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Monat: Januar 2022

Zusätzliche Kinderkrankentage auch 2022

Schwerin – Auch für das laufende Jahr haben gesetzlich krankenversicherte Eltern Anspruch auf erweiterte Kinderkrankentage bei Betreuung zu Hause. Darauf weist Sozialministerin Stefanie Drese hin. „Die coronabedingte Sonderregelung zum Kinderkrankengeld wurde in das Jahr 2022 hinein verlängert“, so Drese.

Damit stehen jedem gesetzlich krankenversicherten Elternteil erneut 30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr zur Verfügung. Für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

„Eltern können zunächst befristet bis einschließlich 19. März 2022 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss“, verdeutlicht Ministerin Drese. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Kita, Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist, einen eingeschränkten Zugang hat oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Das gilt auch, wenn einem Kind aufgrund eines Schnelltestergebnisses der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule untersagt ist. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.

Ab 20. März 2022 besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld wieder nur bei Erkrankung des Kindes und entsprechendem Betreuungsbedarf. „Über eine mögliche Verlängerung dieses Datums aufgrund der Corona-Lage wird rechtzeitig entschieden“, betont Drese.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Drese: „Die unbürokratische Sonderregelung hilft Eltern und Alleinerziehenden, den schwierigen Alltag zu meistern. Wichtig ist, wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie einen Anspruch auf Freistellung.“

Neues Löschfahrzeug für Tützpatz

Tützpatz – Für ein neues Löschfahrzeug erhält die Gemeinde Tützpatz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte per Sonderbedarfszuweisung 108.000 Euro Zuschuss vom Innenministerium. Ein entsprechender Bescheid wurde an Bürgermeister Roland Schulz versandt.

Die Freiwillige Feuerwehr in Tützpatz benötigt das neue Löschgruppenfahrzeug als Ersatz für ein 35 Jahre altes Tanklöschfahrzeug vom Typ TLF 16. In der Feuerwehr gewährleisten 25 aktive Kameradinnen und Kameraden die Tagesbereitschaft.

Das geplante Neufahrzeug vom Typ LF 20 wird über einen 2.000-Liter-Löschwassertank verfügen.  Über die dreiteilige Schiebeleiter sind Rettungen aus bis zu zwölf Meter hohen Gebäuden möglich. Das neue Löschfahrzeug kostet ca. 470.000 Euro. Der Landkreis beteiligt sich mit einer Förderung in Höhe von rund 134.000 Euro.  Der verbleibende kommunale Eigenanteil beträgt rund 228.000 Euro.

Nachhaltige Nutzung von Holz

Schwerin – Die Säge- und Holzindustrie steht vor einem gesellschaftlichen Dilemma. Einerseits soll die Laubholzverwendung zur Erreichung der Klimaschutzziele erhöht werden; anderseits wird die Laubholznutzung durch Flächenstilllegungen oder Nutzungsverzichte – zum Beispiel in Schutzgebieten zur Förderung der Biodiversität – zunehmend eingeschränkt. Seit Anfang 2000 haben in Deutschland ca. 100 laubholzverarbeitende Unternehmen den Betrieb eingestellt.

„Für die Unternehmen der Laubholzindustrie sind die Rahmenbedingungen nicht mehr verlässlich und die Rundholzversorgung unsicher“, mahnte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, an. Heute traf er sich in Schwerin mit Branchenvertretern aus dem Land, um sich über die Situation und mögliche Lösungsansätze auszutauschen.

Dabei sei die Herausforderung für die Branche, die Politik, aber auch die Gesellschaft noch einmal sehr deutlich geworden, sagte Backhaus. „Wir wollen einerseits einen strengeren Schutzstatus für unsere Wälder, da sie gut für den Artenschutz, den Klimaschutz und saubere Gewässer sind. Anderseits liefert der Wald uns den nachhaltigen Wertstoff Holz, aus dem hochwertige Produkte aus regionaler Produktion entstehen. Das sind die Fakten. Die Herausforderung besteht in meinen Augen darin, diese zunächst konträr erscheinenden Leistungen der Wälder im Kopf zusammenbringen. Ich bin ganz klar der Auffassung, dass Holzeinschlag und Artenschutz keine Gegensätze sind, sondern Partner für die nachhaltige Erfüllung aller Waldfunktionen. Holz als Baustoff wird vom Weltklimarat als Substitutions- und Klimaschutzleistung anerkannt – natürlich unter der Voraussetzung, dass unsere Wälder nachhaltig bewirtschaftet und klimaangepasst umgebaut werden. Kurz gesagt: Schutz durch Nutzung. Diese Devise muss auch im Klimaschutzgesetz des Bundes und der Länder zum Beispiel in Form einer Waldklimaprämie zentrale Berücksichtigung finden“, erklärte er.

