Wohngeld steigt 2022

Schwerin – Mit Beginn des neuen Jahres erhalten Wohngeldempfänger monatlich im Schnitt rund 13 Euro mehr. Es ist die dritte Wohngelderhöhung innerhalb von drei Jahren und die erste Dynamisierung, die das Wohngeldstärkungsgesetz von 2020 vorsieht.

„Dass das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Wohnkosten und Verbraucherpreise angepasst wird, war eine wichtige Forderung Mecklenburg-Vorpommerns im Bundesratsverfahren. Zuvor hatte die die Höhe des Wohngelds über viele Jahre stagniert“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und fügt hinzu:

„Das Wohngeld spielt eine wichtige Rolle für den sozialen Frieden. Die Mieten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – bundesweit und insbesondere auch in den Ballungsräumen sowie den touristischen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. Das Wohngeld ist dringend notwendig, damit Wohnen in unserem Land bezahlbar bleibt und wir der weiteren sozialen Spaltung der Gesellschaft entschlossen entgegentreten.“

Zusätzlich können sich dem Minister zufolge zahlreiche Rentner im Land auf mehr Wohngeld freuen: „Mit der Grundrente wurde im Januar 2021 ein neuer Freibetrag im Wohngeld eingeführt für Rentner, die 33 Jahre so genannte ,Grundrentenzeiten‘ erreicht haben. Die Bescheinigungen der Rentenversicherungsträger über diese Grundrentenzeiten gehen seit Herbst in den Wohngeldbehörden bei uns im Land ein. Ihre Mitarbeiter werden Rentnern, die Anspruch auf den Freibetrag haben, in den kommenden Monaten die rückwirkend zum 1. Januar 2021 aktualisierten Wohngeldscheide zusenden. Das geht in der Praxis mit zum Teil erheblichen Nachzahlungen einher.“ Mit diesem Freibetrag werde die Lebensleistung der Rentner anerkannt und zudem sichergestellt, dass die Grundrente nicht das Wohngeld mindert.

Christian Pegel hebt auch die Wichtigkeit des Wohngelds in der aktuellen Pandemie hervor: „Dies war bei der Erarbeitung des Wohngeldstärkungsgesetzes nicht absehbar, aber das Wohngeld trägt während der Corona-Pandemie zur finanziellen Sicherung der Wohnkosten bei. Damit können etwa Menschen, die in Kurzarbeit gehen müssen, Einkommenseinbußen abfedern.“

Im zu Ende gehenden Jahr haben knapp 21.000 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld erhalten – rund 1.500 weniger als im Vorjahr. Insgesamt erhielten sie etwa 36 Millionen Euro. Das ist eine Million Euro weniger als 2020. Das Wohngeld wird jeweils zur Hälfte von Bund und Land finanziert.

„Die Landesregierung wird sich beim Bund für weitere Nachbesserungen beim Wohngeld einsetzen“, kündigt Christian Pegel an und begründet: „Der Anstieg der Energiekosten, der sich voraussichtlich fortsetzen wird, trifft gerade Menschen mit geringem Einkommen in besonderem Maße. Auch hier ermöglicht das Wohngeld einen Ausgleich.“ Er begrüße, dass die neue Bundesregierung diese Notwendigkeit erkannt und in ihrem Koalitionsvertrag einen einmaligen erhöhten Heizkostenzuschuss vorgesehen habe, der an Wohngeldempfänger ausgezahlt werden soll.

„Wenn wir regelmäßig prüfen, ob das Wohngeld sich an den Lebensbedingungen der Menschen in unserem Land orientiert, können wir Fälle reduzieren, in denen Haushalte infolge teils geringer Einkommenssteigerungen die wichtige Unterstützung verlieren“, betont Christian Pegel und appelliert: „Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Familien und Alleinerziehende, die Wohngeld beziehen, können zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.“

Einen Wohngeldrechner, eine Broschüre zum Wohngeld zum Herunterladen und ein Antragsformular, das ausgefüllt bei der zuständigen Wohngeldstelle am Wohnort abgegeben werden muss, finden Sie auf der Webseite www.em.regierung-mv.de/wohngeld.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ausfällt, ist individuell verschieden und abhängig vom Wohnort. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Zuständig dafür sind die örtlichen Wohngeldbehörden – die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltungen.

