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Tag: 7. Juli 2025

Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte liegen vor

Schulen verfassen Regelungen, die am besten zu ihren Bedingungen passen, selbst und schreiben sie in ihren Schulordnungen fest

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen Computer und Laptops gezielt im Unterricht eingesetzt, Schülerinnen und Schüler aber vor übermäßigem Medienkonsum bewahrt werden. Schulen erhalten daher Empfehlungen für die Nutzung digitaler Endgeräte. Diese Empfehlungen sind nach einem breiten Austausch mit den Schulleitungsvereinigungen, Verbänden, dem Landesschülerrat und Landeselternrat entstanden. Die abgestimmten Empfehlungen unterstützen Schulen beim Verfassen eigener, verbindlicher Regellungen, die sie in ihren Schulordnungen festschreiben.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Smartphone, Tablet und PC gehören heute zu unserem Alltag und erleichtern die Suche nach wichtigen Informationen. Sie sind aber auch Ursache für ständige Ablenkung, Computersucht, Fake News, Mobbing und für die unkontrollierte Verbreitung von verstörenden Inhalten. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Nutzung von digitalen Endgeräten in den Schulen so zu organisieren, dass ihre Chancen genutzt werden, um die Bildungsziele zu erreichen und gleichzeitig Risiken minimiert werden. Viele Schulen haben sich bereits Regeln gegeben und setzen sie erfolgreich um. Dort besteht häufig kein weiterer Handlungsbedarf. Andere Schulen sind noch nicht soweit oder sehen den Bedarf, ihre Regeln zu aktualisieren. Für diese Schulen sollen die Empfehlungen eine gute Orientierung bieten. Ich bedanke mich bei allen, die an der Erarbeitung der Empfehlungen mitgewirkt haben“, so Oldenburg.

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern:„Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern:„Der Entwurf von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule wird vom Grundschulverband begrüßt. Auf dieser Grundlage kann jede Schule ihre eigenen Schwerpunkte in der Schul- und Hausordnung setzen. Dabei sprechen wir uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Der reflektierte Umgang mit digitalen Endgeräten gehört heute selbstverständlich zur schulischen Wirklichkeit. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass das Land den Schulen mit fundierten Empfehlungen zur Seite steht. Diese dürfen jedoch keine starre Vorgabe sein. Vielmehr braucht es ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit vor Ort. Jede Schule muss eigenständig – unter Einbindung aller Beteiligten – entscheiden können, wie der Einsatz von Smartphones, Tablets und Co. geregelt wird. Entscheidend ist dabei eine verbindliche, altersangemessene und pädagogisch sinnvolle Linie, die im Konsens getragen wird und sich klar in der Schulordnung sowie im Medienbildungskonzept der Schule widerspiegelt.“

Hans-Joachim Prakesch, Vorsitzender des Landesverbandes MV im Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung:„Der BvLB ist der Meinung, dass es für die beruflichen Schulen nicht nötig ist, einheitliche Regeln zur Nutzung von Smartphones, Tablets oder anderen digitalen Endgeräten zu erlassen. Im Rahmen ihrer Schulordnungen haben die beruflichen Schulen gemeinsam mit ihren Mitbestimmungsgremien ausreichend Gestaltungsspielraum zur Festlegung pädagogisch sinnvoller Konzepte zur Nutzung der digitalen Geräte. Die rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt verlangen von den Schulen die Vorbereitung ihrer Absolventinnen und Absolventen auf die ständig steigenden Anforderungen im Erwerbsleben.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Unsere Empfehlungen für die verbindlichen Regeln zur Nutzung von digitalen Geräten verdeutlichen, wie wichtig die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern an jeder einzelnen Schule ist. Sie verdeutlichen die Chancen von Mediennutzung in der Schule und zugleich werden die Risiken minimiert. Bewährte Konzepte bleiben erhalten und für alles Weitere wird ein Rahmen erläutert. Für uns ist klar: Modernes Lernen fordert einen modernen Umgang. Deswegen müssen Schulen flexibel bleiben und gegebenenfalls im eigenen Ermessen mit allen Beteiligten Regeln überdenken und anpassen.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates:„Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Im kommenden Schuljahr haben die Schulen Gelegenheit, ihre bestehenden Regeln zu überprüfen, gegebenenfalls neue Regelungen zu verfassen und in Kraft zu setzen. Im Schuljahr 2026/2027 sollen sie dann spätestens angewendet werden. Im Schuljahr 2027/2028 ist eine Evaluation der Regelungen geplant.

Die Empfehlungen raten vom Gebrauch privater Smartphones im Unterricht ab. Eine geringe Bildschirmgröße, eingeschränkte Funktionalität und ein hohes Ablenkungspotenzial – insbesondere durch soziale Medien – sprechen dagegen. Zudem haben Lehrkräfte keine Möglichkeit, installierte Apps oder gespeicherte Inhalte zu kontrollieren. Schulisch administrierte Tablets bieten hier didaktisch und datenschutzrechtlich deutlich bessere Voraussetzungen. Ein Einsatz privater Smartphones im Unterricht kommt daher allenfalls in pädagogisch begründeten Einzelfällen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Schule in Betracht. Im Detail sehen die Empfehlungen Folgendes vor:

Klasse 1 bis 6  

Die Nutzung privater Smartphones ist während des gesamten Schulbetriebs – also im Unterricht, in Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – grundsätzlich nicht gestattet. Es wird empfohlen, Ausnahmen, etwa bei dringendem Kontakt zur Familie, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs oder aus gesundheitlichen Gründen, klar zu definieren und transparent zu regeln.

