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Tag: 5. August 2025

Land stärkt Gewaltprävention an Schulen

Neues Präventionskonzept ermöglicht zusätzliche Angebote für Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Eltern, Schülerinnen und Schüler

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern verstärkt die Maßnahmen zur Gewaltprävention an Schulen. Das Land hat etablierte Angebote und neue Programme in einem Anti-Gewalt-Konzept für alle öffentlichen Schulen zusammengeführt. Damit erhalten Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern einen Handlungsleitfaden, der sowohl klare Übersichten, Empfehlungen als auch Kontaktstellen für direkt und indirekt Betroffene aufführt. Das Bildungsministerium und das Innenministerium haben am Dienstag auf der Landespressekonferenz das neue Präventionskonzept an Schulen vorgestellt.

Innenminister Christian Pegel: „Wir stehen vor einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, die zunehmend Anlass zur Sorge gibt: Gewaltvorfälle und extremistische Haltungen, insbesondere unter Jugendlichen, nehmen spürbar zu. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Präventionsarbeit weiter an Bedeutung. Es ist wichtig, präventive Maßnahmen frühzeitig im schulischen Umfeld zu verankern, um junge Menschen rechtzeitig zu erreichen, zu informieren und zu stärken. Die enge und abgestimmte Zusammenarbeit zwischen dem Bildungs- und dem Innenministerium ist dabei von zentraler Bedeutung.“

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet einen klaren Anstieg des Straftatenaufkommens an der Tatörtlichkeit Schule. Mit 1.361 erfassten Fällen stellt das Jahr 2024 den bisherigen Höchststand seit Beginn der statistischen Erfassung dieses Bereichs im Jahr 2020 dar. Zum Vergleich: 2023 wurden 1.250 Fälle registriert, 2022 waren es 1.245, 2021 784 und 2020 884 Fälle. Die Jahre 2020 und 2021 waren dabei stark von der Corona-Pandemie geprägt.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Wir wollen unsere Lehrkräfte weiterhin darin unterstützen, vor allem vorbeugend Möglichkeiten zu ergreifen, um deeskalierend zu wirken und zu intervenieren. Unser Konzept begleitet die Lehrerinnen und Lehrer konsequent beim Umgang mit Gewaltvorfällen. Bei der Prävention sind alle gefragt – durch vorbildliches Agieren, Gewalt zu verhindern. Die Erziehung beginnt im Elternhaus und setzt sich in der Schule fort.“

Die Gewaltvorfälle an den Schulen haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Diese reichen von persönlichen Diffamierungen über Mobbing, Körperverletzungen und deren Androhung bis hin zu Amok- und Bombendrohungen, sexuellen Übergriffen und Vorkommnissen mit Waffen.

Alle Schulen des Landes verfügen über ein Team für Gewaltprävention und Krisenintervention. Bei Handlungsunsicherheiten und auch im konkreten Notfall kann sich die Schule an die überregionale Leitstelle des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) wenden unter: 0385 588 7777.

Im neuen Landeskonzept sind daher zusätzliche Maßnahmen zur Prävention von Gewalt enthalten. Dazu gehört auch das Streitschlichter-Programm. „Wir wollen das Streitschlichter-Programm für Schülerinnen und Schüler neu auflegen und bilden hierfür unterstützende pädagogische Fachkräfte aus“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. Streitschlichtung verfolgt den Ansatz, den konstruktiven Umgang mit Konflikten zu fördern.

Bei mutmaßlich extremistischen Vorfällen ist ein schnelles, konsequentes und abgestimmtes Vorgehen erforderlich. Die neugegründeten „Anti-Extreme-Netzwerke“ unterstützen dabei den Prozess intensiv. Schulleitungen, die besonders von Vorfällen mit mutmaßlich extremistischen Hintergrund betroffen sind, schließen sich überregional und im jeweiligen Staatlichen Schulamt zu einem Netzwerk zusammen, an dem außerschulische Partner wie die Polizei, das Jugendamt oder die Regionalzentren für Demokratie und Toleranz beteiligt sind. Die Netzwerktreffen erfolgen regelmäßig.

Besorgte Eltern können sich ab dem Schuljahr 2025/2026 immer 14-täglich an die Leitstelle des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie wenden. Mittwochs zwischen 15.00 und 17.00 Uhr bieten die Psychologinnen und Psychologen eine digitale Sprechstunde an. Mütter und Väter erhalten hilfreiche Tipps und Kontakte zu weiterführenden Ansprechstellen.

