Menü Schließen

Monat: August 2021

Unterstützung für den Obstbau

Boddin – Die Apfelernte in MV wird 2021 schlechter ausfallen als im Vorjahr. Viele Obstbaugüter des Landes rechnen mit etwa 20 Tonnen je Hektar und damit etwa 10 Prozent weniger als im Durchschnittsjahr 2020. Deutschlandweit wird dagegen mit einem Anstieg um 6 Prozent und europaweit sogar um 10 Prozent gerech­net. Die Ernteerwartungen diskutierte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute mit Vertretern des Verbands Mecklenburger Obst und Gemüse während einer gemeinsamen Vorerntebegehung in Boddin.

„In Mecklenburg-Vorpommern haben Frost und Witterung wieder ihre Spuren hinterlassen“, kommentierte Backhaus die Prognose. „Umso wichtiger ist es, dass unsere Obstbau­betriebe wie in den Vorjahren auf die Unterstützung des Ministeriums zählen können. Sie werden stets ein offenes Ohr finden, wenn Hilfestellung zur Lösung aktueller Pro­bleme benötigt wird“, sagte der Minister weiter.

Der Verband berichtete, dass die Februarfröste die Blütenanlage insbesondere bei der Sortengruppe Jonagold stark geschädigt hätten. Noch gravierender sei die Frostnacht vom 26. auf den 27. April gewesen. Im zu kühlen und zu nassen Mai fand zudem keine Befruchtung bestäubter Blüten statt bzw. die Bestäuber blieben ganz aus. Deutschlandweit verzögert sich die Apfelernte dadurch um etwa zwei Wochen gegenüber dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre.

Der Minister wies darauf hin, dass die Versicherung von bestimmten Witterungsrisiken möglich ist, von den landwirtschaftlichen Betrieben aber sehr unterschiedlich angenommen werde. Ertragsausfälle im Zuge von Dürreperioden oder Starkregenereignisse sind bislang nicht versicerhbar. Auf Bundesebene werde immer wieder intensiv über die Einführung einer Mehrgefahrenversicherung diskutiert, die jedoch einen immens hohen Finanzmittelbedarf verursacht und ad-hoc-Hilfen letztlich nicht ersetzen kann.

Backhaus kam mit den Obstbauern auch zur Saisonarbeit ins Gespräch. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 sei es Mecklenburg-Vorpommern trotz Lockdowns und europäischer Grenzschließun­gen gelungen, Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Deutschland zu bringen und die Arbeitsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft zu sichern. Durch entsprechende Regelungen sei die kurzfristige Beschäftigung von Erntehelfern auf 102 Tage von März bis Oktober 2021 ausgeweitet worden. Betriebe hätten dadurch bessere Chancen, qualifizierte Saisonarbeits­kräfte für die ganze Erntesaison zu gewinnen.

Minister Backhaus sprach sich dafür aus, den Einsatz von Pflanzen­schutzmitteln unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen weiterhin zu ermöglichen. „Wir sprechen nicht ohne Grund von Pflanzenschutzmitteln“, sagte Back­haus. Ohne Pflanzenschutzmaßnahmen wären durch Befall mit Bakterien, Viren, Pilzen, Nematoden und Schädlingen auf dem Feld und im Lager Ertragsverluste bis 40 Prozent die Folge. „Wir richten uns nach den Einschätzungen der Wissen­schaft und entwickeln auf dieser Basis die sogenann­te gute fachliche Praxis. Dazu gehören Grenzwerte und Vor­gaben. „Auf der anderen Seite ist es jedoch auch notwendig, zukünftig diese Mittel noch zielgenauer, noch ressourcen­schonender und noch verantwortungsvoller anzuwenden“, so Backhaus.

