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Monat: April 2022

Kritik an Corona-Statistik zurückgewiesen

Oldenburg: Alle Zahlen sind verfügbar und veröffentlicht

Schwerin – Das Bildungsministerium weist die Kritik zurück, es zeichne ein unvollständiges Bild der Corona-Lage an den Schulen. „Es ist wichtig, zwischen den Aufgaben des Sozialministeriums und des Bildungsministeriums zu unterscheiden“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Aufgabe des Sozialministeriums ist es unter anderem, über das Landesamt für Gesundheit und Soziales, die Anzahl der Corona-erkrankten und genesenen Personen jeder Altersstufe zu erheben, um daraus weitere Maßnahmen für das Land Mecklenburg-Vorpommern bzw. für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt abzuleiten. Das Bildungsministerium ist hingegen für die Beschulung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen zuständig und muss diese auch während der Pandemie absichern. Alle Zahlen sind verfügbar und veröffentlicht. Man muss sie nur selbstständig addieren.

Weil das Bildungsministerium für die Beschulung zuständig ist, erhebt es ausschließlich die dafür relevanten Daten. Das Bildungsministerium ist nicht für die Erhebung der Zahlen erkrankter Schülerinnen und Schüler zuständig und suggeriert dies in den Pressemitteilungen auch nicht, sondern teilt nur das Ergebnis von Quarantänemaßnahmen mit. Das Bildungsministerium erhebt die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden – egal, an welchem Ort und durch wen der Kontakt mit einer infizierten Person zustande kam.

Für das Bildungsministerium ist die Anzahl der in Quarantäne befindlichen Schülerinnen und Schüler relevant, weil sie in Distanzform beschult werden. Dieser Distanzunterricht ist Bestandteil des Phasenmodells, das entwickelt wurde, um die Beschulung aller Kinder und Jugendlichen unabhängig des Ortes zu gewährleisten.

Abhängig von der Anzahl der Lerngruppen und der Klassen, die sich in Quarantäne befinden, arbeitet die Schule in der jeweiligen Phase des Modells. Eine erkrankte Person hingegen ist krank und unterliegt für den Zeitraum der Erkrankung nicht der Schulpflicht. Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden, unterliegen dagegen der Schulpflicht. Erst das Phasenmodell hat die Voraussetzung geschaffen, auch den in Quarantäne Befindlichen die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.

Das Bildungsministerium veröffentlicht unter dem Titel ‚Phasen-Einstufung der Schulen und Quarantäne-Maßnahmen‛ mittwochs und freitags Pressemitteilungen mit den Zahlen über Schülerinnen und Schülern, die sich in Quarantäne befinden und eben keine Zahlen der erkrankten Schülerinnen und Schüler.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales veröffentlicht täglich die Lageberichte über Corona-Infektionen bei Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern. Alle Zahlen sind transparent gemacht. Hier wird also keine Statistik geschönt. Der an dünnen Haaren herbeigezogene Vorwurf ist nicht haltbar“, so Oldenburg.

Neue Referendarinnen und Referendare

Oldenburg: Übernahmegarantie vom Referendariat in den Schuldienst wirkt

Schwerin – Im April sind 85 Referendarinnen und Referendare in ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gestartet. Im Anschluss begannen sie ihre Ausbildung in den Regionalbereichen des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern und an den Schulen. Ihre Ernennungsurkunden als Beamtinnen und Beamten auf Widerruf haben die Nachwuchslehrkräfte pandemiebedingt auf dem Postweg erhalten. Die Vereidigung erfolgt an ihren Einsatzorten.

Von den 85 Referendarinnen und Referendaren haben 19 den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, sieben das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik und acht das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen begonnen. Hinzu kommen 16 Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an Regionalen Schulen und 35 für das Lehramt an Gymnasien. Ca. 83 Prozent der zugelassenen Referendarinnen und Referendare haben ihr Erstes Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt.

