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Monat: September 2022

Digitalisierung in der Verwaltung

M-V empfing ca. 200 Behördenmitarbeiter beim „Nordländerkongress“

Rostock – Mecklenburg-Vorpommern war heute erstmals Partnerland des „Nordländer-Kongress“ für Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, den die Verwaltungsfachzeitschrift „Behörden-Spiegel“ seit 2020 jährlich veranstaltet.

„Wir haben in Vorträgen, Fachforen und Workshops die Teilnehmer aus unterschiedlichen Behörden über den Stand der Digitalisierung in der Verwaltung informiert, uns über unsere Erfahrungen ausgetauscht und vor allem auch über die ständig neuen Möglichkeiten und Herausforderungen des digitalen Wandels. Unser Hauptaugenmerk lag und liegt stets darauf, dass hinter den technischen Möglichkeiten Verwaltungsprozesse stehen, die unserer heutigen Zeit angepasst werden müssen. Das erfordert und ermöglicht eine neue Kultur der Zusammenarbeit ­– und für diese wollen wir begeistern“, nannte Digitalisierungsminister Christian Pegel die Ziele des ganztägigen Kongresses in Rostock. Dazu waren ca. 200 Teilnehmer von Behörden und deren Dienstleistern aus Norddeutschland angereist.

„Nach zwei Jahren in digitalem Format aufgrund der Corona-Pandemie hatten wir bei der dritten Auflage heute Gelegenheit, uns direkt zu begegnen und auszutauschen. Nicht zuletzt wegen Corona hat die Digitalisierung in diesen vergangenen zwei Jahren einen erheblichen Schub erfahren. So wurden etwa die Voraussetzungen geschaffen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit mobiler Technik arbeiten können und ihnen Online-Plattformen für die Zusammenarbeit zur Verfügung stehen. Ein gutes Miteinander zu finden und Aufgaben klug zu verteilen – darin liegt ein entscheidender Schlüssel zum Erfolg der Digitalisierung“, sagte der Minister. So sei das Einer-für-Alle-Prinzip, auf das sich Bund und Länder bei der Verwaltungsdigitalisierung geeinigt haben, der richtige Weg: „Es macht keinen Sinn, dass sich jedes Land, jede Kommune alleine aufmacht. Das ist nicht zu leisten.“

Ein weiteres Beispiel: „Wir gehen in M-V einen konsequenten Schritt, indem wir die Ressourcen für IT und Digitalisierung der Landesverwaltung im neuen Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern bündeln Wir machen aus vielen kleinen IT-Einheiten in den Ressorts ein großes schlagkräftiges Team und werden damit den immer anspruchsvolleren Anforderungen an die Cybersicherheit noch besser gerecht, bündeln unser Wissen für die digitale Verwaltung, schaffen Transparenz und Synergien.“

Christian Pegel wies daraufhin, dass es bei der Digitalisierung darum gehe, „gemeinsam Lösungen für Menschen zu schaffen. Verwaltung hat mit Menschen zu tun, und zwar an beiden Enden der Datenleitung. Der Mensch muss im Mittelpunkt von Digitalisierung stehen. Nur wenn unsere digitalen Angebote einen echten Mehrwert bringen, werden sie auch genutzt und weiterempfohlen.“

Nutzerzentrierung sei ein wichtiges Stichwort: „Anträge müssen so digitalisiert werden, dass die Nutzer damit etwas anfangen können. Wenn Sie bei einem digitalen Antrag drei Nachfragen haben und fünfmal von vorne anfangen müssen, steigen Sie aus und gehen doch wieder zum Amt. Wir müssen aber auch unsere Verwaltungsmitarbeiter im Blick haben. Wir brauchen Anwendungen, die ihnen die Arbeit erleichtern.“  Ein gutes Beispiel für beides sei die digitale Baugenehmigung, die M-V mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Hauptpartner entwickelt hat und deren Vorstellung beim Kongress auf großes Interesse stieß.

