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Monat: August 2021

DDR-Wohnungsbaualtschulden

Hagenow – Innenminister Torsten Renz übergibt heute mehrere Bewilligungsbescheide über insgesamt rund 200.000 Euro für die Ablösung von Wohnungsbaualtschulden im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Damit werden die Kommunen von finanziellen Altlasten befreit und haben wieder mehr finanzielle Spielräume.

Zu den Empfängern gehören die Stadt Hagenow, die Gemeinden Moraas, Kuhstorf, Hoort, Kirch Jesar, Picher, Alt Zachun, Redefin sowie Toddin im Amt Hagenow-Land und die Gemeinde Wittendörp im Amt Wittenburg.

Innenminister Torsten Renz: „Als bislang einziges ostdeutsches Bundesland unterstützen wir unsere Kommunen aus dem Entschuldungsfonds beim Abbau der sogenannten DDR-Wohnungsbaualtschulden. Es sind Verbindlichkeiten, die ihnen im Zuge der Deutschen Einheit aufgebürdet wurden und so ist der Entschuldungsfonds ein Segen für viele Kommunen, die endlich wieder ihren Kernhaushalt bzw. ihr kommunales Wohnungsunternehmen von der Altschuldenlast befreien können und mehr Gestaltungsmöglichkeiten bekommen.“

Die Entschuldungshilfen werden zunächst schrittweise für vier Fallgruppen in voller Höhe und im Rahmen von De-minimis Beihilfen in Höhe von maximal 200.000 Euro ausgezahlt, zu darüber hinaus liegenden Ansprüchen hat das Innenministerium ein formelles Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission auf den Weg gebracht.

Viele Städte und Gemeinden bzw. kommunale Wohnungsunternehmen haben auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch finanzielle Lasten, die ihren Ursprung im volkseigenen Wohnungsbau der DDR haben. Aufgrund Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über.

Mit Stand 31. Dezember 2017 beliefen sich diese Wohnungsbaualtschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft noch auf insgesamt rund 326 Millionen Euro.

Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart, in dem seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Mit dem Geld sollen Kommunen und kommunale Wohnungswirtschaft schrittweise von diesen Krediten entschuldet werden.

Mit Stand 06.08.2021 lagen 300 Anträge vor.

Die Anträge der Kommunen werden vom Landesförderinstitut bearbeitet. Anträge sind noch bis zum 31.01.2022 möglich. Der entsprechende Vordruck des Antrages ist der Verordnung beigefügt.

Apotheke erhält Digitrans-Förderung

Neubrandenburg – Die Ost-Apotheke aus Neubrandenburg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält vom Digitalisierungsministerium einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 10.000 Euro für die Anschaffung eines Abholautomaten. Die Mittel kommen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“. Die Gesamtkosten liegen bei rund 21.600 Euro.

Die Apotheke möchte einen 24-Stunden-Abholautomaten anschaffen und somit den bereits geförderten Kommissionierautomaten erweitern. Kunden, die ein Medikament bestellt haben, sind dann nicht mehr an die Öffnungszeiten der Apotheke gebunden. Die Medikamente werden in das Abholsystem eingelagert. Per SMS oder E-Mail werden die Kunden automatisch informiert, dass die Bestellung abholbereit ist. Für künftige Bestellungen über den apothekeneigenen Onlineshop können die Bestellungen bei Abholung direkt aus dem Kommissionierautomaten in das Abholsystem ausgelagert werden. Zusätzlich wird eine automatische Notdienstanzeige in das System integriert, so dass diese nicht weiter manuell bearbeitet werden muss.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Maskenpflicht an Schulen wird ausgesetzt

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern müssen ab dem kommenden Montag, dem 16. August, in den Schulen keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Die Maskenpflicht ist sowohl für den Unterricht als auch für den Aufenthalt im Schulgebäude oder auf dem Schulhof ausgesetzt. Das Tragen einer Maske ist jedoch weiterhin erlaubt. Beides gilt auch für alle an den Schulen Beschäftigten.

