Theatersanierung in Greifswald gesichert

Schwerin – Gute Nachrichten für die Theaterkultur in Greifswald: In einer gemeinsamen Anstrengung ist es Bauminister Christian Pegel, Finanzstaatssekretär Heiko Miraß und Kulturministerin Bettina Martin gelungen, die Sanierung des Theaters Vorpommern in Greifswald sicherzustellen. Das Land stockt die Unterstützung für die Theatersanierung noch einmal deutlich auf.

Nachdem die Kosten des städtischen Bauvorhabens sich von etwa 20 Mio. Euro auf über 40 Mio. Euro erhöht hatten, tat sich trotz der bereits zugesagten 10 Mio. Euro aus der Städtebauförderung eine beträchtliche Lücke auf, durch die das gesamte Vorhaben zu scheitern drohte. In den letzten Wochen hat das Land dafür gemeinsam mit Oberbürgermeister Stefan Fassbinder nach einer tragfähigen Lösung gesucht.

Das Land wird nun auch zur höheren Summe die Hälfte dazugeben. Eine Kraftanstrengung für den Landeshaushalt,  aber gut investiertes Geld in einen kulturellen Leuchtturm.

„Der Theaterpakt wirkt“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. „Mit einem nächsten wichtigen Schritt sichern wir unsere wertvolle Theaterlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und geben den Theatern Planungssicherheit. Das Theater in Greifswald ist ein Schatz, den wir nun mit der Sanierung sichern können. Jetzt kann es losgehen.“

„Jeder Euro, den wir für Kunst und Kultur in die Hand nehmen, ist eine Investition in die Attraktivität unseres Landes“, sagte Finanzstaatssekretär Heiko Miraß. „Greifswald, den zentralen Standort für Bildung, Kultur und Wissenschaft in Vorpommern, wollen wir mit dieser Unterstützung stärken.“

Bauminister Christian Pegel sagte: „Ich freue mich sehr, dass das stadtbildprägende Theatergebäude und Denkmal jetzt seine lang herbeigesehnte Sanierung erhalten kann.“

Unterstützung für polnische Berufspendler

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt auch weiterhin polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Dafür wird die Richtlinie zum „Pendler-Zuschuss“ bis zum 31. März 2021 verlängert.

„Wir haben weiterhin eine angespannte Corona-Situation diesseits und jenseits der Grenze. Das stellt auch viele Unternehmen vor große Herausforderungen, die hiesige Wertschöpfung aufrecht zu erhalten, insbesondere aus dem verarbeitenden Gewerbe, der Landwirtschaft, dem Baugewerbe und dem Gesundheitssektor. Wir müssen das grenzüberschreitende Pendeln von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eindämmen, um so Kontakte zu reduzieren und gleichzeitig die hochprofessionelle Arbeit der Pendlerinnen und Pendler in unseren Unternehmen weiter ermöglichen. Die Unterstützung von Berufspendlern reduziert Kontakte und hilft unmittelbar auch unserer Volkswirtschaft. Deshalb wird der Pendler-Zuschuss bis Ende März verlängert“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph.

Ende März vergangenen Jahres ist der Pendler-Zuschuss erstmals aufgelegt worden. Seitdem sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) insgesamt 547 Anträge (zuzüglich 228 Verlängerungsanträge) auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für 4.323 Pendler und 315 Angehörige eingegangen. Dies entspricht einem beantragten Mittelvolumen in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro. Insgesamt stehen bislang fünf Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. „Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit der Betriebe zu sichern und zugleich den polnischen Berufspendlern einen finanziellen Ausgleich für ihren erhöhten Aufwand zu gewähren. Ich danke insbesondere dem LAGuS für dessen ausgezeichnete Arbeit“, sagte Rudolph.

Der Zuschuss kann für folgende Personen beantragt werden:

Tagespendler aus Polen

Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Polen, die in einer in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelten Arbeitsstätte in der Zeit bis 31. März 2021 tatsächlich beschäftigt sind und infolge von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht täglich zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Polen und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) pendeln können. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Tagespendler aus Polen 65 Euro pro Kalendertag des Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Angehörige von Tagespendlern aus Polen

Ehegatten und Lebenspartner der Tagespendler aus Polen sowie deren Kinder, die sich in Begleitung der Pendler in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Der Zuschuss beträgt für Familienangehörige von Tagespendlern aus Polen je Angehörigem 20 Euro pro Kalendertag des begleitenden Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Wochenpendler

Beschäftigte mit Hauptwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die in einer in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelten Arbeitsstätte tatsächlich beschäftigt sind und infolge von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht wöchentlich zwischen ihrem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern pendeln können. Der Zuschuss beträgt für Wochenpendler 65 Euro für Samstage, Sonntage und Feiertage des Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Angehörige von Wochenpendlern

Ehegatten und Lebenspartner der Wochenpendler sowie deren Kinder, die sich in Begleitung der Pendler in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Der Zuschuss bei Familienangehörigen von Wochenpendlern je Angehörigem 20 Euro je Samstag, Sonntag und Feiertag des begleitenden Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist befristet für den Zeitraum vom 1. Februar 2021 bis zum 31. März 2021 weiter möglich. Der maximale Förderzeitraum je Tagespendler und deren Angehörigen beträgt 59 Kalendertage; der maximale Förderzeitraum je Wochenpendler und deren Angehörigen beträgt 16 Kalendertage.