Großes Potenzial liegt dem Minister zufolge auch in der Registermodernisierung: „Der beste Antrag ist der, der gar nicht gestellt werden muss. Weil die Verwaltung vorausschauend handelt und ihre Daten klug miteinander verknüpft. Sie muss dann nur das abfragen, was wirklich noch nicht bekannt ist. Wir fragen aktuell mit der Grundsteuererklärung viele Angaben ab, die der Verwaltung eigentlich vorliegen. Ich würde mir wünschen, dass wir bundesweit zügig die Registermodernisierung vorantreiben, damit dieser Aufwand künftig entfällt – für die Verwaltung ebenso wie für ihre Kunden, die Bürger.“

Konflikte mit Bibern

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 50 neue Personen, die nach Biberverordnung des Landes berechtigt sind, dort zu helfen, wo der Biber für Konflikte sorgt. Sie wurden Ende August in den Naturparken Flusslandschaft Peenetal und Sternberger Seenland geschult und geprüft, um den strengen Schutz des Bibers auch in Problemlagen zu gewährleisten. Die speziell ausgebildeten Personen sind vorwiegend in den regionalen Wasser- und Bodenverbänden, aber auch in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt, in den Naturparken, bei der Deutschen Bahn AG sowie beim Bundesforstbetrieb oder der Bundeswehr tätig.

Zu bestandenen Zertifizierungsprüfung gratulierte auch Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Wenn wir Konflikte mit dieser EU-weit streng geschützten Art möglichst nachhaltig und langfristig lösen, oder sogar von vornherein vermeiden wollen, braucht es speziell geschulte Personen, die umfängliche Kenntnisse über die Biologie des Bibers, seinen Einfluss auf die Landschaft und die Artenvielfalt, das Artenschutzrecht sowie Lösungsansätze in Biberrevieren haben. Deshalb bin ich froh, dass es hierzulande ein Schulungsprogramm gibt, das interessierte Menschen mit dem entsprechenden Wissen ausstattet. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern danke ich für ihr Engagement und gratuliere herzlich zur erfolgreich absolvierten Schulung.“

Biberdämme und das Graben von Bauen führen regelmäßig zu Konflikten an Gräben, Deichen oder Straßen- und Bahndämmen. „Die Biberverordnung ermöglicht uns ein einfacheres und schnelleres Handeln, um Schäden abzuwenden und betroffene Akteure sowie auch Behörden zu entlasten“, sagte Minister Backhaus. Die Landesregierung gehe davon aus, dass dadurch fast die Hälfte der biberbedingten Konflikte zukünftig schneller und unbürokratischer behandelt werden können, ohne den guten Erhaltungszustand des Bibers im Land zu gefährden.

Die Biberschulungen wurden durch die Landeslehrstätte für Naturschutz und nachhaltige Entwicklung am Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Zusammenarbeit mit der Fachabteilung im Umweltministerium und Expert*Innen der Umweltplan GmbH sowie der Gewässerbiologischen Station Kratzeburg durchgeführt.

Sie sind zukünftig auch Ansprechpartner*innen für lokal Betroffene, wenn es um biberbedingte Konflikte insbesondere an Deichen und Dämmen geht. Die Beauftragten des Projektes zum landesweiten Bibermanagement bleiben weiterhin Ansprechpartner*innen und Beratende, insbesondere für komplexe Problemfälle und Konflikte in Schutzgebieten und geschützten Biotopen.

2020 ist in M-V die Biberverordnung in Kraft getreten. Sie ermöglicht im Zusammenhang mit Aktivitäten des Bibers unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den im Bundesnaturschutzgesetz genannten Zugriffsverboten, um durch Biber verursachte Konflikte zu reduzieren. § 6 der Biberverordnung legt fest, dass nur berechtigte Personen solche Maßnahmen umsetzen dürfen. Sofern diese nicht innerhalb ihrer Ausbildung entsprechende Kenntnisse erlangt haben, ist hierzu das Ablegen einer Schulung mit Zertifizierungsprüfung notwendig. Die berechtigten Personen können sich zur Durchführung von Maßnahmen Dritter bedienen. Der Biber ist im Anhang II und IV der FFH-Richtlinie nach Europarecht geschützt und gehört in Deutschland zu den streng geschützten. Seine Fraß-, Stau-und Grabaktivitäten führen in einigen Teilen des Landes immer wieder zu Konflikten. Beispiele hierfür sind das Anstauen von Gräben und Abwasserleitungen sowie das Unterhöhlen von Straßen und dadurch die Verringerung ihrer Verkehrssicherheit, aber auch das Fällen von Bäumen in Uferbereichen sowie an Straßen und Wegen.