„Wir gewinnen viermal im Jahr Landeskinder und auswärtige Lehramtsabsolventinnen und -absolventen für unseren Vorbereitungsdienst“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das zeigt, dass das Referendariat an den Schulen einen guten Ruf hat, dass die Ausbildung an unseren Schulen und das Leben in unserem Land attraktiv sind“, so Oldenburg. „Wenn es den Referendarinnen und Referendaren vor Ort gefällt, können sie dank der Übernahmegarantie des Landes ohne ein neues Bewerbungsverfahren an den Schulen bleiben und direkt in den Lehrerberuf einsteigen.“

Das vereinfachte Einstellungsverfahren bringt Planungssicherheit für beide Seiten und Lehrkräfte viel schneller an die Schulen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen die von ihnen ausgebildeten Referendarinnen und Referendare nach dem Vorbereitungsdienst ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. „So bauen wir Bürokratie ab, schaffen Erleichterungen für die Schulen und gleichzeitig Sicherheit für die Nachwuchslehrkräfte. Sie erhalten in jedem Fall ein Einstellungsangebot im Land“, betonte die Bildungsministerin.

Aktuell können sich Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen mit der Ersten Staatsprüfung noch für den Vorbereitungsdienst bewerben, der am 1. August beginnt. Zu diesem Starttermin bietet die Doppelqualifikation eine weitere attraktive Möglichkeit: mehr Flexibilität im Einsatz für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien. Die Doppelqualifikation dauert 24 Monate, der reguläre Vorbereitungsdienst 18 Monate. Bewerbungsschluss ist der 11. April 2022. Zeugnisse können bis 20. Juli nachgereicht werden.

Mecklenburg-Vorpommern stellt an vier Terminen in jedem Schuljahr Absolventinnen und Absolventen nach der Ersten Staatsprüfung in den Vorbereitungsdienst an den Schulen des Landes ein: Neben dem 1. April sind die weiteren Startmöglichkeiten der 1. August, der 1. Oktober sowie der 1. Februar.

Klimaschutz ist Gesundheitsschutz

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese weist anlässlich des heutigen Weltgesundheitstages auf die Wechselwirkung zwischen Umwelt, Klima und der Gesundheit hin. „Die Folgen des Klimawandels und zunehmende Umweltschäden haben Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität auch in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Drese.

Der Weltgesundheitstag 2022 steht unter dem Motto „Unser Planet, unsere Gesundheit“. Damit macht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor allem auf die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels aufmerksam.

„Die Klimakrise ist auch eine Gesundheitskrise – diese Mahnung der WHO finde ich wichtig, da sie uns alle zum Handeln auffordert“, betonte Drese. Neun der zehn wärmsten je in Deutschland gemessenen Jahre lägen im 21. Jahrhundert.

Die immer öfter auch in Deutschland vorkommende Hitzewellen stellten vor allem für ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Säuglinge und Kleinkinder durch mögliche Folgen wie Hitzschläge und Herz-Kreislauf-Problem ein Risiko dar. Auch seien zunehmend Hautschädigungen aufgrund von höherer UV-Strahlung festzustellen, so die Ministerin.

Drese: „Maßnahmen für den Klimaschutz, wie z.B. der Ausbau erneuerbarer Energien, und die Anpassung an den Klimawandel zahlen sich doppelt aus: wir machen uns unabhängig von Öl, Gas und Kohle und wir schützen unsere Gesundheit.“

Information und Aufklärung sind nach Ansicht von Ministerin Drese besonders wichtig. So informiere beispielsweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) seit 2021 qualitätsgeprüft und unabhängig über das Internetportal www.klima-mensch-gesundheit.de zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit.

Jährlich am 7. April initiiert die Weltgesundheitsorganisation seit ihrer Gründung im Jahr 1948 den internationalen Weltgesundheitstag. Das diesjährige Thema stellt den Zusammenhang zwischen klimatischen Veränderungen und der physischen und psychischen Gesundheit der Menschen in den Fokus. Die WHO schätzt, dass jedes Jahr mehr als 13 Millionen Todesfälle auf der Welt auf vermeidbare Umweltursachen zurückzuführen sind. Dazu gehört auch die Klimakrise, die die größte gesundheitliche Bedrohung für die Menschheit darstellt.

einfachELSTER

die einfache elektronische Einkommensteuererklärung für Personen mit Renten- oder Pensionseinkünften

Herausgeber: Steuerverwaltungen von Bund und Ländern, vertreten durch das Bayerischen Landesamt für Steuern

Schwerin – Pünktlich zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2021 ist einfachELSTER da. Für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre wird damit die Erstellung und Abgabe der Einkommensteuererklärung viel leichter. Die einfach zu bedienende, kostenlose Onlineanwendung der Steuerverwaltung erspart Zeit, Papier und den Weg zur Post oder zum Finanzamt.