Deshalb halte Mecklenburg-Vorpommern auch weiter an der Förderung biologischer und biotechnischer Verfahren, dem sogenannten integrierten Pflanzenschutz, sowie Maßnah­men zur Schaffung der Biodiversität im Obst- und Gemüse­bau fest. Das entsprechende ELER-Programm ist gut ange­laufen. Von 2015 bis 2020 wurden rund 1,4 Mio. Euro Förderung ausgereicht. In 2021 nehmen 19 Antragsteller teil. „Wir wollen die Obst- und Gemüsebauförderrichtlinie unverändert weiterzuführen. Der Weg zur naturnahen und nachhaltigen Obst- und Gemüseerzeugung kann damit in Mecklenburg-Vorpommern auch in den kommenden Jahren konsequent fortgesetzt werden“, sagte Backhaus. Auch die Weiterführung der Förderprämie Ökologischer Obstbau sei beabsichtigt. Allerdings sei noch unklar, wie hoch die Öko-Prämie ab 2023 ausfallen wird.

„Moorpapst“ erhält Deutschen Umweltpreis

Greifswald – Moorkundler Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Joosten vom Institut für Botanik und Landschaftsökologie der Universität Greifswald erhält für seine Forschung sowie sein jahrzehntelanges Engagement gegen Moor-Entwässerung und damit für mehr Klimaschutz den Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Joosten teilt sich den Preis in Höhe von insgesamt 500.000 Euro mit der international renommierten Ökologin Prof. Dr. Katrin Böhning-Gaese. Beiden wird der Preis am 10. Oktober in Darmstadt durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier überreicht.

Zur Auszeichnung des 1955 in Liessel in der niederländischen Provinz Noord-Brabant geborenen Joostens gratuliert auch Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Mit großer Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass ein in unserem Bundesland tätiger Spitzenforscher einen der höchstdotierten Umweltpreise Europas erhält. Ich spreche Prof. Joosten meine höchste Anerkennung aus und danke ihm für seine wertvolle und zukunftsweisende Arbeit im Moor- und Klimaschutz. Die Moorforschung an der Universität Greifswald genießt bundesweites Ansehen – das haben wir nicht zuletzt Prof. Joosten zu verdanken. Dass er hierzulande mitunter auch als „Moorpapst“ bezeichnet wird, verdeutlicht seine beispiellosen Verdienste in diesem Bereich. Er hat diese Auszeichnung mehr als verdient und sie bestätigt, dass die Einrichtung einer Moorprofessur die richtige Entscheidung war, um diesen Forschungszweig langfristig auf ein verlässliches Fundament zu stellen und den Wissenschaftsstandort Vorpommern zu stärken. Ich hoffe sehr, dass Prof. Joosten seine Mission ‚Moor muss nass!‘ trotz seines gerade begonnenen Ruhestands weiterverfolgen wird“, betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Mit dem Preisgeld will Joosten die am Greifswald Moor Centrum (GMC) beheimatete und mit etwa 25.000 Publikationen weltweit größte Moorbibliothek „PeNCIL“ zu einem globalen Kenntnis- und Kulturzentrum zu Mooren ausbauen. Das 2015 gegründete GMC ist eine Kooperation von Universität Greifswald, Michael Succow-Stiftung und dem Verein „Duene“. Ziel des GMC ist das, wofür sich Joosten zeit seines Forscherlebens eingesetzt hat und weshalb er nun von der DBU ausgezeichnet wird: natürliche Moore vor Entwässerung schützen, degradierte (also trockengelegte) Moore wiedervernässen und Moore lediglich nass nutzen.

Trockenliegender Torf setzt in hohen Mengen Treibhausgase frei: „In Mecklenburg-Vorpommern sind Moorböden die größte Treibhausgasquelle, obwohl sie nur 13 Prozent der Landesfläche einnehmen. Sie emittieren ca. 6 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr. Das ist rund ein Drittel der Gesamtemission des Landes und mehr als das Dreifache der Menge, die wir aktuell durch die Windkraft an Land und auf dem Wasser derzeit einsparen. Wir müssten also die derzeitige Windkraftnutzung verdreifachen, wollten wir nur die Emissionen aus den Mooren damit kompensieren“, betonte Backhaus.