Präsenzunterricht an den Schulen

Schwerin – In einer Sondersitzung haben sich heute die Kultusministerinnen und Kultusminister der sogenannten A-Länder (die Länder, die mit SPD-Mehrheit in Koalition unter anderem mit den LINKEN regieren) über die gegenwärtige Lage verständigt und einmütig festgestellt: „Es gibt derzeit keinen Grund, von den Beschlüssen der KMK zum Präsenzunterricht an den Schulen abzuweichen.“

Alle mit SPD-Mehrheit geführten Bundesländer, die in der kommenden Woche wieder mit dem Unterricht beginnen, starten im Präsenzunterricht.

Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion um den Schulstart nach den Weihnachtsferien in MV betont Bildungsministerin Simone Oldenburg, dass keinerlei Unklarheiten bestehen und die Schulleitungen auf alle möglichen Szenarien im Zusammenhang mit der Pandemie vorbereitet sind.

„Der § 7a der aktuell geltenden Schul-Corona-Verordnung legt eindeutig fest, wie ein Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen erfolgt. Damit wissen die Schulleitungen seit mehr als einem Jahr, wie Schule auch bei steigenden Infektionszahlen organisiert wird.“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Regional entscheiden die Gesundheitsämter je nach Infektionslage, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen –  und die Schulen setzen diese nach § 7a der Schul-Corona-Verordnung um.

„Diese Praxis ist seit über einem Jahr bekannt und wird gut von den Schulleitungen umgesetzt. Es ist alles geregelt, vom Präsenz- über den Wechsel- und Distanzunterricht, bis hin zur Pausengestaltung sowie der Anzahl der zu schreibenden Klassenarbeiten und Klausuren und der zu erteilenden Noten.“, so Oldenburg.

Die Schul-Corona-Verordnung, die auf der Webseite des Bildungsministeriums einzusehen ist, legt u. a. fest, welche Jahrgangsstufen in Präsenzunterricht verbleiben und welche in Distanz wechseln, wenn dieses an einzelnen Schulen notwendig wird. Damit ist Planungssicherheit für den Schulstart am 3. Januar vorhanden.

Online-Impfportal wird rege genutzt

Schwerin – Seit dem 3. Dezember können Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern Impftermine wieder online buchen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese zieht nach knapp vier Wochen eine positive Bilanz.

„Unser Landes-Impfportal www.corona-impftermin-mv.de wird sehr gut genutzt. Bis zum 29. Dezember wurden 42.639 Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte über das Onlineportal vergeben“, verwies Ministerin Drese auf die aktuellen Zahlen.

Auffrischimpfungen machten dabei mit knapp 36.500 Terminen den Großteil der Impfungen aus. Diese so genannten Booster-Impfungen sind inzwischen bereits ab drei Monaten nach der Grundimmunisierung (in der Regel nach der Zweitimpfung) bzw. Infektion möglich.

Daneben steht auch weiterhin die telefonische Anmeldung unter 0385 2027 1115 zur Verfügung. Hierüber sind seit Wiedereinführung der Hotline am 22. November rund 78.000 Terminbuchungen für Impfungen erfolgt. Zudem bieten die meisten Landkreise und kreisfreien Städte auch freie Impftermine an. Termine für Impfungen im Landkreis Ludwigslust-Parchim können auf Wunsch des Landeskreises weiterhin nur per Telefon vergeben werden.

Für 1.314 Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren konnten sowohl per Telefon als auch online Impftermine vergeben werden. Derzeit werden entsprechende Impfungen in den Impfstützpunkten Greifswald, Rostock-Laage, Schwerin (Schlossparkcenter) sowie im Stralsunder Strelapark angeboten. Angebote in weiteren Landkreisen folgen im Januar. Hauptsächlich sollen Kinder in dieser Altersklasse über die niedergelassenen Kinderärztinnen und -ärzte geimpft werden.

In den Impfstützpunkten erfolgt grundsätzlich für über 30-jährige eine Impfung mit Moderna (in einigen Impfstützpunkten optional auch Johnson & Johnson) und für Personen bis 30 Jahren eine Impfung mit Biontech. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System und wird automatisch per E-Mail an den Registrierten gesendet.

Ministerin Drese: „Die Omikron-Variante ist hoch ansteckend und verbreitet sich sehr schnell. Impfungen schützen vor Infektionen und schweren Krankheitsverläufen. Ich bitte deshalb die Menschen in unserem Land, die Möglichkeiten der Auffrischungs- aber auch Erst- und Zweitimpfung weiter zu nutzen.“

Verwaltungsfachkräfte an Schulen

Oldenburg: Verwaltungsfachkräfte sind wertvolle Unterstützung für Schulleitungen

Schwerin – Das Land entlastet Schulleitungen an ausgewählten Schulen von Verwaltungstätigkeiten. An 17 beruflichen Schulen mit mehr als 500 Schülerinnen und Schülern und an 32 allgemein bildenden Schulen mit besonderen Herausforderungen arbeiten Verwaltungsfachkräfte.