„Mit einfachELSTER kann die Einkommensteuererklärung ganz leicht und bequem online gemacht werden. Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre werden mit klaren Fragen und einer Auswahl an Antwortmöglichkeiten durch die Steuererklärung geführt“, sagte der Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Elektronische Bescheinigungen, wie zum Beispiel die Rentenbezugsmitteilung, liegen dem Finanzamt vor und werden automatisch berücksichtigt. Dies macht es noch einmal leichter und schneller.

Wie wird einfachELSTER genutzt?

  1. Zuerst unter www.einfach.elster.de mit der persönlichen Identifikationsnummer sowie dem Geburtsdatum registrieren.
  2. Nach wenigen Tagen die Zugangsnummer per Post erhalten.
  3. Danach direkt mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung beginnen.

So einfach geht Einkommensteuererklärung!

Die Onlineanwendung einfachELSTER bietet eine vereinfachte Möglichkeit zur Erstellung der Einkommensteuererklärung ausschließlich für Personen mit inländischen Renten- oder Pensionseinkünften. Eine leichte Bedienung inklusive der Barrierefreiheit trägt zu einer komfortablen Erstellung der Steuererklärung bei. Das ist ein sicherer, kontaktloser Weg, die Einkommensteuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln.

Brandschutz erhält mehr Gewicht

Schwerin – Ein Jahr nach dem verheerenden Brand in der Schweinezuchtanlage bei Alt Tellin zieht Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus im Landtag Bilanz über die Lehren des Unglücks und zeigt auf, wohin sich die Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln soll.

„Kurz nach der verheerenden Brandkatastrophe habe ich mir selbst ein Bild vor Ort machen können und diese Bilder werde ich mein Leben lang nicht mehr vergessen. Umso unbefriedigender ist es, dass auch heute, ein Jahr später, die genaue Brandursache noch immer nicht geklärt ist. Die Ermittlungen dauern leider noch an. Nichtsdestotrotz haben wir als Landesregierung unverzüglich gehandelt und eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Vorfall nicht nur auf-, sondern auch Vorschläge er-arbeitet hat, damit sich Vorfälle wie dieser nie wieder wiederholen“ so der Minister.

„Zur Wahrheit gehört: Das Brandschutzkonzept der Anlage in Alt Tellin entsprach sehr hohen technischen Anforderungen und zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung dem Stand der Brandschutztechnik. Doch wenn selbst technisch moderne Anlagen wie diese solch ein Unglück nicht verhindern können, dann führt die Analyse immer wieder zum selben Ergebnis: Tiere zu retten, die sich eher zurückziehen und zusammenrotten, als zu fliehen, das ist nahezu unmöglich. Dies trifft für einen kleinen Stall ebenso zu wie für eine große Anlage. Also heißt die Konsequenz: Brandverhütung, also Vorsorge hat oberste Prioriät. Das heißt es ist vor allem eine Frage der Bauweise – kleinere Einheiten, Brandschutzeinrichtungen, die ein Übergreifen des Feuers verhindern und die Nutzung nicht brennbarer Baumaterialien. Und genau das ist die Essenz einer neuen Bauverordnung, die sich gerade zwischen dem Landwirtschafts- und dem Bauministerium in der Abstimmung befindet. Diese zielt auf eine  generelle Brandvermeidung, eine sichere Brandfrüherkennung, die Minderung der Brandlast und das Löschen bzw. „Verhungern“ von Entstehungsbränden. Das sind Maßnahmen, die wir auf Landesebene einleiten werden“, so Backhaus weiter.

Die eigentlichen Reformen seien hingegen auf Bundesebene nötig, betont der Minister: „Auch auf Bundesebene habe ich mich dafür eingesetzt, dass das Thema Brandschutz stärker in den Fokus rückt. Auf meine Initiative hin wurde im letzten Sommer unter Vorsitz von MV eine Bund-Länder-Ad-hoc Arbeitsgruppe eingesetzt. Seit letzter Woche liegt der Bericht vor und klar ist: Verbesserter Brandschutz kostet sehr viel Geld und deshalb muss dieses Thema auch einen gewichtigen Raum im Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung einnehmen. Vom Bund erwarten wir deshalb zur Herbst-AMK entsprechende Fördermöglichkeiten.“