Der Waldnaturschutz in MV ist laut Backhaus auf hohem Niveau. „Die Waldfläche und der Laubholzanteil nehmen zu. Die Wälder werden vielfältiger. Bereits heute sind in MV 75% der Wälder Mischwälder. Die nachhaltige Holznutzung ist gewährleitest, 57% des jährlichen Zuwachses werden aktiv genutzt. Über 40% des Zuwachses verbleibt in den Wäldern“, führte er aus. Auf ca. 52.000 ha (10%) der Waldfläche MV findet keine Holznutzung statt. Auf weiteren 38.900 ha (7,4%) ist die Nutzung eingeschränkt.

Weitere Einschränkungen sollten im Einzelfall betrachtet werden: „Grundsätzlich präferiere ich den integrativen Forstwirtschaftsgedanken, da ansonsten enorme Einschnitte bei der Rohstoffbereitstellung zu erwarten sind, welche durch Export kompensiert werden müssten“, so Backhaus. Schon heute steht in MV dem landesweiten Holzeinschlag von 1,875 Mio. m³ (2020) eine Verarbeitungskapazität von 3,7 Mio. m³ Holz in 23 Sägewerken gegenüber. Damit ist die Holzindustrie in M-V importabhängig.

Im Cluster Forst und Holz sind hierzulande rund 2.700 Unternehmen mit mehr als 16.000 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von rund 1,3 Milliarden Euro organisiert. Dazu gehört die Säge- und Holzwerkstoffindustrie (erste Absatzstufe), der Holzfertigbau, die Holzpackmittelindustrie, die Möbelindustrie, das Holzhandwerk (zweite Absatzstufe) und die Papierindustrie, das Verlags- und Druckgewerbe sowie der Holzhandel.

Arbeitsmarkt Dezember 2021 in M-V

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezember 2021 gegenüber dem Vorjahr gesunken. 57.100 Menschen waren arbeitslos gemeldet; 8.000 weniger als im Dezember 2020. Die Landesarbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 7,0 Prozent.

„Die Corona-Pandemie trübt weiterhin das Wirtschaftsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern. Das wirkt sich auch auf den Arbeitsmarkt aus, aktuell aber nicht mehr so stark wie im Vorjahr. Es bleibt wichtig, Unternehmen, Solo-Selbständige und Mitarbeitende zu unterstützen, um die Folgen der Pandemie so gut wie möglich abzudämpfen. Dafür haben Bund und Land gemeinsam Programme auf den Weg gebracht, die wir auch in diesem Jahr weiterführen wollen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Im Vergleich zum Vormonat November ist die Arbeitslosigkeit um 4,7 Prozent (2.600 Menschen) gestiegen.

Im Dezember 2021 haben 869 Betriebe für 10.572 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Im November waren es 138 Betriebe für 1.623 Beschäftigte. Die Schwerpunkte der Anzeigen lagen in den Bereichen Hotel- und Gastronomie und im Einzelhandel. Als Folge der wirtschaftlichen Einschränkungen der Corona-Pandemie hat der Bund beschlossen, die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergeldes bis Ende März 2022 beizubehalten.

Das Kurzarbeitergeld soll auch künftig weiter auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent (wenn ein Kind im Haushalt lebt) des Nettoentgeltes ab dem vierten Monat und auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent (Haushalt mit Kind) ab dem siebten Monat erhöht bleiben. Die höheren Sätze kommen dabei wie bisher bei Monaten mit mindestens 50-prozentiger Kurzarbeit zur Anwendung. Die Verlängerung soll nicht nur für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten, sondern neu auch für diejenigen Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind.

„Das ist eine wichtige und konkrete Unterstützung für die Beschäftigten, denn Einkommensverluste werden abgepuffert. Zugleich werden die Unternehmen entlastet. So soll erreicht werden, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben“, sagte Schulte.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Daten aus Oktober 2021) ist im Vorjahresvergleich um 5.000 (0,9 Prozent) auf 587.500 gestiegen. Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.700), im Handel und in der Logistik-Branche (jeweils +600) sowie im Bereich öffentliche Verwaltung/Sozialversicherungen und im Baugewerbe (jeweils +500) sind neue Arbeitsplätze entstanden.

