Abstimmung mit allen Beteiligten eine Nationale Hafenstrategie mit über 130 konkrete Maßnahmen erarbeitet, die am 20.3. im Bundeskabinett beschlossen wird. Auch wenn die Hafeninfrastruktur grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder fällt, steht die Bundesregierung dazu im engen Dialog mit den Ländern und den beteiligten Bundesressorts, um tragfähige Lösungen für eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder zu erreichen. Dabei geht es auch darum, wie sich die hohen Investitionen verstetigen und Planungen beschleunigen lassen.“

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Nicht erst seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine vor zwei Jahren wissen wir, dass die sichere Energieversorgung Deutschlands maßgeblich von unseren Häfen abhängt. Unsere Standorte im Norden sorgen nicht nur kurzfristig für Energieimporte: Mittelfristig werden wir mit unseren Häfen durch die Anlandung von grünen Gasen die Klimawende und damit die Transformation unserer Industrie in Deutschland vorantreiben. Denn unsere Häfen sind auch die Basis für den dringend benötigten Offshore-Ausbau. Jetzt heißt es, dass Länder und Bund gemeinsam Verantwortung übernehmen, wenn wir die Hafeninfrastruktur weiterhin zukunftsfähig gestalten wollen. Wir nehmen positive Signale vom Bund war, dass die Nordländer und die Küste als das angesehen werden, was sie sind: das energiepolitische Herz Deutschlands. Sie sind die Garanten für eine unabhängige, diversifizierte und genauso saubere und dauerhaft günstige Energieversorgung. Der Ausbau unserer Häfen ist eine Frage von Sicherheit – und damit eine nationale Aufgabe.“

Bremens Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Kristina Vogt: „Die Prozesse und Abläufe in den Häfen verändern sich heute umfassender als je zuvor. Dieser Transformationsprozess ist herausfordernd, denn einerseits besteht der Bedarf an noch mehr Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Anderseits verändern Digitalisierung und Automatisierung die Wettbewerbsposition von Unternehmen und ganzen Hafenstandorten. Wir müssen deshalb einerseits der sich wandelnden Arbeitswelt gerecht werden. Indem wir Nachwuchskräfte gewinnen und ihre Ausbildung und Qualifizierung stärken. Dafür müssen wir attraktive und zukunftsfähige Berufsbilder schaffen sowie die Teilhabe und Chancengleichheit der Beschäftigten fördern. Andererseits sind umfassende Investitionen in die Digitalisierung notwendig, um die intelligente Planung und Steuerung der in den Häfen ablaufenden Prozesse – vom Anlaufen der Schiffe bis hin zur Hafeneisenbahn und der Verkehrssteuerung der LKW – zu stärken und auszubauen.“

Hamburgs Wirtschaftssenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Die deutschen Seehäfen nehmen Aufgaben für die gesamte Exportnation Deutschland wahr. Leistungsfähige Infrastruktur an dieser Stelle ist im Interesse der gesamten deutschen Volkswirtschaft und zudem auch von großer europäischer Bedeutung. Mit ihrer wichtigen Rolle zur Sicherstellung von Lieferketten und Versorgungssicherheit kommen die Häfen auch einer nationalen Aufgabe nach. Gleichzeitig ist klar, dass enorme Investitionen anstehen, damit die Häfen diese Rolle auch in Zukunft erfüllen können, nicht zuletzt mit Blick auf die Versorgungssicherheit Deutschlands und das Gelingen der Energiewende. Die notwendige Modernisierung der Hafeninfrastruktur kann nur mit deutlich größerer finanzieller Unterstützung des Bundes gelingen. Hier warten wir auf konkrete Vorschläge des Bundes und stehen bereit für einen konstruktiven und offenen Dialog.“

Schleswig-Holsteins Wirtschafts- und Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen: „Die für ganz Deutschland bedeutende Hafenwirtschaft der Küstenländer befasst sich verstärkt mit der europäischen Dimension der Hafenpolitik. Denn neben den aktuellen geopolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen ist diese die dritte große Herausforderung für unsere Hafenwirtschaft. Mit dem europäische Green Deal der EU-Kommission und dem Maßnahmenpaket ,Fit for 55‘ sollen die ehrgeizigen europäischen Klimaschutzziele erreicht werden. Gesamtziel der Maßnahmen ist es, die verkehrsbedingten Emissionen bis zum Jahre 2050 um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken sowie die Verkehrssysteme in der EU durch digitale und intelligente Technologien sicherer, zugänglicher und widerstandsfähiger zu gestalten. Wir haben uns über alternative Schiffskraftstoffe und die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr ausgetauscht. Es gilt, die Emissionen konsequent durch die Nutzung nachhaltiger alternativer Kraftstoffe in der Schifffahrt und die Nutzung landseitiger Stromversorgung in den Häfen zu senken. Und wir sehen uns hier natürlich auch in einem globalen Wettbewerb, wie das vorgestern verkündete Drei-Milliarden-Dollar-Programm der USA zur Dekarbonisierung der Häfen verdeutlicht.“

