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Monat: April 2022

Digitalisierung an der Universitätsmedizin

Greifswald – Gesundheitsministerin Stefanie Drese übergab heute einen Förderbescheid über 3,9 Millionen Euro an die Universitätsmedizin Greifswald. Die Mittel von Bund und Land aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind für den Ausbau digitaler Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts von Patientinnen und Patienten vorgesehen.

„Mit der Förderung unterstützen wir den Aufbau von Patientenportalen für das digitale Aufnahme- und Entlassungsmanagement. Wichtige Informationen zur Behandlung der Patienten und Patientinnen können so papierlos, schnell und zuverlässig an Nachsorge-Einrichtungen oder Krankenkassen übermittelt werden“, sagte Drese nach einem Antrittsbesuch des Vorstands der Unimedizin Greifswald im Gesundheitsministerium.

Die Universitätsmedizin Greifswald zählt mit 19 Instituten und 21 Kliniken zu den größten Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Jährlich werden dort rund 160.000 Patienten und Patientinnen behandelt.

„Für eine gute und fortschrittliche Versorgung müssen wir die Modernisierung der Krankenhäuser weiter vorantreiben“, verdeutlichte Drese. Die Digitalisierung von Prozessen verbessere die gesamtheitliche Patientenversorgung in der Region und reduziere den Aufwand der Patienten vor Ort im Krankenhaus, so die Ministerin. Darüber hinaus trage sie auch zur Entlastung der Beschäftigten bei, weil sich unter anderem der manuelle Dokumentationsaufwand reduziere.

Im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds stehen bis zu 4,3 Milliarden Euro für die Modernisierung der Krankenhäuser in Deutschland bereit. Drei Milliarden Euro werden hierbei durch den Bund bereitgestellt und bis zu 1,3 Milliarden Euro durch die Länder und/oder Krankenhausträger. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). In Mecklenburg-Vorpommern stehen insgesamt knapp 84 Millionen Euro aus dem Fonds zur Verfügung.

Weitgehende Aufhebung von 3G-Regeln

Schwerin – Das Landeskabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung auf den Wegfall aller 3G-Erfordernisse mit Ausnahme des Anreisetests in der Beherbergungsbranche verständigt. Maskenpflicht und Abstandsregelungen in Innenbereichen bleiben jedoch bestehen. Darüber hinaus wird ein 2G-Plus-Optionsmodell für Tanzveranstaltungen eingeführt. Die entsprechend geänderte Corona-Landesverordnung tritt zum 14. April in Kraft.

„Die Corona-Lage entspannt sich erfreulicherweise kontinuierlich seit einigen Tagen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Insbesondere der stetige Rückgang der Corona-Neuinfektionen und die gesunkene Hospitalisierungsinzidenz seien auch nach Einschätzung unserer wissenschaftlichen Experten sichere Anzeichen dafür, dass der Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten ist, so Drese.

„Die Landesregierung hat deshalb entschieden, dass neben der Gastronomie auch in fast allen weiteren Bereichen auf verpflichtende Testungen für Ungeimpfte verzichtet werden kann“, sagte Drese. Dazu gehören Freizeitangebote, Sportausübungen (inkl. Fitnessstudios und Tanzschulen), kulturelle Angebote wie z.B. Kino, Theater und Museen, körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik), Bildungseinrichtungen, Veranstaltungen, Volksfeste, Messen und gewerbliche Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkte und Prostitution. Als Option ist in diesen Bereichen auch die 2G-Regel möglich. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

Lediglich in Hotels, Pensionen und vermieteten Ferienwohnungen bleibt es bei der Testpflicht für Ungeimpfte bei der Anreise. Damit soll dem hohen erwarteten Anreiseverkehr zu Ostern Rechnung getragen werden. Für Diskotheken und Clubs gilt weiterhin die verpflichtende 2G-Plus-Regel. Hier entfallen dann Abstand- und Maskenpflicht. Für andere Tanzveranstaltungen kann als Option das 2G-Plus Modell gewählt werden, wenn auf Maskenpflicht und Abstandsregelungen verzichtet werden soll.

Mit Blick auf Ostern und die vielfältigen Reiseaktivitäten appellierte Drese an alle Bürgerinnen und Bürger, sich vor Besuchen von Verwandten und Freunden freiwillig zu testen. „Vorsicht und Rücksichtnahme schaffen mehr Sicherheit und reduzieren die Gefahr von Ansteckungen“, so Ministerin Drese.

