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Kategorie: Daten- und Verbraucherschutz

Datenträgerspürhunde im Einsatz

Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern hat drei neue Ermittler: Loki, Otis und Marly. Sie sind die ersten Datenträgerspürhunde, die ihre Ausbildung beim Landesbereitschaftspolizeiamt beendet haben.

„Die Hunde wurden durch unsere Beamtinnen und Beamten der Diensthundeschule seit dem Welpenalter auf ihre Aufgaben vorbereitet. Nämlich das Aufspüren von Datenträgern wie Festplatten, Speicherkarten, USB-Sticks, Smartphones und SIM-Karten, die wichtige Beweismittel enthalten könnten“, sagt Innenminister Christian Pegel und heißt die neuen Schnüffler herzlich Willkommen. „Die drei Datenträgerspürhunde sind der Diensthundeeinheit des Landesbereitschaftspolizeiamt M-V zugeordnet und können zukünftig von allen Polizeibehörden im Land zur Unterstützung angefordert werden“, so der Minister.

In ihrer Ausbildung haben die drei Diensthunde ihr Können unter Beweis gestellt. Die Ausbildung begann vor ungefähr einem Jahr, als das Ziel gesetzt wurde, die vierbeinigen Kollegen auf die Suche nach Datenträgern vorzubereiten. Loki, der Älteste des Trios, ist ein belgischer Schäferhund mit hoher Motivation und einem sanften Gemüt. Otis, ein energiegeladener Border Collie, beeindruckt mit seiner Intelligenz und seinem Arbeitseifer. Marly, ein verspielter Deutscher Schäferhund, zeichnet sich durch seine Ruhe und Konzentration bei der Arbeit aus.

„Die Ausbildung umfasste ein breites Spektrum, vom Umwelttraining als ganz junge Welpen, bis hin zur anspruchsvollen Konditionierung der Leitgerüche. Unter der Anleitung erfahrener Ausbilder erlernten die Hunde nach Monaten harter Arbeit die Grundlagen ihres zukünftigen Dienstalltags“, veranschaulicht Minister Christian Pegel und:

„Mit Engagement und Hingabe wagten sich die Diensthundführer und ihre treuen Begleiter in Übungen vor, die sich von echten Einsatzlagen kaum mehr unterschieden haben. Bei diesen konnten sie erfolgreich auf das Gelernte zurückgreifen und schlussendlich gemeinsam die Ausbildung zu Datenträgerspürhunden erfolgreich absolvieren.“

Die Suche nach den Datenträgern erfordert viel Konzentration und Anstrengung von den Diensthunden. Sie wurden auf bestimmte Echtstoffe konditioniert, um deren Geruchsquellen bei der Suche zu identifizieren und zu lokalisieren. Ihre hohe Suchmotivation und Ruhe bei der Arbeit machen sie besonders geeignet für diese Aufgaben.

Trotzdem werden die Vierbeiner und ihre Diensthundeführer auch in Zukunft lernen. „Um ihre Leistungsfähigkeit aufrechtzuerhalten, unterziehen sich die Diensthunde regelmäßigen Fortbildungen und Prüfungen. Man kann sie mit Leistungssportlern vergleichen, die kontinuierlich trainieren müssen, um ihren Leistungsstand zu halten und auszubauen“, sagt der Innenminister.

Die drei Fellnasen führen ihre Sucharbeit mit einer hohen Zielstrebigkeit und Motivation aus, die gleichzeitig Beweis für die enge Bindung zwischen Mensch und Tier ist. „Ich bin beeindruckt, mit wieviel Hingabe und Engagement die Diensthundführer die Ausbildung durchgeführt haben. Es hat sich gezeigt, dass dies nicht nur die Fähigkeiten der Hunde verbessert, sondern auch die Beziehung zwischen ihnen gestärkt hat. Diese Beziehungen sind ein wertvolles Beispiel dafür, wie ein konstruktives Arbeiten und harmonisches Zusammenleben von Mensch und Hund nicht nur zu beeindruckenden Leistungen führt, sondern auch zu einer Verbindung, die ein Leben lang anhält“, würdigt Innenminister Christian Pegel die Arbeit an der Diensthundeschule.

