Zwischenbilanz zum Landarztgesetz

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich am Mittwochabend mit dem im Jahr 2020 beschlossenen Landarztgesetz MV und der darin verankerten Landarztquote. Mit der Quote wird ein Anteil der Medizinstudienplätze als Vorabquote an die Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten, ländlichen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu sein.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese zog nach drei Jahren eine positive Zwischenbilanz zum Landarztgesetz.

„Mittlerweile haben wir dank der Landarztquote 90 Studentinnen und Studenten gewinnen können, die nach ihrem Abschluss für mindestens zehn Jahre die hausärztliche Versorgung im ländlichen Bereich stärken werden“, sagte Drese.

„Wir stellen zudem fest, dass es im dritten Jahr bereits deutlich mehr Bewerbungen für diese Studienplätze gab. Die Landarztquote entwickelt sich damit zu einem sinnvollen und wichtigen Beitrag zur Hausärzte-Nachwuchsgewinnung“, so die Ministerin. „Mein Dank geht dabei ausdrücklich auch an die Kassenärztliche Vereinigung in Mecklenburg-Vorpommern, die dieses Projekt im Auftrag meines Ministeriums umsetzt.“

Drese bezeichnete die Landarztquote als einen Erfolg – aber sie sei ein langfristig angelegtes Projekt, das erst in einigen Jahren seine Wirkung entfalten werde.

Wie groß der Handlungsbedarf ist, verdeutlichte die Ministerin anhand von Zahlen zum demografischen Wandel im Gesundheitsbereich: „Viele unserer Hausärztinnen und Hausärzte stehen kurz vor ihrem baldigen, verdienten Ruhestand. Etwa ein Drittel der ca. 1.200 Hausärztinnen und -ärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind 60 Jahre und älter“, sagte Drese.

Die Ministerin zeigte sich aufgeschlossen, die Landarztquote auszuweiten. Allerdings gebe es hierbei einige Hürden zu überwinden. „Deshalb werden wir uns als Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass wir den Anteil der Studienplätze erhöhen können, den wir als Land selbst vergeben dürfen. Dazu bedarf es einer erneuten Änderung des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung“, so Drese.

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