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Tag: 15. August 2025

Urlaub für Familien mit geringem Einkommen

Drese besucht Familienferienstätte in Graal-Müritz

Graal-Müritz – Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen bei der Verwirklichung eines Familienurlaubs. Dafür stellt die Landesregierung auch in diesem Jahr wieder Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung. Mehr als 80 Familien haben von diesem Angebot im laufenden Jahr bereits Gebrauch gemacht und haben hierfür unter anderem die Familienstätte St. Ursula in Graal-Müritz gewählt, die Sozialministerien Stefanie Drese heute im Rahmen ihrer Sommertour besuchte.

„Familien brauchen Orte, an denen sie gemeinsam Kraft schöpfen können – unabhängig von Geldbeutel oder ihrer Lebenssituation. Das macht die Familienerholung möglich, die neben freier Zeit fernab des Alltagsstresses auch der Familienbildung und -hilfe dient“, erklärte die Ministerin. So unterstützt das Team vor Ort die Familien zum Beispiel bei möglicherweise bestehenden Belastungen, bei familiären Krisen oder hilft niedrigschwellig bei der Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten.

„Damit leisten die Familienerholungsmaßnahmen auch über den Urlaubscharakter hinaus einen wertvollen Beitrag für das Familienleben und das Wohlergehen der Kinder im Land“, unterstrich Drese, die bei ihrem Besuch zugleich die engagierten Mitarbeitenden in Graal-Müritz lobte: „Hinter jedem Aufenthalt steht ein Team, das mit Herz und Professionalität dafür sorgt, dass Familien sich willkommen fühlen und ihre Zeit hier in vollen Zügen genießen können. Die Familienferienstätte St. Ursula versteht sich als Ort der Begegnung und des Miteinanders und das merkt man in jedem Detail“, so Drese weiter.

Eine geförderte Familienerholung in Graal-Müritz, bei einem der weiteren 12 Familienferienstätten oder bei weiteren sozialen Trägern ist möglich, wenn mindestens eines der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Familien können dann Zuwendungen in Höhe von 30 Euro pro Person und Übernachtung für einen Aufenthalt zwischen fünf und sieben Übernachtungen erhalten. Darüber hinaus ist die Zuwendung von 15 bis 26 Euro gestaffelt. „So kann zum Beispiel eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern für eine Familienerholungsmaßnahme von sieben Tagen eine Förderung in Höhe von 840 Euro erhalten“, rechnete Drese vor. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind sei für eine einwöchige Familienerholungsmaßnahme ein Zuschuss von 420 Euro möglich. „Sich über Möglichkeiten und freie Plätze zu informieren, lohnt sich also auf jeden Fall“, unterstrich Drese.

Weiterführende Informationen finden Interessierte auf den Seiten des Landesamtes für Soziales und Gesundheit (LAGuS) unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV. Die Antragsstellung wird dabei durch die jeweilige Familienferienstätte übernommen, damit für die Familien möglichst wenig Aufwand entsteht. Eine Übersicht dieser ist unter https://www.ffmv.de/ einsehbar.

Drese: „In den vergangenen Jahren wurden nicht immer alle zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen. Ich würde mir jedoch wünschen, dass möglichst jeder Euro direkt bei den Familien ankommt und möchte deshalb ausdrücklich dazu ermutigen, den eigenen Anspruch zu prüfen – damit möglichst viele Kinder und Eltern die Chance auf eine gemeinsame, unbeschwerte Zeit bekommen.“

Land unterstützt Tierheime in M-V mit 200.000 Euro

Insel Rügen – Auch in diesem Jahr fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern die Arbeit der Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen im Land mit erheblichen Mitteln. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wird am  16. August 2025 im Tierheim Sagard insgesamt acht Zuwendungsbescheide mit einem Fördervolumen von rund 200.000 Euro übergeben.

„Unsere Tierheime leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit für den Tierschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Sie nehmen Fundtiere, beschlagnahmte und verletzte Tiere auf und geben ihnen eine sichere Unterkunft. Mit unserer Förderung wollen wir diese wichtige Arbeit unterstützen und die oft schwierigen Rahmenbedingungen verbessern“, betonte der Minister im Vorfeld Übergabe.

