Besteuerung der Klimastiftung

Schwerin – Das Finanzministerium weist jetzt Vorwürfe im Zusammenhang mit der Besteuerung der Klimastiftung zurück.

Finanzminister Dr. Heiko Geue erklärt: „Es hat keine politische Einflussnahme gegeben. Das gilt sowohl für das Finanzministerium als auch die Staatskanzlei und die Ministerpräsidentin.“ Im Rahmen der Fachaufsicht hat es selbstverständlich die erforderlichen Abstimmungen zur Klärung von Rechtsfragen zur Besteuerung der Stiftung Klima und Umweltschutz MV gegeben. Hier hat sich das Finanzamt mit der zuständigen Steuerabteilung im Finanzministerium abgestimmt.

Zwischenzeitlich hat das zuständige Finanzamt den Steuerbescheid über 10 Mio. Euro Schenkungssteuer erlassen. Dagegen klagt die Stiftung vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.

Die Besonderheit im vorliegenden Fall ist, dass sämtliche Informationen zu dem Verfahren dem Steuergeheimnis (nach §30 Abgabenordnung) unterliegen und eine unbefugte Offenbarung strafbar ist. Anders als in der medialen Darstellung ist es nicht richtig, dass die Stiftung Klima und Umweltschutz MV das Finanzministerium ohne Einschränkung umfassend vom Steuerge-heimnis befreit hat. Richtig ist, dass sich das Finanzministerium zur Schaffung vollständiger Transparenz um eine vollumfängliche Befreiung bemüht hat, die von der Stiftung nicht erteilt wurde.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung bittet das Finanzministerium die Stiftung Klima und Umweltschutz MV nunmehr ein weiteres Mal um die vollumfängliche Befreiung vom Steuergeheimnis.

Dies vorausgestellt kann das Finanzministerium folgendes erklären:

  1. Dem Finanzamt liegen alle benötigten Unterlagen zur Besteuerung der Klimastiftung vor. Die von einer Mitarbeiterin nach eigener Aussage in Panik wegen des medialen Drucks vernichteten Steuererklärungen sind nachgefordert worden.
  2. Dem Land ist dadurch kein materieller Schadenentstanden.
  3. Die Finanzverwaltung hat alle ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel genutzt, um den Sachverhalt so zügig wie möglich vollständig aufzuklären und Konsequenzen zu ziehen.
    Der Vorsteher des zuständigen Finanzamtes Ribnitz-Damgarten hat unverzüglich ein Disziplinarverfahren eingeleitet und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund gestellt. Parallel hat die Interne Revision des Finanzministeriums die organisatorischen Abläufeintensiv untersucht und dafür gesorgt, dass die Verfahrensabläufe für die Finanzämter präzisiert wurden.

Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft Stralsund das Ermittlungsverfahren eingestellt. Dadurch konnte das Disziplinarverfahren fortgesetzt werden. Zum Schutz der Mitarbeiterin und aus personalrechtlichen Gründen kann sich das Finanzministerium zum laufenden Verfahren nicht äußern.

Abschließend erklärt Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Wir haben eine ordentliche und gut funktionierende Steuerverwaltung. Hier handelt es sich um einen Einzelfall.“

Wettbewerb zur politischen Bildung

Oldenburg: eine beeindruckende Leistung

Rostock – Der Hauptpreis des Schülerwettbewerbs zur politischen Bildung der Bundeszentrale für politische Bildung geht in diesem Jahr an Schülerinnen und Schüler des Innerstädtischen Gymnasiums Rostock. Sie können sich über ein Preisgeld von 2.000 Euro freuen.

Die Jugendlichen wählten das Thema „Politik Brandaktuell“. Sie reichten eine illustrierte Dokumentation ein, die sich mit dem Anschlag in Rostock-Lichtenhagen beschäftigt. Die Elftklässlerinnen und Elftklässler befragten unter anderem zwei Zeitzeugen und überzeugten die Jury mit einer differenzierten Aufarbeitung des Anschlags.