Zuschuss für die Verbraucherzentrale M-V

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt: „Der steigende Energieberatungsbedarf erfordert mehr Personaleinsatz.“

Schwerin – Die Landesregierung hat einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro für die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Hintergrund ist der gestiegene Bedarf für Beratungen in Sachen Energie.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Der gestiegene Bedarf an Energieberatungen, zum Beispiel zum Heizungsaustausch oder zu Fördermöglichkeiten, aber auch an Rechtsberatung wie etwa zu falschen Berechnungen von Abschlägen oder die Prüfung der Betriebskostenerhöhungen bzw. -abrechnungen, ist bei der Verbrau­cherzentrale Mecklenburg-Vorpommern deutlich erkennbar. Der Trend geht noch weiter nach oben. Allein im ersten Halbjahr 2023 sind es knapp 1.800 Gespräche gewesen. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es noch rund 1.500.

Dieser Mehrbedarf muss kompensiert werden. Darum ist der Zuschuss von 10.000 Euro für die Abdeckung des personellen Aufwands bis zum Jahresende sehr wichtig. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt ein wichtiger Anlaufpunkt für die Menschen. Vor allem ärmere Frauen und Männer sowie Familien, die von den gestiegenen Preisen betroffen sind wenden sich an die Verbraucherzentrale“, sagt Verbraucherschutz­ministerin Bernhardt.

Die Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V., Wiebke Cornelius: „Unsere Mitarbeiterinnen an den Servicetelefonen haben in den vergangenen Monaten bis an die Grenzen des Machbaren gearbeitet, um den Ansturm von Anfragen professionell bewältigen zu können und dabei den Ratsuchenden auch immer individuell gerecht zu werden.

Der Zuschuss gibt uns damit die Möglichkeit, die Kolleginnen bis zum Jahresende zu entlasten. Wir verstehen den Zuschuss daher gleichermaßen als Wertschätzung der Arbeit unserer Mitarbeitenden wie auch als Unterstützung, dem hohen Nachfragebedarf der Bürgerinnen und Bürger weiter gerecht zu werden.“

Die Energieberatung der Verbraucherzentralen unterstützt in Deutschland seit 1978 private Haushalte dabei, Energie effizient einzusetzen, erneuerbare Energien zu nutzen und damit sowohl CO2 wie auch Kosten zu sparen. Derzeit sind es in Mecklenburg-Vorpommern 28 Energiestützpunkte mit 16 Energieberatenden auf Honorarbasis.

Erleichterung medizinischer Forschung

Schwerin – Die Landesregierung wird die gesetzlichen Hürden für die Gesundheitsforschung beseitigen. Der Zugang der medizinischen Forschung zu den Gesundheitsdaten soll erleichtert werden, ohne die Datensicherheit dabei zu gefährden. Ziel ist es, die Forschung für eine bessere Versorgung und Prävention für die Bevölkerung zu erleichtern und qualitativ nach vorne zu bringen. Dafür soll noch in diesem Jahr das Landeskrankenhausgesetz (LKHG) geändert werden. Das haben heute Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm und der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt erklärt.

Von der Änderung des §37 im LKHG profitiert der wissenschaftliche Fortschritt und damit auch die medizinische Versorgung. Bislang mussten Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten aktiv zustimmen. Mit der Gesetzesänderung haben sie die Möglichkeit, der Nutzung der Daten zu widersprechen. Die Daten werden in jedem Fall pseudonym und nur zu Forschungszwecken verwendet. So wird sowohl die interne Nutzung der Daten in den Krankenhäusern als auch die deutschlandweite Verwendung zu Forschungszwecken ermöglicht. Eine Veräußerung an Dritte – auch zu kommerziellen Zwecken – ist ausgeschlossen. Die Datensicherheit ist dabei ein hohes Gut. Auch wird eine Ethikkommission an der beteiligten Universitätsmedizin vor der Verwendung von Daten einbezogen.

Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Gesetzesänderung, deutschlandweit beispielgebend.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm, der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt und Vertreter der Universitätsmedizinen haben die geplante Neuregelung am Montag in Schwerin vorgestellt.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin: „Medizinischer Fortschritt ist nur mit guter Forschung möglich. Deshalb beseitigen wir gesetzliche Hindernisse für eine bessere Forschung und damit zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Wir stärken mit der Gesetzesänderung die Innovationskraft des Landes. Versorgung und Prävention werden damit erleichtert. In Universitätskliniken werden täglich Daten erhoben, die Auswertung ist bisher schwer. Forscherinnen und Forscher müssen Krebs, Volkskrankheiten, seltene Erkrankungen besser verstehen und behandeln. Dazu bedarf es effizienter Forschungsbedingungen und weniger Bürokratie.

