Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz

Drese: Mehr Vielfalt und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Einwanderungsgeschichte

Schwerin – Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13. März 2024 das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz (JVG M-V) beschlossen. „Gerade in einer politisch so bewegten Zeit, in der so viel über Trennendes und Ausgrenzung gesprochen wird, in der unsere Demokratie und unsere gesellschaftlichen Normen von manchen auch im Landtag in Frage gestellt werden, setzen wir damit ein wichtiges Signal für demokratische Teilhabe“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese in der abschließenden Debatte.

Dieses Gesetz komme mit seinen Regelungen und Aussagen für mehr Toleranz, Vielfalt und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen genau zur richtigen Zeit, verdeutlichte die Ministerin.

Das JVG umfasst in einem sogenannten Artikelgesetz mehrere Personenkreise deren Mitwirkungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt werden. Dazu gehören Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie Menschen mit Einschränkungen.

Als ein wesentliches Ziel des Gesetzes bezeichnete Drese, mehr Mitsprache und Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen im Land an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen.

„Wir stärken die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene sowie überregional. So gibt es zukünftig fest verankerte Beteiligungsrechte von Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien auf kommunaler Ebene. Diesen steht nun in kommunalen Vertretungsorganen und Ausschüssen ein Anhörungs-, Rede- sowie Antragrecht zu. Außerdem schaffen wir die gesetzlichen Grundlagen für die Verstetigung und den Ausbau von Angeboten und Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung“, betonte Drese.

Die Ministerin verwies zudem auf die Sicherstellung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Vorhaben und Planungen der Landesregierung durch eine Geschäftsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung. Mit dieser beträte Mecklenburg-Vorpommern partizipatives Neuland und setze damit bundesweit neue Maßstäbe.

Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz in Artikel 1 des JVG besteht nach Aussage von Drese nunmehr eine verbindliche rechtliche Grundlage für die Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. „Damit schaffen wir als erstes ostdeutsches Flächenland einen modernen Rahmen für ein friedliches, von Akzeptanz getragenes gesellschaftliches Zusammenleben aller Menschen, ob mit oder ohne Einwanderungsgeschichte“, so Drese.

Die Ministerin dankt im Landtag ausdrücklich allen Akteuren, die an dem Gesetz und an dem begleitenden Dialogprozess mitgewirkt und sich eingebracht haben. Dies gelte in besonderem Maße für die vielen Aktiven aus der Integrationsarbeit, aus der kommunalen Ebene und aus den Migrantenselbstorganisationen.

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