Hierfür stellt das Land pro Jahr 2,9 Millionen Euro bereit. Von den 17 Stellen an beruflichen Schulen sind mit Beginn des Jahres 13 Stellen besetzt, vier weitere Stellenbesetzungsverfahren laufen noch.

„Die Verwaltungsfachkräfte sind eine wertvolle Unterstützung für Schulleitungen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Verwaltungstätigkeiten sind wichtig, damit der Schulbetrieb läuft. Aber sie müssen nicht immer von der Schulleitung selbst bearbeitet werden. Sie können auf mehrere Schultern verteilt werden.“, erläuterte die Ministerin. „Nach der Evaluation dieser Maßnahme werden wir entscheiden, ob wir erfolgreiche Maßnahmen, wie die unterstützenden Verwaltungsfachkräfte für Schulleitungen, ausbauen können“, kündigte Oldenburg an.

Von den 32 Stellen an allgemein bildenden Schulen sind bereits 23 mit Beginn des Jahres 2022 besetzt. Neun weitere Stellenbesetzungsverfahren laufen. „Es lohnt sich immer noch, sich zu bewerben“, sagte die Bildungsministerin. Freie Stellen für Verwaltungsfachkräfte sind im Karriereportal der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern unter www.karriere-in-mv.de ausgeschrieben.

Der Aufgabenbereich der Verwaltungsfachkräfte umfasst die statistische Datenerfassung, Datenpflege und Unterstützung der Schulleitungen beim Datenschutz. Zudem betreuen die Verwaltungsfachkräfte Einstellungsverfahren und unterstützen die Schulleitungen in Haushaltsangelegenheiten. Dazu zählen das Führen von Schulgirokonten und Vertragsangelegenheiten mit externen Kooperationspartnern. Die Koordination von Projekten der Öffentlichkeitsarbeit, wie die Pflege der Homepage, die Aktualisierung des Schulprofils, die Organisation von Schulfesten und Messeauftritten, runden das Aufgabenfeld ab.

Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird den Unternehmen im Land einen zeitlichen Aufschub bei der Rückzahlung der Soforthilfe gewähren. Hintergrund ist, dass der Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt hat, die Frist für die Rückzahlung zu viel erhaltener Soforthilfen zu verlängern.

„Wir setzen diese Regelung umgehend um. Wir werden bei anstehenden Rückforderungen eine Frist bis Ende Oktober 2022 einräumen und Unternehmen damit weiter entlasten. Unser Land steht vor einer möglichen 5. Corona-Welle. Es muss zuallererst darum gehen, die Liquidität der Betriebe weiter zu sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag.

Der Bund und das Land haben im März 2020 die Soforthilfe auf den Weg gebracht. Die Soforthilfe wurde auf Basis von Schätzwerten über Einnahmen und Ausgaben beantragt und bewilligt. Sind die Einnahmen tatsächlich höher und/oder die Ausgaben tatsächlich geringer ausgefallen, als bei Antragstellung geschätzt (Überkompensation), sind zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsverpflichtung war im Bescheid geregelt. Zurückgefordert wird grundsätzlich der zu viel gezahlte Betrag ohne Verzinsung.

„Bei der Rückforderung hat Mecklenburg-Vorpommern bereits in der Vergangenheit von seinen haushaltsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht und die Rückzahlung mittels Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen an die finanzielle Situation des Antragstellers angepasst“, so Meier weiter. Vom Aufschub unbenommen bleibt es dabei, dass vorfristige Rückzahlungen jederzeit möglich sind.

Mit der Soforthilfe hatten Bund und Land unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie Einmalzahlungen für drei Monate ausgereicht, damit Unternehmen eventuelle Liquiditätsengpässe decken können. Dabei ging es um einen einmaligen Zuschuss. Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 348,3 Millionen Euro an Soforthilfe an circa 36.400 Antragsteller ausgereicht. Infolge der Lockerungen ab Mai 2020 hat sich gezeigt, dass im Drei-Monats-Zeitraum in vielen Fällen mehr Einnahmen erzielt wurden als bei der Antragstellung erwartet.

Bisher sind vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Stand 27. Dezember 2021) 7.352 teilweise oder vollständige Rückforderungen mit einem Volumen von rund 67,75 Millionen Euro ergangen. Rund 58,69 Millionen Euro wurden bereits zurückgezahlt und damit 6.703 Rückforderungen teilweise oder vollständig beglichen.