Klar ist aber auch: Die Sicherheit sensibler Patientendaten steht im Fokus. Es ist geradezu eine ethische Verpflichtung, dass wir die gesetzlichen Hindernisse, mit der die Forschenden in den Universitätskliniken zu kämpfen haben, aus dem Weg räumen. Selbstverständlich ohne dabei die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten zu verletzen. Ich danke deshalb der Gesundheitsministerin und dem Landesdatenschutzbeauftragten, dass wir hier gemeinsam so schnell und konstruktiv zu einer guten Lösung gefunden haben.“

Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm: „Eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung war schon immer eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft. Besonders im Fokus stehen seit einiger Zeit neue Durchbrüche im Bereich der Datenverarbeitung und der künstlichen Intelligenz. Wo bisher durch teils mehrjährige Antragsverfahren und einzelne Dateninseln die Arbeit der Forschung erschwert wurde, soll es künftig einfacher werden, aus großen Datenmengen neues Wissen zu generieren.

Wir wollen zudem die Möglichkeiten der Datennutzung auch für die Entwicklung von künstlicher Intelligenz im Rahmen von Forschungsvorhaben öffnen. Ich bin überzeugt, von einer guten und klar geregelten Einbindung der Forschung in die medizinische Versorgung profitieren unsere Krankenhäuser und damit vor allem die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern.“

Der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt erläutert: „Die personenbezogenen Daten von Patientinnen und Patienten sind höchst sensibel und besonders schützenswert. Nur wenn Patientinnen und Patienten begründet darauf vertrauen können, dass ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen und technischen Vorgaben verarbeitet werden, wächst ihre Bereitschaft, Forschung zu unterstützen. Patientinnen und Patienten müssen selbstbestimmt darauf Einfluss nehmen können, ob mit ihren Daten geforscht werden soll.

Wir setzen uns daher dafür ein, dass Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten zu Forschungszwecken informiert jederzeit voraussetzungslos widersprechen können. Nur unter diesen Voraussetzungen wird ein Widerspruchsrecht den Interessen der Patientinnen und Patienten hinreichend gerecht. Darüber hinaus machen wir uns für hohe technische Standards für die Sicherheit der Daten der Patientinnen und Patienten im Gesetzesentwurf stark.“

Prof. Emil Reisinger, Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock: „Wir müssen den berechtigten Datenschutz der Patienten sinnvoller als bisher mit den Forschungsaufgaben in Einklang bringen. damit die universitäre Forschung So kann der Umgang mit dem Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern eine Vorreiterrolle für Deutschland einnehmen“, sagt Prof. Dr. Emil Reisinger, Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock. Denn bisher konnten Patientendaten – selbst bei Einwilligung – nur sehr eingeschränkt für die Forschung genutzt werden.

Prof. Dr. Uwe Reuter, Ärztlicher Vorstand und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Greifswald: „Die Änderung des § 37 zur Nutzung im Krankenhaus erhobener Patientendaten ist ein großer Fortschritt für die Forschung. Wir können so die Versorgung von Patientinnen und Patienten in vielen Bereichen verbessern. Denn eine belastbare Datenbasis ist für viele Neuerungen unerlässlich. Zugleich sind die Persönlichkeitsrechte der Menschen weiter zuverlässig geschützt.“

Forschende der Universitätsmedizin Greifswald hatten zu Jahresbeginn auf die Problemlage für die sichere Nutzung medizinscher Daten in der Forschung hingewiesen. Im Mai lud Wissenschaftsministerin Bettina Martin zu einem Fachgespräch unter Beteiligung der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, Prof. Alena Buyx, des Landesdatenschutzbeauftragten Sebastian Schmidt und des Gesundheitsministeriums ein. Forschende und Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen brachten ihre Perspektiven in die Diskussion ein.

Wissenschaftsministerin Martin und Gesundheitsministerin Drese sind danach übereingekommen, dass eine zügige Neuregelung im Landeskrankenhausgesetz die Nutzung medizinischer Daten für die Forschung erleichtern kann. Mit der fachlichen Expertise seiner Behörde unterstützt der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt die Neuregelung maßgeblich.