Die Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales abrufbar:

https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Pendler-Zuschuss/

Planungssicherheit für das 2. Schulhalbjahr

Schwerin – Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat am Freitag mit einem Hinweisschreiben an alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen, Waldorfschulen, sowie Abend- und Fachgymnasien im Land die Bedingungen definiert, nach denen im zweiten Schulhalbjahr Noten vergeben werden sollen. Zudem werden die Prüfungsordnungen zur Abiturprüfung und zur Mittleren-Reife-Prüfung angepasst, um Schülerinnen und Schülern unter den aktuellen pandemiebedingten Voraussetzungen die bestmögliche Unterstützung und Vorbereitung zukommen zu lassen.

„Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern haben in den vergangenen Wochen und Monaten wegen der Corona-Pandemie Einschränkungen im Unterricht hinnehmen müssen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mit den konkreten Regelungen entlasten wir nicht nur die Lehrkräfte, sondern begegnen auch den nachvollziehbaren Besorgnissen der Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf die anstehenden Prüfungen.“

„Wichtig ist, dass den Schülerinnen und Schülern für ihre Abschlüsse keine langfristigen Nachteile durch die Corona-Pandemie entstehen. Deshalb bin ich sehr froh, dass klar ist, dass die Bundesländer die Abiture gegenseitig anerkennen werden und dass sichergestellt wird, dass die in diesem Jahr erworbenen Abschlüsse überall als gleichwertig anerkannt werden“, so Martin.

Im Einzelnen regelt die „Dritte Verordnung zu Änderungen im Schulrecht infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ unter anderem:

  • Abiturprüfungsverordnung:
    Neben einer weiteren Reduzierung der Anzahl der verpflichtenden Klausuren und sonstigen Leistungen werden unter anderem besondere Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen vorgenommen.
  • Leistungsbewertungsverordnung:
    Es erfolgt eine weitere Reduzierung der Anzahl der verpflichtenden Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen.
  • Kontingentstundentafelverordnung:
    Es werden weitere Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Umsetzung der Stundentafel eröffnet.
  • Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung:
    Die Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen betreffen insbesondere die praktischen Prüfungsteile und den Einsatz der Lehrkräfte im Prüfungsverfahren.
  • Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Freien Waldorfschulen:
    Auch hier werden Anpassungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen vorgenommen. Diese betreffen die praktischen Prüfungsteile.
  • Arbeit an den Musikgymnasien, Sportgymnasien und die Beschulung hochbegabter Schülerinnen und Schüler:
    Für das Aufnahmeverfahren an genannten Spezialgymnasien werden Flexibilisierungen vorgenommen.
  • Einschulungsuntersuchungen:
    Kann eine schulärztliche Untersuchung vor der Einschulung ohne Verschulden der Erziehungsberechtigten nicht stattfinden, wird das Kind trotzdem eingeschult. Die Untersuchung wird dann sobald wie möglich nachgeholt.

 Die Regelungen gelten ab den Winterferien.

Weitere Fälle von Geflügelpest

Dömitz – In einem Putenmastbetrieb bei Dömitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt ein neuer Fall der Geflügelpest vor. Die Ergebnisse des Referenzlabors haben den Verdacht bestätigt. In dem betroffenen Betrieb befinden sich etwa 20.000 Puten. Zur Eindämmung des für Wild- und Hausgeflügel hoch ansteckenden Geflügelpest-Virus müssen alle dort gehaltenen Puten getötet werden.

Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt MV, Dr. Till Backhaus, mahnt anlässlich des Falls erneut zur Aufmerksamkeit: „Die erneut auftretenden Fälle der Geflügelpest zeigen uns sehr deutlich, dass diese Seuche noch nicht gebannt ist! Und deshalb dürfen wir das Geschehen auch keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern müssen in unseren Betrieben und Hobbyhaltungen für höchste Biosicherheit sorgen. Ich weiß, das ist für Tier und Mensch schwer, aber anders geht es leider nicht. Und seine Tiere im Falle des Eintrags töten zu müssen, wünsche ich auch niemandem. Jeder Fall ist für einen Halter eine kleine Tragödie und sowas wollen wir verhindern.“

Der Minister stellt zudem noch einmal klar, worauf Halterinnen und Halter besonders achten müssen: „Ganz wichtig, und daran hat sich nichts geändert: Beobachten Sie aufmerksam Ihr Geflügel. Wenn Tiere krank scheinen oder sich auffällig verhalten, informieren Sie sofort das zuständige Veterinäramt! Nur so können wir gewährleisten, dass Ausbrüche frühzeitig erkannt werden und wir eine weitere Verbreitung verhindern. Zum anderen müssen alle Halterinnen und Halter entsprechende Vorsorge treffen. Kontakte des Hausbestandes mit Wildvögeln müssen effektiv unterbunden werden. Das betrifft insbesondere auch Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen.“

In sogenannten Risikogebieten des Landkreises Ludwigslust-Parchim darf Geflügel bereits seit November vergangenen Jahres nicht mehr ungeschützt im Freien gehalten werden. Eine entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest vom Typ H5 in Risikogebieten hat der Landkreis erlassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises.

Auswertung des 30. Wertholztermins

Schwerin – Den Spitzenwert bei der am 28.01.2021 durchgeführten Wertholzsubmission des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Malchin erzielte eine Traubeneiche aus dem Forstamt Mirow mit 1.469 Euro pro Festmeter. Den Zuschlag für den Stamm erhielt ein Furnierwerk aus Bayern.

Insgesamt wurden bei dem diesjährigen, mittlerweile 30. Wertholztermin unseres Landes, 801 Festmeter Laubwertholz von 11 Baumarten nach schriftlichem Meistgebot verkauft. Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieter (494 fm) beteiligten sich auch 18 kommunale und private Waldbesitzer des Landes (307 fm, Anteil 38 %). Den Hauptanteil des Holzes stellte mit 628 Festmeter die Baumart Eiche.