Mecklenburg-Vorpommerns Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse: „Die zukunftssichere Aufstellung der Häfen in den norddeutschen Küstenländern ist eine gesamtdeutsche Aufgabe. So ist auch in Zukunft die Wertschöpfung vor Ort, unsere Wettbewerbsfähigkeit und die Energieversorgung gesichert. Es gilt, fünf Bereiche gemeinsam voranzutreiben – die Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandorts Deutschland zu stärken, die Häfen zu nachhaltigen Knotenpunkten für die Energiewende auszubauen, eine klimaneutrale Schifffahrt und Industrie sowie Drehkreuze für die Verkehrsverlagerung zu entwickeln, die digitale Transformation aktiv zu gestalten und voranzubringen, Ausbildung und Beschäftigung an den Standorten zu sichern und zukunftsfähig zu gestalten sowie die Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur bedarfsgerecht zu erhalten und auszubauen. Das sind große Aufgaben, aber unabdingbar zur Bewältigung der umfassenden und notwendigen Herausforderungen. Der Bund hat mit seiner Nationalen Hafenstrategie ein Konzept vorgelegt. Für die Umsetzung der daraus resultierenden bevorstehenden Aufgaben bedarf es einer soliden Finanzausstattung durch den Bund – insbesondere zum Ausbau und zur Anpassung der Seehafeninfrastruktur.“

Vize-Präsident des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe, Prof. Dr. Sebastian Jürgens: „Die europäischen Seehäfen stehen untereinander in einem harten und intensiven Wettbewerb. Transformationsprozesse, Klimafreundlichkeit sowie neue Aufgaben auf dem Gebiet der Energieversorgung führen zu weiteren Herausforderungen. Um diese zu meistern, fordern wir vordringlich ein erhöhtes Engagement des Bundes, auch finanziell. Wir benötigen eine leistungsfähige Infrastruktur, insbesondere im Bahnbereich. Die entsprechenden Baumaßnahmen müssen unbedingt und verlässlich mit den Seehäfen abgestimmt werden. Und auch die Bundesländer sind in der Pflicht. Denn im Vergleich zu direkten Nachbarstaaten leiden deutsche Unternehmen noch immer unter der bürokratischen und wettbewerbsschädigenden Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Eine Neuordnung in den Finanzverwaltungen würde Unternehmen in ganz Deutschland enorm entlasten und die deutsche Logistikwirtschaft stärken, ohne einen Cent weniger Steuer einzunehmen. Ohne eine gemeinsame Hafenpolitik von Bund und Ländern sind diese Aufgaben nicht zu stemmen!“

Tag der Deutschen Einheit 2024

M-V lädt vom 2. bis 4. Oktober zum großen Bürgerfest nach Schwerin

Schwerin – Vom 2. bis 4. Oktober ist Deutschland zu Gast in Mecklenburg-Vorpommern: Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute gemeinsam mit dem Schweriner Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier erste Pläne für das große Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit vorgestellt.

„Verbunden mit jeder Bundesratspräsidentschaft ist die Ausrichtung der Zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit. Das ist eine Chance, die wir nur alle 16 Jahre bekommen. Vom 2. bis zum 4. Oktober wird unsere schöne Landeshauptstadt Schwerin Gastgeberin für Bürgerinnen und Bürger aus allen Teilen des Landes sein. Es wird der Höhepunkt unserer Präsidentschaft“, sagte die Ministerpräsidentin.

Auf die Gäste warte ein Fest mit einem unterhaltsamen und informativen Programm: Eine Meile aller Bundesländer vorbei am Schloss, auf der sich Deutschland bei einem Spaziergang entdecken lasse, eine große Bühne auf dem Alten Garten mit Konzerten, eine spektakuläre Lichtinszenierung des Schlosses, Orte der Begegnungen und der Erinnerungen an die Friedliche Revolution 1989. Schwesig: „Ein Bürgerfest für alle, zum Mitmachen, Einbringen und Genießen. Und das Schöne: Alle Veranstaltungen des Bürgerfestes sind kostenlos.“

Ein solches Event erfordere eine gute Planung und gute Zusammenarbeit. Land und Stadt haben dafür eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. „Wir haben mit der Stadt eine starke Partnerin an der Seite. Ich danke dem Oberbürgermeister, dass wir gemeinsam ein tolles Bürgerfest auf die Beine stellen werden“, sagte Schwesig.

Die Stadt freue sich, bereits zum dritten Mal Austragungsort der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit zu sein, sagte Badenschier. „Seit der Wiedervereinigung hat sich Schwerin als Landeshauptstadt weiterentwickelt und zeigt sich zum Bürgerfest von seiner besten Seite.“

Mit dem heutigen Tag ist die Webseite www.tag-der-deutschen-einheit.de online gegangen. Bürgerinnen und Bürger können sich fortan über das Bürgerfest informieren.

Stärkung ländlicher Räume

Schwesig: Ost-MPs für Stärkung ländlicher Räume

Berlin – Die Konferenz der ostdeutschen Länder hat sich heute auf Einladung des Landes Sachsen-Anhalt in Berlin unter anderem mit der Entwicklung der ländlichen Räume, der Zukunft der Landwirtschaft und dem Thema Mobilität befasst.

„Die ostdeutschen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten setzen sich jeher für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland ein. Mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung lebt im ländlichen Raum. Deshalb darf er nicht abgekoppelt werden. Sie brauchen eine leistungsfähige Infrastruktur und eine gezielte Förderung“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Konferenz.

In einem von Mecklenburg-Vorpommern eingebrachten Antrag zur Zukunft der ländlichen Räume fordern die ostdeutschen Länder einen fairen Ausgleich bei den Netzentgelten. Sie sprechen sich dafür aus, bei der kommunalen Wärmeplanung auch Gemeinschaftsprojekte zur Nutzung von Biomasse, Geothermie sowie von Solar- und Windenergie finanziell zu unterstützen. Nötig seien weiterhin der Glasfaser-Breitbandausbau und eine verlässliche Förderung im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.

„Außerdem sprechen wir uns für eine Erhöhung der Pendlerpauschale und eine möglichst schnelle Einführung des Klimageldes aus. Das wäre gerade für die Menschen in den ländlichen Räumen eine wichtige Entlastung“, so Schwesig.

