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Monat: Januar 2022

Investitionen am Berufsschulzentrum

Meyer: Rahmenbedingungen für praxisnahe und zukunftsorientierte Ausbildung verbessert

Wismar – Die Berufliche Schule des Landkreises Nordwestmecklenburg – das Berufsschulzentrum Nord in Wismar – wird derzeit modernisiert.

„Eine praxisnahe und zukunftsorientierte schulische Ausbildung kann nur durchgeführt werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehört ein anforderungsgerechter Schulkomplex. In der Berufsschule Nord in Wismar ist jetzt in Lärmschutzmaßnahmen und die Lüftungsanlagen investiert worden, um Lehrenden und Lernenden ein gutes Umfeld zu bieten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Berufsschulzentrum Nord ist durch eine Fusion der Wismarer Berufsschulen mit der Berufsschule des Landkreises Nordwestmecklenburg entstanden. Seit 2006 gehört auch die ehemalige Medizinische Fachschule mit den Gesundheits- und Krankenpflegern sowie den Ergotherapeuten zum Berufsschulzentrum Nord. Neben einem Fachgymnasium und einer Berufsfachschule werden unter anderem auch Bildungsgänge in den Fachrichtungen Automobilkaufleute, Maschinen- und Anlageführer, Metallwerker, Tischler sowie Kaufleute im Einzelhandel angeboten. Im Trakt 2 des Berufsschulzentrums werden derzeit klimatische und schallschutztechnische Baumaßnahmen umgesetzt.

Für die Räume mit Ausrichtung nach Osten und weitere Räume im Südgiebel sind dezentrale Lüftungsanlagen und außenliegende Raffstore-Anlagen angeschafft worden, um die Intensität der Sonneneinstrahlung zu verringern und ein unabhängiges Lüften zu gewährleisten. Zudem wird die Absauganlage in der Tischlerwerkstatt angepasst. Dazu ist eine Erneuerung der Lüftungszentrale, der Absaugleitungen und der Absaugeinrichtungen an den Maschinen erforderlich.

„Durch die Erschließungsarbeiten zum Gewerbegebiet West in Wismar kommt es in Teilen der Schule zu einem höheren Geräuschpegel. Mit den Investitionen wird wieder störungsfreier Unterricht ermöglicht werden“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 409.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 367.000 Euro.

Schulwettbewerb: Energiesparmeister gesucht!

Schwerin – Der Energiesparmeister-Wettbewerb kürt das beste Klimaschutzprojekt an Schulen: Das effizienteste, kreativste und nachhaltigste Projekt in Mecklenburg-Vorpommern gewinnt. Die Sieger erhalten zum Titel „Energiesparmeister 2022“ 2.500 Euro Preisgeld. Außerdem gibt es eine Patenschaft mit einem renommierten Unternehmen aus der Region. Alle Landessieger haben zudem die Chance auf den mit weiteren 2.500 Euro dotierten Bundessieg.

„Egal ob in der Mensa, im Unterricht oder in der Freizeit:  Schülerinnen und Schüler in ganz MV setzen sich bereits auf vielfältige Weise für ihre Umwelt ein. Dazu zählen Baumpflanzaktionen genauso wie beispielsweise Müllsammlungen, Abfalltrennungen, Solardächer, Plastik-Verzicht oder Schulgarten-Projekte. Der Wettbewerb ist ideal, um Klimaschutz aktiv voranzubringen und andere zum Mitmachen zu bewegen“, sagt Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Schüler und Lehrer aller Schulformen und Altersklassen in MV können sich bis zum 29. März 2022 auf www.energiesparmeister.de bewerben. Ende April wählt eine Jury mit Experten aus Politik und Gesellschaft das beste Projekt aus jedem Bundesland. Im Anschluss wird der Bundessieger per Online-Abstimmung ermittelt.

Landessieger in MV war 2021 die Förderschule „Am Neuen Teich“ in Lübz. Die Schülerinnen und Schüler nehmen am Klimaschutzprogramm des Landkreises Ludwigslust-Parchim teil. Sie weisen auf Energiespar-Potenziale hin, indem sie seit 2015 die Verbrauchsdaten für Wasser, Strom und Gas in Diagrammen dokumentieren und in Workshops präsentieren.