Auf die Angebotsmenge sind Gebote von insgesamt 18 Bietern eingegangen. 15 Unternehmen der Furnier- und Sägeindustrie sowie des Holzhandels aus der gesamten Bundesrepublik sowie ein Bieter aus Dänemark erhielten Zuschläge. Unter den Käufern waren auch zwei einheimische Unternehmen. 98 % der Angebotsmenge konnte verkauft werden, lediglich 17 Festmeter erhielten keinen Zuschlag. Die beteiligten Waldbesitzer des Landes erzielten einen Erlös von insgesamt ca. 464.000 Euro und damit etwa 5 % mehr als im Vorjahr (440.000 Euro).

Sehr gut beboten wurde auf dem diesjährigen Wertholztermin erneut die Eiche. Viele Einzel-stämme erzielten hervorragende Preise. Der Durchschnittspreis der Eiche lag mit 696 Euro pro Festmeter fast 50 Euro über dem Vorjahr (648 €/ fm).

Die Esche wurde ebenfalls wieder gut beboten. Auch hier ist der Durchschnittspreis im Vergleich zum Vorjahr (215 €/fm) um 6 % auf 228 Euro pro Festmeter gestiegen. Aber auch einzelne Stämme anderer Baumarten brachten beachtliche Preise für die Anbieter. So wurden zum Beispiel ein Bergahorn für 718 und eine Kirsche für 579 Euro pro Festmeter verkauft. Der Durchschnittspreis über alle angebotenen Baumarten, darunter Buche, Roterle, Ulme und Birke ist im Vergleich zum Vorjahr um 6 Prozent auf 592 Euro pro Festmeter gestiegen.

„Die Ergebnisse unserer Wertholzsubmission zeigen, dass sich erstklassige Qualität weiterhin gut verkaufen lässt“, so Minister Dr. Till Backhaus. Auch die Landesforst M-V als Ausrichter und Hauptanbieter zeigte sich mit den Ergebnissen und der Beteiligung sehr zufrieden.

Die auf diesem Termin angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie Verwendung finden.

Neues Format: Digitalisierungskongress M-V

Schwerin – Vom 31. Mai bis zum 14. Juni 2021 findet der zweite Digitalisierungskongress des Landes Mecklenburg-Vorpommern statt – in neuem Format. Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel erklärt, warum: „Wir haben uns bewusst dafür entschieden die zweite Auflage des Kongresses digital abzuhalten. Vielleicht wäre eine Durchführung mit begrenzter Teilnehmerzahl im Juni denkbar. Aber wir möchten allen Bürgerinnen und Bürgern die Chance geben, teilzunehmen. Darüber hinaus haben uns die vergangenen Monate gezeigt, dass digitale Formate immer besser angenommen werden.“

Geplant sind tägliche Veranstaltungen zu insgesamt zehn Themen. „Die NØRD 2021 ist gleichzeitig Bestandsaufnahme und Fenster in die Zukunft. Durch die Vielzahl der Themen, Veranstaltungen und Speaker wollen wir zeigen, wieviel Innovation schon heute in unserem Land steckt und auch einen Ausblick darauf geben, was künftig alles möglich sein wird“, so Pegel weiter.

Organisiert und durchgeführt wird die zweite Auflage der „NØRD“ durch Akteure aus dem „Digitalen Innovationsraum MV“. Involviert sind die Ministerien ebenso wie die digitalen Innovationszentren und die Hochschulen des Landes.

„Das digitale MV ist mit dem Ziel gestartet, den digitalen Innovationsraum mit einem gemeinsamen Netzwerkgedanken zu gestalten. Die erste NØRD sowie viele andere Projekte in den vergangenen Monaten und Jahren haben gezeigt, dass diese Bemühungen auf fruchtbaren Boden gefallen sind“, lobte der Minister das Engagement aller Netzwerkpartner.

Auf dem Portal www.digitalesmv.de/noerd werden fortlaufend aktuelle Termine und Veranstaltungen eingestellt. Auch der sogenannte „Call for Speakers“ ist dort zu finden. Was ist das? Christian Pegel erläutert: „Jeder ist herzlich eingeladen, sich auch aktiv mit Beiträgen zu beteiligen. Die fachlichen Impulse sind der Grundstock von Entwicklungen und werden im Anschluss an jede Veranstaltung von der Community diskutiert – immer im Zusammenspiel mit Vertretern aus Verwaltung, Forschung und Wirtschaft.“

Gesundheitsschutz für Bevölkerung

Schwerin – In wenigen Wochen beginnt die Saison in der Obst- und Gemüsebranche. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus möchte bundeseinheitliche Rahmen­bedingungen für die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte erreichen. Einen Flickenteppich von Regeln und Ausnahmen in den Bundesländern darf es nicht geben, sind sich Minister, Unternehmen der Branche, Verbände und die Gewerkschaft einig und haben dies in einem Forderungskatalog zum Ausdruck gebracht.

„Wir stimmen darin überein, dass der Gesundheitsschutz sowohl für die heimische Bevölkerung als auch die ausländischen Saisonarbeitskräfte oberste Priorität hat,“ erklärt Minister Backhaus.