Auch bundes­weit sind Moorböden ein wichtiger Treiber des Klimawandels. Joosten zufolge sind Treibhausgas-Emissionen aus entwässerten Mooren bundesweit für sechs bis sieben Prozent der gesamten deutschen Emissionen verantwortlich, mehr als der gesamte in Deutschland startende Flugverkehr. Nur eine möglichst weitgehende Anhebung der Wasserstände könne diese Prozesse stoppen.

„Ein verbesserter Schutz der Moorböden ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe von langfristiger Bedeutung. Dabei müssen alternative Nutzungskonzepte entwickelt werden, damit die wiedervernässten Flächen auch zukünftig bewirtschaftet werden können. Schutz durch Nutzung ist das Stichwort“, so Umweltminister Backhaus. Joosten schuf dafür den Begriff „Paludikultur“, eine mittlerweile in Fachkreisen weltweit genutzte Beschreibung für eine klimaschonende landwirtschaftliche Nutzung nasser Hoch- und Niedermoore.

In mehr als 600 wissenschaftlichen Publikationen, darunter Standardwerken, und auf vielen Forschungsreisen in die Moorgebiete der Welt – von Alaska über den Kongo bis nach Nordkorea – hat der designierte Umweltpreisträger auf all diese Zusammenhänge hingewiesen und neue Entdeckungen gemacht – etwa das mittlerweile als Weltnaturerbe anerkannte Regendurchströmungsmoor in Georgien.

Für die Politik hat Joosten eine klare Botschaft: „Nimmt man das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 ernst – also eine Begrenzung der Erderwärmung auf mindestens zwei Grad Celsius und möglichst 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter –, muss allein Deutschland ab sofort pro Jahr 50.000 Hektar Moorfläche wiedervernässen.“

Investoren-Werbung in der Schweiz

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph ist am Donnerstag für zwei Tage in die Schweiz gereist. „Im Mittelpunkt steht die Investorenwerbung für den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern in Zürich und in Bern. Schwerpunkte sind dabei die Bereiche Gesundheitswirtschaft, Medizintechnik, Ernährungswirtschaft sowie Elektronik bzw. Elektrotechnik. Die Schweiz ist bereits heute ein attraktiver Markt für unser Bundesland. Daran wollen wir anknüpfen und Investoren für unser Bundesland gewinnen. Unsere Präsentation vor Ort, ist dabei beste Werbung für unser Bundesland und den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph. Organisiert wurde die Reise von der Wirtschaftsfördergesellschaft Invest in MV GmbH.

Unter dem Motto „Gemeinsam mehr erreichen“ ist in Bern (Schweiz) ein Wirtschaftstreffen mit potentiellen schweizerischen Investoren geplant. Der Staatssekretär informiert sich darüber hinaus bei einem Unternehmensbesuch in Zürich über Projekte der AMEOS-Gruppe für Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Schweiz zählt zu einer der wettbewerbsstärksten Volkswirtschaften Europas. Zum Erfolg tragen vor allem auch innovative und technologieintensive Exportfirmen bei. Ziel muss es sein, dass Know-how der Schweizer mit dem Gütesiegel ‚Made in Germany in Mecklenburg-Vorpommern‘ zu verbinden. Gemeinsam sind wir unschlagbar. Ziel sind mehr marktfähige Produkte und noch mehr hochwertige Arbeitsplätze im Land. Wir konnten in den vergangenen Jahren schon einige Schweizer Unternehmen erfolgreich von unserem Bundesland überzeugen“, betonte Dr. Rudolph vor Ort deutlich.

Der Lebensmittelkonzern Nestlé hat sich mit einem Werk zur Herstellung von Nescafé Dolce Gusto-Kapseln in der Landeshauptstadt Schwerin angesiedelt. Auch das Unternehmen Anklam Extrakt ist als Teil der Gemkap Holding AG seit mehr als zehn Jahren ein verlässlicher und innovativer Partner in der Entwicklung und Produktion von hochwertigen Pflanzenextrakten. Die Firmengruppe Liebherr produziert am Standort in Rostock Schiffs-, Hafenmobil- und Offshorekräne.