Vor allem in der Metall- und Elektroindustrie (-800) und im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (-600) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte verwies auf weitere Unterstützungsprogramme von Bund und Land, die für Unternehmen und Mitarbeitende aufgelegt wurden. Dabei handelt es sich unter anderem um die Neustart-Prämie. Um einen Teil der Einkommensverluste zu kompensieren, hat das Land die Neustart-Prämie ab 01. Januar 2022 neu aufgelegt.

„Wir beteiligen uns an Sonderzahlungen, die Arbeitgeber ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten zahlen“, sagte Schulte.

In seiner ersten Auflage deckte das Programm Kurzarbeit im Zeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. Juni 2021 ab. Insgesamt wurden 1.589 Anträge für 13.542 Beschäftigte gestellt, davon waren Stand 30. Dezember 2021 insgesamt 1.485 Anträge mit einem Volumen von rund fünf Millionen Euro für 12.492 Beschäftigte bewilligt.

Arbeitsmarkt im Dezember 2021

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt hat sich zum Jahresende gut entwickelt. Damit hat sich die Erholung der letzten Monate fortgesetzt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im Dezember saisonbereinigt erneut abgenommen. Unsicherheiten entstehen durch die pandemische Lage: die Anzeigen für Kurzarbeit sind im Dezember kräftig gestiegen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Dezember: +12.000 auf 2.330.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -378.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,1 Prozent

Die Zahl der Arbeitslosen hat sich im Dezember 2021 gegenüber dem Vormonat – wie in diesem Monat üblich – leicht erhöht, und zwar um 12.000 auf 2.330.000. Saisonbereinigt hat sie um 23.000 abgenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres ist sie um 378.000 geringer. Im Vergleich zum Dezember 2019 liegt sie noch um 102.000 höher. Die Arbeitslosenquote lag wie im November bei 5,1 Prozent, 0,8 Prozentpunkte niedriger als im Dezember 2020. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 32.000 gesunken. Sie lag im Dezember 2021 bei 3.089.000 Personen. Das waren 418.000 weniger als vor einem Jahr und 50.000 weniger als im Dezember 2019.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 27. Dezember für 286.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Insbesondere das Gastgewerbe und der Handel zeigen wieder vermehrt Kurzarbeit an.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 710.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme ging damit bis zum Oktober weiter zurück.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 43.000 gestiegen. Mit 45,41 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 403.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von September auf Oktober um 37.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 504.000 auf 34,37 Millionen Beschäftigte gestiegen. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung erholt sich ebenfalls weiter von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Im Oktober betrug ihre Zahl 7,29 Millionen. Saisonbereinigt bedeutet das einen merklichen Anstieg von 26.000 gegenüber dem Vormonat.

Die Nachfrage nach neuem Personal bleibt im Dezember auf hohem Niveau. So waren 794.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 213.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 21.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Dezember 2021 um 3 Punkte auf 132 Punkte. Er liegt damit 33 Punkte über dem Wert von Dezember 2020 und nähert sich dem bisherigen Höchststand. Der BA-X übertrifft auch den Wert vom März 2020, also dem letzten Berichtsmonat, bevor die Auswirkungen der ersten Pandemiemaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurden.

728.000 Personen erhielten im Dezember 2021 Arbeitslosengeld, 332.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.619.000. Gegenüber Dezember 2020 war dies ein Rückgang von 193.000 Personen. 6,7 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

30 Jahre Landesforschungsanstalt

Schwerin – Am 2. Januar 1992 wurde auf Beschluss des Landtags in Mecklenburg-Vorpommern die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) gegründet. Dies war nach der politischen Wende 1990 Ergebnis der Prüfung, wie die Agrarforschung im ländlich geprägten Raum weiterentwickelt werden sollte.

Minister Dr. Till Backhaus dazu: “Die LFA sollte den notwendigen Umstrukturierungsprozess in der Agrarwirtschaft des Landes wissenschaftlich begleiten. Es ging um die Entwicklung von landwirtschaftlichen Produktionsverfahren der Zukunft. Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft standen im Mittelpunkt. Landwirte, Gärtner und Fischer sollten einen Anlaufpunkt haben, um sich weiterzubilden.“

In den letzten 30 Jahren hat sich die LFA in den Instituten für Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft in Gülzow, für Tierproduktion in Dummerstorf, für Fischerei in Rostock und im Gartenbaukompetenzzentrum ebenfalls in Gülzow zu einem gefragten Ansprechpartner für Praktiker, Verbände, andere wissenschaftliche Einrichtungen und natürlich auch für die Politik entwickelt. „Wir werden bei den anstehenden großen Herausforderungen für eine Transformation der Landwirtschaft gerade jetzt auf die Wissenschaft setzen müssen.