Polizei ist auf Jahreswechsel vorbereitet

Schwerin – Die Einsatzkräfte der Landespolizei stellen sich auch in diesem Jahr zu Silvester auf viel Arbeit ein.

„Trotz striktem Verkaufsverbot von Pyrotechnik und Ansammlungs- und Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen werden die Kolleginnen und Kollegen der Polizeireviere bei uns im Land mit starken Schichten im Dienst sein und von der Bereitschaftspolizei unterstützt. Sie werden das Wohl der Menschen bei uns im Land gerade auch in der Silvesternacht schützen. Sie sind darauf eingerichtet, die Einhaltung der Corona-Landesverordnung zu kontrollieren und insbesondere in der Silvesternacht die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin. Die Polizei werde mit den Vertretern der kommunalen Ordnungsbehörden konsequent gegen die Missachtung behördlicher Auflagen vorgehen.

„So sind laut Corona-Landesverordnung auf von den Kommunen bestimmten öffentlichen Plätzen, Flächen und Straßen nur Feuerwerke der Kategorie F1 erlaubt – das sind Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind“, klärt Christian Pegel auf. Wer gegen die Landesverordnung und das kommunale Verbot verstoße, müsse mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige rechnen.

Trotz der stark eingeschränkten Möglichkeiten, das neue Jahr laut und leuchtend zu begrüßen, rechnen Polizei und Feuerwehr auch in diesem mit Bränden und Sachbeschädigungen sowie Körperverletzungen, die durch den unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik verursacht werden.

„Silvester vor einem Jahr haben Feuerwerkskörper bei uns in Mecklenburg-Vorpommern Gebäude und Fahrzeuge beschädigt sowie Kleider, Müll-, Wertstoffcontainer und Briefkästen zerstört. Wir alle wissen, dass unsachgemäße Handhabung auch zu schweren Verletzungen führen kann. Ich appelliere an jeden, der auf das Abfeuern seiner Silvesterrakete – von seinem privaten Grundstück – nicht verzichten mag: Beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Feuerwerksverpackungen und achten Sie darauf, sich und andere Menschen in Ihrem Umfeld nicht zu gefährden“, so Christian Pegel. (Die wichtigsten Handhabungshinweise finden Sie am Ende dieser Pressemitteilung).

„Wenn Sie ältere Feuerwerkskörper zünden wollen, achten Sie bitte darauf, ob diese ein Haltbarkeitsdatum haben. Wenn nicht – das dürfte die Regel sein – sollten Sie besser auf ein Abbrennen verzichten, wenn die Feuerwerkskörper schon reichlich alt wirken und Sie über ihre bisherige Lagerung nichts wissen“, rät der Innenminister und verweist dazu auf die Tipps der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.

Christian Pegel bedankt sich bei dieser Gelegenheit bei allen Einsatzkräften, die zum Jahreswechsel im Dienst sind: „Auch die Kolleginnen und Kollegen der Polizei haben Familie und Freunde, mit denen sie gern den Jahreswechsel feiern würden. Ich danke Ihnen herzlich für Ihren Einsatz für das Gemeinwohl – nicht nur zu Silvester – und wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten und vor allem sicheren und gesunden Rutsch ins neue Jahr.“

Hinweise für den sicheren Umgang mit Feuerwerk

  • Verwenden Sie auch in der Kategorie F1 nur zweifelsfrei geprüfte und entsprechend gekennzeichnete Feuerwerkskörper (CE-Kennzeichnung)
  • Das Mindestalter für Gegenstände der „ungefährlichsten“ Kategorie F1 beträgt 12 Jahre
  • Zünden Sie Pyrotechnik, die für die Verwendung im Freien bestimmt ist, nicht in geschlossenen Räumen oder in der Nähe von offenen Fenstern
  • Werfen Sie Feuerwerkskörper nie auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände
  • Finger weg von Pyrotechnik ohne eindeutige Herkunft und CE-Kennzeichnung: Sie sind nicht nur Illegal, sondern können im schlimmsten Fall tödlich enden. Nicht geprüftes und somit nicht in Deutschland zugelassenes Feuerwerk ist grundsätzlich verboten. Besitz, Weitergabe und Abbrennen sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro

Präsenzunterricht oberstes Gebot

Oldenburg: Besonnenheit zum Schulbeginn ist wichtig

Schwerin – „Wir stehen im ständigen Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Expertinnen, Experten, Praktikerinnen, Praktikern sowie dem Krisenstab der Landesregierung. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ergeben sich keine Änderungen zur bisherigen Planung. Das heißt, wir starten am 3. Januar mit dem Präsenzunterricht unter Beachtung aller notwendigen Hygieneregeln sowie einer Testung aller Schülerinnen und Schüler und aller Lehrkräfte. Die Tests erfolgen zu Hause, in der Schule oder in Testzentren“, erklärt Simone Oldenburg, Bildungsministerin von MV.