Schwesig lobt Entlastungspaket

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat die heute von der Bundesregierung vorgelegten Maßnahmen für das dritte Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger begrüßt.

„Das ist ein großes Entlastungspaket mit den richtigen Schritten für die Menschen in unserem Land. Die 65 Milliarden Euro helfen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die Herausforderungen der Energiekrise zu bewältigen. Viele unserer Vorschläge aus dem Energiegipfel MV sind in dem Entlastungspaket enthalten“, sagte die Ministerpräsidentin.

Schwesig: „Ich freue mich, dass nun auch Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende eine Energiepreispauschale erhalten sollen. Dafür habe ich mich sehr eingesetzt.

Auch die vereinbarte Strompreisbremse sowie die geplante Abschöpfung von Zufallsgewinnen sind angesichts der Preissteigerungen im Strommarkt eine große Hilfe – insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger mit kleineren und mittleren Einkommen.“

„Es ist richtig, dass das auch auf europäischer und nationaler Ebene für die Gaspreise angestrebt wird – so wie wir es in unserem Energiegipfel vorgeschlagen haben. Darüber hinaus sind die Anhebung des Kindergeldes, die zügige Wohngeldreform, zusätzliche Hilfen für Unternehmen, mögliche steuerfreie Einmalzahlungen durch die Arbeitgeber und eine Nachfolgelösung für das 9-Euro-Ticket besonders für MV entscheidend“, betonte die Ministerpräsidentin.

31. Filmkunstfest Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Das 31. Filmkunstfest Mecklenburg-Vorpommern ist zu Ende gegangen. Zum Abschluss hat Ministerpräsidentin Manuel Schwesig den Schauspieler Michael Habich mit dem Goldenen Ochsen ausgezeichnet.

„Hinter uns liegen Tage voller filmischer und kultureller Erlebnisse. Der heutige Abend ist der Höhepunkt – mit den Preisverleihungen der wichtigsten Kategorien, vor allem natürlich mit dem Ehrenpreis „Goldener Ochse“, in diesem Jahr für Matthias Habich. Herr Habich ist ein Charakterdarsteller, der nachwirkt. Sein ausdrucksstarkes Spiel bleibt noch lange nach dem Film bei einem. „Ob als Victor Klemperer, Heinrich Cresspahl in „Jahrestage“, im oscar-prämierten „Nirgendwo in Afrika“ oder in „Der Vorleser“ – Habich gibt seinen Figuren etwas Unvergessliches. Herzlichen Glückwunsch zu unserem Ehrenpreis“.

Die Ministerpräsidentin würdigte das Engagement des Filmkunstfest-Teams und der vielen Helferinnen und Helfern hinter den Kulissen.

„Sie alle haben viele Monate der Vorarbeit und Planung geleistet und hatten dann vor allem in den letzten Tagen ein riesiges Arbeitspensum. Sie haben uns mit viel Energie und Herzblut ein tolles Filmkunstfest geschenkt. Mein herzlicher Dank an alle, die das Filmkunstfest möglich machen, an die Mitglieder der Jury, an die Schauspieler und Filmemacher, an die Sponsoren und Medienpartner: Sie alle haben dazu beigetragen, das 31. Filmkunstfest wieder zu einem großen Erfolg zu machen.“ Mit anspruchsvollen Wettbewerben, ausdrucksstarken Filmen und einem großartigen Programm wurde Schwerin wieder in eine Filmstadt verwandelt“, unterstrich die Regierungschefin.

Schwesig dankte auch dem Publikum. Die Filmfans aus Schwerin oder von weiter her machen das Festival lebendig. Mit ihrer Begeisterung stecken sie uns alle immer wieder neu an. Sie sind wunderbar, diese ganz besondere familiäre Atmosphäre wäre ohne das Publikum undenkbar. Das Kino braucht uns auch außerhalb der Festivals. Gehen Sie bitte auch weiter ins Kino.“

60 Jahre Tierpark Ueckermünde

Ueckermünde – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß hat den Tierpark Ueckermünde auf der Festveranstaltung zum 60-jährigen Bestehen gewürdigt.