Ebenso hat sich der Medizintechnikhersteller Ypsomed AG in Schwerin einen Standort aufgebaut. Ein weiteres Ansiedlungsbeispiel ist die Rostocker Cortronik GmbH. In enger Kooperation mit der BIOTRONIK AG in Bülach wird die Entwicklung und Produktion von vaskularen Implantaten (Stents) vorangetrieben.

Der Wirtschaftsstaatssekretär wirbt in der Schweiz für die Vorzüge des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern. „Unser Land bietet schlanke Verwaltungswege, eine moderne Infrastruktur, eine individuelle und nachhaltige Hochschul- und Forschungslandschaft an traditionsreichen Hochschulen sowie eine zielorientierte Unterstützung der Landesregierung. Hinzu kommt die hervorragende Lage des Bundeslandes im Ostseeraum mit Brückenfunktion nach Nord- und Osteuropa und auch als Ost-West-Verbindung, die Nähe zu den Ballungsräumen Hamburg, Berlin und auch Stettin, Kopenhagen und zu den Ostseeanrainern. Wir müssen Vorzüge unseres Bundeslandes stärker international platzieren. Hierzu zählen beispielsweise Innovationen, Gesundheitswirtschaft, Ernährung sowie Industrie. Wer nicht für sich wirbt, hat den Wettbewerb um Investitionen längst verloren“, forderte Rudolph.

Der Außenhandel zwischen der Schweiz und M-V hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. „Zwar wurde im Jahr 2020 mit 300 Millionen Euro der bisher höchste Wert erreicht. Das zeigt, dass die Handelsbeziehungen insgesamt anziehen. Das Außenhandelsgeschäft zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Schweiz kann intensiviert werden. Hier ist noch Luft nach oben“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph abschließend.

2020 wurden von der Schweiz nach M-V Waren im Wert von 126 Millionen Euro importiert, was im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um ca. 15 Prozent bedeutet. Die Hauptimportgüter waren unter anderem Pharmazeutische Erzeugnisse, Medizinische Geräte und orthopädische Vorrichtungen, Eisen-, Blech- und Metallwaren.

Im vergangenen Jahr wurden aus M-V Waren im Wert von 174 Millionen Euro in die Schweiz exportiert, was im Vergleich zum Vorjahr eine Reduktion um ca. 4,6 Prozent bedeutet. Zu den Hauptexportgütern zählten medizinische Geräte und orthopädische Vorrichtungen, Eisen-, Blech- und Metallwaren sowie Kaffee.

Organisiert wurde die Investorenreise durch die Landeswirt-schaftsfördergesellschaft Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Invest in MV). Aufgabe dieser Gesellschaft ist die Unterstützung von Unternehmen, die in das nordöstliche Bundesland investieren und expandieren wollen.

Corona-Landesverordnung aktualisiert

Regelungen für den Wahltag am 26. September

Schwerin – Die Landtags- und Bundestagswahl am 26.09.2021 rückt näher, und sie wird unter Corona-Bedingungen stattfinden. Daher regelt die aktualisierte Coronaverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO) auch den Zugang und Aufenthalt im Wahllokal (siehe § 7 Absatz 2 Corona-LVO und die dazugehörige Anlage 36a der Corona-LVO).

Damit der Wahltag für alle Beteiligten möglichst ohne Ansteckung verläuft, erstellt die Gemeindewahlbehörde für ihr Wahllokal ein Hygiene- und Sicherheitskonzept. Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gelten auch im Wahllokal: Lüften, Abstand halten, Maskenpflicht für alle Anwesenden.

Maskenpflicht: Vor und im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske getragen werden. Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren und Personen, die durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sind.

Mindestabstand: Von den Mitgliedern des Wahlvorstandes und allen anderen Personen im und vor dem Wahllokal muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Dies gilt nicht für Angehörige eines Hausstandes und Begleitpersonen Pflegebedürftiger.