Dieses Vorgehen entspricht dem Beschluss der Kultusministerkonferenz. „Für die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder hat der kontinuierliche Präsenzunterricht an den Schulen weiterhin höchste Priorität, um das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe zu gewährleisten. Selbstverständlich ist dabei der Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler und aller an Schulen Beschäftigten zu gewährleisten.“

Wie schon nach den vorangegangenen Ferien müssen Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag eine Erklärung abgeben, dass sie sich in keinem Risikogebiet aufgehalten haben und keine Krankheitssymptome zeigen.

Mit Beginn des neuen Jahres wird die Testfrequenz in den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen von zweimal auf dreimal pro Woche erhöht. Neu ist zudem, dass auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sich im Rahmen der Teststrategie dreimal pro Woche testen lassen müssen.

Zusätzlich zu den Telefon-Hotlines der Staatliche Schulämter wird ab dem 2. Januar eine weitere Hotline beim Bildungsministerium geschaltet (Telefonnummer befindet sich auf Webseite des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung), um alle eventuell auftretenden Fragen zu beantworten.

Zudem wurden Handlungsempfehlungen für die Schulen und Kindertageseinrichtungen erarbeitet, um auf sich verändernde Bedingungen reagieren zu können. Am 3. Januar werden den Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie der Öffentlichkeit diese Empfehlungen von der Bildungsministerin und Innenminister Christian Pegel vorgestellt.

„Es ist wichtig, in dieser Zeit Besonnenheit zu bewahren. Wir beginnen das Schuljahr wie geplant und werden bei Veränderung der Lage in enger Abstimmung mit dem Krisenstab und allen Verbänden die Maßnahmen für Schulen und Kindertageseinrichtungen anpassen.“, so Oldenburg.

Geflügelpest: Weitere Nachweise im Land

Schwerin – Die Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern greift weiter um sich. Nachdem um die Weihnachtsfeiertage in einer Kleinsthaltung in Schwanheide und einer Putenmastanlage in Moltenow der Erregertyp H5N1 nachgewiesen wurde, gibt es nun einen weiteren bestätigten Fall in Dersekow im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Betroffen ist eine Putenhaltung mit ca. 32.000 Tieren.

„Auch, wenn wir mit einer Zuspitzung der Lage gerechnet haben und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Tierseuchenbekämpfung hervorragende Arbeit leisten, trifft uns jeder neue Fall schwer. Neben dem erheblichen wirtschaftlichen Schaden, der den Halterinnen und Haltern und in der Summe einer ganzen Branche entsteht, spielt auch der emotionale Verlust eine Rolle. Dennoch müssen alle Tiere der von Geflügelpest betroffenen Bestände tierschutzgerecht getötet werden. Andernfalls würden die derzeit äußerlich noch gesund erscheinenden Tiere in den kommenden Tagen qualvoll verenden. Durch die weitere Fütterung, Tränkung und Pflege der Tiere würde außerdem das Risiko der Virusverschleppung steigen, was es zwingend zu verhindern gilt“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Damit sind in Mecklenburg-Vorpommern aktuell sechs Geflügelhaltungen und ein Tierpark von der Geflügelpest betroffen. Bei den Wildvögeln erfolgten seit Mitte Oktober dieses Jahres 44 Nachweise des hochpathogenen aviären Influenzavirus.

Minister Backhaus bittet alle Halterinnen und Halter die Lage ernst zu nehmen und die bekannten Biosicherheitsmaßnahen und die durch die Kreise und kreisfreien Städte angeordneten Aufstallungsgebote einzuhalten. Ein Geflügelpestseuchenzug wie im letzten Winter sollte sich nicht wiederholen.

Anmeldungen zur Winterakademie 2022

Online-Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer in den Winterferien

Schwerin – Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern können sich in den Winterferien wieder online fortbilden. Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums lädt von Montag, 7. Februar 2022, bis Mittwoch, 9. Februar 2022, zur Winterakademie ein, die aufgrund der Pandemie erneut digital durchgeführt wird. Die Online-Fortbildungen stehen unter dem Motto „Begreifen“. Bis zum 9. Januar 2022 können sich Lehrkräfte über den Bildungsserver MV anmelden, wenn sie an den Fortbildungen teilnehmen möchten.