In Bezug auf die Zukunft der Tierhaltung in MV unterstrich der Minister seine Forderung nach einer verstärkten Flächenbindung: „Ob es in Alt Tellin wieder Tierhaltung gibt, ist eine Frage, die der Eigentümer und die Gemeindevertretung entscheiden müssen. Ohne die Zustimmung der jeweiligen Gemeindevertretung sollte nirgendwo mehr eine Tierhaltungsanlage in MV errichtet werden. Aber unabhängig von Alt-Tellin möchte ich betonen: Die Nutztierhaltung in Deutschland und in MV hat eine Zukunft und muss eine Zukunft haben. Denn sie gehört zur Landwirtschaft dazu und geschlossene Kreisläufe sind eben nur im Zusammenspiel von Tier und Pflanze möglich. Es ist allerdings eine Frage der Ausmaße. Ich habe mich seit langem für Größenbegrenzungen bei Tierhaltungsanlagen eingesetzt und die Debatte trägt langsam Früchte: In MV wird es schon lange praktiziert, andere Länder haben nachgezogen und auch der Bund sieht nun in der flächengebundenen Tierhaltung ein wesentliches Kriterium. Wer in MV eine staatliche Förderung für eine neue Anlage erhalten will, für den sind die Flächenbindung und ein Viehbesatz von maximal 2 GV eine Grundvoraussetzung.“

Sorgen bereitet Backhaus die allgemeine Lage der tierhaltenden Landwirtschaft: „Nun wissen wir alle, dass es den Tierhaltern und insbesondere den Schweinehaltern wirtschaftlich schlecht geht.  Allein die Verluste durch Corona schlagen bei den Mastschweinen mit 40 % Umsatzeinbußen und bei den Ferkelerzeugern mit 60 % Einbußen zu Buche. Jeder fünfte Schweinehalter hat 2021 angegeben, innerhalb der nächsten fünf Jahre die Schweinehaltung aufgeben zu wollen. Trotz dieser aktuellen Situation bleibt jedoch das Erfordernis eines Umbaus der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierwohl und zu mehr gesellschaftlicher Akzeptanz bestehen. Die Grundlagen sind gelegt. Die Borchert Kommission hat im letzten Jahr ein Konzept vorgelegt, das fast bei allen Parteien auf breite Zustimmung gestoßen ist. Die alte Bundesregierung hat nur nichts davon mehr in Angriff genommen und die 1 Mrd. Euro, die Bundesminister Özdemir nun in Aussicht gestellt hat, wird für eine Anschubfinanzierung 2023 bis 2026 nicht ausreichen. Außerdem fehlen die gesetzlich festgeschriebenen Kriterien für die einzelnen Haltungsstufen. Und somit bleibt aktuell jede Investition im Ungewissen“, so der Minister.

Globale Hungerkrise

„Wir können die globale Hungerkrise nicht aufhalten, aber helfen“

Schwerin – In der heutigen Landtagssitzung im Schweriner Schloss betonte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, dass die Ernährungssicherheit in Europa trotz der Ukraine-Krise aufgrund des hohen Selbstversorgungsgrades derzeit und auf längere Sicht nicht bedroht ist.

Dies hatten die Agrarchefs der Länder vergangene Woche im Rahmen der Agrarministerkonferenz (AMK) per Videoschalte bekräftigt. Deshalb gebe es aktuell keinen Anlass, die grundsätzliche Ausrichtung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik oder den Green Deal in Frage zu stellen, wie es die CDU in einem Landtagsantrag gefordert hatte.

„Uns allen ist bewusst, dass wir uns im Dauerkrisenmodus befinden. Die Corona-Krise ist noch immer nicht überwunden, Putins fürchterlicher Angriffskrieg auf die Ukraine kostet täglich Menschenleben, schüttelt die internationalen Märkte durcheinander und zeigt uns einmal mehr, dass die Versorgung mit Lebensmitteln in Hülle und Fülle auch in Europa keine Selbstverständlichkeit ist, denn auch bei uns sind einzelne Lebensmittel derzeit schwer zu bekommen. Bei alledem geht fast der Blick dafür verloren, dass wir weltweit eine Klimakrise haben, die uns noch über Generationen beschäftigen wird. Deswegen ist es wichtig, klug und besonnen zu handeln und die Weichen richtig zu stellen.

Die eine Krise gegen eine andere auszuspielen, bringt uns dabei nicht weiter. Natürlich müssen wir in einer Ausnahmesituation wie diese differenzieren und priorisieren. Klar ist, wenn der Krieg weiter andauert, werden wir auf eine globale Hungerkrise zusteuern. MV allein wird diese nicht aufhalten können, aber wir können und müssen helfen, indem wir zum Beispiel die ökologischen Vorrangflächen für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion freigeben. Das ist ein wichtiges Signal, heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass wir uns von unseren Klimazielen und unserer Verantwortung für den Umwelt- und Artenschutz verabschieden.