„Für die Schülerinnen und Schüler ist es eine große Erleichterung, wenn Sie im Unterricht keine Maske tragen müssen. Das gilt insbesondere für die Kleinen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir haben deshalb bereits vor Beginn des Schuljahres mit der Gesundheitsseite diesen Schritt beraten und in der Schul-Corona-Verordnung festgelegt. Wo die Corona-Ampel auf Grün oder Gelb steht, muss in der Schule keine Maske getragen werden. Jede Erleichterung für die Schülerinnen und Schüler begrüße ich ausdrücklich.“

Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, wenn nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen Stufe 2 (orange) oder eine höhere Stufe aufweisen. Für diese Ampelstufe sind neben dem Inzidenzwert auch die Anzahl der hospitalisierten Personen und die Belegung der Intensivbetten ein entscheidendes Kriterium. In diesem Fall gilt für jede Person die Maskenpflicht.  Diese Einstufung wird täglich vom Landesamt für Gesundheit und Soziales vorgenommen.

Für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, pädagogisches Personal und Referendare besteht weiterhin die Pflicht, sich zweimal pro Woche zu testen. Davon ausgenommen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen. „Die Tests schaffen Sicherheit in den Schulen. So können Verdachtsfälle frühzeitig erkannt werden und die Gesundheitsbehörden können gezielt eingreifen“, so Ministerin Martin. „Es ist unser gemeinsames Ziel, auch bei steigenden Inzidenzen den Präsenzunterricht abzusichern und flächendeckende, präventive Schulschließungen zu verhindern.“

Deutsch-Polnisches Sommerkonzert in Rieth

Schwerin – Mit einem Sommerkonzert in Rieth wird am 22. August um 18:00 eine deutsch-polnische Konzertreihe ihren Anfang nehmen, die sich zu einem festen Bestandteil des kulturellen Lebens in der Metropolregion Stettin entwickeln soll. Das renommierte „Karłowicz Quartett“ aus Stettin wird an der Waldbadestelle von Rieth ein buntes Programm bekannter und weniger bekannter Klassiker spielen.

„Sehr viele Bereiche unseres Lebens sind im letzten Jahr wegen der Corona-Pandemie zurückgefahren worden, so auch der wichtige Bereich des kulturellen Lebens. Dieser Verzicht war für jeden von uns eine große Herausforderung. Auch die bereits weggefallenen Grenzen in unserer Region sind zeitweise wieder spürbar gewesen. Interessante Begegnungen, Kultur und Musik sind wie Balsam für unsere Seele, umso schmerzlicher haben wir das vermisst“, bekennt der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann und ergänzt: „Deshalb freue ich mich ganz besonders, dass wir in Kooperation mit der Stettiner Philharmonie die gemeinsame Region wieder mehr erlebbar machen können und laden Sie zum Open-Air-Konzert des „Karłowicz Quartett“ herzlich nach Rieth ein.“

Die deutsche Generalkonsulin in Danzig, Cornelia Pieper ergänzt: „Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag, dessen 30. Geburtstag wir in diesem Jahr feiern, wäre

eine ‚leere Hülle‘ würden ihn die Menschen unserer beiden Länder nicht mit Leben erfüllen, ob beim Sport, Arbeiten oder Musizieren! Denn es sind die Begegnungen mit Freunden, die den Wert des Lebens ausmachen! Dank Europa leben wir die längste Zeit seit Ende des II. Weltkrieges in Frieden und Freundschaft!“

Pieper und Dahlemann sind als Initiatoren des Abends persönlich vor Ort und freuen sich auf ein schönes Konzert mit vielen Gästen. Aufgrund der geltenden Hygienemaßnahmen ist die Teilnahmezahl beschränkt.

Daher wird um eine Anmeldung per E-Mail an mrs@stk.mv-regierung.de bis zum 15. August 2021 oder telefonisch unter 03971-24693-1076 gebeten.