„Es ist mittlerweile eine gute Tradition, dass das Institut für Qualitätsentwicklung jedes Jahr in den Winterferien die Winterakademie veranstaltet“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Auch in diesem Jahr lässt die Corona-Situation leider keine Präsenzveranstaltungen zu. Doch im digitalen Raum werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ebenfalls spannende und vielseitige Vorträge und Workshops zum Mitmachen angeboten. Wenngleich die Workshops digital sind, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer teilweise mit Materialien zum Anfassen arbeiten, beispielsweise mit Gegenständen, die jede oder jeder griffbereit zu Hause hat“, so Oldenburg.

In den Fortbildungen erfahren Lehrkräfte, wie sie ihren Unterricht weiter ausgestalten können. Die Arbeit mit digitalen Unterrichtsmodellen, das Lernen im digitalen Klassenzimmer oder das Kennenlernen des Service des Unterrichtshilfeportals werden genauso angeboten, wie Veranstaltungen wie „Respekt beginnt beim Namen“, „Unterrichtsstörungen“ und „Psychologie von Schülerpersönlichkeiten“. Sie rücken die Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt und beschäftigen sich mit dem Schülerverhalten.

Mit 127 Angeboten und 2.924 Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren die Winter- und Sommer-Akademie 2021 sehr beliebt. Einer Umfrage des Instituts für Qualitätsentwicklung zufolge wünschen sich nahezu alle bisherigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Fortführung der Winterakademie im Onlineformat, da sich unter anderem lange Anreisen im Wintermonat Februar erübrigen. Das wird bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.

Grundsteuerreform: Änderungen ab 2022

Schwerin – Ab 2022 ist die Grundsteuerreform im Land umzusetzen, damit die Städte und Gemeinden auch ab 2025 Grundsteuer erheben können.

Das Grundsteuer-Reformgesetz sieht die Bewertung aller Grundstücke bezogen auf die Verhältnisse auf den 01.01.2022 vor. Auf diesen Stichtag wird durch die Finanzämter der Grund-steuerwert festgestellt. Für die Ermittlung des Grundsteuerwerts findet in Mecklenburg-Vorpommern das Bundesrecht Anwendung. Die Finanzämter ermitteln für jedes Grundstück den Grundsteuerwert und stellen den Grundsteuermessbetrag fest. Die Städte und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns erheben dann mit ihrem individuellen Hebesatz ab 01.01.2025 die Grundsteuer nach neuem Recht.

Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen im Rahmen der Neubewertung für ihr Grundeigentum eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben. Eine Steuererklärung wird allerdings nicht bereits zum 01.01.2022, sondern erst im 2. Halbjahr 2022 abzugeben sein. Die Abgabe hat nach der gesetzlichen Regelung grundsätzlich elektronisch zu erfolgen. Hierfür kann voraussichtlich ab 01.Juli 2022 das Online-Angebot der Steuerverwaltung „Mein ELSTER“ genutzt werden.

Nähere Informationen zur Abgabe elektronischer Erklärungen stellt die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern auf https://www.steuerportal-mv.de unter Service/Elektronische Steuererklärung zur Verfügung. Als Abgabefrist für die Erklärung ist der 31.10.2022 vorgesehen.

Die Finanzämter werden im Laufe des ersten Halbjahres 2022 allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern ein Informationsschreiben übersenden, das wichtige Informationen zur notwendigen Erklärungsabgabe enthält. Die Finanzverwaltung geht bislang davon aus, dass insgesamt rund 1,2 Millionen wirtschaftliche Einheiten (bebaute und unbebaute Grundstücke im Grundvermögen und land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) zu bewerten sind.

Vorbereitung auf eventuelle Omikron-Folgen

Schwerin – Am 28.12. kam erstmals der neue Krisenstab des Landes Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Er befasst sich mit Maßnahmen im Hinblick auf die Ausbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus‘.

„Experten gehen davon aus, dass sich die hoch ansteckende Omikron-Variante exponentiell verbreiten und in wenigen Wochen die dominierende Variante in Deutschland sein wird. Deshalb müssen wir befürchten, dass Omikron im ersten Quartal 2022 auch in Mecklenburg-Vorpommern das Pandemiegeschehen bestimmen wird. Da Omikron deutlich schneller übertragbar zu sein scheint, könnten mehr Beschäftigte in den Krankenhäusern, Pflegeheimen oder in der Wasser- und Stromversorgung gleichzeitig infiziert werden, als wir das bislang aus der Corona-Pandemie kennen. Um diese Situation zu bewältigen, müssen wir Entscheidungen, die auf verschiedene Ebenen und Behörden verteilt sind, noch schneller als bisher koordinieren und vereinheitlichen. Genau dafür haben wir diesen Krisenstab eingerichtet, der alle relevanten Akteure in einem Krisenstab regelmäßig zusammenholt“, sagte Innenminister Christian Pegel, dessen Ressort den Stab in den vergangenen Tagen federführend aufgebaut hat.