Wer die Wahlhandlung oder die Stimmauszählung beobachten will, muss die auch in Gaststätten üblichen Kontaktdaten angeben, um im Infektionsfall eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Für die Wahlberechtigten, die nur für die Stimmabgabe das Wahllokal aufsuchen, gilt dies nicht.

Für die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gibt es keine Pflicht, einen Status als getestet, geimpft oder genesen nachzuweisen (sog. 3-G-Regel). Es ist aber davon auszugehen, dass viele der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bereits vollständig geimpft sind.

Auch für die Wählerinnen und Wähler gibt es keine 3-G-Regel für den Wahltag. Jede Wählerin und jeder Wähler ist unabhängig vom Impfstatus und ohne Testpflicht eingeladen, an der Wahl teilzunehmen. Um die Einhaltung der erforderlichen Hygiene im Wahllokal zu vereinfachen, werden diesmal alle Wahlberechtigten gebeten, einen eigenen Stift mitzubringen. Aber natürlich werden in den Wahllokalen auch Stifte zur Verfügung gestellt, die nach jeder Benutzung desinfiziert werden. Wer den Besuch im Wahllokal diesmal lieber vermeiden möchte, kann gern das Angebot der Briefwahl nutzen.

Wer die typischen Symptome wie Atemnot, neu auftretenden Husten, Fieber, Geschmacks‐ oder Geruchsverlust aufweist, sollte nicht ins Wahllokal kommen, sondern seine Stimme möglichst per Briefwahl abgeben.

Das Innenministerium wird die Wahlbehörden über die Regelungen im Einzelnen kurzfristig informieren. „Ich bin überzeugt, dass die Wählerinnen und Wähler dazu beitragen werden, dass die Wahl sicher vonstattengehen wird. Die Wahlbehörden werden alles ihnen Mögliche dafür tun“, sagte Innenminister Torsten Renz.

Stadtradeln in Neustrelitz

Neustrelitz – Verkehrs- und Klimaschutzminister Christian Pegel wird am 27. August mit dem erstem stellvertretenden Bürgermeister Christian Butzki den Startschuss fürs diesjährige Stadtradeln in Neustrelitz geben. Beide werden bei der Eröffnungstour mitradeln.

Seit 2018 beteiligt sich Neustrelitz am alljährlichen bundesweiten Stadtradeln. Bis zum 16. September können sich alle, die in der Stadt leben, arbeiten oder die sie auch einfach nur mögen, beteiligen und ihre mit dem Rad zurückgelegten Kilometer im dreiwöchigen Aktionszeitraum in den Online-Stadtradelkalender eintragen.

Zusätzlich bietet die Stadt während des Stadtradelns zehn Touren zum Extra-Kilometersammeln an. Die 14 Kilometer lange Eröffnungstour morgen ist eine davon. Weitere Informationen zu den Touren, zur Anmeldung und zum Stadtradelkalender finden Sie unter www.stadtradeln.de/neustrelitz.

Im vergangenen Jahr haben 268 Neustrelitzer Stadtradler knapp 56.000 Kilometer zurückgelegt. Dabei haben sie gut 8.500 Kilogramm Kohlenstoffdioxid eingespart.

Neustrelitz ist eine von 14 angemeldeten Kommunen aus Mecklenburg-Vorpommern. Kommunen, die noch nicht dabei sind, können sich noch für den restlichen Stadtradel-Zeitraum bis Ende September anmelden. Das Energieministerium übernimmt in Mecklenburg-Vorpommern die Anmeldegebühr. Dafür waren in diesem Jahr 20.000 Euro vorgesehen, von denen noch 1.240 Euro übrig sind. Anmelden ganz einfach unter www.stadtradeln.de – mitmachen – Kommunen.