Energiesparmeister aus den vergangenen Jahren können sich ebenfalls bewerben. Besonders nachhaltige Projekte ehemaliger Preisträger werden mit dem Sonderpreis für langfristiges Engagement ausgezeichnet. Die überzeugendste Weiterentwicklung wird mit 1.000 Euro Preisgeld belohnt. Auf der Energiesparmeister-Website sind alle bisherigen Preisträger zu finden: www.energiesparmeister.de/preisträger. Der Wettbewerb fand erstmals 2009 statt. Der erste Preisträger in MV war 2013 das Albert-Einstein-Gymnasium in Neubrandenburg. Jährlich werden Preise im Gesamtwert von 50.000 Euro vergeben.

Der Energiesparmeister-Wettbewerb ist eine Aktion der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Er wird unterstützt durch die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderte Kampagne „Online Klimaschutzberatung für Deutschland“.

Zu co2online gehören mehr als 40 Energie- und Kommunikationsexperten. Sie machen sich seit 2003 mit Kampagnen, Energierechnern und Praxis-Checks dafür stark, den Strom- und Heizenergieverbrauch in privaten Haushalten auf ein Minimum zu senken. Unterstützt werden sie von der Europäischen Kommission, vom Bundesumweltministerium sowie von Medien, Wissenschaft und Wirtschaft.

ASP- Restriktionen vorzeitig aufgehoben

Lalendorf – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsministerium hat nach hartnäckigen und konsequenten Verhandlungen mit der EU-Kommission in Brüssel erwirkt, dass die Restriktionen rund um den ASP-Ausbruchsbetrieb in Lalendorf im Landkreis Rostock zum 15. Januar 2022 aufgehoben werden können. Das ist einen Monat früher als in einem EU-Durchführungsbeschluss ursprünglich festgelegt. Mit der Aufhebung der Sperrzone gilt das Gebiet um Lalendorf wieder als frei von ASP und schweinehaltende Betriebe in diesem Gebiet können ihre Tiere wieder uneingeschränkt verbringen und vermarkten.

Seit Feststellung der ASP am 15. November 2021 ist dies in der umgehend eingerichteten Sperrzone nur in wenigen Ausnahmefällen und unter strengsten Auflagen möglich. In den dort ansässigen schweinehaltenden Betrieben hat das zu massiven Absatzproblemen geführt und durch die drohende Überbelegung der Ställe auch tierschutzrechtliche Fragen aufgeworfen.

„Die Schweinehalter im Landkreis Rostock können erst einmal aufatmen und wir auch“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Er bedankte sich bei allen beteiligten Behörden, vom Veterinäramt des Landkreises Rostock bis hin zum BMEL, für die sehr gute Zusammenarbeit in dieser Sache. „Der hervorragende Umgang des Landes mit der ASP-Bekämpfung hat die EU-Kommission letztlich zu der Auffassung gebracht, dass die restriktiven Maßnahmen im Landkreis Rostock aufgehoben werden können“, führte er aus. Fachliche Argumente für diese Entscheidung seien unter anderem, dass es bisher keine weiteren ASP-Ausbrüche bei Haus- und Wildschweinen im Landkreis Rostock gab.

Seit Feststellung der ASP Mitte November wurden im Landkreis Rostock allein rund 1.100 Proben von Wildschweinen und ca. 500 Proben von Hausschweinen auf ASP untersucht. Landesweit waren es ca. 8.500 Proben von Wildschweinen und etwa 2.400 Proben von Hausschweinen.

Auch bundesweit erntet Mecklenburg-Vorpommern beim Umgang mit der ASP Anerkennung. Gestern hat sich das Landwirtschaftsministerium erneut mit Vertretern von Schlachthöfen sowie der Interessensgemeinschaft deutscher Schweinehalter ausgetauscht. Es ist deutlich geworden, dass Mecklenburg-Vorpommern als erstes Bundesland von Tag eins an die Wirtschaft mit in die Überlegungen zum weiteren Umgang mit der ASP einbezogen hat. Das sei nach Aussagen der Schlachthöfe und Schweinefleischvermarkter ein Novum in Deutschland.