Ein Thema auf der Ost-MPK waren auch die geplanten Kürzungen in der Landwirtschaft. Die ostdeutschen Regierungschefs stellen sich hinter die Landwirte. „Wir halten die Kürzung des Agrardiesels aktuell für falsch. Natürlich muss es einen Umstieg auf umwelt- und klimaschonende Antriebe geben. Aber dafür muss es Anreize geben. Und vor allem muss das schrittweise und im Dialog mit den Landwirten erfolgen.“

Arbeitsmarkt Deutschland Feburar 2024

Nürnberg – „Das schwache konjunkturelle Umfeld dämpft den insgesamt robusten Arbeitsmarkt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen im Februar zu und die Nachfrage der Unternehmen nach neuen Arbeitskräften gibt nach“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Februar: +8.000 auf 2.814.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +194.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 6,1 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Februar 2024 um 8.000 auf 2.814.000 gestiegen. Auch saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat zugenommen, und zwar um 11.000. Verglichen mit dem Februar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 194.000 höher. Die Arbeitslosenquote lag im Februar 2024 wie im Januar bei 6,1 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,4 Prozentpunkte erhöht.

Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,1 Prozent.Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 15.000 gestiegen. Sie lag im Februar 2024 bei 3.643.000 Personen. Das waren 161.000 mehr als vor einem Jahr, davon 37.000 Staatsangehörige aus der Ukraine.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 25. Februar für 58.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, deutlich mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 175.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 186.000 im November und 162.000 im Oktober.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 54.000 gestiegen. Mit 45,81 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 235.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von November auf Dezember 2023 saisonbereinigt um 19.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 214.000 auf 34,92 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,61 Millionen Personen hatten im Dezember 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 145.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,20 Millionen ausschließlich und 3,41 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Februar waren 706.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 72.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im Februar 2024 um 1 Punkt auf 114 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 12 Punkten.

941.000 Personen erhielten im Februar 2024 Arbeitslosengeld, 104.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.987.000. Gegenüber Februar 2023 war dies ein Anstieg um 66.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Für das neue Berichtsjahr 2023/24 sind bislang 4.000 mehr Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen liegt 11.000 unter dem Vorjahreswert. Nach wie vor gibt es mehr Ausbildungsstellen als Bewerberinnen und Bewerber. Im Februar ist der Ausbildungsmarkt noch sehr stark in Bewegung.

Gegen Rassismus und Rechtsradikalismus

Integrationsbeauftragte: Viele Menschen heute sensibilisierter beim Thema Rassismus / 20 Jahre nach dem Mord an Mehmet Turgut

Rostock – Heute  jährt sich der Mord an Mehmet Turgut in Rostock zum 20. Mal. Der junge Kurde wurde in einem Imbiss im Stadtteil Toitenwinkel aus rassistischen Motiven ermordet. „Auch zwei Jahrzehnte nach der Tat müssen wir uns in der Gesellschaft mit Rassismus und Rechtsradikalismus auseinandersetzen. Das ist die Realität“, macht die Integrationsbeauftragte des Landes, Jana Michael anlässlich des Todestages von Mehmet Turgut deutlich. Michael wird als eine von vielen Gästen die Gedenkfeier in Rostock begleiten.

Michael betont, dass es solche Formen des Terrors in Deutschland überhaupt noch geben kann, sei erschreckend. „Die Umstände des Todes von Mehmet Turgut führen bis heute zu einem unermesslichen Schmerz für seine Familie“, so Michael. Um eine Aufarbeitung zu ermöglichen, sei laut Michael entscheidend, dass der Staat mit seinen Organen, Politikerinnen und Politiker und die Zivilgesellschaft anerkennen würden, dass Rassismus in Deutschland noch immer ein Thema sei.

„Erst, wenn wir dieses Problem beim Namen nennen, kann es uns gelingen, als eine wehrhafte Demokratie entschlossen dagegen zu handeln“, fügt Michael hinzu. Dass die Gesellschaft klare Zeichen setzen könne, verdeutlichten die Demonstrationen der letzten Wochen. Jeder Mensch, der für Freiheit, Toleranz und gegen Rassismus und Rechtsradikalismus auf die Straße gehe, trage dazu bei, dass sich eine Tat wie der Mord an Mehmet Turgut nicht wiederholt, so Michael.

Die Integrationsbeauftragte zeigt sich zuversichtlich, dass die Gesellschaft aus solchen Taten lernen kann: „Mein Eindruck ist, dass viele Menschen heute deutlich sensibilisierter für die Thematik sind, als es im Jahr 2004 der Fall gewesen ist.“ Viele Menschen in Deutschland und MV setzten sich laut Michael aktiv für die Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsbiografie ein.

„Mein Dank gehört vor allem der engagierten Zivilgesellschaft und den Migrant:innenselbstorganisationen (MSOs). In den 20 Jahren haben wir es dank ihres Einsatzes erreicht, dass die migrantische Gesellschaft mehr Mitspracherechte hat. Sie kämpfen unermüdlich für Gerechtigkeit, Gleichstellung und Partizipation“, betont Michael. Die MSOs seien es auch gewesen, die immer wieder auf die Unstimmigkeiten bei den Untersuchungen zum Fall Mehmet Turgut aufmerksam gemacht und nach Erklärungen gefragt hätten.