Spatenstich für Breitbandausbau

Godendorf – Infrastrukturminister Christian Pegel wird am 27. August mit Frank Schmetzke und Caspar Baumgart, Geschäftsführer der Firma Landwerke M-V Breitband, und dem zweiten stellvertretenden Landrat Thomas Müller den symbolischen Spatenstich zum Start des Breitbandausbaus im Projektgebiet MSE 24_24 in Godendorf (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) vornehmen.

Das Projektgebiet MSE 24_24 umfasst die Gemeinden Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Möllenbeck, Priepert, Userin, Wesenberg, Wokuhl-Dabelow und Wustrow. Für 5.663 Anschlüsse ans Glasfasernetz – davon 4.850 private Haushalte, zwei Schulen und 798 Unternehmen – müssen 379 Kilometer Kabeltrasse gegraben werden.

Den Glasfaserausbau in diesem Gebiet unterstützt der Bund mit knapp 23,9 Millionen und das Land mit 6,9 Millionen Euro Fördermitteln.

Um die Bundesrepublik Deutschland mit zukunftsfähigen Breitbandnetzen zu versorgen, hat der Bund seit dem ersten Förderaufruf im Jahr 2015 bisher fast 8,2 Milliarden Euro Fördermittel bereitgestellt. Davon wurden bislang beinahe 1,2 Milliarden Euro für Anträge aus Mecklenburg-Vorpommern bewilligt – für den Breitbandausbau in Gebieten, die die Telekommunikationsunternehmen nicht eigenwirtschaftlich ausbauen.

Das Land kofinanziert diesen Betrag mit fast 450 Millionen Euro. Der Eigenanteil der Landkreise beträgt zehn Prozent und wird aus dem kommunalen Aufbaufonds finanziert. Insgesamt stehen also Stand heute mehr als 1,8 Milliarden Euro für den geförderten Breitbandausbau im Land zur Verfügung.

Förderung für das Gymnasium Carolinum

Neustrelitz – Das Gymnasium Carolinum in Neustrelitz baut seine Lernlandschaft weiter aus. In mehreren Räumen werden dort den Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern individuelle Arbeitsbereiche für selbstorganisiertes Lernen und Arbeiten angeboten. Dabei passt die Schule ihr Nutzungskonzept ständig auch an die modernen IT-gestützten Lernplattformen an, um den Unterricht mit interaktiven Medien und Lernmethoden zu bereichern.

Hierfür sind Investitionen für eine bessere Raumakustik und Raumlüftung ebenso erforderlich wie Baumaßnahmen für den Brandschutz. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als Schulträger wird dabei mit 120.000 Euro Fördermitteln unterstützt.

„Wir wollen die digitale Schulbildung weiter voranbringen und digitale Medien und Formate dauerhaft in den Schulalltag integrieren“, sagte Innenminister Torsten Renz. „Dafür müssen auch die infrastrukturellen Rahmenbedingungen stimmen. Ich freue mich, dass wir mit Landesmitteln digitale Lernkonzepte wie am Gymnasium Neustrelitz fördern können, um die Entwicklungschancen der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen.“

Geflügelpest-Viren weiter nachweisbar

Backhaus mahnt zur Biosicherheit

Schwerin – Der Zug der Wildvögel hat wieder begonnen. Wer aufmerksam im Land unterwegs ist, wird feststellen, dass sich vielerorts Wildvögel sammeln, um sich in ihre Überwinterungsgebiete aufzumachen. Somit setzt für die Zeit des Vogelzuges wieder deutlich mehr Bewegung in der Wildvogelpopulation ein. 

„Das muss eine Signalwirkung für unsere Geflügelhalter haben, denn die Auswirkungen des Geflügelpestseuchenzuges 2020/2021, der Ende Oktober letzten Jahres begann und bis Mai dieses Jahres andauerte, sind noch allgegenwärtig“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. 

Seit dem 30.10.2020 wurde Geflügelpest deutschlandweit bei mehr als 1.350 Wildvögeln und in 257 Geflügelhaltungen, davon in 6 Fällen bei gehaltenen Vögeln (Tierparke) in Deutschland festgestellt. Allein in Mecklenburg-Vorpommern waren 26 Geflügelhaltungen betroffen, in denen mehr als 340.000 Stück Geflügel getötet werden mussten. Das Geflügelpestvirus wurde im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei zudem bei insgesamt 132 Wildvögeln nachgewiesen.