„Wir beginnen mit der Arbeit des Krisenstabs frühzeitig, um insbesondere dramatischen Personalausfällen vorzubeugen und für den Fall der Fälle Maßnahmen zu entwickeln, um solchen zu begegnen – wir beginnen also bereits jetzt, um vorzusorgen“, präzisiert der Minister.

Der Stab bindet neben allen Ministerien der Landesregierung die  kommunalen Spitzenverbände sowie die Katastrophenschutzorganisationen wie Technisches Hilfswerk, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfallhilfe, den Malteser Hilfsdienst, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft bis hin zur Bundeswehr ein, ebenso Vertreter der Gesundheits-versorgung durch Krankenhäuser, Ärzte und Impfzentren sowie den Branchenverband der Energie- und Wasserversorger.

„Die Sicherung kritischer Infrastrukturen generell ist unabhängig von der aktuellen Pandemie eine Daueraufgabe, der sich die Betreiber solcher Infrastrukturen permanent stellen. Sie haben jeder für sich Notfallpläne aufgestellt, die sie permanent prüfen und ggf. anpassen – für den Fall eines Hochwassers genauso wie für einen Stromausfall oder eben eine Pandemie“, sagt Christian Pegel und führt weiter aus:

„Die Landesregierung ist in Fällen wie der aktuellen Pandemie mit den Betreibern dieser Infrastrukturen permanent im Austausch, um a) die Situation im Blick zu haben und b) beratend oder unterstützend eingreifen zu können. Dabei sind die Sektoren der kritischen Infrastruktur mit ihren jeweiligen Branchen den thematisch zuständigen Ressorts der Landesregierung zugeordnet, der Sektor Energie zum Beispiel dem dafür zuständigen Wirtschaftsministerium, der Sektor Gesundheit dem zuständigen Sozialministerium. Mit dem Krisenstab bündeln und konzentrieren wir im Hinblick auf die mögliche Gefährdung durch Omikron diese Zusammenarbeit noch einmal.“

Der Krisenstab ist dem Minister zufolge „eine Drehscheibe für Informationen und Entscheidungen, die dank einer kleinen Lenkungsgruppe auch über Nacht getroffen werden können“. Die erste Sitzung des Krisenstabs heute diente der Vorstellung aller Mitglieder sowie der Organisations- und Arbeitsstruktur und einem ersten Informationsaustausch.

„Der Krisenstab wird jetzt regelmäßig zusammenkommen, um alle Beteiligten auf den aktuellen Stand der Entwicklungen zu bringen und konkrete Maßnahmen zu beschließen“, sagte Christian Pegel bei der Hybrid-Veranstaltung heute und kündigte eine Folgesitzung bereits für die erste Januar-Woche des neuen Jahres an.

Das Innenministerium ist in Sachen kritische Infrastruktur für Polizei sowie Brand- und Katastrophenschutz zuständig. Die einzelnen Aufgabenträger sind auch hier eigenständig verantwortlich für die Sicherstellung ihrer Einsatzfähigkeit. Das Innenministerium gibt aber seit Beginn der Pandemie Handlungshinweise, mit deren Hilfe die Einsatzkräfte Infektionsketten schnell erkennen und unterbrechen und somit eine Ausbreitung des Virus verhindern können. Polizei, Feuerwehren etc. tragen dafür Sorge, dass diese Maßnahmen in ihren Dienststellen konsequent umgesetzt werden. Die dienststellenbezogenen Hygienekonzepte werden regelmäßig und gemessen an der aktuellen Corona-Lage im Land ständig überprüft und angepasst.

Für die Landespolizei wurde aktuell angesichts der Omikron-Ausbreitung festgelegt, dass die Beamtinnen und Beamten, deren Tätigkeit die Arbeit im Home-Office nicht oder nicht immer zulässt, mit Beginn des neuen Jahres wieder konsequent in A- und B-Schichten arbeiten. „Wesentlich ist, dass nicht ganze Organisationseinheiten und -bereiche durch Infektionen und vorsorgliche Quarantänen handlungsunfähig werden. Mit unserem Schichtsystem erreichen wir, dass zumindest die Hälfte der Belegschaft nicht von einer eventuellen Infektionskette und folgenden Quarantänen betroffen wird. Dies wurde auch bisher schon in der Pandemie umgesetzt und hat die Polizei handlungs- und einsatzfähig gehalten“, sagt Christian Pegel.