Die Gedenkveranstaltung zum 20. Todestag von Mehmet Turgut findet heute um 14 Uhr am Denkmal im Neudierkower Weg statt. Es wurde zum zehnten Todestag von Mehmet Turgut 2014 durch die Stadt Rostock eingeweiht. Auch in diesem Jahr erinnern zivilgesellschaftliche Initiativen gemeinsam mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Angehörigen der Familie Turgut an die Tat und Mehmet Turgut.

Bundesstaatlicher Finanzausgleich

Zwölf Länder reichen gemeinsame Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht ein

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat am Montag (19.2.) gemeinsam mit elf weiteren Ländern im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme eingereicht. Darin kommt der von den Ländern als Prozessvertreter beauftragte Staatsrechtler, Professor Dr. Stefan Korioth (Ludwig-Maximilians-Universität München), zu dem Schluss, dass die aktuellen Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im Einklang mit dem Grundgesetz und den dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stehen.

„Mit dem Einreichen der Stellungnahme sind wir im Normenkontrollverfahren einen wichtigen Schritt vorangekommen. Ich bin davon überzeugt, dass der bundesstaatliche Finanzausgleich in seiner aktuellen Form verfassungskonform ist und auch gut funktioniert. Das haben die vergangenen drei Jahre gezeigt“, sagt Dr. Heiko Geue, Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Professor Dr. Korioth dazu: „Der Finanzausgleich zwischen den Ländern und zwischen diesen und dem Bund ist unter keinem Aspekt verfassungsrechtlich bedenklich. Der bayerische Antrag wärmt Argumente auf, die vom Bundesverfassungsgericht zum Teil bereits mehrfach abschlägig beschieden worden sind. Dass Bayern neben anderen Ländern im Finanzkraftausgleich, dem früheren Länderfinanzausgleich, belastet wird, ist schlicht Folge seiner überdurchschnittlichen Wirtschafts- und Finanzkraft. Ein deutlicher Reichtumsvorsprung Bayerns bleibt auch nach Durchführung des Ausgleichs erhalten.“

Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Damit besteht die parteiübergreifende Prozessgemeinschaft aus Zuschlags- und Abschlagsländern, Stadtstaaten und Flächenländern sowie alten und neuen Ländern. Nach aktuellen Verlautbarungen ist mit Stellungnahmen weiterer Länder zu rechnen. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist derzeit nicht absehbar.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform trat zum 1. Januar 2020 in Kraft und war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.

Tag des Europäischen Notrufs

112 kann europaweit Leben retten

Schwerin – Innenminister Christian Pegel nimmt den Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar zum Anlass, um auf die einheitliche Notrufnummer 112 aufmerksam zu machen.

„Viele Menschen in Deutschland kennen die Notrufnummer 112 und wissen, dass in Notsituationen wie Bränden, Unfällen oder lebensbedrohlichen Situationen schnelle Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst über die 112 kommt. Was bislang weniger bekannt ist: Diese Nummer steht nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union zur Verfügung. Aus allen Fest- und Mobilfunknetzen kann der Notruf europaweit im Notfall einheitlich und kostenfrei gewählt werden“, sagt der Innenminister.

Ein Notruf kann ohne Vorwahl von jedem Mobil- oder Festnetzgerät abgesetzt werden – selbst bei gesperrten Mobiltelefonen, ohne Netzvertrag, SIM-Card, PIN oder Guthaben. Anrufer werden dann sofort mit der örtlichen Rettungsleitstelle verbunden, die durch Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr betreut wird.

Wichtig ist, dass die Anrufer den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rettungsleitstelle alle wichtigen Informationen zur Notsituation schildern, um möglichst schnell Hilfe zu leisten: „Merken Sie sich dafür am besten die fünf W’s: Wo? Wer? Was? Wie viele? Warten auf Rückfragen! Erst wenn die Helferinnen und Helfer der Leitstelle erklären, dass alle nötigen Informationen vorhanden sind, dürfen Sie auflegen. Damit sind Sie als Notrufabsender der erste wichtige Akteur in der Rettungskette – und können Leben retten“, so Christian Pegel.

Mit der Notruf-App „nora“ kann bundesweit seit September 2021 noch schneller ein Notruf abgesetzt werden. Die App ermöglicht es auch, dass sprach- und hörgeschädigte Menschen barrierefrei einen Notruf absetzen können. „Mit der App können Sie nun in Notsituationen, ganz ohne zu sprechen, einen Notruf absetzen. Ich freue mich sehr, dass diese Lücke im Notrufsystem geschlossen worden ist. und sprach- oder hörgeschädigte Menschen jetzt schnell und unkompliziert Hilfe von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei anfordern können“, sagt Minister Pegel. „Nora“ kann zudem „stille Notrufe“ absenden im Fall einer Bedrohung, in dem ein Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll.

Auch wenn der Download der App aufgrund von neuen Anforderungen, die eine technische Überarbeitung notwendig machen, momentan nicht möglich ist, können Notrufe über bereits installierte Anwendungen und registrierte Nutzerinnen und Nutzer abgesetzt werden. Die Anwendung wurde federführend durch das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen bundesweit und stellvertretend für alle Länder entwickelt.

Seit 1991 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in einigen weiteren Ländern die einheitliche Notrufnummer 112. Sowohl über das Festnetz als auch über alle Mobilfunknetze erreichen Hilfesuchende europaweit über diese Nummer gebührenfrei und direkt die Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Polizei. Deshalb haben die Europäische Kommission und das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union im Jahr 2009 den
11. Februar zum „Europäischen Tag des Notrufs 112“ erklärt.