Die Mittel stammen aus der Tierheim-Förderrichtlinie M-V und decken bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Sie fließen in diesem Jahr unter anderem in den Bau und die Sanierung von Katzenstationen, Quarantäneeinrichtungen, Gehegen und Elektroanlagen.

Gastgeber der Veranstaltung ist Tierarzt Marco Nieburg, der neben seiner Praxis auf Rügen die Tierheime in Sagard und Sassnitz betreibt. „Die Förderung gibt Planungssicherheit und ermöglicht den Einrichtungen tiergerecht weiterzuentwickeln. Davon profitieren Tiere und Mitarbeitende gleichermaßen“, so Backhaus.

Seit 1993 unterstützt das Land die Tierheime regelmäßig. In den letzten zehn Jahren wurden insgesamt 3,9 Millionen Euro investiert, denen ein Antragsvolumen von mehr als 9,2 Millionen Euro gegenüberstand – ein deutliches Zeichen für den hohen Bedarf an Unterstützung.

Gefördert werden Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, sichergestellten oder hilflosen Wildtieren dienen. Voraussetzung ist die Einhaltung aller tierschutzrechtlichen Vorschriften. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt nach Prüfung der Anträge durch die Bewilligungsbehörde.

Teilzeit und Anrechnungsstunden bleiben weiterhin unangetastet

37,1 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer in MV sind teilzeitbeschäftigt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben zum Schuljahr 2023/2024 insgesamt 4.490 Lehrerinnen und Lehrer in Teilzeit gearbeitet. Laut Statistischem Bundesamt waren es 37,1 Prozent der Lehrkräfte und somit mehr als jede Dritte bzw. jeder Dritte. Damit liegt MV im Bundesvergleich im Mittelfeld. „Im Gegensatz zu anderen Ländern, die aufgrund des gravierenden Lehrkräftemangels die Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung für Lehrkräfte reduzieren und die Arbeitszeit erhöhen, bleiben in MV diese Regelungen und die Anzahl der Anrechnungsstunden unangetastet“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Trotz finanzieller Herausforderungen für das Land bleiben die Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Erwerbsleben bestehen“, so die Ministerin. Im Schuljahr 2023/2024 hat das Land 35.000 Anrechnungsstunden gewährt. Das entspricht ca. 1.300 Lehrerstellen im Umfang von jährlich mehr als 110 Millionen Euro.

In Mecklenburg-Vorpommern unterrichten ältere Lehrkräfte bis zu vier Stunden weniger. Allein auf die Altersanrechnungsstunden entfallen damit 7.100 Stunden an 3.660 Lehrerinnen und Lehrer. Das bedeutet, dass bei fast jeder dritten Lehrkraft die Unterrichtsverpflichtung auf Grund ihres Alters gesenkt wird.

Im Bundesvergleich hat MV eine der niedrigsten Unterrichtsverpflichtungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer. Bei den Regionalen Schulen und Förderschulen steht MV im oberen Mittelfeld. An Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen und beruflichen Schulen hat das Land die höchste Unterrichtsverpflichtung. Die Gewährung von Anrechnungsstunden bleibt bei der Darstellung der Unterrichtsverpflichtung unberücksichtigt.

Schwesig: Zoos und Tierparks sind etwas für die ganze Familie

Wismar – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in Wismar den Landeszootag eröffnet. An diesem Tag bieten die 16 im Landeszooverband versammelten Zoos und Tierparks im Land ihren Besucherinnen und Besuchern besondere Programme insbesondere für Familien mit Kindern. Für alle Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist der Eintritt an diesem Tag frei.

„Wir machen jedes Jahr einen Landeszootag, um deutlich zu machen, welche Bedeutung die Zoos für Mecklenburg-Vorpommern haben. Und wir wollen, dass an diesem Tag möglichst viele Kinder in den Zoo gehen können“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Eröffnung.