„Damit verbunden sind enorme Verluste bei den betroffenen Geflügelhaltern und hohe finanzielle Belastungen für die Tierseuchenkasse und das Land für die aufzubringenden Kosten der Entschädigung, Tötung und unschädlichen Beseitigung der getöteten Tiere, die in diesem Seuchenzug bei deutlich über 5 Millionen Euro lagen“, erklärte Backhaus. 

„Im letzten Jahr kündigte sich bereits im August die Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest an, denn es trat zu dem Zeitpunkt eine Serie von Ausbrüchen des hochpathogenen aviären Influenzavirus des Subtyps H5 bei Geflügel und Wildvögeln im südlichen Rand des westsibirischen Tieflands, das ein bekanntes Rastgebiet auf der Wanderroute vieler Wasservogelarten auf dem Zug nach Europa ist, auf“, erinnerte der Minister.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) warnte die Länder sehr frühzeitig. „In diesem Jahr gibt es nach Mitteilung des FLI solche Vorboten bisher noch nicht. Anders als bei früheren Seuchenzügen zeigt sich jedoch, dass das Virus vorrangig vom Subtyp H5N8, aber auch weitere H5-Subtypen sowohl in Deutschland als auch anderen Ländern Europas nicht vollständig verschwunden ist“, betonte Backhaus.

Im Juni dieses Jahres wurde das Virus bei insgesamt vier Wildvögeln im Landkreis Osnabrück und Aurich nachgewiesen. Der letzte Fall in einem kleinen Hausgeflügelbestand trat Ende Mai dieses Jahres in Bremen auf. Auch aus anderen europäischen Ländern wie Polen, Dänemark, Belgien, Frankreich, Niederlande, Schweden, Norwegen und dem Kosovo wurden in den letzten Wochen einzelne Geflügelpestfälle bei Geflügel, gehaltenen Vögeln oder Wildvögeln gemeldet.

„Es ist bekannt, dass der indirekte oder direkte Wildvogelkontakt bei der Einschleppung des Geflügelpestvirus in die Geflügelhaltungen eine wesentliche Rolle spielt. Diese Kontakte gilt es zu unterbinden. Insofern muss ich die Geflügelhalter vor dem nahenden Herbst dringend aufrufen, Biosicherheit in ihren Beständen groß zu schreiben. Szenarien wie 2016/17 und 2020/21 dürfen sich nicht wiederholen“, so Backhaus.

In einem Fachgespräch zwischen Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, des Friedrich-Loefflers-Institutes, des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter und des Geflügelwirtschaftsverbandes am Dienstag (24.08) wurde die Bedeutung der Biosicherheit als wesentlicher Punkt zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände deutlich herausgestellt.

„Die aktuelle schwelende Situation zeigt, dass das Risiko nicht gleich Null ist. Insofern sollten auch die Überwachungsmaßnahmen bei toten oder kranken Wildvögeln im gesamten Land aktiviert werden.“

Eine erhöhte Wachsamkeit von Geflügelhaltern, Ornithologen und Bürgern trägt zu einer Früherkennung der Geflügelpest bei. „Deshalb appelliere ich gleichzeitig an die Bevölkerung, Funde mehrerer toter Wildvögel, vor allem gehäufte Funde, unverzüglich den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden, damit diese im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock untersucht werden und erforderlichenfalls schnell Maßnahmen angeordnet werden können“, so der Minister weiter. Auch auf die Beobachtung und Meldung von Auffälligkeiten bei den eintreffenden Zugvögeln in Vogelschutzgebieten und auf Rastplätzen käme es an.

Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine besondere Verant­wortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Hierzu gehört vor allem die Pflicht, das zuständige Veterinäramt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

Bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hochpathogenes Influenza A-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienen. Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden.