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Monat: September 2022

Auftakt für neue EU-Förderperiode

Startschuss für Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und Europäischen Sozialfonds Plus

Rostock – Heute hat in Rostock die gemeinsame Auftaktveranstaltung des EFRE und des ESF für die EU- Förderperiode 2021 bis 2027 stattgefunden. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Ausgestaltung der Programme für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat gemeinsam mit Vertretern der EU-Kommission und den Wirtschafts- und Sozialpartnern den Startschuss für die neue Förderperiode gegeben.

„Der Einsatz der EU-Fonds zielt darauf ab, den Zusammenhalt in Europa zu stärken, undzwar in wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Hinsicht. Dazu sollen wirtschaftlich schwächere Regionen an die Wirtschaftskraft der stärkeren Regionen herangeführt werden, um einen Ausgleich bei den Lebensverhältnissen zu bewirken. Wir freuen uns, dass dank der Unterstützung der EU-Kommission viele Projekte in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden können“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte im Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik IGP, wo der feierliche Auftakt für die beiden Strukturfonds stattfand.

Im Bereich des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung stehen Mecklenburg-Vorpommern in der neuen Förderperiode Mittel in Höhe von ca. 924,5 Millionen Euro zur Verfügung. Im Vergleich zur vorherigen Förderperiode erhöht sich die aus nationalen Mitteln zu erbringende Kofinanzierung von 20 Prozent auf 40 Prozent, sodass sich das Gesamtprogrammvolumen auf circa 1,54 Milliarden Euro beläuft. „Die deutliche Erhöhung der zu erbringenden Kofinanzierung stellt die Fördermittelempfänger und das Land vor eine große Herausforderung, die im Hinblick auf die derzeitigen Krisen nochmals ambitionierter erscheint“, sagte Schulte weiter.

Die EFRE-Mittel werden schwerpunktmäßig für Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation sowie zur Erreichung der nationalen und europäischen Energie- und Klimaziele eingesetzt. „Die Unterstützung von Forschung und Entwicklung erhält im neuen Programm einen noch größeren Anteil als bisher. Vorgesehen sind hier insbesondere die Unterstützung der einzelbetrieblichen Forschung und der Verbundforschung – der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Auch die gewerbliche Wirtschaft wird weiter unterstützt. Dabei wird ebenfalls das Thema Innovation im Fokus stehen“, erläuterte Wirtschaftsstaatssekretär Schulte weiter.

Die Bereitstellung von Risiko- und Wagniskapital bildet ebenfalls ein wichtiges Element des EFRE-Einsatzes und wird in der neuen Förderperiode ausgeweitet. Die Mittel zur Unterstützung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme werden ebenfalls nochmals aufgestockt. Neu im EFRE-Programm sind die Instrumente des Moorschutzes sowie der Waldmehrung und des Umbaus von Landeswaldflächen zu klimaangepassten Wäldern. Damit wird ein unmittelbarer Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen geleistet.

Im Bereich des Europäischen Sozialfonds Plus stehen Mecklenburg-Vorpommern in der neuen EU-Förderperiode Mittel in Höhe von circa 334 Millionen Euro zur Verfügung. Aufgrund des erhöhten Kofinanzierungssatzes von 40 Prozent ergibt sich ein Gesamtprogrammvolumen von circa 556 Millionen Euro.

Die ESF Plus-Mittel werden in drei Handlungsfeldern eingesetzt. Im Handlungsfeld 1 liegt der Schwerpunkt der Förderung auf den Maßnahmen im Bereich Entrepreneurship und Existenzgründungen sowie Qualifizierung und berufliche Weiterbildung. In der neuen Förderperiode werden nunmehr auch Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung unterstützt. In diesem Handlungsfeld erfolgt auch die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sowie das neu im ESF Plus aufgegriffene Thema der Fachkräftesicherung in den Gesundheitsberufen.

„Mit den Mitteln können wir die Herausforderungen des demografischen Wandels noch besser angehen. Gerade die Themen Nachwuchskräftegewinnung, Fachkräftesicherung und Digitalisierung sind drängende Aufgaben für Unternehmen und ihre Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern“, erläuterte Schulte weiter.

Im Handlungsfeld 2 liegt der Schwerpunkt im Bereich der Maßnahmen im schulischen Umfeld und der beruflichen Orientierung. Das Handlungsfeld 3 hat als Schwerpunkt die Förderungen im Bereich der sozialen Inklusion und der Integration von Geflüchteten sowie der Bekämpfung von Kinderarmut.

„Mit Unterstützung der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds Plus können wir die Wirtschaftsstruktur unseres Landes stärken und die Beschäftigungssituation weiter verbessern“, machte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte in Rostock abschließend deutlich.

Rettungsschirm mit Gaspreisbremse

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute den von Bundeskanzler Scholz, Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesfinanzminister Lindner vorgestellten Rettungsschirm der Bundesregierung begrüßt.

„Der Rettungsschirm der Bundesregierung ist ein großer Schritt nach vorn. Mecklenburg-Vorpommern hat sich bereits im März für einen Gaspreisdeckel vorgeschlagen und sich seitdem kontinuierlich dafür eingesetzt. Deshalb freue ich mich darüber, dass jetzt eine Strom- und eine Gaspreisbremse kommen sollen. Das ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Unternehmen im Land“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig in einer ersten Stellungnahme.

„Beim Strompreisdeckel greift der Bund unseren Vorschlag auf, dass ein Basisverbrauch staatlich gedeckelt wird und nur für den darüberhinausgehenden Verbrauch der volle Marktpreis gezahlt werden muss. Das bedeutet eine deutliche Entlastung. Und es wird vor allem für mehr Planungssicherheit sorgen. Zugleich enthält ein solches Modell einen Anreiz zum Stromsparen. Ein solches Modell halten wir auch bei der Gaspreisbremse für richtig“, sagte Schwesig weiter.

Der Vorschlag des Bundes greife viele Punkte aus den Beschlüssen der MPK vom gestrigen Tag auf. „Ich finde es gut, dass es zur Finanzierung des Rettungsschirms zusätzliche Gewinne im Energiesektor abgeschöpft werden sollen. Außerdem gibt es zusätzliche Hilfen für die Unternehmen, die aufgrund der Energiekrise in Not geraten sind. Das Paket leistet somit auch einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung von Unternehmen und Arbeitsplätzen“, sagte die Ministerpräsidentin. Über Details müsse auf der MPK mit dem Bundeskanzler am Dienstag noch gesprochen werden. „Aber im Großen und Ganzen ist das ein wirklich gutes Paket, das der Bund heute vorgelegt hat.“

Beruf mit Aussichten

Verwaltungsnachwuchs beendet und startet Studium und Ausbildung an Fachhochschule Güstrow

Güstrow – Innenminister Christian Pegel hat heute in Güstrow 89 Absolventen des Bachelorstudiums „Öffentliche Verwaltung“ an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes M-V ins Berufsleben verabschiedet sowie 48 frischgebackene Verwaltungswirte. Sie werden ab Oktober ihre Arbeit in Behörden des Landes und der Kommunen aufnehmen.

„Sie haben sich für eine wichtige Aufgabe entschieden – den Dienst beim Staat. Sie werden dem Gemeinwohl dienen. In den Behörden unseres Landes, unserer Landkreise, Ämter und Städte sind Sie für unsere Bürgerinnen und Bürger das Gesicht der öffentlichen Verwaltung. Das ist eine große Verantwortung – und weitaus spannender als gemeinhin vermutet wird“, sagte Innenminister Christian Pegel bei der Verleihung der Bachelor-Urkunden und Zeugnisse in Güstrow und warb zugleich für diesen Beruf:

„Sie sind direkt dran an den Dingen, die unsere Welt bewegen: Je nachdem, wo Sie eingesetzt sind, können Sie dazu beitragen, dass Menschen, die es dringend benötigen, Wohngeld bekommen, dass in Pandemiezeiten mit Masken ausgeholfen oder dass die Ursache für ein Fischsterben gefunden wird. Sie können direkten Bürgerkontakt haben, Sie können im direkten Umfeld eines Bürgermeisters oder Ministers arbeiten. Verwaltung bietet ein unglaublich vielfältiges Tätigkeitsspektrum.“

Diese Aussicht biete sich auch den voraussichtlich 84 jungen Menschen, die am Freitag in Güstrow ein Verwaltungsstudium oder eine Verwaltungsausbildung für die Landesbehörden beginnen werden. Hinzu kommen voraussichtlich 53 Anwärter, die die Kommunen zum Studium an die Fachhochschule entsenden.

Als auch für die Digitalisierung im Land zuständiger Minister geht Christian Pegel explizit auf deren Bedeutung für die Verwaltung ein: „Die fortschreitende Digitalisierung führt dazu, dass sich unser Leben in allen Bereichen verändert – auch in der Verwaltung. Das bedeutet nicht nur, dass Papierformulare zugunsten digitaler Angebote verschwinden. Das bedeutet auch, dass sich die Prozesse dahinter verändern. Verwaltung wird, so wie wir es vom online Einkaufen, Surfen, Kommunizieren kennen, nutzerfreundlicher werden. Ich baue darauf, dass Sie, die Sie mit Smartphones und Tablets groß geworden sind, diese Erfahrungen an Ihre künftigen Arbeitsplätze mitnehmen und zum Kulturwandel in der Verwaltung beitragen.“

Für ein Verwaltungsstudium oder eine Verwaltungsausbildung beim Land Mecklenburg-Vorpommern ab Oktober 2023 können Sie sich bis zum 7. Oktober 2022 bewerben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Fachhochschule.

Weltherztag

Weltherztag will für die Gefahr von Herzinfarkt durch Fettstoffwechselstörungen sensibilisieren

Schwerin – 4.856 akute Herzinfarkte wurden im Jahr 2020 in den Krankenhäusern Mecklenburg-Vorpommerns behandelt. „Durch Prävention und Aufklärung und das frühzeitige Erkennen der Herzinfarkt-Anzeichen hätte es in vielen Fällen gar nicht so weit kommen müssen“, verdeutlicht Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Weltherztag am 29. September, der in diesem Jahr auf die Notfallsituation Herzinfarkt aufmerksam machen will.

Der Weltherztag ist eine Initiative der World Heart Federation (WHF), in der sich die Herzstiftungen und kardiologischen Fachgesellschaften von mehr als 100 Ländern zusammengeschlossen haben. Die Deutsche Herzstiftung legt ihren Fokus unter dem diesjährigen Motto “Herzinfarkt: Vorbeugen ist nicht schwer!” dabei auf die Prävention von Herzinfarkten und die Aufklärung über die Risikofaktoren, wie den noch relativ wenig beachteten Blutfettwert Lipoprotein(a) – kurz Lp(a).

Bei Blutuntersuchungen von vergleichsweise jungen Infarktpatienten stellt sich oftmals heraus, dass der lp(a)-Wert, stark erhöht ist. Diese Erkenntnis hat dafür gesorgt, dass erhöhte Lp(a)-Werte in der Herzmedizin zunehmend als eigenständiger Risikofaktor wahrgenommen werden.

Drese: „Der Weltherztag ist deshalb ein wichtiger Anlass, um sowohl Ärzte als auch die Bevölkerung für die Gefahr von Herzinfarkt und Schlaganfall durch Fettstoffwechselstörungen zu sensibilisieren.“

Die Ministerin verweist zudem darauf, dass die Universitätsmedizin Greifswald einer der sieben Standorte des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung e.V. (DZHK) ist. In Greifswald werden in Kooperation mit anderen Standorten schwerpunktmäßig Forschungsprojekte zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und zur Herzinsuffizienz durchgeführt.

„Das DZHK will neue Therapien und Diagnoseverfahren entwickeln, damit es Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen besser geht. Es ist ein starkes Signal für das Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern, dass Greifswald zum DZHK-Verbund gehört. Ziel der DZHK ist es, Ergebnisse aus der Grundlagenforschung zügig und zielgerichtet zum Nutzen von Herzpatientinnen und -patienten zur Anwendung bringen“, so Ministerin Drese.

Nachwuchslehrkräfte starten an den Schulen

Neue Beamtinnen und Beamte vereidigt

Schwerin – Am 1. Oktober beginnen 116 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Bei einer Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin haben sie ihre Ernennungsurkunden bzw. Arbeitsverträge erhalten. Am 4. Oktober starten die angehenden Lehrkräfte an den Schulen des Landes.

Über 80 Prozent der zugelassenen Referendarinnen und Referendare haben ihr Erstes Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt.

„Dass sich so viele Nachwuchslehrkräfte nach ihrem Studium auch für unser Bundesland entschieden haben, zeigt, wie attraktiv unsere Ausbildung an den Schulen ist,“ freut sich Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Dabei haben sich 74 Referendarinnen und Referendare für ein Referendariat im ländlichen Raum entschieden. 45 junge Leute treten ihren Vorbereitungsdienst in den Städten Rostock, Greifswald, Schwerin, Neubrandenburg sowie Wismar und Stralsund an.

„Auch im ländlichen Raum finden die Referendarinnen und Referendare gute Arbeitsbedingungen, die ihnen ein Ankommen erleichtern. Die zukünftigen Lehrkräfte erwarten unter anderem oft kleinere Klassen und eine persönliche Atmosphäre“, betont Simone Oldenburg. „Anschließend ermöglicht das vereinfachte Übernahmeverfahren den nahtlosen Übergang in den Schuldienst.“

Von den 116 Referendarinnen und Referendaren beginnen 25 den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, 12 das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik und drei das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen. 14 treten das Referendariat für das Lehramt an Regionalen Schulen an und 62 das Referendariat für das Lehramt an Gymnasien.

Für den nächsten Eintrittstermin, den 1. April 2023 kann man sich in der Zeit vom 14. November bis 5. Dezember 2022 bewerben.

Damit Referendarinnen und Referendare schneller in den Schuldienst einsteigen können und Schulen selbst ausgebildete Nachwuchslehrkräfte im eigenen Kollegium halten können, hat das Land 2020 eine Übernahmegarantie und ein vereinfachtes Verfahren eingeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen die von ihnen ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer im Anschluss an den Vorbereitungsdienst ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. Sofern die direkte Übernahme nicht an der Ausbildungsschule realisiert werden kann, erhält die Nachwuchslehrkraft dennoch ein Einstellungsangebot an einer anderen Schule im Land – ebenso mit dem vereinfachten Verfahren.

62 neue E-Bike-Ladestationen für M-V

Das erste Projekt aus dem Strategiefonds des Landes zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur im ländlichen Raum ist in Betrieb genommen

Schwerin – Dank des Strategiefondsprojektes „Elektromobilität im ländlichen Raum – auch auf dem E-Fahrrad sicher unterwegs“ entstehen aktuell 62 E-Bike-Ladestationen in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit wurden über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) Fördergelder in Höhe von insgesamt 200.000 Euro an antragstellende Kommunen, gemeinwohlorientierte Einrichtungen, Vereine sowie gewerbliche Nutzer vergeben. Die erste der Ladestationen wurde vor kurzem in Matzlow im Landkreis Ludwigslust-Parchim eröffnet.

Das Ziel der Förderung der Ladeinfrastruktur für Fahrrad-E-Mobilität im ländlichen Raum ist eine Aufwertung des Tourismus in kleinen Kommunen, fernab der klassischen Oberzentren. Aktuell ist in MV fast jeder zweite Urlauber mit dem Fahrrad unterwegs, wobei die Anzahl der E-Bike-Fahrer ständig zunimmt. Dank der Elektromobilität haben sich nicht nur das Alter der Radfahrer, sondern auch die Streckenlängen erhöht. Mit den neuen Ladestationen wird der Radtourismus in MV deutlich gestärkt.

„Für Mecklenburg-Vorpommern als Tourismusland ist es wichtig, attraktive Angebote für Einheimische und Urlauber bereit zu halten. Dazu gehören auch E-Bike-Ladestationen in der Fläche. So haben unsere Urlauber die Möglichkeit, ausgedehnte Touren in ländlichen Regionen zu unternehmen. So wird die Wertschöpfung vor Ort gestärkt, etwa wenn die Urlauber in heimischen Gaststätten einkehren, in Hotels und Pensionen übernachten und in den lokalen Geschäften einkaufen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer.

„Wir haben im Oktober 2021 mit der Vergabe der Förderbescheide gestartet und hatten bereits nach wenigen Monaten mehr als 70 Anträge vorliegen“, so Gunnar Wobig, Geschäftsführer der LEKA MV. „Der Fördertopf war schneller ausgeschöpft als geplant und zeigt das große Interesse an der Verkehrswende und alternativen Verkehrskonzepten in MV auf.“ Einen Antrag auf Förderung konnten Kommunen mit weniger als 100.000 Übernachtungen pro Jahr stellen, die Förderquote lag bei bis zu 95 Prozent der Gesamtkosten. Die jeweilige Förderhöchstsumme für die E-Bike-Ladestationen lag bei 5.000 Euro.

Einer der ersten Antragsteller im Rahmen des Förderprogramms war die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Spornitz. Hier wurde vor der historischen Dorfkirche in Matzlow am 20. August 2022 die erste Ladestation aus dem Förderprogramm in Betrieb genommen. Radfahrer aus dem Naturschutzgebiet Lewitz oder entlang der Müritz-Elde-Wasserstraße können ab sofort an der leuchtend pinken Ladestation des Rostocker Unternehmens Maris Consult UG ihr E-Bike laden und zeitgleich die Schönheiten des Ortes entdecken oder in heimischen Geschäften einkaufen.

Drei einzeln abschließbare Fächer bieten Lademöglichkeiten für bis zu sechs Akkus gleichzeitig. Gesichert wird das eigene Ladegerät mittels eines Münz-Pfandschlosses. Durch Seitenklappen an den Ladefächern ist auch das Laden fest verbauter Akkus im E-Bike möglich. Die Ladestation ist rund um die Uhr frei zugänglich und kann sowohl von Touristen als auch Einwohnern genutzt werden. Das Projekt wurde vom Land Mecklenburg-Vorpommern mit knapp 4.300 Euro unterstützt.

Die weiteren bereits genehmigten 61 Ladepunkte im ländlichen Raum werden in den kommenden Monaten in ganz Mecklenburg-Vorpommern in Betrieb genommen.

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten.

Landesregierung sucht Frau des Jahres

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt bitten um Bewerbungen bis 30. Oktober 2022.

Die Landesregierung möchte jährlich den Frauen in Mecklenburg-Vorpommern für ihr Engagement danken und ihre Leistungen besonders hervorheben. Deshalb wurde im Jahr 2019 die Auszeichnung „Frau des Jahres“ ins Leben gerufen. Auch im Jahr 2023 soll stellvertretend für die Frauen im Land eine „Frau des Jahres“ geehrt werden.

„2023 ist der Frauentag erstmals gesetzlicher Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern. Damit würdigen wir die Leistungen der Frauen im Land. Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern viele starke Frauen. Eine davon wollen wir als Frau des Jahres auszeichnen“, sagt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Wir suchen eine Frau, die aufgrund ihres beruflichen, gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Engagements in besonderer Weise in Mecklenburg-Vorpommern wirkt. Dafür wollen wir Danke sagen. Wir wollen herzlich dazu aufrufen, dass engagierte Frauen für die Ehrung 2023 vorgeschlagen werden.“ Bis 30. Oktober 2022 werden Vorschläge erbeten.

Vorgeschlagen werden kann auch eine Frau, die durch eine einmalige, besondere Aktion oder Leistung aufgefallen ist.

Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist, dass die vorgeschlagene Frau in Mecklenburg-Vorpommern wohnt oder in einer Einrichtung oder Organisation im Land beruflich oder ehrenamtlich aktiv ist. Vorschlagsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte, Kommunen, Vereine, Verbände und Parteien sowie alle Bürgerinnen und Bürger von Mecklenburg-Vorpommern.

Die namentlichen Vorschläge mit einer aussagekräftigen Begründung sowie einem kurzen Lebenslauf können bis einschließlich 30. Oktober 2022 per e-mail oder Brief beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingereicht werden.

Mietpreisbremse

Gutachten: Mietpreisbremse in Greifswald und Rostock auch nach 2023 möglich

Schwerin – In Greifswald und Rostock werden die wohnungsmarktpolitischen Instrumente Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze voraussichtlich auch nach 2023 greifen. Den weiterhin angespannten Wohnungsmarkt als Voraussetzung dafür attestiert ein Gutachten des Hamburger „Gewos-Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung“, das Innenminister Christian Pegel heute in den beiden Universitätsstädten vorstellten.

„Die Länder haben die Möglichkeit, Gebiete mit angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, sodass dort mietpreisbegrenzende Regelungen greifen können. Wir haben dies 2018 getan und die Städte Rostock und Greifswald als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ermittelt. Bei neu abzuschließenden Mietverträgen darf die Miete demnach höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für Rostock wurde des Weiteren die Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent abgesenkt, sodass bei bereits bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren die Miete nicht um 20, sondern nur um 15 Prozent, maximal aber bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen darf. Diese Regelung gilt seit Februar 2021 ebenso für Greifswald“, erläuterte Christian Pegel.