Omikron-Variante breitet sich aus

Schwerin – Mit Stand heute sind in Mecklenburg-Vorpommern 26 Fälle mit der Corona-Variante Omikron durch eine Genomsequenzierung nachgewiesen worden.

In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt ein dichtes Monitoring auf SARS-CoV2-Varianten, das durch das CoMV-Gen-Studienzentrum an der Universitätsmedizin Greifswald zwischen den Laboren koordiniert wird.

„Das Erwartete tritt ein. Corona-Infektionen mit der Omikron-Mutation nehmen zu. Omikron macht um Mecklenburg-Vorpommern natürlich keinen Bogen“, sagte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese zu den aktuellen Zahlen. Unmittelbar vor Weihnachten waren erst drei Omikron-Fälle bestätigt.

Die Omikron-Variante wurde bisher in vier Landkreisen (Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg, Landkreis Rostock, Vorpommern-Rügen) und der Hansestadt Rostock nachgewiesen. In Rostock gibt es mit 17 betroffenen Personen die mit Abstand meisten bestätigten Fälle.

Die infizierten Personen sind zwischen 9 und 86 Jahren alt und haben bisher keine schweren Verläufe. Allerdings gibt es zwei Hospitalisierungen bei leichter Symptomatik und Vorerkrankung.

„Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten gehen wir als Landesregierung davon aus, dass es in den kommenden Wochen einen weiteren starken Zuwachs an Omikron-Fällen in MV geben wird“, verdeutlichte Drese. Die Variante sei da und breite sich aus.

Drese: „Wir bereiten uns in Mecklenburg-Vorpommern mit mehreren Krisenstäben intensiv auf dieses Szenario vor. Es war deshalb auch richtig, frühzeitig und konsequent weitere Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen für das gesamte Land zu beschließen. Damit verlangsamen wir die Ausbreitung und entlasten das Gesundheitssystem. Der beste Schutz gegen die neue Omikron-Variante ist zudem, geimpft und geboostert zu sein.“

Landesweit gilt Ampelstufe Rot+

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab  28.12.2021 landesweit die Ampelstufe Rot+. Seit Sonntag ist in MV den siebten Tag in Folge Stufe Rot verzeichnet worden.

„Da wir nach wie vor von der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens ausgehen müssen, wird nun die höchste Warnstufe bekannt gegeben“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese. „Der Meldeverzug bei den neu gemeldeten Fällen über die Feiertage darf nicht über die tatsächliche angespannte Infektionslage im Land hinwegtäuschen“.

Durch das mit der letzten Verordnungsänderung erfolgte Vorziehen von Untersagungen von Warnstufe Rot+ nach Stufe Rot gelten seit dem 27.12.2021 bereits folgende Verbote. Der Betrieb, Publikumsverkehr bzw. Zuschauende in:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkusse
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- u. Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
  • Tanzschulen
  • (Sport-) Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr innen und außen
  • geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
  • tourismusaffine Dienstleistungen (innen, mit Ausnahme von Busveranstaltungen)
  • soziokulturelle Zentren

Ab morgen gilt zusätzlich das Verbot in den Bereichen: Prostitution, Glücksspiel und Busreisen.

2.732.487 Impfungen gegen Corona

Schwerin – Exakt heute vor einem Jahr startete in Mecklenburg-Vorpommerin die Impfaktion gegen das Corona-Virus. Seitdem sind in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 2.732.487 Impfungen gegen Corona vorgenommen worden.

Nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts sind 71,9 Prozent der Bevölkerung im Nordosten einfach und 69,2 Prozent vollständig geimpft. 32,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger haben ihre Auffrischungsimpfung erhalten.

„Ich danke allen Ärztinnen und Ärzten und allen Helferinnen und Helfern in den Arztpraxen, Impfzentren und mobilen Teams für ihre engagierte Arbeit im letzten Jahr. Mein Dank gilt auch allen, die für die Impflogistik gesorgt haben. Das war eine großartige Leistung. Sie alle haben einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen“, dankte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig allen Beteiligten an der Impfaktion.

Gleichzeitig rief die Ministerpräsidentin die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Impfangebote weiter zu nutzen. „Geimpft und geboostert zu sein, ist der beste Schutz auch gegen die neue Omikron-Variante. Sie schützen sich und andere. Jede Impfung zählt. Nutzen Sie die Impfaktionen gerade jetzt zum Jahreswechsel. Ich bin davon überzeugt: Gemeinsam können wir die Corona-Pandemie weiter eindämmen“, so die Ministerpräsidentin.