Unsere Spitzenposition im ökologischen Landbau und die hohe Nachfrage nach Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zeigen, dass die Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern beides können – hochwertige Lebensmittel produzieren und ressourcenschonend wirtschaften“, sagte Backhaus.

Entscheidend sei, die Landwirtschaft fit für die Zukunft zu machen, und dazu gehöre eben auch die eigene Produktionsgrundlage nachhaltig zu schützen, so der Minister. Gleichwohl müsse man zur Kenntnis nehmen, dass der Krieg in der Ukraine auch hierzulande zu Lieferschwierigkeiten, zum Beispiel bei Getreideprodukten und Ölsaaten, und erheblichen Preissteigerungen geführt hat, die man ernst nehmen müsse.

So hätten sich die Preise für A-Weizen (400 Euro/Tonne) und Raps (940 Euro/Tonne) laut Backhaus nahezu verdoppelt. Bei Schlachtschweinen sei eine Preissteigerung um 46 Prozent auf 1,85 € Prozent/Kilogramm zu verzeichnen; bei den Schlachtrindern um 14 Prozent (Jungbullen aktuell: 5,40 Euro/Kilogramm. Gleiches gelte für die Milcherzeugerpreise, die seit Mitte 2021 kontinuierlich angestiegen seien (im Februar: 43,29 Cent/Kilogramm). Eine Entspannung der Situation sei nicht in Sicht.

Weitaus dramatischere Folgen brächten die Exportrestriktionen allerdings für Dritt- und Schwellenländer in Asien und Afrika, prophezeite Backhaus. Allein Ägypten importiere jährlich bis zu 13 Millionen Tonnen russisches und ukrainisches Getreide.

„Die EU-Landwirtschaft mit ihren Gunststandorten hat zur Stabilisierung der Rohstoffpreise und -märkte eine besondere Rolle und Verantwortung. Deshalb werden auf Bundes-, Landes- und Europaebene derzeit alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln auch in Zukunft wirtschaftlich und nachhaltig zu ermöglichen“, versicherte Backhaus und verwies auf die Ergebnisse der AMK.

So hat die EU-Kommission die GAP-Krisenhilfe in Höhe von 500 Millionen Euro aktiviert, wovon Deutschland rund 60 Millionen Euro erhalten soll. „Das Hilfepaket soll durch zusätzliche Bundesmittel aufgestockt werden und sich insgesamt auf 180 Millionen Euro belaufen, die der Urproduktion zur Verfügung gestellt werden. Damit dies 1:1 umgesetzt werden kann, geben wir Ende der Woche im Bundesrat ein entsprechendes Votum ab“, sagte Backhaus.

Darüber hinaus habe sich die Mehrheit der Bundesländer auf der AMK dafür ausgesprochen, die ökologischen Vorrangflächen in Deutschland zur anstehenden Frühjahrbestellung für den Anbau beliebiger Kulturen zur Nahrungs- und Futtermittelproduktion freizugeben, berichtete er. In Mecklenburg-Vorpommern betreffe dies ca. 22.000 Hektar Brachflächen. Bei einem durchschnittlichen Ertrag von fünf Tonnen pro Hektar, ließen sich auf dieser Fläche ca. 110.000 Tonnen Getreide anbauen. Bei einem angenommenen Jahresbedarf von 86 Kilogramm pro Person könnten damit 1,3 Millionen Menschen für ein Jahr mit Getreide versorgt werden.

Zudem soll der Bund prüfen, welche Beiträge Deutschland im Welternährungsprogramm noch leisten kann, um Hunger und Mangelernährung zu bekämpfen und damit weiteren politischen Instabilitäten und Fluchtbewegungen vorzubeugen.

Eilverkündungen für Rechtsverordnungen

Eilverkündungen für Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen im Internet künftig möglich

Schwerin – Justizministerin Jacqueline Bernhardt begrüßte jetzt den Beschluss des Landtags hinsichtlich eines entsprechenden Gesetzes zu Eilverkündungen und sagte: „Für die eiligen Verordnungen in Gefahrenlagen wird das Verkündungsverfahren einfacher und zügiger“

„Der Landtag hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem künftig Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen von den zuständigen Ministerien im Internet auf deren Internetseiten im Regierungsportal direkt verkündet werden können. Nach der Landesverfassung ist dies für Rechtsverordnungen möglich.