„Wenn ich den Ueckermünder Tierpark besuche, bin ich immer wieder beeindruckt, dass es schon wieder etwas Neues zu erleben gibt. Der Haff-Tierpark ist ein Leuchtturm für Jung und Alt im südlichen Vorpommern – stets innovativ und einen Besuch wert.“

Der Tierpark schaffe es seit Jahren, das Angebot immer weiterzuentwickeln und so attraktiv zu bleiben, wie z.B. mit der neuen Traktorbahn oder dem Regionalladen. Das alles sei natürlich nur möglich, weil der Tierpark von vielen Menschen getragen wird.

„Ich danke allen in der Region, die sich für ihren Tierpark einsetzen, ganz besonders natürlich dem engagierten Team um Direktorin Katrin Töpke“, sagte der Staatssekretär.

Eine weitere Besonderheit des Tierparks sei, dass er als Anziehungspunkt bei deutschen und polnischen Familien gleichermaßen beliebt ist.

„Mit der Zweisprachigkeit der Angebote ist der Tierpark zugleich ein Vorreiter für das Zusammenwachsen in der Metropolregion Stettin. Ich freue mich, dass wir dieses vorbildliche Engagement bereits mehrfach mit Mitteln des Interreg-Programms der Europäischen Union und des Vorpommern-Fonds unterstützen konnten.“

Psychologische Hilfe auf ITS-Stationen

Schwesig: Psychologische Hilfe auf ITS-Stationen ist von enormer Bedeutung

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig informierte sich heute in den Helios Kliniken Schwerin über das landesweite Modellprojekt zur Verbesserung psychologischer Betreuung auf Intensivstationen.

„Ich bin sehr beeindruckt von der Arbeit der Ärztinnen und Ärzte und des Pflegepersonals und habe großen Respekt vor dem, was wie leisten. Sie haben mir berichtet, dass gerade die schwere Belastung in der Corona-Pandemie Spuren hinterlassen hat. Es ist jetzt wichtig, das Personal zu entlasten. Dabei hilft das Projekt“, erklärte die Ministerpräsidentin im Anschluss an den Besuch.

Im Rahmen des Modellprojektes können Krankenhäuser im Land für ihre Intensivstationen je eine zusätzliche psychologische Fachkraft einstellen, die aus Mitteln des MV-Schutzfonds gefördert wird. Ziel ist eine strukturierte, niederschwellige psychologische Hilfe für Personal, Patienten und deren Angehörige.

„Mit dem Projekt wollen wir die Rahmenbedingungen für psychologische Hilfe in den Krankenhäusern verbessern und somit eine wichtige Versorgunglücke schließen“, sagte Schwesig.

Die Regierungschefin sagte weiter: „Und auch für Patienten und deren Angehörige ist eine intensivmedizinische Behandlung von Ungewissheit, Sorgen und Ängsten geprägt. Gespräche mit Psychologen können Halt in einer schweren Zeit geben. Auch dafür ist das Projekt da.“

Inhaltlich ist das Projekt von Dr. Jana Protzel entwickelt worden. Sie ist Chefärztin der Klinik für Intensivmedizin an den Helios Kliniken Schwerin. „Die vergangenen, pandemiegeprägten Jahre haben gezeigt, wie hoch die psychische Belastung für unser Personal gerade auf Intensivstationen ist. Hier dringend erforderliche Unterstützung in schwierigen Situationen zu geben, wurde bisher leider vernachlässigt“, sagte Protzel.

Mit dem Projekt könne kontinuierlich professionelle Hilfe angeboten und somit Traumatisierungen und langfristige psychische Störungen möglichst verhindert werden, betonte Protzel. „Dass wir damit jetzt hier in den Helios Kliniken Schwerin und mit Unterstützung des Landes starten können, freut mich sehr.“

Erster Solarpark in der Gemeinde Lüttow-Valluhn

Die geplante finanzielle Beteiligung der Kommune an der Anlage hat Vorbildcharakter für die Region

Lüttow-Valluhn – Am 07. September feiert die Gemeinde Lüttow-Valluhn im Landkreis Ludwigslust-Parchim die offizielle Einweihung ihres ersten Solarparks. Die Photovoltaik-Freiflächenanlage erstreckt sich auf insgesamt 12,5 Hektar entlang der A 24 zwischen Hamburg und Schwerin und wird von der NE-Energiepark Lüttow-Valluhn GmbH & Co. KG, einer Tochterfirma der naturstrom AG, betrieben.