„Wir beschäftigen in M-V allein in der Land- und Ernährungswirtschaft jedes Jahr rund 8.000 ausländische Saison- und Dauerarbeitskräfte. Im vergangenen Jahr haben wir bereits gemeinsam mit den heimischen Akteuren unter anderem ein Sicherheits­konzept für die Fleischwirtschaft entwickelt. Wir müssen jetzt die Erfahrungen aus dem ersten Lockdown im vergangenen Jahr nutzen und ein geordnetes Einreiseverfahren sicherstellen. Wir begrüßen Saisonarbeitskräfte, die im Obst- und Gemüsebau des Landes gebraucht werden, und heißen sie willkommen. Aber wir brauchen klare Regeln, die für alle Bundesländer gleichermaßen gelten, unabhängig von länderspezifischen Quarantäne­regelungen.“

Das Ministerium hält es für erforderlich, dass alle ausländischen Arbeitskräfte bei der Einreise in die Bundesrepublik einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorzulegen haben. Sobald sie am Arbeitsplatz ankommen, wird durch einen weiteren Schnelltest sichergestellt, dass auch keine Corona-Infektion durch Kontakte während der Anreise in den Betrieb eingeschleppt wird.

Die Unternehmen der Obst- und Gemüsebranche haben im vergangenen Jahr betriebseigene Hygienekonzepte erarbeitet, die sich bewährt haben. Darauf wird aufgebaut, um in 2021 die Gefahr eines Ausbruchs zu minimieren und bei im Einzelfall auftretenden positiven Corona-Tests im Unternehmen sofort reagieren zu können.

Bei Abreise der Saison-Arbeitskräfte wird letztmals ein Corona-Test durchgeführt, damit sichergestellt wird, dass die Arbeitskräfte die Heimreise gesund antreten.

„Alle maßgeblichen Teilnehmer der Branche in Mecklenburg-Vorpommern haben sich an einen Tisch gesetzt und diese Punkte erarbeitet, die den Unternehmen Klarheit und uns allen ein Höchstmaß an Sicherheit bringen. Ich bin stolz auf dieses erzielte Ergebnis“, so Minister Dr. Backhaus.

Forderungskatalog

Positionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu den Rahmenbedingungen für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft unter Corona-Bedingungen im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz:

  1. Die Sicherheit der Bevölkerung, aber auch die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss im Vordergrund stehen.
  1. Eine einheitliche Regelung an allen Außengrenzen der Bundesrepublik ist notwendig. Es darf keine Unklarheiten geben, die Anforderungen bei der Einreise in die Bundesrepublik müssen eindeutig sein und in jedem Bundesland gleich.
  1. Die Unterscheidung in Kategorien (Risikogebiet – Hochinzidenzgebiet – Virusvarianten-Gebiet) ist nicht praktikabel, da sich der Status eines Landes ständig ändern kann.
  1. Alle ausländischen Saisonarbeitskräfte müssen bei der Einreise einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen. Die Saisonarbeitskräfte können nur mit diesem Zertifikat die Weiterreise zum Arbeitsplatz antreten. Eine einheitliche Lösung für alle Einreisenden in die Bundesrepublik wird angestrebt.
  1. Die digitale Anmeldung der ausländischen Saisonarbeitskräfte soll vor der Einreise über die Unternehmen erfolgen. Bei Einreise ist die Anmeldung durch jede Arbeitskraft mitzuführen. Die beschäftigenden Unternehmen oder deren Dienstleister übermitteln die Liste an das zuständige Gesundheitsamt.
  1. An der Grenze werden verstärkte Kontrollen vorgenommen. In Deutschland sind ausländische Arbeitskräfte willkommen, mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen müssen aber für die Einreise bestimmte Anforderungen erfüllt werden.
  1. Im beschäftigenden Unternehmen wird bei Ankunft zusätzlich ein Antigen-Schnelltests (PoC-Antigentests) durchgeführt. Die damit verbundenen Kosten für die Unternehmen sollen ganz oder teilweise durch die öffentliche Hand ausgeglichen werden.
  1. Am Einsatzort der Saisonarbeitskraft ist eine enge Abstimmung zwischen dem Gesundheitsamt und dem beschäftigenden Unternehmen über das Hygienekonzept kontinuierlich sicherzustellen. Zudem findet vor Ort durch das Gesundheitsamt ein Abgleich mit der digitalen Anmeldung statt, um sicherzugehen, dass die Arbeitskraft nur da eingesetzt wird, wo sie angemeldet ist.
  1. Die Größe der festen Arbeitsgruppen beträgt in der Regel 4 Personen. In Abhängigkeit von Art und Umfang der Tätigkeit müssen jedoch in bestimmten Fällen größere Arbeitsgruppen mit bis zu 25 Personen zulässig sein. Das Land wird sich für eine entsprechende Anpassung der aktuell geltenden Verordnungen einsetzen.
  1. Die 70-Tage-Regelung für die kurzfristige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften ist analog zu 2020 auf höchstens 115 Tage im Jahr auszuweiten, um einen möglichst geringen Austausch von Arbeitskräften zu gewährleisten und damit das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
  1. Bei Abreise der Saisonarbeitskraft soll auf Kosten des beschäftigenden Unternehmens ein nochmaliger Schnell-Test durchgeführt und der Nachweis darüber der Arbeitskraft ausgehändigt werden. So soll die Rückreise der Saisonarbeitskräfte erleichtert und eine Quarantäne im Heimatland nach Möglichkeit vermieden werden.

Städtebauförderung

Wismar – Die Hansestadt Wismar im Landkreis Nordwestmecklenburg erhält im Rahmen der Altstadtsanierung vom Landesbauministerium einen Zustimmungsbescheid zum Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von rund 163.000 Euro bei Gesamtkosten von ca. 673.000 Euro.