Polska wersja językowa

Letnim koncertem w Rieth 22 sierpnia o godz. 18:00 rozpocznie się niemiecko-polski cykl koncertowy, który ma stać się stałym elementem życia kulturalnego w Metropolitalnym Regionie Szczecina. Znany szczeciński Karłowicz Quartet zagra barwny program znanych i mniej znanych klasyków na leśnej plaży w Rieth.

„Z powodu pandemii koronawirusa w minionym roku wiele obszarów naszego życia było ograniczone, w tym tak ważny obszar, jakim jest życie kulturalne. To wyrzeczenie było wielkim wyzwaniem dla każdego z nas. Nawet granice w naszym regionie, które tak naprawdę już zniknęły, były chwilowo znowu odczuwalne. Ciekawe spotkania, kultura i muzyka są jak balsam dla naszych dusz, więc tym mocniej za tym tęskniliśmy” wyznaje Parlamentarny Sekretarz Stanu ds. Pomorza Przedniego, Partick Dahlemann i uzupełnia „Dlatego tym bardziej cieszę się, że we współpracy z Filharmonią im. Mieczysława Karłowicza w Szczecinie możemy na nowo sprawić, by wspólny region stał się bardziej namacalny i w związku z tym serdecznie zapraszamy do Rieth na plenerowy koncert Karłowicz Quartet.

Konsul Generalna Niemiec w Gdańsku, Cornelia Pieper uzupełnia: „Polsko-niemiecki Traktat o dobrym sąsiedztwie, którego 30. rocznicę obchodzimy w tym roku, byłby „pustą skorupą“, gdyby obywatele naszych dwóch krajów nie wypełnili jej życiem, czy to w sporcie, pracy czy muzyce! Bo to właśnie spotkania z przyjaciółmi stanowią o wartości życia! Dzięki Europie żyjemy w pokoju i przyjaźni najdłużej od zakończenia II wojny światowej!”.

Pieper i Dahlemann, jako inicjatorzy wieczoru, będą obecni osobiście i cieszą się na miły koncert z udziałem wielu gości. Ze względu na obowiązujące przepisy liczba uczestników jest ograniczona.

W związku z powyższym uprzejmie prosimy o rejesetrację do dnia 15 sierpnia 2021 r. pod adresem mailowym mrs@stk.mv-regierung.de albo pod numerem telefonu 03971-24693-1076.

Risiko von Feldbränden steigt

Nadrensee – Endphase und es ist eine Hitzewelle für die kommenden Tage angekündigt. Dies nimmt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zum Anlass, um Landwirt:innen erneut zu besonderer Vorsicht und gewissenhaften Beachtung des vorbeugenden Brandschutzes aufzurufen, damit es auf den Feldern nicht vermehrt zu Erntebränden kommt.

„Seit nunmehr vier Jahren erhöhen lange Trockenperioden auch hierzulande das Risiko von Feldbränden. Die vergangenen Jahre haben erschreckend gezeigt, wie schnell und wie heftig Feldbrände entstehen und sich ausbreiten können. Die Schäden gingen in die Millionen!“, sagte Backhaus heute am Rande eines Termins in Nadrensee.

„Ohne ausreichende Vorkehrungen steigt nicht nur die Gefahr der Vernichtung von wertvollem Erntegut, sondern auch anliegende Ortschaften sind hochgradig gefährdet.

Vorbeugen ist immer besser, als sich mit Brandschäden und deren Folgen auseinander setzen zu müssen“, unterstrich der Minister.

Auch in diesem Jahr müssen Landwirt:innen besonders darauf achten, dass die erforderlichen Brandschutz- und bekämpfungsmaßnahen getroffen werden, so der Minister.