„Wir gratulieren den Schülerinnen und Schülern zu ihrer beeindruckenden Leistung.  Ihre Auseinandersetzung ist ein unschätzbarer Beitrag zur Erinnerungskultur und bereichert den Geschichtsunterricht. Die Dokumentation veranschaulicht das verheerende Ausmaß von Fremdenfeindlichkeit“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

In diesem Jahr wurden etwa 1.600 Projekte zu 12 politisch aktuellen Themen erarbeitet – in Form von Videos, Wandzeitungen oder mittels Multimediapräsentationen.

Ziel des Wettbewerbs ist es, einen Anreiz zu schaffen, Bereiche der politischen Bildung auch außerhalb des klassischen Lehrplans kennenzulernen. Beteiligen konnten sich alle Klassen bzw. Kurse, Arbeitsgemeinschaften oder Leistungskurse der Jahrgangsstufen 4 bis 12.

Hausärztin/Hausarzt werden über Landarztquote

Schwerin – Im März startet das diesjährige Bewerbungsverfahren für ein Medizinstudium via Landarztquote in Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt ste­hen dafür 31 Studienplätze in den Rostocker und Greifswalder Universitäten zur Ver­fügung.

Ein Studienplatz der Humanmedizin gehört zu den begehrtesten bundesweit. Circa 400 wer­den jährlich an den Universitäten in Rostock und Greifswald angeboten. Andererseits finden immer weniger Hausärzte in M-V eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für ihre insbeson­dere ländlichen Praxen.

Hier setzt die Landarztquote an. In diesem Jahr sind erneut 31 Stu­dienplätze ausschließlich für Studierende vorgesehen, die erfolgreich ein Bewerbungsverfah­ren für die Studienzulassung absolvieren und einwilligen, im Anschluss an ihre Facharztwei­terbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in M-V zu praktizieren.

Abiturientinnen und Abiturienten können vom 1. bis 31. März 2023 ihre Bewerbungen auf einen dieser Studienplätze über das Bewerbungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) auf: https://www.kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote/index.html einreichen.

Wer dieses Auswahlverfahren erfolgreich durchläuft ist berechtigt, zum Wintersemester 2023/2024 das Medizinstudium an einer der beiden Universitäten im Land zu beginnen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V hat die KVMV mit den Vorbereitungen und der Durchführung des Bewerbungsverfahrens beauftragt.

Derzeit sind laut aktueller Bedarfsplanung des Landessausschusses der Ärzte und Kranken­kassen insgesamt 86 Hausarztstellen in M-V nachzubesetzen. „Nicht nur die Patientinnen und Patienten werden älter, sondern auch unsere Ärztinnen und Ärzte im Land. Viele gehen in den nächsten Jahren in den wohlverdienten Ruhestand.

Ein wichtiger Baustein, um junge Menschen für eine Tätigkeit als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, ist das sogenannte Landarztgesetz. Mit der Landarztquote steuern wir seit 2021 dem Ärztemangel insbesondere auf dem Land entgegen. Unser Ziel ist es, langfristig für die Menschen in unse­rem Land die wohnortnahe hausärztliche Versorgung zu sichern“, sagt Stefanie Drese, Mi­nisterin für Soziales, Gesundheit und Sport in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre zeigen, dass die Studienzulassung via Landarztquote gut von den potentiellen Nachwuchsärztinnen und -ärzten angenommen werden“, so Drese weiter. Im vergangenen Jahr haben knapp 140 Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen bei der KVMV eingereicht.

Für die Bewerbung ist die Abiturnote nur ein Kriterium von vielen für die Vorauswahl. In die Entscheidung fließen auch beispielsweise vorherige medizinische Ausbildungen oder andere Tätigkeiten im Gesundheitswesen, Empathie und Sozialkompetenz ein. Diese Studienplätze werden ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die Hausärztin oder Hausarzt werden wollen. Mit einem Vertrag verpflichten sie sich bereits zum Bewerbungsbe­ginn, nach ihrer Facharztweiterbildung für wenigstens zehn Jahre in hausärztlich unterver­sorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten in M-V zu arbeiten.