Mit diesem Geld werden die Verkehrs- und Entwässerungsanlagen der Straße Am Poeler Tor sowie der Kreuzung Spiegelberg, Hinter dem Chor, Hundestraße erneuert. Die Straße Am Poeler Tor befindet sich am nördlichen Altstadtrand und liegt gegenüber der Einmündung Poeler Straße. Sie ist in desolatem Zustand und soll deshalb saniert werden.

Die Straße wird mit Granit-Großpflaster, die Gehwege werden mit rot-bunten Klinkern und die Bereiche vor den Häusern mit Lesestein- bzw. kleinem Katzenkopfpflaster befestigt. Zudem wird eine insektenfreundliche Beleuchtung installiert.

Die Maßnahme soll in diesem Jahr begonnen und im kommenden Jahr fertig gestellt werden.

Arbeitsmarkt Januar 2021 in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im Januar im Vergleich zum Vorjahresmonat um 7.300 Arbeitslose gestiegen (+11,5 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 8,6 Prozent. Insgesamt sind aktuell somit 70.800 Menschen arbeitslos.

„Hier kommen zwei Faktoren zusammen. Der saisonal typische Anstieg der Arbeitslosigkeit in den kalten Monaten und vor allem macht sich die Corona-Pandemie auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Wir stehen womöglich noch vor harten Wochen, weil das Ausmaß der sich in Deutschland ausbreitenden Corona-Mutationen noch nicht vorhersehbar ist. Der Schutz der Bevölkerung steht weiter im Vordergrund. Viele Unternehmen haben existentielle Sorgen und kämpfen weiter mit den Folgen der Pandemie. Deutlich wird, dass viele Betriebe trotzdem versuchen ihr Personal zu halten. Das ist eine Riesenherausforderung und dafür bin ich dankbar. Jetzt geht es darum Perspektiven aufzuzeigen, wie ein Hochfahren unter bestimmten Bedingungen aussehen könnte. Wir sind mit der Wirtschaft im Gespräch“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Im Vergleich zum Vormonat Dezember ist die Zahl der Arbeitslosen um 5.600 oder 8,6 Prozent gestiegen.

Mit der Maßnahme „Neustart-Prämie“ soll ein Impuls zur Stärkung der Binnennachfrage gesetzt werden. Sie beinhaltet die Zahlung eines Zuschusses von bis zu 100 Prozent an Unternehmen, die ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten einen Bonus zahlen. Die Höhe des Zuschussbetrages erfolgt gestaffelt und kann maximal 700 Euro pro Beschäftigten betragen.

„Die Regelungen des Landes zur „Neustart-Prämie“ sind optimiert und Anspruchsvoraussetzungen verbessert worden Das Programm wird bis zum 31. März 2021 verlängert. Die Zugangsbedingungen erleichtert. Nachdem bislang nur die fortlaufenden Kalendermonate zählten, zählen künftig alle (maximal 6) Kalendermonate im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021 mit mindestens 50 Prozent Kurzarbeit, auch wenn die Zeiten in Kurzarbeit durch Beschäftigungsmonate im Unternehmen unterbrochen waren. Hier wird den praktischen Erfahrungen noch besser Rechnung getragen“, so Glawe weiter.

Es wurden bislang über 860 Bewilligungen für Prämien an über 6.000 Beschäftigte mit einem Volumen von insgesamt rund 1,5 Millionen Euro ausgesprochen.

Im Januar 2021 haben 1.900 Betriebe für 16.000 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Nach – hochgerechneten – Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Oktober 2020 – aktuellster Wert – in Mecklenburg-Vorpommern 21.000 Beschäftigte in Kurzarbeit in 3.000 Betrieben. Die Kurzarbeiter-Quote lag bei 3,6 Prozent.

„Die Nachfrage hält weiter an. Die Kurzarbeit verschafft Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit. Durch den großen Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instruments des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes konnten bislang schwerwiegende Folgen der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Schwerpunktmäßig handelt es sich hierbei um Betriebe aus dem Einzelhandel, dem Gastgewerbe und dem Gesundheitswesen“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe.

UNESCO-Welterbe „Buchenwälder“

Schwerin – Europas Wildnis präsentiert sich ab 1. Februar 2021 auf einer neuen Website. Mit brillanten Fotos, liebevollen Grafiken, detaillierten Karten, Filmen und kurzweiligen Texten können Naturfreunde in urige Wälder eintauchen, die einst Europa in großen Teilen bedeckten und jetzt nur noch in Resten vorhanden sind.

Zum diesjährigen zehnjährigen Jubiläum der Einschreibung der deutschen Wälder in die Liste der Welterbestätten startet der Internetauftritt der UNESCO-Welterbestätte „Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas” unter

https://www.weltnaturerbe-buchenwaelder.de/

im neuen Design und mit erweitertem Inhalt.

Die neue Website lädt jetzt zu einem virtuellen Besuch aller 78 Welterbeteilgebiete in 12 europäischen Ländern ein und erklärt, was jedes Gebiet einzigartig macht. Sie gibt Informationen über das UNESCO-Welterbe, den besonderen weltweiten Wert der Buchenwälder und ihre außergewöhnliche Ausbreitungsgeschichte im Verlaufe der Nacheiszeit.

Die fünf deutschen Gebiete Grumsin, Hainich, Jasmund, Kellerwald und Serrahn werden besonders detailliert vorgestellt. Besucher können erfahren, welche Lebensräume und Arten dort vorkommen, was sie außergewöhnlich macht und welche touristischen Angebote existieren. Für eigene Exkursionen in den deutschen UNESCO-Welterbe-Wäldern stehen auf der Website Karten mit Wanderrouten sowie ein Link zu einer GPS-geführten Wander-App (http://www.weltnaturerbe-buchenwaelder.eu/landingpage/)  bereit.