Dazu zählen, entsprechend den Empfehlungen des Ministeriums Maßnahmen, die die Vorbereitung und Durchführung der Ernte, aber auch die Einlagerung brennbarer pflanzlicher Erzeugnisse, betreffen:

  • Wasserwagen mit Zugmaschine und Bodenbearbeitungsgerät mit Zugmaschine bereitstellen,
  • Ausrüstung aller an der Ernte beteiligten Maschinen mit Handfeuerlöschern,
  • Maschinen besonders gründlich auf Schäden und Defekte prüfen und beseitigen, die zu Funkenschlag führen können,
  • Reparaturarbeiten an den Maschinen auf besonders vor Brandgefahr gesicherten Flächen ausführen,
  • deutlich höhere Abstände zu benachbarten Flächen, insbesondere Wald, durch das Beernten breiter Vorgewende anlegen,
  • zum Beginn der Mäharbeiten die Flächen durch ausreichend breite Streifen (als Erstes beernten) in mehrere Sektoren einteilen,
  • diese Streifen und die Vorgewende durch Tellern oder Schälen schwer entflammbar machen, um ein Übergreifen auf andere Teilflächen bzw. den ganzen Schlag zu verhindern.

Einen großen Dank sprach Minister Backhaus den Feuerwehrleuten im Land aus, die in den vergangenen Monaten mehrfach zu Feldbränden ausgerückt sind: „Zu den Einsätzen werden vielfach Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gerufen, die ihren Feuerwehrdienst ehrenamtlich ableisten. Sie machen unseren Alltag um ein Vielfaches sicherer, retten Leben und Existenzen und sind deshalb ein unverzichtbarer Pfeiler der Gefahrenabwehr. Dieses Engagement kann man nicht hoch genug einschätzen.“

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern bietet Gemeinden finanzielle Unterstützung bei der Versorgung der Freiwilligen Feuerwehr mit Löschwasser. Eine entsprechende Förderrichtlinie wurde im April 2021 veröffentlicht. Gefördert werden können u.a. die Reaktivierung oder Schaffung von Löschwasserteichen sowie der Bau von Zisternen, Brunnen oder Wasserentnahmestellen an Gewässern. Das Geld stammt aus dem Strategiefonds des Landes MV. Förderantrage können bei der Landesforstanstalt MV in Malchin eingereicht werden. Die entsprechenden Vordrucke zum Antrags-, Auszahlungs- und Verwendungsnachweisverfahren stehen zum Download unter www.wald-mv.de zur Verfügung.

 Auch das 50 Millionen Euro große Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“, das 2019 von der Landesregierung für Investitionen in die Feuerwehren aufgelegt wurde, unterstreicht den Stellenwert der Feuerwehren und eines flächendeckenden Brandschutzes.

Verbandsligasaison 2021/2022

Pastow – Das lange Warten hat ein Ende: Nach insgesamt 285 Tagen ohne jedes Punktspiel wird am Freitag (13. August) die neue Saison in der Fußball-Verbandsliga der Herren mit dem Eröffnungsspiel zwischen dem gastgebenden SV Pastow und dem SV Warnemünde offiziell eingeläutet. Den Ehrenanstoß der ersten von insgesamt 240 geplanten Begegnungen in der höchsten Spielklasse des Landesfußballverbandes (LFV) nehmen Mecklenburg-Vorpommerns Sozial- und Sportministerin Stefanie Drese und LFV-Präsident Joachim Masuch gemeinsam vor. Der Anpfiff erfolgt um 18.30 Uhr.

„Mit der Saisoneröffnung können endlich wieder Spieler, Trainer, Betreuer und die vielen Fußballfans zurück auf den Platz. Eine entbehrungsreiche Zeit liegt hinter allen, auch wenn Fußballaktivitäten im Freien im Vergleich zu anderen Sportarten über lange Zeit zumindest in kleinen Gruppen im Land möglich waren. Aber Fußball ist nun mal ein Mannschaftssport, bei dem es jetzt im Wettkampfbetrieb um Punkte und die bestmögliche Platzierung geht. Ich wünsche allen Akteuren eine gute Saison und den besten sportlichen Erfolg,“ sagt Sportministerin Stefanie Drese.