In Mecklenburg-Vorpommern werden sechs integrierte Rettungsleitstellen betrieben, die oft Teil von Leitstellen für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind. Die Standorte sind Bad Doberan, Greifswald, Schwerin, Rostock, Stralsund und Wulkenzin. Die Leitstelle Schwerin ist die einzige Regionalleitstelle in MV. Sie werden teilweise kreisübergreifend tätig. Rettungsleitstellen sind ständig besetzt. Für jede Leitstelle ist ein Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes berufen worden.

Deutschland: Arbeitsmarkt im Januar 2024

Nürnberg – „Der alljährliche Anstieg der Arbeitslosigkeit zum Jahreswechsel fällt in diesem Jahr geringer aus. Auch die Beschäftigung und Arbeitskräftenachfrage zeigen sich konstant, sodass sich der Arbeitsmarkt zu Jahresbeginn trotz der anhaltenden Wirtschaftsschwäche stabil zeigt“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Januar:  +169.000 auf 2.805.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:  +189.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:  +0,4 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Januar 2024 wie jahreszeitlich üblich gestiegen, und zwar um 169.000 auf 2.805.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 2.000 abgenommen. Verglichen mit dem Januar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 189.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg von Dezember auf Januar um 0,4 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote ebenfalls um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 2,9 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 4.000 gesunken. Sie lag im Januar 2024 bei 3.609.000 Personen. Das waren 156.000 mehr als vor einem Jahr, davon 43.000 Staatsangehörige aus der Ukraine.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 46.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, deutlich weniger als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 181.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 170.000 im Oktober und 147.000 im September.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat leicht um 24.000 gestiegen. Mit 46,09 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 207.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Oktober auf November 2023 saisonbereinigt geringfügig um 6.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im November nach Hochrechnungen der BA um 217.000 auf 35,11 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,63 Millionen Personen hatten im November 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 149.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,2 Millionen ausschließlich und 3,44 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Januar waren 699.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 66.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im Januar 2024 unverändert bei 116 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 11 Punkten.

921.000 Personen erhielten im Januar 2024 Arbeitslosengeld, 89.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.971.000. Gegenüber Januar 2023 war dies ein Anstieg um 79.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober 2023 bis Januar 2024 mit 64.000 gut 1.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 85.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, knapp 4.000 mehr als im Vorjahr. 28.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2024 noch unversorgt und weitere 18.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle.

Gleichzeitig waren 18.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Für das neue Berichtsjahr 2023/24 sind bislang 3 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen liegt 1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Im Januar ist der Ausbildungsmarkt allerdings noch sehr stark in Bewegung.

Zukunft der Landwirtschaft

Schwerin – Die Agrarwirtschaft steht derzeit vor multiplen Herausforderungen. „Aus der schwelenden Glut ist mittlerweile ein Flächenbrand geworden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin und bezog sich dabei auf die Protestwelle, die inzwischen mehrere Europäische Staaten erfasst hat. Die Landwirte wehren sich gegen eine überbordende Bürokratie, immer höhere Umweltauflagen, die sinkende Wettbewerbsfähigkeit und zunehmende Dumpingpreise für landwirtschaftliche Produkte. Sie fordern Planungssicherheit und Verlässlichkeit und ein Einkommen von dem sie leben können.

Der Minister betonte, dass die Ziele des Green Deals richtig und wichtig seien, der aktuelle Weg dorthin aber nicht: „Landwirte erhalten immer weniger Direktzahlungen und sollen stattdessen verstärkt Umweltleistungen erbringen, mit denen sie aber unterm Strich kein Geld verdienen können.

Dazu die Auswirkungen geopolitischer Konflikte, volatile internationale Märkte, massive Preissteigerungen am Bodenmarkt und die Übermacht des Handels. Das ist nicht „Farm to Fork“ – das ist „Vom Hof ins Grab. Die Zukunft der Landwirtschaft steht auf dem Spiel!“, pointierte Backhaus. Die Konsolidierung des Haushaltes 2024 sei notwendig, dürfe aber nicht an der Lebensrealität der Menschen vorbei erfolgen.

Auf Initiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Saarland wird deshalb am Freitag ein Entschließungsantrag den Bundesrat eingebracht, der zum Ziel hat, bei den Einsparpläne für die Landwirtschaft und die Fischerei in Teilen abzumildern und insgesamt verlässliche und planbare Rahmenbedingungen für einen Transformationsprozess hin zu mehr Klimaneutralität zu schaffen.

Für den erfolgreichen Transformationsprozess ist aus Sicht von Minister Backhaus vor allem die Entwicklung von Brückentechnologien und deren Implementierung auf kommunaler Ebene entscheidend. Dazu zählen insbesondere Gemeinschaftsprojekte der Energie- und Wärmeplanung mittels Biomasse, Geothermie, Solar- und Windenergie oder auch für Modellvorhaben im Bereich der Energieeffizienzsteigerung.

„Ein weiterer unverzichtbarer Teil dieses Transformationsprozesses ist es, entsprechende Marktanreize für einen stärkeren Beitrag zur Emissionsminderung der Agrarwirtschaft zu schaffen und in diesem Zuge klimaschädliche Subventionen, sukzessive abzubauen. Dabei gilt es jedoch, mit Augenmaß vorzugehen, um Wettbewerbsnachteile für die deutsche land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Primärproduktion gegenüber anderen europäischen Ländern möglichst gering zu halten“, sagte weiter.

Aus diesem Grund fordern die drei Länder, einen deutlich längeren Zeitraum für den Abbau der Agrardiesel-Steuerrückerstattung vorzusehen, um die Entwicklung und den Umstieg auf alternative Kraftstoffe, sowie praxistaugliche und wirtschaftlich tragbare alternative Antriebstechnologien zu ermöglichen. Denn zunächst müsse eine ausreichende Produktion nachwachsender Rohstoffe auf heimischen Flächen möglich sein und insbesondere von der Landwirtschaft genutzt werden können.