Ist die erste Hürde des schriftlichen Auswahlverfahrens geschafft, werden die Bewerberinnen und Bewerber zu strukturierten Auswahlgesprächen in die KVMV eingeladen. „Bei einem Assessment-Center, bestehend aus kurzen Interviews und praxisnahen Szenarien, werden die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber transparent und nachvollziehbar bewertet“, sagt Angelika von Schütz, Vorstandsvorsitzende der KVMV.

„Dabei versuchen die Juroren – alles erfahrene Ärztinnen und Ärzte mit Praxen im ländlichen Bereich in M-V – wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufes zu würdigen, wie z.B. die Orientierung an den Be­dürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit Empathie und Sozialkompe­tenz“, beschreibt die KV-Chefin das Auswahlverfahren.

Die KVMV führt als zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Landarztgesetzes das gesamte Auswahlverfahren durch. Auch während ihres Medizin­studiums profitieren die Studierenden bereits von einer Betreuung durch die KVMV. So kön­nen die angehenden Hausärztinnen und Hausärzte z.B. bei einem Mentoringprogramm sehr frühzeitig den Alltag in Landarztpraxen kennenlernen.

Bewerbungen für das Wintersemester 2023/24 für Medizinstudierende per Landarztquote sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) bis zum 31. März 2023 möglich (siehe: https://www.kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote/index.html). Die Bewerbung muss sowohl online als auch schriftlich (einschließlich der Nachweise) innerhalb der Bewerbungsfrist bei der KVMV einge­gangen sein (Postanschrift: KVMV, Bewerbung Landarztquote, Neumühler Str. 22, 19057 Schwerin).

Maßgeblich ist der Posteingangsstempel der KVMV. Die Unterlagen können auch rund um die Uhr am Empfang der KVMV abgegeben werden. Das Online-Bewerbungsportal ist vom 1. März, 00:00 Uhr, bis 31. März 2023, 24 Uhr, geschaltet.

Die Bewerberinnen und Bewerber können eine Ortspräferenz für einen der beiden möglichen Studien­orte angeben: Universität Rostock oder Universität Greifswald. Liegen in der Endauswahl mehr Be­werbungen für einen Studienort vor, als dort Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los. Zulas­sungsvoraussetzung zum Medizinstudium per Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern ist der Ab­schluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern.

Der Vertrag muss bereits mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Ist das Bewerbungsverfahren durchlaufen und der Zulassungsbescheid erhalten, beginnt das Studium mit dem Start des Wintersemesters am 1. Oktober 2023.

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, FAQ rund um die Landarztquote, die Downloads zum Bewerbungsformular und zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land sowie der Zugang zur not­wendigen Online-Bewerbung sind auf den Internetseiten der KVMV zu finden unter: →kvmv.de →Nachwuchs →Landarztquote. Für darüber hinausgehende Fragen steht das Team Landarztquote der KVMV unter E-Mail: Landarztquote@kvmv.de oder dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0385-7431-910 zur Verfügung.

Norddeutsche Tourismuskonferenz

Meyer: Krisengebeutelte Branche stellt sich den Herausforderungen – Branche nachhaltig aufstellen

Rostock – Heute hat in Rostock die diesjährige Norddeutsche Tourismuskonferenz der IHK Nord stattgefunden. „Der Tourismus ist eine der krisengebeutelten Branchen der heimischen Wirtschaft. Corona, Ukraine-Krieg, Energiekrise und Fachkräftemangel stellen die Branche durch ihre Folgen vor enorme Herausforderungen, die es seit der Wende in dieser geballten Form so noch nicht gegeben hat.