„Wir freuen uns, dass es im Ligabetrieb endlich wieder losgehen kann. Die zahlreichen Freundschaftsspiele im Vorfeld und auch das vergangene Wochenende im Lübzer Pils Cup haben so richtig Lust auf mehr gemacht“, sagt Joachim Masuch und ergänzt: „Die Normalität ist bekanntlich noch nicht zurückgekehrt und es wird auch weiterhin die ein oder andere Unwägbarkeit geben. Und so bedarf es der Anstrengung von allen Seiten und nicht zuletzt auch der Unterstützung und des Verständnisses der Behörden und der Politik, damit die bevorstehende Saison möglichst wie geplant durchgeführt werden kann. Das muss – fernab von möglichst vielen schönen und fairen Spielen, tollen Toren und anderen sportlichen Höchstleistungen – das vorrangige Ziel sein. Und das gilt sicherlich nicht nur für den Amateurfußball.“

Die Tageskasse am Bornkoppelweg in Broderstorf wird am Freitagnachmittag nach Vereinsangaben ab 17 Uhr geöffnet sein. „Wir rechnen mit 300 bis 400 Teilnehmenden“, erklärt Gerald Worzfeld, Abteilungsleiter Fußball des SV Pastow. Zu diesem Personenkreis gehören gemäß der behördlichen Vorgaben rund um die Pandemie nebst allen Zuschauenden auch die Aktiven der beiden Teams, Funktionsträger:innen sowie alle weitere Gäste der Veranstaltung. So wird im Vorfeld der Partie ab 17 Uhr im SVP-Vereinskomplex unter anderem auch die offizielle Spieljahreseröffnung aller 16 Vereine der Verbandsliga stattfinden. Zudem wird um 18 Uhr die neue Tribüne am Rasenplatz feierlich eröffnet. Die Minuten vor und während der Erwärmung beider Mannschaften wird vom Fanfarenzug des TSV Einheit Tessin musikalisch untermalt.

M-V baut weiteren ASP-Schutzzaun

Nadrensee  –  In Mecklenburg-Vorpommern wird nahe Nadrensee (LK Vorpommern-Greifswald) ein zweiter Schutzzaun gegen die Einschleppung der ASP gebaut. Die neue Trasse verläuft auf einer Länge von ca. 2,5 Kilometer entlang der K84 und schließt an den bereits bestehenden Wildschutzzaun entlang der Bundesautobahn BAB 11 an.

„Mit der neuen Trasse erweitern wir unser bisheriges Zaunsystem, schließen eine Wildwechsel-Lücke nach Brandenburg, wo die ASP weiter auf dem Vormarsch ist, und minimieren damit das Risiko, dass die Seuche auch nach Mecklenburg-Vorpommern eingetragen wird“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus heute vor Ort.

Nachdem Mitarbeiter des Forstamtes Rothemühl am Montag mit den Erdarbeiten begonnen haben, gab Minister Backhaus heute den offiziellen Startschuss für das Aufstellen des 1.80 Meter hohen Knotengeflechtzaunes. Die oberirdische Einbauhöhe des Zaunes beträgt 1,50 Meter; die übrigen 0,30 Meter des Zaunes werden in der vorbereiteten Pflugfurche ein- bzw. umgelegt. Landwirtschaftliche sowie öffentliche Zuwegungen sind durch den Einbau entsprechender Tore weiterhin passierbar; Sonderbauwerke wie Straßen, Gräben, Wege etc. werden ebenso in die Zauntrasse eingebunden.

„Dass eine Barriere eine gute Methode sein kann, um potentiell erkranktes Schwarzwild am Wandern zu hindern, zeigt unser erster Schutzzaun, der parallel zur deutsch-polnischen Grenze von der Uckermark über Pomellen, Linken, Hintersee bis nach Ahlbeck verläuft. Bislang ist in diesem Bereich kein Schwarzwild gesichtet bzw. aufgefunden“, erklärte Backhaus.