Auch brauche es ein Innovations- und Marktanreizprogramm für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, um den Umstieg auf klimafreundliche Kraftstoffalternativen und damit die Abkehr von fossilbasierten Antrieben zu ermöglichen. „Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe steht dafür bereit“, betonte Backhaus.

Gleichzeitig sprechen sich die drei Länder dafür aus, dass die erneuerbare Antriebsenergie, die von der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft erzeugt und selbst genutzt wird, von Steuern und Abgaben zu befreien ist.

Die drei Länder sind sich einig, dass die Zukunftskommission Landwirtschaft und das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung bereits umfassende Konzepte für die Gestaltung einer Transformation vorgelegt haben.  Deren Umsetzung muss nun intensiv verfolgt werden. Insbesondere muss der Bund eine Finanzierungsgrundlage zu schaffen, um so heimischen tierhaltenden Betrieben angesichts des internationalen Wettbewerbs bedarfsgerecht und dauerhaft langfristige Perspektiven zu bieten.

200.000 Gäste in der MV-Halle

Grüne Woche: Minister zieht positives Fazit 

Berlin – Auf Wiedersehen Grüne Woche: Das Land Mecklenburg-Vorpommern dankt den rund 60 teilnehmenden Unternehmen und Verbänden und allen Beteiligten hinter den Kulissen für die diesjährige erfolgreiche Präsentation auf der weltweit größten Ernährungsgütermesse in Berlin.

„Auch wenn das Land den Messeauftritt finanziell und organisatorisch maßgeblich unterstützt, so hängt der Erfolg der Länderhalle letztlich von den Kreationen und dem Engagement der Austellerinnen und Aussteller ab“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Die Messeleitung geht von insgesamt rund 275.000 Messebesucherinnen und -besuchern aus. Der MV-Halle haben ca. 200.000 Gäste einen Besuch abgestattet.

Minister Backhaus zieht eine positive Bilanz: „Von den Ausstellenden haben wir viel positives Feedback bekommen und das ist für mich, was zählt. Sie präsentieren unser Land und sind 10 Tage lang in direktem Kontakt mit den Gästen.

Dabei geht es nicht ausschließlich um größtmöglichen Umsatz, sondern auch um die nachhaltige Werbung für unsere Produkte, unsere Natur und unsere touristischen Angebote. Der Erfolg dieser Mischung kann auch an den Verkaufszahlen abgelesen werden. So sind beispielsweise rund 20.000 Liter Bier und 40.000 Fischbrötchen über die Theke gegangen.

Ziel des Hallenkonzeptes ist es, die Besucherinnen und Besucher auch über die Messe hinaus für einen Besuch in unserem schönen Bundesland zu begeistern. Ich denke, der Samen ist gesät und ich bin davon überzeugt, dass wir in diesem Jahr wieder sehr gute Buchungszahlen erreichen werden.“

In Gesprächen mit den Ausstellenden ist laut Backhaus auch deutlich geworden, dass in diesem Jahr sogar bessere Geschäfte gemacht wurden, als vor der Corona-Pandemie: „Das zeigt, die Menschen möchten wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und in eine gute Zeit und gutes Essen investieren“, sagte er weiter. Das Land nimmt aber auch zur Kenntnis, dass die Umsätze in diesem Jahr nicht ganz so gut waren, wie im Vorjahr.

Die Erklärung hierfür ist einfach: „Die Grüne Woche 2023 stand aufgrund der Energiekrise bis zuletzt auf der Kippe. Viele Staaten und auch Bundesländer hatten ihre Teilnahme abgesagt. Es gab deutlich weniger Hallen, die Konkurrenz war somit kleiner.

Es gab nur einen Rundgang, der jeden Gast automatisch durch die MV-Halle navigiert hat. Auch damals konnten die Ausstellenden mit ihren Angeboten punkten und überdurchschnittliche Gewinne einfahren“, erläuterte Backhaus.

Die Reaktionen der Ausstellenden – damals wie heute – bestätigen die Minister Backhaus darin, dass die Grüne Woche vieler Unkenrufe zum Trotz mehr ist, als nur eine Fress-Meile.

„Auf der Grünen Woche ging es immer ums Essen – das gilt auch heute noch. Aber in den zurückliegenden Jahren hat sich viel verändert. Zum Genießen gehört immer häufiger auch das Bewusstsein für gesunde, regionale und umweltschonend produzierte Lebensmittel. Auch in diesem Jahr konnten wir wieder zeigen, welche enorme Entwicklung unser Land seit der Wende genommen hat. Wir sind das Land zum Leben und stehen für eine starke Land- und Ernährungswirtschaft.“

Urteil ist starkes Signal

Innenminister Christian Pegel zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Starkes Signal für alle demokratischen Kräfte“

Schwerin Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Partei „Die Heimat“, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD, für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

