Mecklenburg-Vorpommern tritt offiziell Härtefallfonds für DDR-Renten bei
Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich am Härtefallfonds des Bundes für Rentnerinnen und Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind.
„Durch den Betritt des Landes zur Stiftung Härtefallfonds, der zum heutigen 03. April wirksam wird, werde die Einmalzahlung für anspruchsberechtigte Betroffene unter Einsatz von Landesmitteln verdoppelt“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit.
Der Fonds richtet sich an bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, darunter z.B. Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind. Allein in MV sei Schätzungen zu Folge mit ca. 7.200 Berechtigten zu rechnen, so Drese.
Auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge mit niedrigen Renten finden im Härtefallfonds Berücksichtigung und profitieren unter bestimmten Voraussetzungen von den Einmalzahlungen. Antragstellende aller drei Gruppen müssen hierfür zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
„Nach vielen Jahren ist es endlich gelungen, eine Lösung zu finden. Wir wissen, dass damit bei den Betroffenen nicht alle Erwartungen erfüllt werden können. Mecklenburg-Vorpommern ist aber eines von bisher vier Bundesländern, dass eine 50%-ige Kofinanzierung des Fonds vornimmt und dafür über 20 Millionen Euro Landesmittel in den nächsten Jahren zur Verfügung stellt“, verdeutlichte Drese. Denn mit dem nun offiziell vollzogenen Stiftungsbeitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhöht sich für Berechtigte der Zahlbetrag von 2.500 Euro auf 5.000 Euro, betonte die Ministerin.
Betroffene können ihren Antrag bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Bochum noch bis zum 30.September 2023 stellen. Weiterführende Informationen zu den zu erfüllenden Voraussetzungen sowie die Antragsformulare finden Betroffene auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Für Fragen oder weitergehende Informationen steht darüber hinaus eine kostenlose Hotline der Stiftung Härtefallfonds von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Nummer 0800/7241634 zur Verfügung.