3. Tagung zum Kinder- und Jugendmedienschutz

Oldenburg: Lehrkräften Sicherheit im digitalen Alltag geben

Schwerin – An der Kinder- und Jugendmedienschutztagung am Dienstag, 25. April 2023, nehmen rund 100 Lehrkräfte teil. Ziel der Online-Veranstaltung des Medienpädagogischen Zentrums ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den Themen Datenschutz, Cybermobbing und Fake News besser zu unterstützen. Auf dem Programm stehen insgesamt 26 Workshops.

„Mit dieser Veranstaltung geben wir den Lehrerinnen und Lehrern Methoden und Werkzeuge an die Hand, damit sie noch mehr Sicherheit im digitalen Alltag erhalten und Themen weiterhin altersgerecht vermitteln können. Neben vielen Anwendungsbeispielen erhalten die Lehrkräfte auch Impulse und Anregungen für den Unterricht. Wichtig ist dabei, dass sie Schülerinnen und Schülern neben der Begeisterung für Neues in der digitalen Welt vermitteln, wie sie ihre Persönlichkeit schützen können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

In den einzelnen Workshops geben Expertinnen und Experten Hilfestellung im Umgang mit der Problematik sexualisierter Inhalte und Gewaltdarstellungen im Internet. Sie sensibilisieren zu Fragen wie „Was ist sexualisierte digitale Gewalt?“, „Wo beginnt sie und welche Formen gibt es?“ und „Wie kann – insbesondere in der Schule – mit Betroffenen umgegangen werden?“

World Backup Day

Minister Pegel erinnert an regelmäßige Datensicherung

Schwerin – Der Bildschirm des Computers wird schwarz und plötzlich sind alle Dateien weg: die liebsten Familienfotos, wichtige Dateien und Korrespondenzen, Abschlussarbeiten oder auch E-Mails. Durch einen technischen Ausfall oder auch einen Cyber-Angriff können Daten schnell verloren gehen und zerstört werden.

„Der morgige World Backup Day ist ein guter Zeitpunkt, um Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger und insbesondere auch Sie, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, daran zu erinnern, wichtige und geliebte Dateien doppelt zu sichern. Statt sie alle an einem Ort abzuspeichern wie zum Beispiel auf Ihrem Computer, erstellen Sie einfach eine Kopie der Daten und lagern sie diese an einem anderen sicheren Ort. Und schon haben Sie ein Backup erstellt“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Eine Datensicherung ist für Smartphone, Computer und Co. möglich und sollte regelmäßig erfolgen. „Sie können für eine Sicherung auch eine regelmäßige Programmierung einrichten. Dann würden beispielsweise einmal im Monat die wichtigsten Daten gesichert. Die Regelmäßigkeit der Backups hängt davon ab, wie schmerzhaft eine Rückstufung der jeweiligen Daten auf den Stand von gestern, vorgestern, vor einer Woche oder vor einem halben Jahr ist. Backups können natürlich auch unregelmäßig vorgenommen werden, aber das ist nicht empfehlenswert“, so der Minister. Empfohlen wird die Verwendung einer explizit zu diesem Zweck genutzten externen Festplatte oder die verschlüsselte Speicherung in der Cloud.

Wichtig nach einer Datensicherung ist, dass diese regelmäßig überprüft wird. „Stellen Sie sicher, ob Sie Ihre Daten tatsächlich wiederherstellen können und notieren Sie die Arbeitsschritte, die dafür notwendig sind. Nur so können Sie absichern, dass Sie oder auch eine andere Person in Ihrem Unternehmen im Zweifelsfall ohne große Verluste weiterarbeiten kann“, sagte Digitalisierungsminister Pegel.

Vor allem für Unternehmen gilt: Das Worst Case Szenario der Ausfallsicherheit ruhig mal durchzuspielen und das Backup regelmäßig zu überprüfen. Am besten wird es auf das gleichwertige Austausch-System aufgespielt. So kann auch gleichzeitig die Einsatzbereitschaft der Austausch-Systeme kontrolliert werden.

Weitere Tipps und Informationen zum Thema Backup finden aus der Seite der IT-Sicherheits-App aus und für M-V: IT-Security App (hochschule-stralsund.de)