Politische motivierte Kriminalität

Schwerin – Die Gesamtzahl von Fällen der politisch motivierten Kriminalität (PMK) ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen – um 350 auf 1.736 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Innenminister Christian Pegel und Rogan Liebmann, Direktor des Landeskriminalamts, stellten heute in Schwerin die Statistik für 2021 vor.

„Langjährigen Erfahrungen zufolge ist ein Anstieg typisch für Wahljahre, wie es 2021 eines war. Ohne die knapp 300 Wahlstraftaten und ähnlich viele Delikte im Kontext der Corona-Pandemie verzeichnen wir rein rechnerisch einen Rückgang um 230 auf rund 1.150 Straftaten. Die aktuellen Zahlen lassen sich also nur bedingt mit denen der Vorjahre vergleichen“, führte Innenminister Christian Pegel in die Statistik ein, bevor er tiefer ins Detail ging:

„Mit 292 gab es im vergangenen Jahr 234 mehr Fälle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie als 2020. Davon sind 42 Straftaten dem rechten, 27 dem linken Täterspektrum zuzuordnen, während die übrigen keinem Phänomenbereich zugeordnet werden können.“

Weniger Taten mit rechtem, mehr mit linkem Hintergrund

Die Zahl der Straftaten der politisch motivierten Kriminalität – rechts ist von 1.012 Delikten 2020 auf 971 gesunken. Das betrifft auch den Anteil an Gewaltdelikten daran, der von 53 auf 49 gesunken ist. Gestiegen ist hingegen die Zahl der Straftaten im linken Spektrum der politisch motivierten Kriminalität – von 174 im Vorjahr auf 226 im Jahr 2021.

„Hier sehen wir einen deutlichen Zusammenhang mit den Wahlen“, sagte LKA-Direktor Rogan Liebmann. Den größten Anteil an den Taten in diesem Deliktbereich hatten Sachbeschädigungen mit insgesamt 121 Fällen. Der Anteil von Gewaltdelikten sank von 17 auf 12.

Die Zahl der antisemitischen Straftaten sank 2021 um einen Fall auf 72. Bei den fremdenfeindlichen Delikten ist ein Rückgang von 280 auf 270 im vergangenen Jahr zu verzeichnen. Die Zahl der Straftaten im Phänomenbereich ausländische Ideologie stieg von 20 auf 26. Im Phänomenbereich religiöse Ideologie wurden ebenso wie 2020 acht Straftaten verzeichnet und kein Gewaltdelikt.

Taten im Zusammenhang mit Corona-Pandemie und Wahlen: Politischer Hintergrund oft unklar

Corona-Pandemie und Wahlen schlugen sich statistisch vor allem im Phänomenbereich „nicht zuzuordnen“ nieder.
„Bei diesen Straftaten ist die eindeutige Zuordnung zu den üblichen Kategorien wegen des unklaren politischen Hintergrunds und oft diffuser ideologischer Muster schwierig. Darunter fallen fürs vergangenen Jahr 505 Straftaten – fast dreimal so viele wie die 172 im Vorjahr. Darunter hatten 164 Straftaten Bezug zur Bundes- und/oder Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Innenminister Pegel.

Deutlich gestiegen ist die Zahl der Verstöße gegen das Versammlungsgesetz – von 51 Straftaten 2020 auf 123 im Folgejahr. Auch die Zahl der Beleidigungen ist gestiegen, von 21 auf 61 im zurückliegenden Jahr. 223 der nicht zuzuordnenden Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität wurden im Zusammenhang mit der Pandemie registriert, fast sechsmal so viele wie 2020 (40).

Straftaten mit Tatmittel Internet leicht gestiegen

Die Zahl der Straftaten mit dem Tatmittel Internet einschließlich sozialer Netzwerke stieg von 194 im Vorjahr auf 211 im Jahr 2021. Von letzteren sind 124 dem rechten Spektrum zuzuordnen (2020: 139), 13 dem linken (2020: 10) und 63 nicht zuzuordnen (2020: 41). Acht Taten fallen in den Bereich religiöse Ideologie (2020: 4) und drei in den Bereich ausländische Ideologie (2020: 0).

Zurückgegangen ist im vergangenen Jahr die Zahl der Hass-Postings, von 57 im Vorjahr auf 46. „Hass und Hetze im Netz gegen Andersdenkende und insbesondere gegen Amts- und Mandatsträger haben eine unerträgliche Niveaulosigkeit erreicht. Kritik, insbesondere im politischen Diskurs, muss erlaubt sein, aber üble Beleidigungen, Verleumdungen und Hetze sowie Bedrohungen mit der Androhung körperlicher Schädigungen bis hin zum Tod sind nicht hinnehmbar“, so Innenminister Christian Pegel. Die Bundesregierung hat mit der Schaffung des Tatbestandes des
§ 188 StGB gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung reagiert. „Die Landespolizei M-V wird Hass und Hetze im Netz und in den sozialen Netzwerken weiter konsequent verfolgen und die sich in Anonymität wiegenden Täterinnen und Täter ermitteln und ihre Taten öffentlich machen“, verdeutlichte der Minister.