Die Website unterstützt die Ziele der UNESCO und leistet einen Beitrag zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern in Bildung, Wissenschaft und Kultur. 12 europäische Nationen setzen innerhalb dieser Welterbestätte ein Zeichen guter Zusammenarbeit. Gemeinsam managen sie diese Stätte, sichern ihren Schutz, führen eine Überwachung und eine Besucherinformation durch. Mindestens einmal im Jahr treffen sich die Vertreter aller beteiligten Nationen, um aktuelle Problem zu besprechen und zukünftige Entwicklungen abzustimmen.

Die neue Website wurde federführend von Deutschland entwickelt und finanziert. Alle anderen Nationen können diese in ihrer Landessprache nutzen und für ihre Teilgebiete weiter ergänzen. Die englische Version der Website wird in einigen Wochen erscheinen und dann als gemeinsamer Rahmen allen beteiligten Nationen dienen.

Buchenwälder sind Europas ursprüngliche Wildnis. Von Natur aus würden sie die zentralen Bereiche unseres Kontinents bedecken. Deutschland und besonders Mecklenburg-Vorpommern liegen im Zentrum der weltweiten Buchenwaldverbreitung. Leider sind Buchen-Urwälder in Europa bis auf kleinste Reste in den Karpaten verschwunden. Uralte, naturnahe Buchenwälder gibt es heute ebenfalls nur noch selten. Die wertvollsten von ihnen in allen biogeographischen Regionen Europas gehören deshalb zum Welterbe der UNESCO.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt als einziges deutsches Bundesland über zwei Teilgebiete dieser Welterbestätte, eines in Serrahn im Müritz-Nationalpark sowie ein zweites im Nationalpark Jasmund.  „Dies ist Ausdruck einer langfristig erfolgreichen Umweltpolitik in Mecklenburg-Vorpommern und die Anerkennung als Weltkulturerbe erfüllt mich mit Stolz“, so Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Ganz besonders freut mich, dass wir in diesem Jahr mit vielen zusätzlichen Veranstaltungen in den Nationalparken Müritz und Jasmund auf das 10-jähriges Jubiläum der UNESCO-Einschreibung hinweisen werden. Unter http://www.nationalpark-jasmund.de/und https://www.koenigsstuhl.com/finden Sie das ganze Jahr über Informationen wo und wann besondere Veranstaltungen angeboten werden.“

Im Juni 2011 wurden die fünf deutsche Buchenwälder Grumsin, Hainich, Jasmund, Kellerwald und Serrahn als Erweiterung der seit 2007 bestehenden Welterbestätte „Buchenurwälder der Karpaten“ in die Welterbeliste eingeschrieben. Im Jahr 2017 wurde die Welterbestätte auf insgesamt 78 Teilgebiete in 12 Staaten erweitert und ist damit die derzeit größte serielle Welterbestätte weltweit. Eine nochmalige Erweiterung unter Federführung der Schweiz ist in Vorbereitung.

Der Arbeitsmarkt im Januar 2021

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt zeigte sich im Januar alles in allem weiter in einer robusten Verfassung. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hinterlassen aber Spuren.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Januar: +193.000 auf 2.901.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +475.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,4 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent

Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit von Dezember auf Januar deutlich gestiegen. Mit 2.901.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen um 193.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich verringert. Die Arbeitslosenquote stieg im Januar um 0,4 Prozentpunkte auf bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Januar des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 475.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 4,4 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Januar 2021 bei 3.679.000 Personen. Das waren 354.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 745.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das höhere Niveau der Anzeigen seit November ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der zunehmenden Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im November für 2,26 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, stieg im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen aber wieder an.

Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Mit 44,68 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 756.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis November reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 57.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im November nach Hochrechnungen der BA um 74.000 auf 33,89 Millionen Beschäftigte gesunken.

Im Januar waren 566.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 102.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 1.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Januar 2021 um einen Punkt auf 98 Punkte. Er liegt damit 19 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.179.000 Personen erhielten im Januar 2021 Arbeitslosengeld, 294.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.819.000. Gegenüber Januar 2020 war dies ein Anstieg von 65.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis Januar coronabedingt mit 77.000 rund 12.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 73.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 8.000 mehr als im Vorjahr. 33.000 Bewerberinnen und Bewerber und damit knapp die Hälfte waren im Januar noch unversorgt und weitere 23.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 12.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Am Ende des Nachvermittlungszeitraums befanden sich 14.000 Bewerberinnen und Bewerber in einer Berufsausbildung.

Für das neue Berichtsjahr 2020/21 sind bislang aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen 11 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Januar des Vorjahres. Die Zahl der Ausbildungsstellen unterschreitet des Vorjahreswert um 8 Prozent.

Starthilfe für Beherbergung und Gastronomie

Schwerin – Die Beherbergungs- und Gastronomiebranche leistet in Mecklenburg-Vorpommern einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Bruttowertschöpfung.

„Die Schließungen in dieser Branche aufgrund der Corona-Pandemie sind daher mit erheblichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage in Mecklenburg-Vorpommern verbunden. Wir haben mit der Starthilfe ein Programm für die Branche aufgelegt. Der Bund unterstützt mit seinen außerordentlichen Wirtschaftshilfen in der Zeit der Betriebsschließungen. Das Land leistet Unterstützung für die Zeit nach den Betriebsschließungen und will mit seinen Hilfen den Start erleichtern“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Die Starthilfe des Landes richtet sich an Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die auch die Novemberhilfe beantragt haben. „Mit der Starthilfe leistet das Land einen Beitrag zur Deckung der Wiederanlaufkosten nach den Betriebsschließungen. Die Hilfe wird als einmalige Anlaufkostenpauschale ausgezahlt“, so Glawe weiter.