Kaum klaren sich die Wolken auf, kommt schon ein neues Gewitter am Horizont. Die Branche stellt sich mit enormen Kräfteaufwand auf den fortwährenden Wandel ein. Die Zeichen stehen auf vorsichtige Erholung der Branche“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Wirtschafts- und Tourismusminister Meyer machte deutlich, dass es wichtig sei, die Branche zukunftssicher und nachhaltig neu aufzustellen und zu stabilisieren. „Wir haben bereits eine Reihe von Initiativen gestartet, die jetzt mit Leben gefüllt werden müssen.

Mit der Änderung der Kommunalgesetzgebung und des Kurortegesetzes sind bereits die ersten Schritte umgesetzt worden. Zentrale Zukunftsprojekte der Landesregierung sind die Realisierung eines Tourismusgesetzes, das Aufsetzen einer tragfähigen Tourismusfinanzierung und der Aufbau einer Tourismusakademie, um Fachkräfte im Land zu sichern und zu gewinnen“, erläuterte Meyer weiter.

Von Januar bis November 2022 wurden für Mecklenburg-Vorpommern vom Statistischen Amt über sieben Millionen Ankünfte (+34,6 Prozent) und rund 30,6 Millionen Übernachtungen ausgewiesen.

„Das sind 19,5 Prozent mehr Übernachtungen als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Übernachtungen im Land nehmen vor allem in den warmen Monaten zu. Die Nebensaison muss weiter gestärkt werden. Es macht sich auch bemerkbar, dass viele Menschen aufgrund der insgesamt verunsicherten Lage eher sparen und somit weniger in einen Urlaub investieren. Daher ist es wichtig, mit neuen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Angeboten die Urlauber ins Land zu locken. Wir brauchen auch eine attraktive Infrastruktur“, so Meyer weiter.

 Als ein Beispiel nannte Minister Reinhard Meyer den fast fertiggestellten Skywalk „Königsweg“ auf der Insel Rügen. „Auf dem schwebenden Rundweg wird die einmalige Aussicht vom Königsstuhl weiter ermöglicht und vor allem auch erlebbar gemacht. Das sind Anziehungspunkte, die das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern weiter aufwerten werden“, betonte Tourismusminister Reinhard Meyer weiter.

„Der weitere Ausbau des Qualitätstourismus hat große Bedeutung genauso wie die Schaffung nachhaltiger touristischer Angebote und Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist die Grundlage für die Steigerung der Wertschöpfung und für die zukünftige touristische Entwicklung des Landes. Die Landesregierung gestaltet die Rahmenbedingungen und unterstützt, um die Herausforderungen bestmöglich gemeinsam zu lösen und die Krisen zu überwinden“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer abschließend.

Landesaktionstag Bevölkerungsschutz MV

Katastrophen-schützer beraten zur Notfallvorsorge

Rostock – Katastrophenschützer aus dem gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern veranstalten am Sonnabend einen zentralen Aktionstag in Rostock. Hintergrund ist nicht nur die Vorbereitung auf einen möglichen Blackout. Die private Vorsorge von Bürgerinnen und Bürgern auf verschiedene Notfälle und Katastrophen ist ein wichtiger Teil der Sicherheitsvorsorge in M-V.

Das Land M-V hat hierzu 100.000 Exemplare der Broschüre „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notfallsituationen“ gedruckt. Diese Broschüre wird landesweit zur Verfügung gestellt. Darauf macht der Landesaktionstag Bevölkerungsschutz M-V aufmerksam.

Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz M-V sowie Katastrophenschutzhelfer samt Einsatzfahrzeugen aller Hilfsorganisationen (DRK, Johanniter, Malteser, ASB, DLRG) sowie der Feuerwehr werden die Notfallvorsorge-Broschüre kostenfrei verteilen. Die Helfer stehen bei Fragen der Bürgerinnen und Bürger für eine Beratung bereit. Die Einsatzfahrzeuge der Katastrophenschützer sowie ihre Technik können besichtigt werden.

