Wolfmanagement jetzt vorbereiten

Schwerin – Anlässlich der 103. Umweltministerkonferenz (UMK) in Bad Neuenahr-Ahrweiler am 29. November 2024 fordert Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Bund auf, vorbereitende Maßnahmen für ein aktives Wolfsmanagement in Deutschland zu ergreifen:

„Die Länder hatten sich auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns mehrfach mit Nachdruck für die Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer sowie internationaler Ebene eingesetzt, dieser Einsatz zeigt jetzt einen ersten Erfolg. Nachdem im Zuge der 44. Sitzung des Ständigen Ausschusses des Berner Überein­kommens der Rat am 25. September 2024 beschlossen hatte, im Namen der Europäischen Union einen Vorschlag zur Änderung des Erhaltungszustands des Wolfs von „streng geschützte Tier­arten“ zu „geschützte Tierarten“ vorzulegen, kann erwartet werden, dass die EU einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Schutzstatus auf der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention Anfang Dezember 2024 einbringt.

Um den langwierigen Prozess der erforderlichen Rechtsanpassungen auf europäischer und nationaler Ebene zu beschleunigen, wäre es zielführend, dies frühzeitig vorzubereiten. Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den wolfsreichsten Bundesländern. Weidetierhaltern wäre eine weitere Verzögerung bevor wir in ein rechtssicheres und artenschutzgerechtes Wolfmanagement eintreten können, nicht zu vermitteln. Hieran hängt auch ein gutes Stück politischer Glaubwürdigkeit“, so Backhaus.

Ein weiteres beherrschendes Thema der UMK werde der Hochwasserschutz darstellen, ergänzt der Minister: „Die Häufung schwerer Hochwasserereignisse in den letzten Jahren führt eindringlich die immer größer werdende Gefahr durch Hochwasser- und Starkregenereignisse aufgrund des Klimawandels vor Augen. Mit dem Ahrtal findet die UMK in einer Region statt, in der 2021 die Flut- und Hochwasserkatastrophe zahlreiche Menschenleben forderte und immense Schäden verursachte. Zahlreiche weitere Hochwasserereignisse in Deutschland, Europa und global, zuletzt die verheerenden Überflutungen in Spanien, unterstreichen das dringende Gebot, Hochwasserschutz und -vorsorge weiter zu stärken und die Umsetzung konsequent voranzutreiben.

Bund und Länder haben wichtige gemeinsame Anstrengungen unternommen, um den Hochwasserschutz zu stärken, insbesondere durch die Nationale Wasserstrategie, das Klimaanpassungsgesetz und zahlreiche weitere Initiativen auf Länder- und kommunaler Ebene. Gleichzeitig besteht weiterer Handlungsbedarf. Daher ist es grundsätzlich sehr zu begrüßen, dass auch das Wasserhaushaltsgesetz zeitnah novelliert wird. Der Referentenentwurf der Bundesregierung zum „Hochwasser­schutz­gesetz III“ (HWSG III) ist ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch sehen die Länder dringend weiteren Ergänzungsbedarf. Vor allem Regelungen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und zur Finanzierbarkeit der Stark­regen­vorsorgekonzepte sollten dringend aufgenommen werden.

Darüber hinaus muss der Bund zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des Hochwasserschutzes und der Starkregenvorsorge umsetzen. Dabei ist besonders die Einführung einer Pflichtver­sicherung gegen Elementarschäden hervorzuheben. Das zuständige Bundesministerium hat hierzu, trotz wiederholter Aufforderung, noch immer keinen Regelungsvorschlag unterbreitet. Darüber hinaus soll in dem Beschluss darauf abgestellt werden, dass eine dauerhafte auskömmliche Finanzierung auf allen Verwaltungsebenen notwendig ist, um die Durchführung von allen genannten und weiteren Maßnahmen zu gewährleisten“, fasst Minister Backhaus zusammen.

Mit einem Beschlussvorschlag zur Entwicklung der Treibhausgas­minderungsquoten bringe Mecklenburg einen weiteren wichtigen Punkt in die Konferenz ein, erklärt Minister Backhaus:  „Die Regelungen zur Erfüllung der Klimaquoten sind überkomplex. Ziel ist es aber, einen effektiven Klimaschutz zu gewährleisten. Allerdings führen die aktuellen Regelungen dazu, dass zu den Projekten in Deutschland ausführlich und nachvoll­ziehbar Treibhausgasquellen berichten müssen. Vergleichbare Standards sind bei internationalen Projekten nicht zu erkennen oder werden unzureichend kontrolliert.

So müssen die Betreiber von deutschen Bio- LNG-Anlagen umfassende Berechnungen und Nachweise bezüglich der Treibhausgase vorlegen. Das bedeutet eine umfassende Prozesserfassung, ob z.B. Grünstrom verwen­det wurde oder Gärrestlager gasdicht abgedeckt wurden. Hier darf es keine Wettbewerbsverzerrungen geben. Ziel der Bundes­länder ist, die innovativen Ideen in Deutschland in diesem Bereich zu unterstützen, Finanzierungen zu ermöglichen und die damit verbundene regionale Wertschöpfung zu stärken.

Jedoch gehen vermehrt Hinweise von regionalen Unternehmen ein, die auf einen möglichen Missbrauch bei der Generierung von Zertifikaten im Ausland hinweisen. Durch diesen Missbrauch kann ein Wettbewerbsnachteil für in Deutschland ansässige Unternehmen entstehen. Dies wollen wir wirksam verhindern. Dazu braucht es aber die Unterstützung durch den Bund“, so Backhaus abschließend.

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