Die Distanz zwischen ASP-Nachweisen im Landkreis Barnim und der Landesgrenze von Mecklenburg-Vorpommern beträgt derzeit nur 38 Kilometer. Mittlerweile wurden in Brandenburg 1.438 Seuchenfälle bei Wild- und Hausschweinen (3 Hausschweinfälle) registriert. Nachweise im Westen Polens liegen nur noch 33 Kilometer Luftlinie von der Landesgrenze entfernt. In Polen mussten 2021 bereits 1.947 Fälle verzeichnet werden (Stand 06.08.2021).

„Der Früherkennung der ASP ist von größter Bedeutung“, betonte Backhaus. In den vergangenen Monaten wurden hierzulande deshalb 21 Jagdhunde mit ihren 17 Hundeführerinnen und Hundeführer in zwei Kursen speziell für die Suche nach verendetem Schwarzwild ausgebildet. Darüber hinaus plant das Land die Anschaffung einer Drohne, die die Suche in schwierigem Gelände, wie zum Beispiel den Peenewiesen, erleichtern soll.

Der Vertrag zum Zaunbau wurde zwischen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald als Bauherr und der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern als Bauausführender unterzeichnet. „Nach jetziger Einschätzung wird der Zaun bis Ende der kommenden Woche aufgestellt sein“, sagte Minister Backhaus abschließend.

Bisherige jagdliche Präventionsmaßnahmen im Überblick

    • (2017) Pürzelprämie für die Erlegung von Schwarzwild sowie eine Entschädigung für die präventive Beprobung auf ASP von verendet aufgefundenem bzw. verunfalltem Schwarzwild.
      Durch die Erhöhung der Pürzelprämie und konnte im Jagdjahr 2020/2021 erstmalig eine Schwarzwildstrecke von fast 107.000 Stücken im Land erzielt werden. Damit konnte die Rekordstrecke aus dem davorliegenden Jagdjahr 2019/2020 von rund 97.000 Sauen noch mal um 10.000 Wildschweine gesteigert werden.
    • (2017) Entschädigung für Hundeeinsatz für revierübergreifende Gesellschaftsjagden zur Anhebung der Effizienz bei der Jagd auf Schwarzwild
    • (2018) Beschaffung eines 110 Kilometer langen Elektrozaunes
    • (2019) ASP-Jagdgruppe aus 30 Mitarbeitern der Landesforstanstalt, Aufgabe: intensive Schwarzwildbejagung im örtlichen Forstamt
    • (2019) Finanzierung von 15 Wärmebildkameras und Nachtzieltechnik
    • (2019) Errichtung von 13 Saufängen und 5 Fangkorralen in den Waldgebieten der Landesforstanstalt
    • (2020) Erhöhung Pürzelprämie von 25 Euro auf 50 Euro je erlegtem Stück Schwarzwild
    • (2020) Bau des ASP-Zaunes als Wildschutzbarriere an der Grenze zu Polen und Brandenburg, bisher errichtet: 64 km temporärer Schutzzaun, wird durch beauftragte Revierjäger zweimal wöchentlich kontrolliert
    • (2021) Förderrichtlinie für Wildkühltechnik (bisher 157) Anträge

Hygienestandards in Schulen

Förderung des Landes hilft Schulen Hygienestandards umzusetzen

Neubukow – Die ersten Zuwendungsbescheide für eine Förderung aus dem Schulbauprogramm im Rahmen des MV-Schutzfonds erhalten heute zwei Schulen in Neubukow. Die Regionale Schule „Heinrich Schliemann“ kann sich über rund 230.500 EUR Fördermittel freuen, die Grundschule über rund 95.400 EUR.