Mit der Mietpreisbremse werde der Anreiz vermindert, Bestandsmieter zu verdrängen, weil die Mietsteigerung im Wege des Neuabschlusses eines Mietvertrages begrenzt ist. Die Kappungsgrenze hingegen wirke bei Bestandsmietverträgen dämpfend auf mögliche Mieterhöhungen.

„Steigende Nebenkosten und Inflation werden unseren Bürgerinnen und  Bürgern noch lange Zeit viel abverlangen. Da ist es wichtig, dass zumindest die Kaltmieten stabil und berechenbar bleiben. Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn die Mietpreisbremse für den immer noch engen

Rostocker Wohnungsmarkt auch über das Jahr 2023 hinaus in Kraft bliebe“, sagte Dr. Chris von Wrycz Rekowski, amtierender Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und fügte hinzu:

„Die Mietpreisbremse ist ein gut austariertes Instrument: Sie verzögert den Anstieg der Mietkosten auf engen Wohnungsmärkten, ohne den Neubau von Mietwohnungen unattraktiv zu machen. Beides ist wichtig, damit die Menschen angemessenen Wohnraum finden und auch bezahlen können.“

Greifswalds Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder sagte: „Wegen des ungebremsten Zuzugs wohnungssuchender Menschen ist der Wohnmarkt in Greifswald trotz zahlreicher Neubauten weiterhin angespannt. Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument, um den Anstieg der Mieten im Rahmen zu halten. Ich unterstütze ausdrücklich die Fortführung dieses bedeutenden Werkzeugs für eine soziale Gestaltung des Wohnungsmarktes.“

Die Verordnung (siehe Anlage), die 2018 in Kraft getreten war, ist auf fünf Jahre befristet und wird im September 2023 auslaufen. Ziel des Gutachtens war zu prüfen, ob die gesetzlichen Grundlagen vorliegen, um die Regelungen fortzuführen. Dafür muss das Land erneut eine Verordnung erlassen.

„Die Mietpreisbremse schafft keinen zusätzlichen Wohnraum. Sie kann aber kurzfristig helfen, die unerwünschten Auswirkungen der erheblichen Preissteigerungen auf angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Dies gilt vor allem angesichts der aktuellen schwierigen Situation mit steigenden Preisen in fast allen Lebensbereichen, die besonders Mieter mit kleinen oder mittleren Einkommen treffen“, sagte Minister Christian Pegel und fügte hinzu: „Das Gutachten hat gezeigt, dass in beiden Städten aufgrund der hohen Zahl der Mieterinnen und Mieter, die staatliche Hilfen und/oder ein geringes Einkommen beziehen, in Kombination mit einer geringen Leerstandsquote und einer wachsenden Nachfrage nach Wohnraum angespannte Wohnungsmärkte vorliegen. Mit Hilfe unserer Programme zur Wohnbauförderung werden wir mittel- und langfristig jedoch zu Verbesserungen kommen.“

Eine Mietpreisbegrenzung wurde mit dem 2015 verabschiedeten Mietrechtsnovellierungsgesetz des Bundes ermöglicht, in dem u.a. Regelungen zur zulässigen Miethöhe eingefügt wurden. Mit diesen werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen. In ihnen werden grundsätzlich die Möglichkeiten einer Mieterhöhung bei Wiedervermietung auf eine Höhe begrenzt, die die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Die Einführung einer solchen Mietpreisbegrenzung verhindert, dass Mieterinnen und Mieter aufgrund finanzieller Überforderung keine Möglichkeit erhalten, einen neuen Mietvertrag zu angemessenen Bedingungen abzuschließen.

Die abgesenkte Kappungsgrenze ist ein Instrument, mit dem Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen begrenzt werden können. Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Nach geltendem Recht darf sich die Miete bei einer derartigen Erhöhung innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen (Kappungsgrenze). Durch das 2013 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz wurde die Möglichkeit eröffnet, die Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete von 20 auf 15 Prozent zu reduzieren. Hierzu werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete zu bestimmen, in denen die abgesenkte Kappungsgrenze zeitlich befristet für höchstens fünf Jahre gelten soll.

Die Beurteilung des Wohnungsmarkts erfolgte anhand der Kriterien, die § 556d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgibt. Eine Präsentation zum Gutachten finden Sie hier: www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/wohnen/Mietpreisbremse/