Mit den Broschüren „Weitersagen ist kein Petzen“ und „Hilfe holen ist Freundschaft“ hat das Land eine Aufklärungskampagne zu den Themen psychische Belastungen und sexualisierte Gewalt gestartet. Dazu sind zwei Broschüren erschienen, die Schülerinnen und Schüler informieren und Unterstützungsangebote aufzeigen. Zudem wird allen Schulen des Landes ein Musterschutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus bietet das Land zahlreiche Fortbildungen für Lehrkräfte, in denen Grundlagen der Gewaltprävention, das Lösen von Konflikten, die Prävention sexualisierter Gewalt, das Erarbeiten von Schutzkonzepten oder das professionelle Grenzensetzen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Schwerpunkte bilden.

Alle gemeldeten Vorfälle werden statistisch erfasst, schulaufsichtlich bearbeitet und schulpsychologisch begleitet. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen werden landeseinheitliche Standards durch verbindliche Handlungsanweisungen und abgestimmte Maßnahmen der Verantwortungsträger, insbesondere Schule – Polizei – Jugendamt, ausgewiesen.

Die Präventionsarbeit in der Schule konzentriert sich insbesondere auf langfristig vorbeugende Maßnahmen wie Konfliktlösungsstrategien sowie die Arbeit mit gefährdeten Kindern und Jugendlichen. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 weitet das Bildungsministerium sein Angebot mit dem Unterrichtsprogramm „Eigenständig werden“ aus. Gesundheits- und Lebenskompetenzen werden vermittelt, die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schülern frühzeitig gestärkt und die sozialen Fähigkeiten wie Empathie, Selbstbeherrschung und Konfliktlösung gefördert. Das Projekt ist eine Kooperation mit dem Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung.

Prof. Dr. Reiner Hanewinkel, Leiter des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung: „‚Eigenständig werden‘ fördert schon im Grundschulalter gezielt die sozialen, emotionalen und kommunikativen Fähigkeiten von Kindern. Durch die Förderung von Selbstbewusstsein, Konfliktlösungskompetenz und Empathie lernen junge Menschen nicht nur besser mit Konflikten und gewaltfrei miteinander umzugehen, sondern auch, den vielfältigen Herausforderungen des Lebens kompetent zu begegnen. Es ist großartig, dass das Bildungsministerium mit seiner Initiative das Programm künftig allen Kindern in Mecklenburg-Vorpommern zugänglich macht.“

Gesetzentwurf zur SOG-Novelle vorgestellt

Maßnahmen gegen häusliche Gewalt im Fokus

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute den Entwurf zur Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) vorgelegt. Der Gesetzentwurf basiert auf der im vergangenen Jahr abgeschlossenen Evaluation des Gesetzes und enthält vorrangig Änderungen im Bereich der Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt sowie Regelungen zur Verbesserung der praktischen Anwendbarkeit.

„Mit dem vorliegenden Entwurf setzen wir zentrale Ergebnisse der Evaluation um“, so Pegel im Anschluss an die Kabinettssitzung. „Schwerpunkte sind eine klarere Regelung zur Zusammenarbeit mit Interventionsstellen, die Einführung technischer Schutzmaßnahmen und eine strukturelle Entlastung des Gesetzes.“

Der Entwurf enthält ein ganzheitliches Maßnahmenpaket, das die effektive Unterbindung und Bekämpfung häuslicher Gewalt sicherstellen soll. Dazu gehört auch die Übermittlung polizeilicher Daten an Interventionsstellen. Hintergrund sind mehrfach geäußerte Hinweise aus der Praxis, insbesondere beim SOG-Symposium, wonach eine wirksame Beratung häufig durch unzureichende Informationsweitergabe erschwert wird.

„Der Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt wird spürbar gestärkt. Wohnungsverweise und Rückkehrverbote sollen ausgeweitet werden, es sollten Kontaktverbote auch über Fernkommunikationsmittel ausgesprochen werden können und gezielte Verhaltensauflagen verhängt werden. Mit der Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, also der elektronischen Fußfessel für Intensivtäter häuslicher Gewalt, soll zusätzliche Sicherheit geschaffen werden.