Ich begrüße die Möglichkeit, dass in akuten Gefahrenlagen, anstelle einer Verkündung in Papierform im Gesetz- und Verordnungsblatt, Rechtsverordnungen tagesaktuell im Internet rechtswirksam eilverkündet werden können. Für die eiligen Verordnungen in Gefahrenlagen wird das Verkündungsverfahren einfacher und zügiger“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum beschlossenen Gesetz über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen und die Aufhebung erledigter Rechtsverordnungen.

„In anderen Ländern war die elektronische Eilverkündung bereits möglich, in Mecklenburg-Vorpommern ist diese Regelungslücke jetzt geschlossen worden. Denn in einer akuten Gefahrenlage, wie zum Beispiel in der Hochphase einer Pandemie, kann es notwendig sein, dass Rechtsverordnungen in Ausnahmefällen tagesaktuell verkündet und damit in Kraft treten müssen.

Hier stieß die bewährte Praxis mit dem Druck und der Auslieferung des gedruckten Verkündungsblattes in den Rechtsverkehr bis 24 Uhr an produktionstechnische Grenzen. Doch auch künftig wird jede Eilverkündungen nach Veröffentlichung auf dem Regierungsportal des Landes auch auf bewährtem Wege in der gedruckten Fassung im staatlichen Gesetz und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern zu finden sein“, so Justizministerin Bernhardt weiter. Alle Gesetz- und Verordnungsblätter sowie die Amtsblätter Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf dem ->Regierungsportal.

Verkehrsunfallstatistik 2021

So wenig Tote und Verletzte wie nie seit der Wende

Schwerin – So wenig Verkehrstote und so wenig Verletzte bei Unfällen wie im vergangenen Jahr gab es seit der Wende nicht in Mecklenburg-Vorpommern. Diese guten Nachrichten stellten Innenminister Christian Pegel und Verkehrsminister Reinhard Meyer heute mit der Verkehrsunfallstatistik 2021 in Schwerin vor.

„Die Zahlen bei den Toten und Verletzten durch Verkehrsunfälle gehen seit Jahren kontinuierlich zurück, nicht zuletzt dank vieler Verbesserungen für die Verkehrssicherheit und umfangreicher Präventionsarbeit. Mehr als 500 Unfalltote 1990 und gar 624 im Folgejahr – von diesen Zahlen haben wir uns zum Glück weit entfernt. Doch auch 68 Tote und knapp 6.000 Verletzte wie im vergangenen Jahr sind zu viele“, sagte Christian Pegel heute bei der Landespressekonferenz in Schwerin. Zugleich nannte er einen weiteren Grund für die Rückgänge:

„Im vergangenen Jahr dürfte sich – wie schon 2020 – auch die Corona-Pandemie in den Zahlen niedergeschlagen haben. Lockdowns und die Möglichkeit für viele, im Home-Office zu arbeiten, führten zu weniger Verkehr auf den Straßen. Das dürfte sich auch in den Unfallzahlen widerspiegeln.“ Von den insgesamt rund 54.056 Unfällen, die die Polizei 2021 aufgenommen hatte, sei es in 91 Prozent bei Blechschäden geblieben.

„Unfallzahlen ebenso wie die Schwere der Unfallfolgen zu verringern, ist das Ziel unserer Verkehrssicherheitsarbeit. Gerade mit Hinblick auf die Unfalltoten haben sich Bund und Länder mit dem ´Pakt für Verkehrssicherheit´ ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: 2030 sollen es 40 Prozent weniger Verkehrstote sein als 2021“, sagte Verkehrsminister Reinhard Meyer. Maßnahmen des Paktes seien beispielsweise die finanzielle Unterstützung der Präventionsarbeit der Verkehrswachten sowie das schulische Angebot „Rad und Risiko“.

Insgesamt standen aus Mitteln des Verkehrsministeriums im Jahr 2021 über 713.000 Euro für Aufklärungsmaßnahmen zur Verfügung.

Auch die Zahl der Menschen, die nach Zusammenstoß mit einem Baum starben, sank – von 24 auf 17. „Das heißt aber auch: Jeder vierte Unfalltote ist aufgrund einer Kollision mit einem Baum zu beklagen“, sagt der Innenminister.