„Stromausfall, Ausfall der Trinkwasserversorgung oder auch ein so heftiger Schneefall, dass Sie mehrere Tage nicht aus dem Haus kommen – das alles können Not- und Krisensituationen sein, auf die Sie sich vorbereiten können. Mit den Hinweisen und Tipps zum richtigen Verhalten in dem Ratgeber kann sich jeder Einzelne von uns unkompliziert und praktisch vorbereiten. Die herausnehmbare Checkliste zur eigenen Vorsorge hält praktische Tipps für die richtige Menge an Lebensmittelvorräten je nach Haushaltsgröße sowie Hinweise für weitere wichtige Hilfsmittel im Notfall bereit“, so Innenminister Christian Pegel zur Broschüre.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu diesem Termin herzlich eingeladen.

Termin: Sonnabend, 25. Februar 2023, 10 bis12 Uhr     Ort: Universitätsplatz Rostock, Universitätsplatz 1, 18055 Rostock

Die Broschüre mit praktischen Tipps zur Eigenvorsorge für Not- und Krisensituationen wurde durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entwickelt und durch das Land in Druck gegeben.

Die gedruckten Exemplare der Broschüre wurden bereits Anfang des Jahres an die mehr als 120 Verwaltungssitze in M-V ausgeliefert. Sie bekommen Sie aber auch online unter https://www.brand-kats-mv.de/Katastrophenschutz/Meldungen/?id=184973&processor=processor.sa.pressemitteilung oder online direkt beim BBK unter www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html.

Arbeitsmarkt in M-V

Schwesig: Arbeitsmarkt in M-V zeigt sich trotz großer Herausforderungen robust

Schwerin – Trotz großer Herausforderungen zeigt sich der Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern robust. Das sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf dem 19. Arbeitsmarktfrühstück der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit in Schwerin.

„Noch immer gestörte Lieferketten wegen der Corona-Pandemie, dazu die Energiekrise als Folge des Krieges in der Ukraine: All das ist auf dem Arbeitsmarkt zu spüren. Und doch hat sich die Arbeitslosenquote in den vergangenen 20 Jahren in M-V mehr als halbiert. Das sind gute Nachrichten“, sagte Schwesig. Aktuell suchen 67.000 Menschen im Land eine Arbeit, das entspricht einer Quote von 8,3 Prozent. Das sei ein leichter Anstieg im Vergleich zum vergangenen Jahr, „der vor allem dadurch zu erklären ist, dass viele Menschen aus der Ukraine nach ihrer Flucht bei uns erst nach und nach Arbeit finden“.

Es sei eine der zurzeit wichtigsten Aufgabe der Landesregierung, Arbeitsplätze zu sichern, betonte Schwesig. „Über Lubmin und Rostock holen wir bezahlbare Energie ins Land. Im Bund haben wir uns erfolgreich für die Strom- und Gaspreisbremse eingesetzt. Und mit unserem MV-Energiefonds helfen wir dort, wo Hilfen des Bundes nicht ankommen.“

Weiteres Thema beim Arbeitsmarktfrühstück war der Bedarf an Fachkräften. „Fachkräfte auszubilden, zu gewinnen, ins Land zu ziehen und im Land zu halten, ist die größte arbeitsmarktpolitische Aufgabe der nächsten Jahre“, sagte Schwesig. Eine entscheidende Rolle dabei spiele die Fachkräftestrategie, die das Land gemeinsam mit den Arbeitgebern und Gewerkschaften, den Kommunen und der Agentur für Arbeit entwickelt hat. Auch die Zusammenarbeit ostdeutscher Länder sei wichtig. Der demographische Wandel schreite hier schneller voran. Am kommenden Montag treffen sich deshalb die ostdeutschen Länder und der Bund zum Fachkräftegipfel Ost in Schwerin.