24 Straftaten gegen Wahlkreisbüros

Im Jahr 2021 wurden 24 Straftaten gegen Wahlkreisbüros registriert, drei weniger als 2020. Acht davon ließen sich keinem Phänomenbereich zuordnen, drei dem rechten und 13 dem linken. Zwölf Straftaten der PMK -links- richteten sich gegen Büros der AfD.

Gestiegen ist hingegen die Zahl der Straftaten gegen Amts- oder Mandatsträger, von 61 im Jahr 2020 auf 69 im Folgejahr. „Das waren überwiegend Delikte wie Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder Volksverhetzung“, beschrieb Christian Pegel diesen Deliktbereich näher.

Wahlstraftaten senken Aufklärungsquote

Die Aufklärungsquote ist 2021 leicht zurückgegangen, von 51,1 Prozent im Vorjahr auf 49,2 Prozent.

„Das liegt vor allem an der schwierigen Aufklärung von Wahlstraftaten, insbesondere von Fällen, in denen Wahlplakate beschmiert oder beschädigt wurden. In diesem Deliktfeld betrug die Aufklärungsquote 15,2 Prozent“, sagte der Innenminister. Hingegen sei die Aufklärungsquote von den schwerwiegenderen Gewaltdelikten im selben Zeitraum von 70,9 auf 79,6 Prozent gestiegen.

Insgesamt konnten im Zuge der Aufklärung der politisch motivierten Straftaten 1.176 Tatverdächtige ermittelt werden.

Grundsteuerreform

Elektronische Abgabe der Erklärung ab dem 1. Juli 2022

Schwerin – „Ab dem 1. Juli geht es los. Dann kann und muss jede Grundstückseigentümerin und jeder -eigentümer zur Neubewertung des Grundbesitzes die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt elektronisch einreichen“, sagt der Finanzminister, Dr. Heiko Geue.

Im Onlineportal „Mein ELSTER“ werden die elektronischen Erklärungsformulare ab dem 1. Juli zur Verfügung stehen. Die Aufforderung zur Erklärungsabgabe wurde bereits Ende März veröffentlicht.

Auch wenn noch Zeit verbleibt, können doch schon Vorbereitungen getroffen werden.

Für die Übermittlung der Steuererklärung über „Mein ELSTER“ ist beispielsweise ein Benutzerkonto erforderlich. Ist dies noch nicht vorhanden, ist eine Registrierung unter www.elster.de schon vor dem 1. Juli 2022 möglich. Vorhandene Benutzerkonten – auch von Angehörigen – können genutzt werden. Im Ausnahmefall ist selbst die Abgabe einer Papiererklärung möglich.

Voraussichtlich im Mai werden dann alle bekannten und von der Grundsteuerreform betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ein wichtiges Informationsschreiben des zuständigen Finanzamtes erhalten. Damit werden das für die Erklärung erforderliche Aktenzeichen sowie weitere Informationen auch zur Erklärungsabgabe mitgeteilt. In der Erklärung sind grundstücksbezogene Angaben zu machen. Einige davon, wie das Baujahr des Gebäudes, kennen die Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer. Andere Daten, wie der Bodenrichtwert und die Ertragsmesszahl, werden rechtzeitig vor der Erklärungsabgabe über ein elektronisches Abrufportal zur Verfügung gestellt.

All diese und viele weitere Informationen sind auf der Internetseite der Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern unter www.steuerportal-mv.de zu finden. Länderübergreifende Informationen werden unter www.grundsteuerreform.de angeboten.

Für Grundbesitz in anderen Bundesländern muss dort eine Erklärung abgegeben werden.

Impfangebote für Ukraine-Vertriebene

Schwerin – Die kommunalen Impfstützpunkte können zukünftig neben den Corona-Immunisierungen auch weitere Schutzimpfungen gerade für Vertriebene aus der Ukraine anbieten. „Damit stehen zusätzliche Anlaufstellen zur Verfügung für Impfungen etwa gegen Masern, Röteln, Diphterie und Keuchhusten“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Drese hatte sich für einen Weiterbetrieb der staatlichen Corona-Impfstützpunkte auch über den Sommer hinaus sowie für die Erweiterung des dortigen Impfangebotes für Geflüchtete eingesetzt. Die Landesregierung stellt entsprechende Mittel über den MV-Schutzfonds bereit. Der Bund hat auf dem Bund-Länder-Gipfel in der vergangenen Woche zugesagt, die wichtige ergänzende Impf-Infrastruktur vor Ort weiter aufrechtzuerhalten und weitere Schutzimpfungen gegen andere Infektionskrankheiten zu ermöglichen.