Die Höhe wird anhand des Umsatzes berechnet. Bezugspunkt ist der Umsatz im November 2019 bzw. der im Bundesprogramm der Novemberhilfe maßgebliche Vergleichsumsatz des jeweiligen Unternehmens. Die Starthilfe beträgt fünf Prozent dieses Umsatzes und ist nicht zurückzuzahlen.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2021. Informationen zum Förderprogramm unter „Corona-Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe“.

https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-starthilfe-fuer-beherbergungs-und-gastronomiebetriebe/

Die touristische Wertschöpfung beträgt 4,1 Milliarden Euro und macht damit 12 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung* in Mecklenburg-Vorpommern aus. 7,75 Milliarden Euro Konsumausgaben werden durch Touristen erwirtschaftet. „Über 131.000 Menschen arbeiten in Tourismusunternehmen und tourismusnahen Unternehmen. Fast jeder fünfte Erwerbstätige (18 Prozent) im Land ist damit in Tourismusunternehmen oder tourismusnahen Unternehmen tätig“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

*Gesamtwert aller erzeugten Waren und Dienstleistungen abzüglich des Wertes aller Vorleistungsgüter und -dienstleistungen, zum Beispiel Wäscherei in der Hotellerie oder Lebensmittel in der Gastronomie.

Corona-Mutationen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es labordiagnostisch erste Hinweise auf Corona-Mutationen. „Damit ist klar, dass unser Bundesland voraussichtlich nicht von den Mutationen ver-schont bleiben wird. Es gibt 12 Laborergebnisse mit Hinweis auf das Vorliegen der britischen Variante. Das zeigt bereits jetzt, dass wir weiter vorsichtig sein müssen. Umso wichtiger ist es sich an die bestehenden Beschränkungen und Regeln zu halten. Die bisherigen Befunde müssen weiter untersucht werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstagabend.

Bei den untersuchten Fällen wurden positive PCR-Testungen des Corona-Virus mittels einer mutationsspezifischen PCR nachuntersucht. Die Laborbefunde müssen nun durch eine entsprechende Vollsequenzierung weiter untersucht werden.

Im Landkreis Ludwiglust-Parchim sind drei positive Laborergebnisse mit Hinweis auf das Vorliegen der Virusvariante UK B1.1.7 (britische Variante) festgestellt worden. Zwei Befunde sind im Landkreis Rostock und sieben weitere Befunde im Landkreis Nordwestmecklenburg diagnostiziert worden „Es ist notwendig, dass Proben weiter untersucht werden, damit wir einen Stand über die Verbreitung der Virus-Mutationen in der Bevölkerung haben“, so Glawe weiter.

Der Minister betonte abschließend: „Die bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen die Virusvariante B1.1.7 wirksam sind“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe.

Klimafreundliche Industrieansiedlung

Laage – Der Automobilzulieferer Rhodius errichtet eine zweite Produktionssätte am Standort Laage. Im Industriepark Rostock-Laage sollen 60 moderne Arbeitsplätze für Leichtbaugruppen in Roboter- und Laserschweiß- und Laserschneidetechnik entstehen. Die Fertigungshalle wird durch die ebenfalls in Laage ansässige Firma APEX mit Wärme und Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien versorgt.

„Das ist eine Entscheidung mit Zukunft. Wir wollen, dass mehr gut bezahlte Industriearbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern entstehen. Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf saubere Industrien, die durch die erneuerbaren Energien und die Wasserstofftechnik angetrieben werden. Ökonomie und Ökologie müssen kein Gegensatz sein. Beides passt bei uns gut zusammen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

„Ich finde das Projekt, in Laage einen klimaneutralen Industriepark aufzubauen, sehr spannend. Das Wasserstoffkraftwerk der Firma Apex eröffnet ganz neue Möglichkeiten, da in wind- und sonnenreichen Stunden Strom in Wasserstoff gewandelt und dann gespeichert werden kann, um daraus in weniger sonnen- und windreichen Stunden wieder Strom und Wärme zu machen. Ich hoffe sehr, dass dieses Projekt Vorbild für weitere erfolgreiche Ansiedlungen mit zukunftsfähigen Arbeitsplätzen und 100 Prozent CO2-freier Energieversorgung wird“, sagte der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Christian Pegel.

Nach Angaben der beiden beteiligten Firmen soll der offizielle Spatenstich noch im Frühjahr erfolgen, so dass die neue Produktionshalle im Jahr 2022 bezogen werden kann.

Management für Hecht­bestände

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern gilt unter deutschen Anglern als ein Hechtparadies. Regelmäßig werden besonders große Exemplare, und dies auch zahlreich, in den Boddengewässern zwischen Darss, Rügen und Stettiner Haff gefangen. Es gibt allerdings viele Interessenten: Berufs- und Nebenerwerbsfischer, die davon leben müssen, aber auch Freizeitfischer, die erfolgreich angeln und Natur erleben wollen. „Dem Land ist also viel an einer stabilen Hechtpopulation gelegen. Zugleich soll die zweifellos gegebene Konkurrenz nicht zu Zwist führen, sollen Angler nicht gegen Fischer ausgespielt werden oder umgekehrt“, sagte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus heute in der Fragestunde des Landtags.