„Ich bin überzeugt: Gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen spielen eine Schlüsselrolle bei der Gewinnung von Fachkräften. Wir als Land helfen dabei, indem wir die Rahmenbedingungen verbessern: zum Beispiel mit beitragsfreier Kita, dem beitragsfreien Ferienhort oder dem Tariftreuegesetz für öffentliche Aufträge.“

Tag der Erneuerbaren Energien

Interessierte zum Mitmachen gesucht

Schwerin – Der „Tag der Erneuerbaren Energien“ findet in diesem Jahr am 29. April 2023 statt. Für Interessierte aus Wirtschaft, Vereinen, Initiativen und Verbänden, die sich an dem Aktionstag beteiligen möchten, bietet das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit eine digitale Informationsveranstaltung am Freitag, den 24. Februar 2023, von 11:00 bis 12:30 Uhr an. Um Anmeldung wird gebeten unter energietag-mv@wm.mv-regierung.de.

„Der Tag der erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Beitrag, um bei uns im Land für regionale Wertschöpfung durch erneuerbare Energien zu werben. Mit einem ganzen Tag voller lehrreicher, spannender und unterhaltsamer Aktionen wird das komplexe Thema Energiewende an konkreten Beispielen fass- und erlebbar“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Tag der Erneuerbaren Energien wurde von der Stadt Oederan (Sachsen) 1996 zum Gedenken an die Katastrophe von Tschernobyl ins Leben gerufen. Ziel ist, Akteuren jährlich am letzten Sonnabend im April eine Plattform zu geben, um umfangreich über erneuerbaren Energien zu informieren. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich in den vergangenen Jahren eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen, Initiativen und Einrichtungen beteiligt.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit koordiniert die Aktivitäten der einzelnen Teilnehmenden und unterstützt sie bei der Öffentlichkeitsarbeit. „Alle Interessierten sind eingeladen, sich umfangreich zu informieren, wie die Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern ganz konkret aussieht“, sagte Meyer.

Ein Jahr Krieg in der Ukraine

Christian Pegel dankt für Engagement bei Bewältigung der Flüchtlingswelle/Behörden dürfen Ukraineflagge hissen

Schwerin – Morgen jährt sich der Angriff Russlands auf die Ukraine. Anlässlich des Kriegsbeginns vor einem Jahr sagt Mecklenburg-Vorpommern Innenminister Christian Pegel: „Gemeinsam mit vielen wünsche ich mir jeden Morgen, dass dies der letzte Tag des schrecklichen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine sein möge. Dies liegt leider nicht in der Hand unseres Bundeslands und der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Ich möchte diesen furchtbaren Jahrestag aber nutzen, um mich bei allen zu bedanken, die eine von vielen Konsequenzen dieses Kriegs meistern geholfen haben: Mein riesengroßes, herzliches Dankeschön gilt allen, die dazu beigetragen haben, dass die etwa 27.000 Menschen, die auf der Flucht vor dem Ukraine-Krieg zeitweise oder dauerhaft Zuflucht in Mecklenburg-Vorpommern gesucht haben, diese auch bekamen“.

Christian Pegel erinnert daran, wie Russland vor einem Jahr die ganze Welt mit dem Angriff auf seinen europäischen Nachbarn überrascht und schockiert hat. „Wir haben noch am selben Tag die Rückführung ausreisepflichtiger Ukrainer gestoppt und das Thema Ukraine-Krieg auf die Tagesordnung unseres Krisenstabs genommen, der sich bis dahin mit den Folgen der Corona-Pandemie befasste.  Uns war auch sofort klar, dass der Krieg binnen kurzer Zeit zu einer Flüchtlingswelle führen könnte, deren Ausmaß nicht abzuschätzen war. Bereits drei Tage später trafen die ersten Flüchtlinge bei uns in Mecklenburg-Vorpommern ein und wurden versorgt.“