Innenminister Torsten Renz: „Wir haben ein weiteres Etappenziel erreicht, um die Schulträger bei ihren Investitionen in einen besseren Infektionsschutz an ihren Schulen finanziell zu unterstützen. Unser Ziel ist ein weitestgehender Normalbetrieb mit Unterricht in Präsenzform. Gute hygienische Bedingungen tragen dazu bei.“

„Wir investieren in die bauliche Ausstattung der Schulen, denn sie ist ein wichtiger Baustein, um den täglichen Unterricht in der Schule abzusichern“ sagt Bildungsministerin Bettina Martin. „Ich freue mich darüber, dass hier stationäre Lüftungsanlagen in den Klassenräumen installiert werden“, sagte Bildungsministerin Martin. „Gute Lufthygiene ist wichtig – nicht nur in Zeiten der Pandemie. Schule muss ein Ort sein, an dem gerne gelernt und gearbeitet wird. Dafür sind hier in Neubukow alle Voraussetzungen gegeben.“

In der Regionalen Schule „Heinrich Schliemann“ soll zwischen zwei Gebäuden ein Verbindungsgang und ein separates Treppenhaus errichtet werden. Dadurch können die Wege der Schulkinder besser gelenkt und getrennt werden. Zusätzlich entsteht ein weiterer Rettungsweg.

Mit der Pandemie rückte in der neuen, im Bau befindlichen Grundschule am Standort der Regionalen Schule in Neubukow die Be- und Entlüftung der Klassenräume in den Vordergrund. Diese waren bei den früheren Bauplanungen nicht vorgesehen, weil es seinerzeit noch keine Hinweise auf eine Pandemie gab. Daher sollen in allen 12 Klassenräumen Be- und Entlüftungsanlagen nachgerüstet werden.

So wie die Schulen in Neubukow erhalten zahlreiche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zusätzliche Finanzmittel zum Umbau, für die Sanierung oder Erweiterung ihrer Gebäude.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hatte Ende des vergangenen Jahres im Zuge der Annahme des zweiten Nachtragshaushaltes 2020 die Bereitstellung von Finanzmitteln in Höhe von 100 Mio. EUR aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds zur pandemiebezogenen Verbesserung der Schulinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Landes beschlossen.

In einem ersten Schritt werden 31 Projekte im Land (Auflistung der Schulen s. Anhang) mit einer Gesamtsumme von 5,3 Mio. Euro aus dem Schulbauprogramm gefördert. Schwerpunktmäßig geht es darum, die durch die Corona-Pandemie erforderlichen Hygienestandards herzustellen bzw. zu sichern. Dazu zählen kurzfristig zu realisierende Baumaßnahmen an Fenstern, Toiletten, Lüftung, Verkabelung, Brandschutz sowie Bauvorhaben, die zur Schaffung bzw. Erweiterung von Raumkapazitäten führen, die der Modernisierung von Altbausubstanzen und der besseren Anpassung von Gemeinschaftsräumen und -einrichtungen an den Schulbetrieb dienen.

Die ausgewählten Projekte sind der erste Schritt zur Umsetzung des Gesamtprogramms aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds in Höhe von 100 Mio. Euro. Die interministerielle Koordinierungsarbeitsgruppe Schulbau hat in einem ersten Auswahlverfahren zunächst über die Anträge für kleinere Vorhaben mit einer maximalen Fördersumme von jeweils 500.000 Euro beraten. Das zweite Auswahlverfahren für größere Bauvorhaben mit Fördersummen bis 5,0 Mio. EUR hat bereits begonnen, so dass Ergebnisse noch im August 2021 bekanntgegeben werden können.

Neben der Erneuerung von sanitären Anlagen können die geförderten Schulen auch Fenster modernisieren, bislang nicht genutzte Räume zu zusätzlichen Klassenräumen umbauen, Sonnenschutzvorrichtungen installieren, Außenanlagen erneuern, die Schulküche sanieren oder getrennte Wege für die Schülerinnen und Schüler einrichten.