Bund und Land finanzieren danach jeweils zur Hälfte die Fortführung der Impfstützpunkte und von mobilen Impfteams bis Ende des Jahres. „Das ist wichtig für die Planungen der Landkreise und kreisfreien Städte“, so Drese. Das Vorhalten dieser Impf-Grundstruktur bietet nach Ansicht der Ministerin außerdem den Vorteil, dass kurzfristig flexibler auf neuere Entwicklungen und akut steigende Impfbedarfe reagiert werden kann.

Drese: „Neben der niedergelassenen Ärzteschaft und den Krankenhäusern bilden die Impfstützpunkte damit weiterhin eine wichtige, niedrigschwellige Säule unseres Impfkonzeptes. Diese Angebote – auch für Impfungen gegen andere Infektionskrankheiten – stehen ausdrücklich für Vertriebene aus der Ukraine und andere Schutzbedürftige zur Verfügung.“

Pflege und Entwicklung von Gewässern

Schwerin – Maßnahmen der Gewässerunterhaltung wie beispielweise die Mahd von Böschungen und das Krauten der Sohle müssen sorgfältig geplant und ausgewählt werden. Denn jeder Eingriff kann wertvolle Lebensräume, Pflanzen und Tiere beschädigen. Speziell entwickelte Erklärfilme sollen Wasser- und Bodenverbänden in Mecklenburg-Vorpommern den Umgang mit der komplexen Software, die für die die Erstellung eines Gewässerentwicklungs- und pflegeplanes (GEPP) notwendig ist, erleichtern.

Die neuen Videos wurden vom Institut biota GmbH in Bützow im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt und dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) entwickelt und sind ab sofort auf der Online-Plattform YouTube abrufbar. Sie führen schrittweise durch Inhalte und Funktionsweisen der GEPP-Software bis hin zum fertigen GEPP und thematisieren u.a. die Motivation, die Aufstellung, die Bearbeitung und die Prüfung von GEPP in Mecklenburg-Vorpommern.

„Ich freue mich, dass wir den Wasser- und Bodenverbänden mit den Videos die Planung und Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen an Gewässern erleichtern. Flüsse und Bäche sind wichtige ökologische Bestandteile unserer einzigartigen Naturlandschaften, müssen aber auch wasserwirtschaftlichen Anforderungen, wie zum Beispiel Hochwasser, und Anforderungen der Schiffbarkeit genügen. Die Planung und Entwicklung dieser Naturräume darf nicht an technischen oder formalen Barrieren scheitern!“, betonte Agrarstaatssekretär Dr. Jürgen Buchwald. Er ruft alle Wasser- und Bodenverbände des Landes auf, Entwicklungs- und Pflegepläne für die Gewässer 2. Ordnung zu erarbeiten und wies auf Fördermöglichkeiten des Landes hin.

„Das LUNG hat in den vergangenen Jahren mehrere Schulungen für die Unterhaltungspflichtigen, die Planer und die Prüfbehörden durchgeführt. Coronabedingt konnten die Veranstaltungen so nicht mehr stattfinden und wir mussten neue Wege gehen. Im Ergebnis sind die Schulungsfilme entstanden“, erklärte Ute Hennings, Direktorin des LUNG. Für diejenigen, die mit der GEEP-Software praktisch arbeiten wollen, empfiehlt sie zudem eine vorherige Lektüre der Leitfäden und eine grundlegende Einweisung in das Fachinformationssystem Wasserrahmenrichtlinie beim LUNG.

„Auch wenn der Umgang mit der GEPP-Software nicht ganz einfach ist, so bietet sie eine Reihe von Vorteilen: So wurden beispielsweise aktuelle Datengrundlagen und Entscheidungswege eingebunden. Das heißt, auch die Prüfung durch Naturschutz- und Wasserbehörden ist integriert, so dass Unterlagen nicht mehr doppelt vorgelegt werden müssen und von allen Beteiligten in einem Plan gearbeitet werden kann. Mögliche Konflikte wie zum Beispiel mit dem wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot oder dem Natur- und Artenschutzrecht können so von vornherein vermieden werden“, erklärte Hennings.