Zoos seien Orte, an denen man sich gut erholen kann. „Unsere Zoos sind modern und schön. Es ist viel getan worden, damit die Tiere mehr Platz haben und sich wohlfühlen“, sagte Schwesig. Zudem seien Zoos Orte, an denen man viel lernen könne. „Darüber, wie Tiere leben, was sie brauchen und was sie alles können. Das finde ich total beeindruckend. Man kann auch etwas lernen über bedrohte Tierarten. Über die Vielfalt des Lebens auf der Erde und warum es so wichtig ist, diese Vielfalt zu erhalten.“

„Der Tierpark in Wismar ist ein besonders schöner Zoo. Die Tiere sind nicht in kleinen Gehegen eingesperrt, sondern haben viel Platz“, lobte Schwesig den Tierpark. Das Land habe den Zoo bei seiner Entwicklung unterstützt, zum Beispiel beim Aufbau des Mecklenburger Bauernhofs.

Die Landesregierung unterstütze auch die anderen Zoos im Land. „Insgesamt haben wir die Zoos, die im Landeszooverband Mitglied sind, allein seit 2021 mit rund 19 Millionen Euro unterstützt. Mit 190.000 Euro fördern wir den Landeszootag, vor allem den freien Eintritt für die Kinder. Und auch bei den Mitteln, die wir jetzt aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes bekommen, denken wir an die Zoos. Es ist vorgesehen, dass wir 100 Millionen Euro für Sportanlagen, Kultur und Zoos einsetzen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Am Landeszootag nehmen folgende Zoos teil:

  1. Zoo Rostock
  2. Deutsches Meeresmuseum Stralsund (mit den Standorten Ozeaneum, Natureum und Meeresmuseum)
  3. Vogelpark Marlow
  4. Zoo Schwerin
  5. Wildpark MV in Güstrow
  6. Zoo Stralsund
  7. Tierpark Wismar
  8. Müritzeum Waren (Müritz)
  9. Tierpark Ueckermünde
  10. Tierpark Greifswald
  11. Tierpark Neustrelitz
  12. Tierpark Wolgast
  13. Tiererlebnispark Müritz in Grabowhöfe
  14. Tierpark Grimmen
  15. Tierpark Sassnitz
  16. Tropenzoo Bansin

Bilanz einer langjährigen Haushaltskonsolidierung

Eggesin – Staatssekretär Wolfgang Schmülling hat heute an die Bürgermeisterin der Stadt Eggesin, Bianka Schwibbe, einen Bewilligungsbescheid über eine Konsolidierungszuweisung in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro und eine Sonderzuweisung für investive Zwecke in Höhe von 111.290,13 Euro übergeben.

Das Innenministerium begleitet die Stadt Eggesin bereits seit vielen Jahren bei ihren Konsolidierungsbemühungen, die nunmehr einen positiven Abschluss finden. Eggesin erreicht mithilfe der letzten „Rate“ der Konsolidierungszuweisungen, die auf der Grundlage des § 27 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern gewährt werden, den vollständigen Haushaltsausgleich.

Die prekäre Finanzsituation der Stadt Eggesin ist historisch gewachsen. Insbesondere aufgrund des mit der Aufgabe von Eggesin als Bundeswehrstandort (vornehmlich in den Jahren 2003 bis 2005) verbundenen erheblichen Einwohnerrückgangs sowie einer fehlgeschlagenen Wohnungspolitik im Zusammenhang mit dem Bundeswehrstandort sind sowohl der Kernhaushalt der Stadt als auch der Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft seit Jahren hoch defizitär. Im Zeitraum 1990 bis 2005 hatte Eggesin rd. 38 % seiner Einwohner verloren. Die Einwohnerverluste hatten gravierende Auswirkungen auf die Steuerkraft und auf die Finanzzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz. Zugleich konnte der hohe Schuldendienst für Kaufpreis- und Renovierungsdarlehen insbesondere für vom Bund übernommene Wohnblöcke nicht mehr durch Mieteinnahmen gedeckt werden.

Auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrags erhielt die Stadt Eggesin bereits 2009 bis 2012 Konsolidierungshilfen in Höhe von insgesamt 9,0 Mio. Euro.