Die Fragen zu Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Tierwohl oder Digitalisierung bedürfen einer regional- und standortspezifischen Bearbeitung für unser Bundesland“, so der Landwirtschaftsminister. „Natürlich geht es auch um die Versorgung des Menschen mit gesunden Lebensmitteln, die aktuellen Diskussionen um die Wertschätzung landwirtschaftlicher Produkte zeigen die Bedeutung einer nachhaltigen Betrachtung von Wertschöpfungsketten“, so der Minister weiter.

Die LFA ist mittlerweile zu einem festen Bestandteil der Agrarforschungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern geworden. In teilweiser Kooperation mit anderen Landesanstalten und Landwirtschaftskammern werden vielfältige Forschungsprojekte bearbeitet. „Die Vielfalt wird allein dadurch sichtbar, dass die LFA nach einem Diskussionsprozess mit der Praxis, der Wissenschaft und mit meinem Haus im Zeitraum 2021/2022 insgesamt 87 Themen forschungsseitig bearbeitet. Gut ein Viertel aller Themen hat demnach auch Aspekte von Klima- und Wasserschutz, von Tierwohl oder der Biodiversität im Blick. Diese Themen werden wir auch weiterhin forcieren und die Forschung darin ausbauen“, freut sich Dr. Backhaus.

„Landwirtschaft hat nur dann eine Perspektive, wenn sie die ihr anvertrauten Ressourcen nachhaltig nutzt“, ist sich Minister Backhaus sicher. „Dazu setze ich auch in Zukunft auf die Unterstützung der Wissenschaft, ich bedanke mich bei den Beschäftigten der LFA für ihren Beitrag dazu und wünsche auch in Zukunft viel Erfolg“, so der Minister abschließend.

Vorbereitung auf „Omikron“

Oldenburg: Schulen haben Freiräume und können flexibel agieren

Schwerin – Schulen sind seit über einem Jahr in geübter Praxis mit dem Unterricht unter Pandemiebedingungen vertraut. Auf eine erwartete Welle mit „Omikron“ können sie jetzt mit einem Drei-Phasen-Modell reagieren. Nach Beratung mit den Verbänden der Schularten sowie mit weiteren Interessenvertretungen wurde das Phasenmodell erarbeitet, das den Schulbetrieb künftig mit dem Auftreten der Omikron-Variante regelt. Zunächst starten die Schulen mit der Phase 1 in den regulären Präsenzunterricht. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler dreimal in der Woche getestet werden, für Lehrkräfte und andere an den Schulen Beschäftigte besteht eine Testpflicht.

Bildungsministerin Simone Oldenburg hat das Modell am Montag auf einer Pressekonferenz vorgestellt. „Die Schulleitungen entscheiden darüber, in welche Phase ihre Schule eintritt“, sagte Oldenburg. „Das ist davon abhängig, wie mit dem vorhandenen Personal der Unterricht abgesichert werden kann.“ Ziel bleibe es, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler abzusichern, so die Ministerin. „Mit dem Drei-Phasen-Modell können die Schulen flexibel auf das Pandemiegeschehen reagieren, den Schülerinnen und Schülern so viel Präsenzunterricht wie möglich bieten und die Lehrkräfte vor Überbelastungen schützen“, sagte Oldenburg.

Die drei Phasen sind wie folgt ausgestaltet:

Phase 1 Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung nicht oder unwesentlich eingeschränkt

Die derzeitigen Regelungen zum Schulbetrieb bleiben bestehen. Es findet Präsenzunterricht entsprechend § 7a „Regelungen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ der Schul-Corona-Verordnung in ihrer jeweiligen Fassung statt.

Zeugniskonferenzen können digital (vorzugsweise über itslearning) abgehalten werden.

Die Zeugnisse werden am 04.02.2022 ausgehändigt.

Phase 2 Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung eingeschränkt

Die Organisation und Ausgestaltung des Unterrichts findet in eigener Verantwortung und in Abhängigkeit des verfügbaren Personals der Schule statt. Hierfür erforderliche Entscheidungen für die Jahrgangsstufe 1 bis 6 erfolgen bei Bedarf in Absprache zwischen Schulleitungen und den Leitungen der Horte sowie den Trägern der Schülerbeförderung.

In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird Präsenzunterricht durchgeführt.

Die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 werden im Wechselunterricht in einem A/B-Tages-/Wochenrhythmus beschult. Es wird ein wöchentlicher Wechsel der Klassen empfohlen. An den Präsenztagen (A-Tage/Wochen) erhalten die Schülerinnen und Schüler Hausaufgaben, welche in den darauffolgenden Tagen (B-Tage/Wochen) zu Hause eigenständig erledigt werden. Ein Distanzunterricht ist nicht vorgesehen.