Backhaus kündigte an, dass Mecklenburg-Vorpommern das Thema ASP auch auf die digitale Amtschefkonferenz kommende Woche (20. Januar 2022) heben wird. Der Austausch der Staatssekretäre der Agrarressorts von Bund und Ländern findet traditionell jedes Jahr im Vorfeld der Internationalen Grünen Woche statt – so auch in diesem Jahr. „Zwar ist die Grüne Woche coronabedingt abgesagt worden, drängende Themen in der Land- und Ernährungswirtschaft und den nachgeordneten Branchen gibt es aber mehr als genug“, so Backhaus.

Auf der Konferenz möchte Mecklenburg-Vorpommern noch einmal eindringlich für mehr Solidarität unter den Bundesländern und beim Bund werben. „Was wir brauchen, ist eine führende Hand in Berlin. Ein zentraler Punkt ist zum Beispiel, dass wir EU- oder Bundesrecht deutschlandweit einheitlich auslegen müssen, so dass nicht jedes Bundesland seinen eigenen Weg aus der Krise finden muss. Die Interpretationsvorgaben müssen aus Berlin kommen“, betonte Backhaus. Konkret ginge es zum Beispiel um die Frage, wie definiert man den Begriff Gebiet und können ganze Bundesländer, sofern bestimmte Regionen von der ASP betroffen sind, von der Schweinefleischvermarktung ausgeschlossen werden.

„Das sind ganz zentrale Punkte, die einer zügigen Klärung bedürfen und zwar nicht erst, wenn die großen traditionsreichen schweinehaltenden Gegenden, wie Vechta oder Cloppenburg, von ASP betroffen sind. Uns muss klar sein: Wir zerschlagen schon jetzt Lieferketten. Darunter leiden am Ende nicht nur die Landwirte als Produzenten, sondern auch das verarbeitende Gewerbe, der Handel und der Endverbraucher.

30.000 Euro für Trinkwasserversorgung

Ankershagen – Mit 29.400 Euro per Sonderbedarfszuweisung unterstützt das Innenministerium den Bau einer neuen Trinkwasserversorgungsleitung im Ortsteil Bornhof der Schliemanngemeinde Ankershagen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Der Bescheid wurde an den Müritz-Wasser-Abwasserzweckverband übersandt.

Die Trinkwasserversorgung der Einwohner des Ortsteils Bornhof erfolgte bisher über eine private, in einem Stallgebäude aufgestellten Trinkwasseraufbereitungs-anlage. Der Betreiber, das Unternehmen Saatzucht Steinach, musste nun die in die Jahre gekommene Anlage abschalten und den Einwohnern des Ortsteils die Trinkwasserversorgung kündigen. Damit die Versorgung mit Trinkwasser für die Bornhöfer gewährleistet ist, ist der Neubau der Leitung mit Gesamtkosten von 215.000 Euro bereits im Gange.

Unrecht aus DDR-Zeiten aufarbeiten

Schwerin – Jeden zweiten Tag wird ein Antrag auf SED-Opferrente gestellt. Insgesamt waren es knapp 200 Anträge im Jahr 2021. Gebilligt wurden vom Ministerium 215 Anträge.

Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz: „Den Menschen in unserem Land, denen zu DDR-Zeiten Unrecht geschehen ist, möchte ich ganz klar sagen, dass ich ihr Schicksal zutiefst bedaure. In einem diktatorisch regierten Staat, wie es die DDR war, sind Biografien gebrochen worden. Das ist durch nichts zu entschuldigen und gehört weiterhin, auch über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung, akribisch aufgearbeitet. Aus Gesprächen weiß ich, wie schwer es Opfern von damals fällt, über ihr Schicksal zu sprechen. Es ist gut, dass auch im letzten Jahr viele Menschen die Kraft gefunden haben, sich ihrer Vergangenheit und dem damit verbundenen Leid zu stellen. So waren es allein 197 Menschen, die eine SED-Opferrente beantragt haben“, so Justizministerin Bernhardt. Das Ministerium ist u. a. zuständig für die Entscheidung über Anträge auf monatliche SED-Opferrente von 330 Euro. Das Ministerium hat im Jahr 2021 insgesamt 215 Anträgen stattgegeben. Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte im Jahr 2021 etwa 13,8 Mio. Euro SED-Opferrente an ca. 3.500 anerkannte Opfer des DDR-Regimes aus. Ein Jahr zuvor waren es noch etwa 14,5 Mio. Euro.