 Klasse 7 bis 9 

Die Nutzung privater Smartphones ist während des gesamten Schulbetriebs – also im Unterricht, in Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – grundsätzlich nicht gestattet. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. Es wird empfohlen, Ausnahmen, etwa bei dringendem Kontakt zur Familie, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs oder aus gesundheitlichen Gründen, klar zu definieren und transparent zu regeln.

Klasse 10 bis 12  

Die Nutzung privater Smartphones kann innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden – etwa durch festgelegte Nutzungszeiten, ausgewiesene Bereiche oder die bereits benannten Ausnahmen. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. Gleichzeitig wird empfohlen, bewusst digitale Freizeiten und -zonen einzurichten, um Phasen der Erholung und des sozialen Miteinanders zu fördern.

Gemeinsam stark – die ersten Landesspiele Special Olympics MV starten

Rostock – Mehr als 200 Athletinnen und Athleten, 5 Sportarten, ein unvergessliches Erlebnis in Rostock: Die Landesspiele von Special Olympics Mecklenburg-Vorpommern (SOMV) starten am 21. Juli 2025 auf dem Neuen Markt mit einer fulminanten Eröffnungsfeier und dem Entzünden der Olympischen Flamme.

Menschen mit Beeinträchtigung treten dann in fünf Sportarten an – Basketball, Boccia, Fußball, Leichtathletik und Schwimmen. Bis zum 23. Juli geht es im Leichtathletikstadion in der Kopernikusstraße 17e um Wettkämpfe und ums Mitmachen und Teilhaben. Bei Anerkennungs-Wettbewerben können sich Teilnehmende für die Nationalen Spiele 2026 im Saarland, und dort für die Weltspiele 2027 in Santiago de Chile, qualifizieren.

Sport- und Sozialministerin Stefanie Drese ist Schirmherrin der Veranstaltung. Sie sagt: „Die erstmals in MV stattfindenden Landesspiele sind ein großes Ereignis für den Sport, vor allem aber auch für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie sind ein starkes Zeichen für eine offene, inklusive und menschliche Gesellschaft. Ich wünsche mir, dass mehr dauerhafte inklusive Sportangebote geschaffen werden, damit mehr Menschen mit Behinderungen am Sport teilhaben können. Niemand muss dabei Berührungsängste haben, die Begeisterung der inklusiven Sportlerinnen und Sportler reißt einen förmlich mit – das wird man auch vom 21. bis 23. Juli in Rostock erleben können.“

Olympische Flamme für Menschen mit Beeinträchtigung

Die Delegationen ziehen bei der Eröffnungsfeier um 17 Uhr am Neuen Markt vor dem Rostocker Rathaus ein. Mit der Entzündung der Olympischen Flamme beginnen die Landesspiele von Special Olympics MV offiziell. Neben den Qualifikationswettkämpfen rund um das Sportforum machen mehr als 350 Menschen mit Beeinträchtigung bei den Wettbewerbsfreien Angeboten mit. Am Dienstag informieren und diskutieren Vertretende von Vereinen, der Eingliederungshilfe sowie Athletinnen, Athleten und deren Unterstützende im Gesundheitsprogramm „Healthy Athletes®“ und im Seminar „Inklusion im Sport gelingt – Was brauche ich dafür?“. Stephanie Gömann und Tyll Reinisch von „Aktion Mensch“ moderieren das Event von 12 bis 14 Uhr im Seminarraum der Neptun-Schwimmhalle. Ziel ist es, gemeinsam Ideen und konkrete Vereinbarungen für nachhaltige, inklusive Sportangebote zu entwickeln. Im Marmorsaal der Neptun-Schwimmhalle steigt ab 19 Uhr die „Athletendisco”. Alle sind willkommen.

Ehrenamt und Engagement

Der Landesverband Special Olympics MV wurde 2022 gegründet und setzt sich seither für inklusive Sportangebote in der Region ein. Die Organisation der Landesspiele erfolgt größtenteils ehrenamtlich. Mehr als 110 Volunteers unterstützen das dreitägige Event. Das Land fördert den Aufbau der Ehrenamtskoordination mit 50.000 Euro und schafft damit vielfältige und nachhaltige Sportmöglichkeiten für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung.

Über Special Olympics Mecklenburg-Vorpommern

Special Olympics Mecklenburg-Vorpommern (SOMV) ist der Landesverband der weltweit größten Sportbewegung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Beeinträchtigung. Ziel ist es, durch regelmäßige Trainings- und Wettbewerbsangebote die Teilhabe, Anerkennung und Wertschätzung von Menschen mit Beeinträchtigung in der Gesellschaft zu stärken.