„Das ist ein starkes Signal für alle demokratischen Kräfte in unserem Land. Mit dem Wegfall der Finanzierung wird die Partei und damit deren Bedeutung für die rechtsextremistische Szene nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf allen Landesebenen geschwächt. Rechtsextreme Tendenzen und menschenfeindliches Gedankengut hat in unserem Land keine Chance und darf deswegen auch keine staatliche Unterstützung bekommen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein solches Urteil gefällt“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin und ergänzt: „Wir als Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern haben nicht nur die beiden Verbotsverfahren zur NPD initiiert und maßgeblich gefördert, sondern auch das jetzige Verfahren zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Denn leider war die NPD, heute „Die Heimat“, über zwei Legislaturperioden hinweg im Landtag von MV vertreten (2006 bis 2016). Dank diesen Urteils werden kostenintensive Vernetzungsprojekte für die Partei erschwert und neue Projekte müssen mit eigenen Mittel finanziert werden. Bei den aktuell rückläufigen Mitgliederzahlen dürfte das nur noch schwer umsetzbar sein. Uns ist ein nachhaltiger Schlag gegen den Rechtsextremismus in unserem Land gelungen.“

Dies zeige deutlich, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das Grundgesetz wehrhaft ihren Feinden gegenüber seien, so der Minister. Er sei allen an den Verfahren Beteiligten dankbar für deren Engagement und Mitarbeit. „Ohne die Ermittlungsergebnisse aus den Polizei- und insbesondere den Verfassungsschutzbehörden hätten die Grundlagen für diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gefehlt – die wehrhaften Institutionen des Rechtsstaates und der Demokratie haben wieder einmal deutlich gezeigt, wie sehr wir diese brauchen“, zeigte sich der Innenminister überzeugt.

Bei der Parlamentswahl 2021 konnte die NPD 0,8 Prozent der Stimmen erreichen und entging damit knapp den Anspruch auf staatliche Mittel, der ab 1 Prozent der Stimmen besteht. Der Wegfall der staatlichen Mittel in den darauffolgenden Jahren zeigte starke Auswirkungen. Der Aktionsradius der NPD wurde deutlich eingeschränkt. Dadurch, dass die NPD bei der jüngsten Bundestagswahl in MV unter 0,5 Prozent und bei der Landtagswahl unter 1,0 Prozent der Stimmen lagen, hätte sie bis zu den nächsten Wahlen 2025 bzw. 2026 keine staatlichen Finanzmittel erhalten. Davon unabhängig hat die NPD/Die Heimat aber auch weiterhin von Steuerbefreiungen für Parteien profitiert. Dem wurde jetzt für zunächst sechs Jahre ein Riegel vorgeschoben. Kläger in dem aktuellen Verfahren war der Bundesrat.

Die NPD versucht jedoch, sich an die Gegebenheiten anzupassen und gemäß ihrer Vier-Säulen-Strategie (u.a. „Kampf um die Parlamente“) den erneuten Einzug in den Landtag bei den kommenden Wahlen vorzubereiten. Der Zugang zu rechtlichen und finanziellen Privilegien scheint unvermindert einen hohen Stellenwert innerhalb der Partei einzunehmen. Die Bemühungen um den Einzug in den Landtag stehen dabei in Hinblick auf die demokratiefeindlichen Tendenzen und die eindeutige Ablehnung des demokratischen Parlamentarismus klar im Widerspruch zueinander.

Mit der Umbenennung in „Die Heimat“ im vergangenen Jahr wurde einmal mehr deutlich, dass die Partei ihre Bemühungen und Bestrebungen nicht aufgegeben hat. Das Bundesverfassungsgericht stellt zwar in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 fest, dass ein Verbot der Partei, aufgrund fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele nicht möglich sei. Es stellte aber auch eindeutig die extremistische und demokratiefeindliche Bestrebung der Partei fest. In der Zwischenzeit hat sich „Die Heimat“ in einer Vernetzungsrolle widergefunden. Ihre politischen Ziele lassen sich kaum erreichen.

„Die Heimat“ vernetzt rechtsextremistische Akteure über Partei- und Organisationsgrenzen hinweg. Veranstaltungen, Demonstrationen oder Trefforte werden durch Akteure der Partei „Die Heimat“ organisiert oder betrieben. Oftmals handelt es sich dabei um überregionale Anlaufpunkte für Rechtsextremisten. Im Zuge dieser Neuausrichtung sind hohe finanzielle Ressourcen notwendig.

Von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen

Karlsruhe – Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Partei Die Heimat (HEIMAT, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

Art. 21 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) sieht den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung vor. Ausgeschlossen sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Auf dieser Grundlage beantragten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die Partei Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Die Voraussetzungen eines Finanzierungsausschlusses gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG liegen vor: Die Partei Die Heimat missachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Staat.

Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehören, und ist zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Dass die Partei Die Heimat auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, wird insbesondere durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und sonstigen Aktivitäten sowie durch ihre Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren des Rechtsradikalismus belegt.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.

Nach der Flut an der Ahr

Auszeichnung für Einsatzkräfte aus MV

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat heute an 31 Männern und Frauen von Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen aus Mecklenburg-Vorpommern die „Fluthilfemedaille 2021“ überreicht.

„100 haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte aus Mecklenburg-Vorpommern haben bei der Bewältigung der außergewöhnlichen Lage nach der Hochwasserkatastrophe vor zwei Jahren im Ahrtal unterstützt. Sie alle haben dabei geholfen, Leben zu retten, Not zu lindern und Schäden zu beseitigen. Ihnen gebührt größter Respekt, Dank und Anerkennung für Ihre Leistung“, sagte Christian Pegel bei der Verleihung, die der Minister im Namen des Landes Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommerns vornahm.

Da heute nur ein Teil der Hilfskräfte ausgezeichnet werden konnte, wird es am 29. Januar eine weitere Verleihungsveranstaltung geben. Insgesamt werden an den beiden Tagen 95 Männer und Frauen aus MV mit der Fluthelfermedaille ausgezeichnet. Eine einzelne Auszeichnung geht stellvertretend für alle beteiligten Beamten der Polizeihubschrauberstaffel an die gesamte Staffel.