Fallkonferenzen, eine verbesserte Datenweitergabe an Interventionsstellen und die Möglichkeit, operative Opferschutzmaßnahmen, wie die Erstellung von Tarndokumenten, zu ergreifen, ergänzen das Paket. Damit setzen wir konsequent auf Prävention und effektiven Schutz.“, so Innenminister Christian Pegel.

Schülerinnen und Schüler erweitern ihre sozialen Kompetenzen

Oldenburg: Neues Unterrichtsprogramm verbessert das Zusammenleben im Schulalltag

Schwerin – Das Land stärkt mit einem neuen Unterrichtsangebot die sozialen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern. In dem Projekt „Eigenständig werden“ lernen Kinder in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, wie sie zum Beispiel angemessen kommunizieren und Konflikte konstruktiv lösen. Das Angebot wird durch eine Kooperation mit dem Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung allen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zugänglich.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit dem neuen Unterrichtsprogramm werden wichtige Werte und Verhaltensweisen vermittelt, die das Zusammenleben in der Schule und im Alltag verbessern. Es ist ein präventives Angebot, das den Kindern hilft, selbstbewusster zu sein und sich empathisch zu begegnen. Rund 87.000 Schülerinnen und Schüler in MV können daran teilnehmen – das ist fast jede zweite Schülerin bzw. jeder zweite Schüler.“

Das ganzheitliche Präventionsprogramm arbeitet auf Grundlage eines wissenschaftlich fundierten Konzeptes und vermittelt zentrale Gesundheitskompetenzen – körperlich, seelisch und sozial. „Eigenständig werden“ bietet für jede Klassenstufe sieben ausgearbeitete, methodisch vielfältige Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, ergänzt durch passendes Unterrichtsmaterial, durch Ideen für fächerübergreifenden Unterricht und Elternarbeit. Für die jüngsten Klassen führt die Handpuppe „Jolli“, die Kinder spielerisch an die Themen Gefühle, Kommunikation und Gesundheit heran.

Prof. Dr. Reiner Hanewinkel, Leiter des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung: „Soziale Kompetenzen bilden das Fundament für ein respektvolles Miteinander. Schule ist heute weit mehr als ein Ort des Lernens, sie ist ein zentraler Lebensraum für Kinder und Jugendliche. Umso entscheidender ist es, ein förderliches soziales Klima zu gestalten. Das Programm unterstützt Pädagoginnen und Pädagogen mit praxisnahen Methoden, um Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung gezielt zu begleiten.“  

Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte können an einer eintägigen Fortbildung teilnehmen und im Anschluss direkt mit der Umsetzung im Unterricht beginnen. Die Fortbildungen werden durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) organisiert und durchgeführt.

Das Unterrichtsprogramm des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung wird vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit und der Deutsche Krebshilfe gefördert.

Landesregierung bringt pauschale Beihilfe auf den Weg

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern will Beamtinnen und Beamten künftig mehr Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung er-möglichen. Geplant ist die Einführung einer sogenannten pauschalen Beihilfe nach dem Hamburger Modell. Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung erarbeitet derzeit einen entsprechenden Gesetz-entwurf, der zunächst durch das Kabinett beraten und anschließend dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt wird.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue betont: „Mit der pauschalen Beihilfe schaffen wir die Grundlage für mehr Gerechtigkeit und Wahlfreiheit für die Beamtinnen und Beamten des Landes. Wer sich gesetzlich krankenversichern möchte, soll dabei künftig finanziell nicht schlechtergestellt sein.“

Im Koalitionsvertrag für die 8. Legislaturperiode hatten sich die Regie-rungsparteien SPD und DIE LINKE darauf verständigt, die Einführung der pauschalen Beihilfe zu prüfen und umzusetzen. Die Landesregie-rung hat diesen Auftrag aufgenommen, das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung bereitet derzeit die gesetzliche Grundlage vor.

Die neue Regelung würde sich neben Neueinstellungen auch an jene aktiven Beamtinnen und Beamten richten, die bereits in der gesetzli-chen Krankenversicherung versichert sind. Der überwiegende Teil der aktiven Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern ist bislang jedoch beihilfeberechtigt und anteilig privat versichert.

Die pauschale Beihilfe wurde erstmals 2018 in Hamburg eingeführt und inzwischen von mehreren Bundesländern übernommen. Sie sieht vor, dass der Dienstherr sich pauschal an den Kosten einer gesetzlichen Krankenvollversicherung beteiligt – ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags soll die pauschale Beihilfe zum 1. August 2026 eingeführt werden.