„Hier setzen wir zum Beispiel mit unserer Kampagne ´Sicherheit auf Landstraßen in M-V´ an. Wir haben unsere einzigartigen Alleen mit der Aktion ´Schön gefährlich!´ plakatiert, um die Straßenverkehrsteilnehmer für eine hohe Aufmerksamkeit zu sensibilisieren. In diesem Jahr wollen wir das Thema Wildunfälle in den Alleen aufgreifen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Bei den Verletzten – deren Zahl insgesamt rückläufig ist – gibt es für Christian Pegel zwei Wermutstropfen: „Die Zahl der Schwerverletzten ist leicht angestiegen, um 46 auf 1.221. Auch bei infolge eines Verkehrsunfalls verletzten Kindern gab es 2021 einen Anstieg von 473 auf 541.“ Da schlage unter anderem ein Schulbusunfall in Plate im Landkreis Ludwigslust-Parchim zu Buche, bei dem im September 35 Menschen verletzt wurden.

Die Zahl der verunglückten Radfahrer betrachtet der Innenminister ebenfalls zwiegespalten: „Ein Rückgang um 8,5 Prozent auf 1.526 ist erfreulich, zumal die Pandemie nicht zu weniger Fahrradverkehr geführt haben dürfte. Allerdings steigt von Jahr zu Jahr der Anteil der verunglückten Pedelecfahrer. Die 178 Menschen, die 2021 mit einem E-Bike verunglückt sind, machen bereits zwölf Prozent der verunglückten Radler insgesamt aus.“

Christian Pegel appelliert an alle Radfahrer, aber insbesondere die mit elektrisch betriebenem Untersatz: „Auch wenn sich eine Helmpflicht in Deutschland bislang nicht durchgesetzt hat – fahren Sie nicht ohne. Der Helm kann Ihnen das Leben retten.“

Die Zahl der Wildunfälle ging 2021 zurück, von 17.127 im Vorjahr auf 16.324. „Dennoch bleiben Wildunfälle ein nicht zu unterschätzendes Risiko im Straßenverkehr. Bei solchen starben im vergangenen Jahr zwei Menschen auf unseren Straßen, 151 wurden verletzt“, so Pegel.

Ein unerfreuliches Thema ist für beide Minister die Unfallflucht: „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt. Wer erwischt wird, dem drohen bis zu drei Jahre Gefängnis“, so Pegel. Dennoch seien 2021 in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 10.000 Fälle von Unfallflucht registriert worden.

Ebenso unerfreulich sind für beide Minister die Raser. „Unangepasste Geschwindigkeit ist nach wie vor die Hauptursache bei Unfällen mit Personenschaden. Das zeigt, wie wichtig nach wie vor Geschwindigkeitskontrollen sind. Dass die Polizei bei diesen im vergangenen Jahr mit mehr als 180.500 Verstößen knapp 17.200 weniger erfasst hat als 2020, genügt mir leider nicht als Hinweis darauf, dass die Vernunft die Oberhand gewinnt“, sagte Pegel.

Eine weitere nicht zu vernachlässigende Unfallursache sei das Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen: „Besonders schwerwiegend ist, dass Unfälle mit Berauschten häufig sehr schwere Folgen nach sich ziehen. So wurden 2021 bei 359 Unfällen mit dieser Ursache 434 Menschen verletzt und fünf getötet“, nannte Pegel weitere Zahlen und nahm diese zum Anlass, für die Präventionsarbeit der Landespolizei zu werben:

„Unsere landesweiten Verkehrskontrollen mit monatlich wechselnden Themenschwerpunkten unter dem Titel ´Fahren.Ankommen.Leben!´ tragen dazu bei, die Hauptunfallursachen zu bekämpfen. Das nutzt letztlich uns allen, egal, ob wir uns mit dem Auto, dem Bus, dem Fahrrad oder zu Fuß durch unsere Straßen bewegen.“

Christian Pegel und Reinhard Meyer bedanken sich bei dieser Gelegenheit bei allen, die zur Sicherheit auf den Straßen beitragen: „Das gilt für unsere Polizistinnen und Polizisten genauso wie für alle, die sich haupt- und ehrenamtlich zum Beispiel in der Prävention engagieren. Dazu gehören die Verkehrswachten genauso wie all‘ die Menschen, die etwa in Kindergärten und Schulen unseren jüngsten Verkehrsteilnehmern Sicherheit im Verkehr vermitteln.“