Einsatz von Pflegepersonal

Landtag beschließt Gesetz zum flexibleren Einsatz von Pflegepersonal in vollstationären Einrichtungen

Schwerin – Der Landtag hat heute das Gesetz zur Umsetzung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen beschlossen. Es tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

„Pflegeeinrichtungen können ab diesem Zeitpunkt ihr Personal flexibler und zielgenauer einsetzen“, begrüßte Sozialministerin Stefanie Drese die Entscheidung des Landtags. „Es gibt in der vollstationären Pflege keine starre Fachkraftquote mehr. Die Personalausstattung richtet sich zukünftig vielmehr danach, wie hoch der jeweilige Pflegebedarf der Pflegebedürftigen in der Einrichtung ist“, so Drese.

Der große Vorteil des Gesetzes ist nach Aussage der Ministerin, dass damit Pflegefachkräfte auf einer bundeseinheitlichen, wissenschaftlichen Grundlage stärker entsprechend ihrer beruflichen Fachlichkeit eingesetzt werden können.

Die Personalbemessung orientiere sich am Pflegebedarf, der mit Steigerung der Pflegebedürftigkeit zunimmt, so Drese. Das bedeute, dass der erforderliche Hilfskraftanteil bei niedrigen Pflegegraden höher ist, als der Fachkraftanteil.

In einer Pflegesatzvereinbarung werde zukünftig ein individueller Personalmix festgelegt, dessen Einhaltung von den Heimaufsichten der Landkreise und kreisfreien Städte kontrolliert werden wird.

Drese: „Pflegehilfskräfte sollen in der weniger komplexen pflegerischen Betreuung tätig werden. Pflegefachkräfte können damit sich wieder verstärkt auf ihre fachlichen Aufgaben konzentrieren. So wird die pflegerische Versorgung in den vollstationären Pflegeeinrichtungen verbessert und die Attraktivität des Pflegeberufs in der Altenpflege erhöht.“

Die neue Personalbemessung führt nach Angaben von Drese dazu, dass schrittweise mehr Personal in den Einrichtungen arbeiten wird. Ein Großteil davon werden Pflegehilfskräfte sein. „Um das dafür notwendige Personal zu gewinnen, wollen wir im Land als eine wichtige Maßnahme die Pflegehelferausbildung vorantreiben“, so die Ministerin.

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