Nach Schätzungen dürften die Hechterträge in den Küstengewässern des Landes zusammengenommen bei rund 200 Tonnen im Jahr liegen. Genau bekannt sind aber nur die Anlandungen der Erwerbsfischerei, die in den letzten Jahren zwischen 60 und 80 Tonnen jährlich erreichten. „Man kann aber erkennen: Das Kräftegleichgewicht hat sich längst zugunsten der Angler verschoben“, stellte der Minister fest und konstatiert, dass die Tourismussparte in breiter Front bis hin zur internationalen Angelgeräteindustrie massiv daran partizipiert.

„Das Fischereimanagement soll heutzutage beidem gerecht werden – genug Hechte für die Fischer, die in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, genug Hechte auch für die Angler – das ist der sozioökonomische Blickwinkel“, machte Dr. Backhaus deutlich. „Als Inhaber des Fischereirechts muss das Land dafür sorgen, dass mit der Ressource vernünftig umgegangen wird – das ist der umweltpolitische und ethische Blickwinkel. Dafür gibt es Regeln, die für alle gelten, wie Mindestmaße, Schonzeiten, Laich- und andere Schutzgebiete, für die Angler außerdem Tagesfang­begrenzungen – weil Angler ja nicht mehr fangen sollen, als sie selbst sinnvoll verwerten können.“

Da ein Berufsfischer mit anderen Fanggeräten arbeitet, die ein Zurücksetzen in der Regel nicht erlauben, arbeitet das Fischereimanagement mit anderen Instrumenten wie bspw. Fangquoten. Allerdings gab es bei den so genannten Süßwasserfischen in den inneren Küstengewässern solche Quoten historisch noch nie. „Trotzdem wurden diese Bestände über 170 Jahre lang ausgewogen und vernünftig bewirtschaftet, gab es mit Ausnahme des Störs vor hundert Jahren, nirgendwo etwa einen Bestandszusammenbruch“, resümierte der Minister, konstatierte aber auch, dass es bis zur Mitte des vorherigen Jahrhunderts wenig Angler gab. „Schon länger ist ein Verteilungskampf der beiden Interessengruppen zu beobachten, sind die jeweiligen Begehrlichkeiten von Anglern und Fischern groß. Um beiden einigermaßen gerecht zu werden, sollten wir prüfen, ob die hergebrachten fischereirechtlichen Bestimmungen angepasst werden müssen.“

Daher habe das Ministerium Mitte 2019 Prof. Dr. Arlinghaus vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei beauftragt, sich die Hechtbestände genauer anzusehen. „Prof. Arlinghaus vom renommierten IGB in Berlin-Friedrichshagen ist ein auch international anerkannter Experte hinsichtlich der sozioökonomischen Aspekte der Freizeitfischerei, des Weiteren auch ein anerkannter Fischereibiologe“, freut sich der Minister über das Boddenhecht-Projekt, das bis Mitte 2023 also unter namhaftem Projektmanagement durchgeführt werde.

Dabei werden folgende Fragestellungen untersucht: Welche sozioökonomische Bedeutung haben die Hechte für Tourismus und Fischerei? Wo befinden sich Laichgebiete? Wie sehen die Wanderbewegungen der Hechte in den Bodden aus? Welche Zielkonflikte bestehen zwischen den verschiedenen Nutzergruppen? Was sind denkbare Maßnahmen zur Förderung der Hechtbestände, die von allen Interessengruppen gemeinsam getragen werden?

„Es geht also um viel Biologie und Ökologie, aber um mindestens genauso viel Sozioökonomie“, schätzt Dr. Backhaus ein. „Im Ergebnis wird die Landesregierung viele konkrete Empfehlungen bekommen zur weiteren Bewirtschaftung der Hechtbestände in den Bodden­gewässern, welche dann beide Interessenlagen der Berufs- und der Freizeitfischerei angemessen berücksichtigen sollten.“

Die Bewirtschaftung der Hechtbestände in den Küstengewässern des Landes MV erfolgt auf Grundlage der Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V). Sowohl für die Erwerbs- als auch für die Freizeitfischerei sind verbindliche Regelungen, wie Mindestmaße, Schonzeiten und Laichschonbezirke, festgesetzt. Das Mindestmaß für den Hecht beträgt 50 cm, die Laichschonzeit umfasst März und April. Für Angler gibt es eine Tagesfang­begrenzung von drei Hechten.

Die aus der Fischereiabgabe und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF mit 1,5 Mio. EUR finanzierten Arbeiten des Projektes Boddenhecht werden unter Leitung von Prof. Arlinghaus in Kooperation mit der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei realisiert. Das Projekt wurde durch den Landesangler­verband MV e.V. und ebenso durch den Landesverband der Kutter- und Küstenfischer MV e.V. befürwortet.

In dem Projekt werden im Rahmen mehrerer „Runder Tische“ Wissen und Interessen der Angler und Erwerbsfischer erfasst und erörtert. Darüber hinaus erfolgen umfassende Monitoring-Aktivitäten vom Odermündungsgebiet über den Greifswalder Bodden, den Strelasund und die Rügenschen Boddengewässer bis zur Darss-Zingster Boddenkette. Darin eingeschlossen sind auch fischereiliche Aktivitäten in den Kernzonen des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft.

Projektziel ist es, der Landesregierung Empfehlungen zur weiteren Bewirtschaftung der Hechtbestände hinsichtlich Schonzeiten, Laichgebieten und Entnahmemengen zu geben. Das Ministerium beabsichtigt, solche Bestandsbewirtschaftungsempfehlungen nach Abschluss des Projektes (2023) durch Novellierung der KüFVO M-V umzusetzen.