In den Jahren 2018 und 2019 kamen auf der Grundlage einer Konsolidierungsvereinbarung Konsolidierungshilfen aus dem kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds und aus dem kommunalen Entschuldungsfonds in Höhe von insgesamt rund 11,45 Mio. Euro hinzu.

Seit 2020 ist es der Stadt Eggesin gelungen, in jedem Haushaltsjahr eigenständig einen Überschuss zur Rückführung ihres Defizites aus Vorjahren zu erwirtschaften. Dies bildet den Grundstein, um vom unbürokratischen Entschuldungsprogramm des Landes für Kommunen mit Haushaltsproblemen nach § 27 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu partizipieren. So hat die Stadt Eggesin in den Jahren 2021 bis 2024 Konsolidierungszuweisungen in Höhe von jeweils rund 3,26 Mio., also insgesamt weitere rd. 12,1 Mio. Euro, sowie im Jahr 2024 zusätzlich eine Sonderzuweisung für investive Zwecke in Höhe von 98.591,21 Euro erhalten.

Alle Konsolidierungshilfen zusammengenommen, hat Eggesin seit dem Jahr 2009 Konsolidierungshilfen in Höhe von rd. 33,5 Mio. Euro erhalten.

„Die Stadt Eggesin kann aufgrund ihrer in den letzten Jahren überlegten und sparsamen Haushaltsführung und durch die Konsolidierungshilfen des Landes ihr Haushaltsdefizit mit der aktuellen Konsolidierungszuweisung vollständig ausgleichen,“, lobt Schmülling. „Ich beglückwünsche die Stadt, und insbesondere die Bürgermeisterin, Frau Schwibbe, die als ehemalige Kämmerin persönlich einen ganz wesentlichen Anteil an der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat, zu dem Erfolg. Ich bin zuversichtlich, dass der eingeschlagene Kurs beibehalten wird und der durchlaufene Konsolidierungsprozess auch weiterhin positive Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt hat und den Weg für eine starke kommunale Selbstverwaltung ebnet.“.

Ausbildung und duales Studium bei der Steuerverwaltung

Jetzt bewerben

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern sucht Nachwuchs für die Steuerverwaltung: Ab sofort sind Bewerbungen für die Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt (mittlerer Dienst) sowie für das duale Studium zur Diplom-Finanzwirtin bzw. zum Diplom-Finanzwirt (gehobener Dienst) möglich. Bewerbungen können bis zum 30. November 2025 eingereicht werden.

„Die Arbeit in der Steuerverwaltung ist abwechslungsreich, sicher und bietet echte Perspektiven. Wer sich für diesen Weg entscheidet, wird Teil der Modernisierung unserer Verwaltung. Dafür brauchen wir Leute, die sich einbringen und später im Berufsleben Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen als verlässliche Partner zur Seite stehen“, sagt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.

Die Steuerverwaltung des Landes bietet zwei Karrierepfade:

  • zweijährige Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt (LG 1, 2. Einstiegsamt): Praxisnah, kompakt und mit einer monatlichen Besoldung von ca. 1.478 € brutto bietet sie ideale Bedingungen für Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss.
  • dreijähriges duales Studium zur Diplom-Finanzwirtin bzw. zum Diplom-Finanzwirt (LG 2, 1. Einstiegsamt): Wer die Hochschul- oder Fachhochschulreife mitbringt, kann Theorie und Praxis optimal verbinden – bei monatlich rund 1.534 € brutto bereits im Studium.

In beiden Laufbahnen erwarten die Nachwuchskräfte ein modernes Arbeitsumfeld, strukturierte Betreuung, ein iPad zur Verfügung sowie flexible Arbeitszeitmodelle. Nach dem erfolgreichen Abschluss bestehen sehr gute Übernahmechancen in ein unbefristetes Beamtenverhältnis. Das Einstiegsgehalt liegt dann je nach Laufbahn bei rund 2.990 € bzw. 3.320 € (brutto, zzgl. Familienzuschläge).

Für den Ausbildungs- und Studienbeginn im Herbst 2026 stehen insgesamt 96 Plätze zur Verfügung – je 48 im mittleren und gehobenen Dienst. Eine Bewerbung ist ab sofort online über das Karriereportal MV möglich.