„In der DDR ist großes Unrecht geschehen. Niemand sollte das bestreiten. Das Leid der SED-Opfer kann nicht ungeschehen gemacht werden. Die 330 Euro Opferrente monatlich können allerdings ein symbolisch wichtiger Akt des Ausgleichs sein“, so Justizministerin Bernhardt.

Corona-Landesverordnung geändert

Schwerin – Das Landeskabinett hat heute Änderungen an der Corona Landesverordnung vorgenommen, die nach der Bund-Länder-Konferenz letzte Woche und dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Greifswald vom 7. Januar notwendig waren.

„In Mecklenburg-Vorpommern haben wir bereits frühzeitig Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen eingeführt, wie z.B. die 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie oder die Untersagung von Zuschauenden bei Sport-Veranstaltungen in der Warnstufe Rot. Deshalb war der Regelungsbedarf relativ gering“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Klar sei aber angesichts der Omikron-Welle, dass die Maßnahmen weiter konsequent umgesetzt werden müssen. „Durch das frühzeitige entschlossene Handeln hier bei uns im Land haben wir verhindert, dass die Delta-Variante uns noch mit voller Wucht trifft und die Omikron-Variante schon flächendeckend da ist. So haben wir wertvolle Zeit gewonnen, um unser Gesundheitssystem zu entlasten und Vorbereitungen für die fünfte Welle zu treffen“, so Drese.

Im Einzelnen hat die Landesregierung eine Test-Erleichterung für geboosterte Personen beschlossen. Mit Inkrafttreten der neuen Landesverordnung am 12. Januar entfällt die Testpflicht bereits ab dem Tag der Auffrischungsimpfung bei einer geltenden 2Gplus-Regelung. Bisher galt eine Übergangszeit von 14 Tagen. „Eine Person, die geboostert ist, kann damit sofort ohne Test ein Restaurant oder Fitnessstudio besuchen“, verdeutlichte die Ministerin.

Mit der neuen Corona-Landesverfolgung erfolgt in der Risikogewichteten Stufenkarte des LAGuS die Rückkehr zur bis zum 8.12.2021 geltenden Fassung hinsichtlich des Kriteriums der ITS-Auslastung. Bezugsgröße sind ab dem 12. Januar wieder die insgesamt verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Die Bettenauslastung ist ein Nebenkriterium des Corona-Ampelsystems, das den Umfang der Schutzmaßnahmen bestimmt. Das OVG hatte die seit dem 9.12.2021 gültige Fassung beanstandet.

Drese: „Künftig ist die Warnstufe Rot bei einer Auslastung der ITS-Betten mit Corona-Patienten von über 15 Prozent erreicht. Um die Dimension deutlich zu machen: ITS-Betten in den Krankenhäusern sind auch im Normalbetrieb immer fast voll belegt. Durch Corona stehen aber 15 Prozent oder mehr dieser Betten nicht für den Herzinfarkt, den Schlaganfall oder die Hüftoperation zur Verfügung – die Krankenhäuser sind also sehr belastet durch Corona-Patienten und müssen Operationen verschieben.“

Das Landeskabinett hat zudem den Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz zur Verkürzung der Absonderungsdauer bei Corona-Infizierten von bisher 14 auf 10 Tage umgesetzt. Für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur kann bei negativem PCR-Test und 48-stündiger Symptomfreiheit die Isolationsdauer durch das zuständige Gesundheitsamt auf sieben Tage reduziert werden. Die vorgesehenen ähnlich verkürzten Absonderungsfristen für Kontaktpersonen werden ebenso wie die Aufhebung der Quarantäne für Geboosterte voraussichtlich am Freitag von Bundestag und Bundesrat geregelt.