In den folgenden Tagen, Wochen, Monaten wurden es immer mehr. „Es ist dem unermüdlichen Einsatz und dem unglaublichen Engagement aller Beteiligten zu verdanken, dass wir diese Flüchtlingswelle bewältigt haben. Zu diesen Beteiligten zählen die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Landes- und Kommunalverwaltungen ebenso wie die in Hilfsorganisationen, Kindergärten, Schulen, der Arbeitsagentur und und und… Sie haben in Windeseile zusätzliche Unterbringungskapazitäten aufgebaut, die Ankommenden registriert, medizinisch betreut und mit dem Nötigsten versorgt“, sagt Pegel und zählt weiter auf:

„Auch unsere Polizei hat geholfen, wo immer sie gefragt war. Dazu gehören aber auch die vielen Menschen in unserem Land, die den Flüchtlingen Obdach angeboten haben, die gespendet haben, was am dringendsten gebraucht wurde, die Essen ausgegeben oder mit ihren Sprachkenntnissen ausgeholfen haben. Natürlich hat es an der einen
oder anderen Stelle auch mal gehakt. Aber ich möchte betonen: Ein solcher Krieg mit einem solchen Flüchtlingsstrom ist eine Krisensituation. Und ich bin zutiefst dankbar, dass wir dies mit vereinten Kräften gut gemeistert haben.“

Der Krieg sei aber leider noch nicht zu Ende. „Wir wissen nicht, wie viele Menschen dieser brutale Angriffskrieg noch zwingen wird, bei uns Zuflucht zu suchen“, so Christian Pegel. Er appelliert in diesem Zusammenhang an alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Bundesland:

„Bitte lassen Sie uns auch für alle anderen Menschen, die vor Krieg, Hunger und anderen Notsituationen in unserem Land Zuflucht suchen und denen wir ein Bleiben gewähren, gemeinsam nach Lösungen suchen. Mit vereinten Kräften wird es uns gelingen, auch ihnen eine menschenwürdige Zuflucht zu bieten, so wie es unser humanitärer Anspruch gebietet. Mit dem Flüchtlingsgipfel in Berlin vergangene Woche haben wir mit allen beteiligten Ebenen gemeinsame Arbeitsstrukturen mit vier Schwerpunktthemen vereinbart: Unterbringung und Finanzen, Entlastung der Ausländerbehörden/Verschlankung der Arbeitsprozesse, Integration sowie Begrenzung von irregulärer Migration. Diese einzelnen Punkte zeigen, dass wir auf allen Ebenen die aktuelle Lage behandeln und dies auch in Zukunft gemeinsam tun. Bis Ostern werden die einzelnen Themen untersucht. Dass man sich auf diese Schwerpunkte einigen konnte, ist ein guter Schritt, um für die Zukunft gewappnet zu sein.“

Behörden dürfen Ukraine-Flagge hissen

Anlässlich des morgigen Datums wurden die Behörden im Land informiert, dass sie am 24. Februar 2023 zum Zeichen der Solidarität mit dem ukrainischen Volk die Nationalflagge der Ukraine an ihren Dienstgebäuden setzen dürfen. Gleiches hat parallel der Bund für die Bundesbehörden entschieden. Dabei können die Behörden eigenständig entscheiden, ob sie diese Möglichkeit zur Beflaggung nutzen wollen.

Zahlen & Fakten

Seit Beginn des Ukraine-Kriegs am 24. Februar 2022 haben sich mehr als 27.000 Menschen, die vor ihm geflohen sind, in Mecklenburg-Vorpommern registrieren lassen. Zum 12. Februar 2023 waren 22.653 Ukraine-Flüchtlinge in M-V als „aufhältig“ gemeldet. Knapp 13.000 von ihnen sind zwischen 18 und 63 Jahre alt, etwa 8.000 jünger als 18.

Fast 10.000 der Menschen, die vor dem Krieg nach M-V geflüchtet sind, lebten mit Stand 10. Februar 2023 in Wohnungen, die die Kommunen im Land zur Verfügung gestellt haben, knapp 2.500 in regulären Gemeinschafts- und weniger als 300 in Notunterkünften. Die Übrigen sind auf eigene Initiative in privat angemieteten Wohnungen oder bei Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten untergebracht.