Mit einer Leistung von 14,4 Megawatt und 32.451 verbauten Modulen ist es der zweitgrößte Solarpark, der dieses Jahr in MV in Betrieb genommen wurde. Die Anlage produziert voraussichtlich genügend Strom für durchschnittlich 4.344 Drei-Personen-Haushalte und spart damit jährlich knapp 6.000 t CO₂ ein.

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) bietet am Einweihungstag Interessierten die Möglichkeit zur Besichtigung des Solarparks.

„Die Inbetriebnahme des neuen Solarparks an der Autobahn 24 ist ein großer Schritt für unser Ziel, bis 2035 rechnerisch den gesamten Energiebedarf des Landes für Strom, Wärme und Mobilität aus erneuerbaren Quellen zu decken. Dazu kommt: Die Gemeinde Lüttow-Valluhn mit den Ortsteilen Lüttow, Valluhn und Schadeland profitiert gleich dreifach finanziell von der neuen Anlage. Das ist ein wichtiger Aspekt, um die Akzeptanz der Bevölkerung für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern zu steigern. Bürgerinnen und Bürger müssen unmittelbar einen Mehrwert durch die erneuerbaren Energien erleben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Für den Solarpark wurde ein schmaler Ackerstreifen entlang der A 24 genutzt, über den eine Höchst- und Hochspannungs-Freileitung verläuft. Der Bereich ist eine nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG) förderfähige Gebietskategorie. Die Ausgestaltung der finanziellen Beteiligung der Gemeinde hat Vorbildcharakter für ganz Mecklenburg-Vorpommern: Aufgrund einer Vereinbarung mit der naturstrom AG erhält die Gemeinde für jede eingespeiste Kilowattstunde aus dem Solarpark 0,2 Cent (gemäß § 6 des EEG 2021).

Darüber hinaus hat die Gemeinde eine eigene GmbH gegründet, mit der sie eine Beteiligung in Höhe von 20 Prozent am Solarpark plant. Die Gemeinde würde unmittelbar am wirtschaftlichen Erfolg der Anlage partizipieren. Als dritte Form der finanziellen Beteiligung profitiert die Gemeinde Lüttow-Valluhn von der Neuregelung der Gewerbesteuerzerlegung für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Diese sieht vor, dass die anfallende Gewerbesteuer zu 90 Prozent bei der Standortgemeinde des Solarparks verbleibt. Diese Neuregelung gilt seit dem vergangenen Jahr bundesweit und ist insbesondere für das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seinen vielen Windenergie- und Solaranlagen von Vorteil.

Die Einnahmen aus dem Solarpark in Lüttow-Valluhn sollen vor allem für gemeinnützige nachhaltige Projekte verwendet werden. Angedacht ist eine von der Gemeindevertretung einberufene Einwohnerversammlung für die Ideenfindung und Beschlussfassung. Als nächstes Projekt der Gemeinde ist die Bebauung der Wallanlagen, die den Solarpark vom angrenzenden Kieswerk trennt, mit Solarmodulen geplant.

Die LEKA MV lädt gemeinsam mit der naturstrom AG und der Gemeinde Lüttow-Valluhn am 07. September ab 15.00 Uhr zu einer Eröffnungsveranstaltung: Interessierte Bürger, Kommunalvertreter und Amtsmitarbeiter haben an diesem Tag die Möglichkeit, Fachvorträge rund um das Thema Solarparks in Kommunen zu hören und mehr über die Pläne der Gemeinde zu erfahren. Außerdem führen die Experten der naturstrom AG durch den Solarpark. Dabei wird auf Fragen der Teilnehmer ebenso eingegangen wie auf aktuelle Herausforderungen zu Lieferketten, Neuerungen des EEG oder den kommunalen Planungsprozess.

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten.

Förderbescheid für bezahlbares Wohnen

Rostock – Am kommenden Montag übergibt Landesbauminister Christian Pegel einen Zuwendungsbescheid über gut eine Million Euro aus dem Programm „Wohnungsbau sozial“ für den Neubau eines Wohngebäudes mit barrierefreien Wohnungen in Rostock-Evershagen.

Gefördert werden neben zwei Fahrstühlen 21 der 62 Wohnungen im neuen Elfgeschosser. Sie werden belegungsgebunden sein und nur an Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen und entsprechendem Wohnberechtigungsschein vermietet.

Das 2017 in Kraft getretene Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“ setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude.

Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.