Diese Regelung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, welche sich ausschließlich oder überwiegend im Distanzunterricht gemäß § 7a Absatz 1 Satz 2 der Schul-Corona-Verordnung befinden.

Die gültigen Regelungen zur Leistungsbewertung bleiben bestehen.

Abschlussklassen erhalten Präsenzunterricht. Ob eine Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz möglich ist, entscheidet die Schulleitung in Auswertung der personellen Gegebenheiten an der Schule. Sollte keine Beschulung möglich sein, erhalten diese Schülerinnen und Schüler ebenfalls Wechselunterricht.

Zeugnis- und Klassenkonferenzen werden digital (vorzugsweise über itslearning) abgehalten.

Phase 3 Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung stark eingeschränkt

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird grundsätzlich Präsenzunterricht durchgeführt. Sofern die Schule aufgrund ihrer personellen Ausstattung in ihrem Unterrichtsablauf eingeschränkt ist und Präsenzunterricht nicht absichern kann, wird eine Notbetreuung vorgehalten. Ab der Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Dabei ist auf eine Verkürzung der Unterrichtstage auf durchschnittlich je 4 Unterrichtsstunden zu achten, um eine Überlastung zu vermeiden. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bleibt unberührt.

Abschlussklassen erhalten Präsenzunterricht. Ob eine Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz möglich ist, entscheidet die Schulleitung in Auswertung der personellen   Gegebenheiten an der Schule. Sollte keine Beschulung möglich sein, erhalten die Schülerinnen und Schüler dieser Klassen ebenfalls Distanzunterricht. Dabei ist auf eine Verkürzung der Unterrichtstage auf durchschnittlich je 4 Unterrichtsstunden zu achten.

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat alle Schulen im Land bereits über die jetzt geltenden Regelungen informiert.

Bildungsministerin Oldenburg sieht in dem Drei-Phasen-Modell größere Freiräume für Schulen und die Möglichkeit, vor Ort an der jeweiligen Schule den Unterricht gezielt abzusichern.

Brockhaus digital in „itslearning“ eingebunden

Oldenburg: Lernplattform entwickelt sich weiter

Schwerin – Seit gut 18 Monaten können die allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Lernmanagementsystem „itslearning“ arbeiten. Inzwischen haben 442 Schulen die entsprechenden Zugangsdaten beantragt. Das sind über 88 Prozent aller allgemein bildenden Schulen im Land.

Inzwischen ist das System auch mit vielen zusätzlichen Funktionen ausgestattet, unter anderem mit dem Brockhaus digital. Dabei handelt es sich um verschiedene interaktive Lexika, die je nach Altersgruppen aufgearbeitet wurden. Ein Kinderlexikon, ein Jugendlexikon und eine umfassende Enzyklopädie ermöglichen es Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen, Informationen und Wissen abzurufen.

„Das dynamische System `itslearning´ wird immer weiter ausgebaut und ist deshalb auch von immer größeren Nutzen für die Schülerinnen und Schüler“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Lernplattform wird auch nach der Pandemie im Unterricht eingesetzt und ist ein wichtiger Schritt für mehr Digitalisierung an den Schulen.“

Die Lernplattform bietet die Möglichkeit, verschiedene Angebote zu bündeln. Über „itslearning“ werden unter anderem Schnittstellen zu Mediensammlungen freier Unterrichtsmaterialien bereitgestellt. Aktuell ist die Mediathek des Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) und in Kürze eben auch das Online-Angebot von Brockhaus digital verfügbar.

Neben dem Einsatz im Unterricht können diese Materialien jederzeit auch zur selbstständigen Nacharbeit von Themen genutzt werden. Die Inhalte sind kindgerecht und in verschiedenen Schwierigkeitsstufen aufbereitet.

„Die Rückmeldungen der Schulen, die mit `itslearning´ arbeiten, sind durchgehend positiv“, so Ministerin Oldenburg.

Für Lehrkräfte stehen in „itslearning“ auch Angebote zur Fortbildung bereit. So ist zum Beispiel „Masterclass“ eine Videofortbildung für Lehrkräfte in Kooperation mit Wissenschaft, den Landesinstituten für die Lehrkräftefortbildung und einem öffentlich-rechtlichem Partner (ZDF digital).

„Ich freue mich, dass wir den Lehrinnen und Lehrern des Landes mit den Masterclass-Fortbildungen, eine wissenschaftlich fundierte und hochaktuelle, weitere Fortbildungsmöglichkeit bereitstellen können“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.