Handlungsleitfäden, Schulungsmaterialien, Filme und das dazugehörige Begleitskript zum Nachlesen sind auf der Internetseite unter www.wrrl-mv.de unter der Rubrik Service – Gewässerunterhaltung M-V abrufbar.

Haushaltsausgleich gelungen

Neubrandenburg – Gute Nachrichten für Neubrandenburg: Die Stadt konnte ihr Haushaltsdefizit von mehr als 90 Millionen Euro binnen fünf Jahren abbauen – auch dank Konsolidierungshilfen des Landes in Höhe von gut 50 Millionen Euro. Laut vorläufigem Jahresabschluss 2021 hat die Vier-Tore-Stadt im vergangenen Jahr sogar einen positiven Saldo in Höhe von fast 12 Millionen Euro erwirtschaftet.

„Ich freue mich sehr über diesen Erfolg, der den gemeinsamen Bemühungen von Stadt und Innenministerium zu verdanken ist. Bei Abschluss der Konsolidierungsvereinbarung 2016 bestand ein Defizit von 90 Millionen Euro. Ziel war, den Neubrandenburger Finanzhaushalt bis 2027 zu konsolidieren. Dank der Anstrengungen aller Beteiligten gelang dies bereits 2021, sechs Jahre schneller als geplant. Das ist eine sehr gute Nachricht und eine hervorragende Leistung“, sagt Innenminister Christian Pegel und ergänzt: „Ich gehe davon aus, dass die Stadt die neu gewonnenen finanziellen Handlungsspielräume weiterhin klug und verantwortungsvoll nutzen wird und künftig keine neuen Defizite entstehen.“

Das Innenministerium werde die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin bei der Haushaltkonsolidierung unterstützen. „Ziel ist, dass alle bisher noch defizitären Gemeinden, Städte und Landkreise im Land ihren Haushalt in den kommenden Jahren ausgleichen können und somit wieder finanziell handlungsfähig werden“, so Pegel.

Im Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds hatte das Land insgesamt 100 Millionen Euro für besonders konsolidierungsbedürftige Kommunen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel wurden 2018 um weitere 35 Millionen Euro aufgestockt. Davon erhielt Neubrandenburg gut 38 Millionen Euro. Daneben wurden auch Schwerin, Rostock, der Landkreis Vorpommern-Greifswald sowie die Stadt Eggesin mit Mitteln des Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds und Aufstockungsmitteln auf der Grundlage von Konsolidierungsvereinbarungen unterstützt.

An Stelle der Konsolidierungsvereinbarungen mit einzelnen Kommunen sind 2020 Hilfen nach § 27 des Finanzausgleichsgesetzes getreten, die die Kommunen beim Innenministerium beantragen können. 2020 und 2021 erhielt Neubrandenburg darüber weitere Konsolidierungszuweisungen in Höhe von insgesamt 12 Millionen Euro.

Sonderpädagogische Diagnostik weiterentwickelt

Neues Handbuch „Standards der Diagnostik“ liegt vor

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wird der sonderpädagogische Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern jetzt noch differenzierter diagnostiziert. „Mit den neuen Standards der Diagnostik sollen Schülerinnen und Schüler noch gezielter die Förderung erhalten, die sie benötigen“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Die Feststellung eines Förderbedarfs ist ein umfassendes und individuell auf die Schülerinnen und Schüler bezogenes Verfahren, das bei uns in Mecklenburg-Vorpommern nach einheitlichen Kriterien abläuft und mit größter Sorgfalt durchgeführt wird. Mit den neuen Standards stellen wir dies sicher“, betonte die Ministerin.

Das überarbeitete Handbuch „Standards der Diagnostik“ ist eine verbindliche Richtlinie für den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie und die Schulaufsicht sowie für Schulleitungen und Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern. Es dient der Unterstützung, der Vereinheitlichung und der Qualitätssicherung der Diagnostik des Förderbedarfs bei Kindern und Jugendlichen und den Entscheidungen, die danach in der Schule getroffen werden.

Die Neuauflage des Handbuchs „Standards der Diagnostik“ ist Ergebnis eines breiten Austauschs von Expertinnen und Expertinnen in schulamtsübergreifenden Arbeitsgruppen des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie.

„Ich danke allen, die sich an der Überarbeitung der Standards der Diagnostik beteiligt und ihr Fachwissen eingebracht haben“, sagte Bildungsministerin Oldenburg. „Mit dem neuen Verfahren schaffen wir die Voraussetzungen, dass die Diagnostik frühzeitig durchgeführt werden kann.“ Auf Basis einer frühzeitigen und differenzierten Diagnostik trägt das Bildungsministerium damit der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern besonders Rechnung.