„Ich kann mich noch an die erschütternden Bilder der damaligen Katastrophe erinnern. Es waren furchtbare Szenen, die sich ereignet haben. Menschen haben ihr Leben verloren oder standen nach dem Hochwasser vor einer zerstörten Existenz.

Für uns als Land und die Kräfte der Hilfsorganisationen und der Feuerwehren bei uns im Land war es selbstverständlich, dass wir Hilfe leisten – es ist aber eben nicht selbstverständlich und deshalb bin ich dem Land Rheinland-Pfalz für die Ehrung der Engagierten durch die Fluthilfemedaille 2021 dankbar, die ich heute stellvertretend übergeben durfte“, so der Minister und ergänzt: „Als Land und Landespolizei haben wir beispielsweise mit unserer Hubschrauberstaffel der Polizei bei der Vermisstensuche unterstützt, uns um den Hin- und Rücktransport von Helfern und Spürhunde gekümmert und waren speziell mit Flügen zur Aufklärung für die Hilfsdienste betraut. Unsere Betreuungs- und Verpflegungseinheit des ehrenamtlich organisierten Katastrophenschutzes hat bis zu 500 Menschen vor Ort mit Essen und Trinken versorgt.“

Das Land Rheinland-Pfalz verleiht die „Fluthilfemedaille 2021“ insgesamt an rund 43.000 Einsatzkräfte aus dem eigenen Bundesland und dem gesamten Bundesgebiet. Die Medaille wird für außergewöhnliche Hilfeleistungen bei der Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 in den Regionen des Ahrtals, der Eifel und in Trier an Angehörige der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben der Länder, die mindestens einen Tag in den betroffenen Gebieten Hilfe geleistet haben, verliehen.

Härtefallfonds für DDR-Renten

Im Januar letztmalig Antragstellung möglich

Schwerin – Noch bis zum 31. Januar 2024 können DDR-Rentnerinnen und -Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind, eine Einmalzahlung des Bundes in Höhe von ursprünglich 2.500 Euro erhalten. „Das Land Mecklenburg-Vorpommern verdoppelt diese Summe als eines von fünf Bundesländern auf insgesamt 5.000 Euro“, hob Sozialministerin Drese hervor.

Ursprünglich war die Antragsfrist am 30. September ausgelaufen. Da viele Anspruchsberechtigte zunächst nicht oder erst zu spät von der Einrichtung des Fonds erfahren hätten, sei durch eine einmalige Fristverlängerung der Bundesregierung nun noch eine Antragsstellung bis zum Ende des Monats möglich, erklärte die Ministerin.

„Die Zahlen zeigen, dass in MV bisher die tatsächlichen Antragszahlen hinter den geschätzten 7.200 Berechtigten zurückgeblieben sind. Ich möchte Sie deshalb eindringlich bitten, diese Verlängerung zu nutzen um eventuell bestehende Ansprüche zu prüfen“, so Drese.

Antragsberechtigt sind bei den DDR-Renten u.a. Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind, wenn ihre Netto-Rente weniger als 830€ beträgt.

Auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Härtefallfonds erhalten. Eine vollständige Liste aller zu erfüllenden Kriterien stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website zur Verfügung.

Die entsprechenden Anträge sind bei der Stiftung Härtefallfonds (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) oder per Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de zu stellen. Eine Antragsübermittlung an das Sozialministerium MV ist ausdrücklich nicht möglich. Die benötigten Formulare finden Betroffene auf den Seiten des BMAS.

„Dort erhalten Betroffene auch Hilfe bei der Antragsstellung. So werden unter anderem die häufigsten Fragen zum Härtefallfonds ausführlich beantwortet. Zusätzlich steht unter der Rufnummer 0800/7241634 eine eigens eingerichtete Hotline bereit, die montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt“, betonte Drese.

Drese: „Mir ist bewusst, dass eine solche Einmalzahlung, auch trotz der Verdoppelung durch das Land, nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt. Trotzdem hoffe ich sehr, dass Sie sich und ihr Umfeld informieren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und Härtefälle so zumindest abzumildern.“

Arbeitsmarkt im Dezember 2023

Nürnberg – „Mit Beginn der Winterpause haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Dezember wie in diesem Monat üblich zugenommen. Die Beschäftigung wächst weiter und die Nachfrage der Unternehmen nach neuem Personal hat sich im Dezember nicht weiter abgeschwächt. Allerdings wurde Kurzarbeit zuletzt wieder etwas mehr in Anspruch genommen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Dezember:   +31.000 auf 2.637.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +183.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:   +0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Dezember 2023 wie jahreszeitlich üblich gestiegen, und zwar um 31.000 auf 2.637.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 5.000 zugenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 183.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg im Dezember um 0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 11.000 gestiegen. Sie lag im Dezember 2023 bei 3.484.000 Personen. Das waren 171.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung nur um 126.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 27. Dezember für 60.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, etwas mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 179.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 150.000 im September und 111.000 im August.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat geringfügig um 22.000 gestiegen. Mit 46,22 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 213.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von September auf Oktober 2023 saisonbereinigt um 34.000 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 227.000 auf 35,12 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf Ausländern beruht. 7,62 Millionen Personen hatten im Oktober 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 171.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,19 Millionen ausschließlich und 3,43 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Dezember waren 713.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 68.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – stieg im Dezember 2023 um 1 Punkt auf 116 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 12 Punkten.

833.000 Personen erhielten im Dezember 2023 Arbeitslosengeld, 91.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.932.000. Gegenüber Dezember 2022 war dies ein Anstieg um 95.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.