„Diese neuen Fristen sind möglich, da die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Omikron-Variante im Vergleich zu den bislang kursierenden Varianten eine deutlich kürzere Generationszeit zeigen. Daraus kann auf einen früheren Schwerpunkt der Inkubationszeit geschlossen werden“, betonte Drese.

Ursache für Fischsterben auf Rügen noch unklar

Insel Rügen – Die Untersuchungen von Fischkadavern aus dem Kleinen Jasmunder Boden auf Rügen beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock sowie der Universität in Hannover haben keine Hinweise geliefert, die Rückschlüsse auf die Todesursache zulassen, teilt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus mit.

„Die Kadaver sind auf alle infrage kommenden Viruskrankheiten untersucht worden, ebenso auf bakterielle Erkrankungen. Auch Kiemen, Muskulatur und Leber wurden untersucht. Die Untersuchungen blieben jedoch ohne Befund. Die Experten gehen davon aus, dass wir es auch nicht mit einer Fischseuche zu tun haben. Daher wird sich die weitere Ursachenforschung auf das Wasser konzentrieren. Leider ist eine solche Untersuchung ohne ersten Anhaltspunkt sehr schwierig. Es gilt buchstäblich, die Stecknadel im Heuhaufen zu finden. Mit Bordmitteln kommen wir da nicht weiter. Wir werden also ein Labor beauftragen, dass auf solche Untersuchungen spezialisiert ist“, so der Minister.

Unterdessen ging auch heute die Beräumung der Uferstreifen des Jasmunder Boddens und des Gewässers weiter. Erneut unterstützten Angler ehrenamtlich die Mitarbeiter der Behörden und des THW bei der kräftezehrenden Arbeit. Allein gestern wurden rund 10 Tonnen Fischkadaver eingesammelt. Die Beräumung wird auch in den kommenden Tagen fortgesetzt.  Der Landkreis Vorpommern-Rügen und die Fischereiaufsicht empfehlen, bis auf weiteres auf das Angeln und Fischen im Bereich des Kleinen und Großen Jasmunder Boddens sowie auf die Verwertung und den Verzehr von Fisch aus den Gewässern zu verzichten.

MV Werften stellen Insolvenzantrag

Meyer: Hiobsbotschaft für alle Beschäftigten – konstruktive Lösungen vor Ort erarbeiten

Schwerin – Die MV Werften-Gruppe hat am Montag beim Amtsgericht Schwerin einen Insolvenzantrag gestellt. „Das ist ein trauriger Tag für die maritime Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Der Insolvenzantrag ist eine Hiobsbotschaft für alle Beschäftigten in Wismar, Rostock und Stralsund und auch für zahlreiche Zulieferer im Land. Der Insolvenzantrag ist ein herber Rückschlag für den Schiffbaustandort Mecklenburg-Vorpommern. Es geht um den industriellen Kern des Landes MV und um die Zukunft von ca. 2.000 direkt beim Unternehmen Beschäftigten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Land und der Bund haben in den vergangenen Monaten gemeinsam versucht, eine Verhandlungslösung im Sinne der Beschäftigten und der Zukunft der MV Werften zu erreichen. „Die Landesregierung hat immer wieder deutlich gemacht, dass sie alles tun wird, was rechtlich möglich und wirtschaftlich vernünftig ist, um die Zukunft der MV Werften zu sichern. Dazu stehen wir nach wie vor“, so Meyer weiter.

Es muss nun ein vorläufiger Insolvenzverwalter beauftragt werden. „Die Insolvenzverwaltung ist gefordert, die Situation bei den MV-Werften zu ordnen. Das Land steht dabei mit Blick auf Fortführungslösungen und die Zukunft der Beschäftigten bereit, entsprechend zu unterstützen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Meyer.

Die Landesregierung wird gemeinsam mit den Standortkommunen, den Akteuren vor Ort, den Gewerkschaften, dem Bund und Experten den erforderlichen Strukturwandel einleiten und gestalten. „Wichtig ist, dass auch in den kommenden Tagen an den anstehenden Herausforderungen gemeinsam gearbeitet wird. Es geht nicht um gegenseitige Schuldzuweisungen. Wir sind an konstruktiven Lösungen im Interesse der Beschäftigten vor Ort interessiert“, verdeutlichte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.