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Tag: 22. August 2025

75 Jahre Technisches Hilfswerk

Schwerin – Anlässlich des 75-jährigen Gründungsjubiläums des Technischen Hilfswerks (THW) hat Innenminister Christian Pegel der Organisation gratuliert und ihre große Bedeutung für den Bevölkerungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern betont. „Die Arbeit des THW ist für unser Land unverzichtbar. Bei Hochwasserlagen, Sturmschäden oder großflächigen Stromausfällen haben die Helferinnen und Helfer immer wieder bewiesen, wie schnell und zuverlässig sie eingreifen können“, erklärte Pegel.

Besonders würdigte der Minister die Leistung der Ehrenamtlichen. In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit rund 1.500 Freiwillige in 18 Ortsverbänden organisiert. Sie unterstützen nicht nur bei Einsätzen in unserem Bundesland, sondern helfen auch in anderen Regionen Deutschlands oder im Ausland. „Wer im THW mitarbeitet, trägt eine große Verantwortung. Viele unserer Bürgerinnen und Bürger stellen dafür ihre Freizeit, manchmal auch Urlaubstage, zur Verfügung. Dieses Engagement verdient höchste Anerkennung“, so Pegel.

Neben den praktischen Einsätzen hob der Minister auch die enge Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten hervor: „Im Bevölkerungsschutz greift ein Rad ins andere. Das THW ist dabei ein fester Bestandteil dieser Zusammenarbeit.“

Das Technische Hilfswerk wurde am 22. August 1950 gegründet. Der Ingenieur Otto Lummitzsch erhielt damals den Auftrag, eine neue Organisation für den Katastrophenschutz aufzubauen. Heute sind bundesweit mehr als 80.000 Ehrenamtliche und 2.000 Hauptamtliche im THW tätig.

Landesforst M-V ist Vorreiter im Waldmoorschutz

Schwerin – Moore gehören zu den faszinierendsten und gleichzeitig sensibelsten Ökosystemen unserer Landschaft. In Mecklenburg-Vorpommern liegen rund 82.000 Hektar Waldmoore, davon etwa 20.000 Hektar im Verantwortungsbereich der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern (LFoA).

Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus erklärt: „Der Schutz und die Renaturierung dieser Flächen ist ein zentraler Beitrag zur Biodiversität, zum Wasserrückhalt in der Landschaft und zum Klimaschutz.

In den vergangenen zehn Jahren (2016–2025) hat die LFoA in 59 Projekten rund 1.200 ha Moorflächen renaturiert. Etwa zwei Drittel dieser Fläche wurden direkt durch die Landesforst umgesetzt, die übrigen in Kooperation mit Partnern wie dem Förderprogramm „chance.natur“ oder der Landgesellschaft MV“, so der Minister.

Beispiele erfolgreicher Projekte seien das Naturschutzgebiet Hinrichshagen mit 56 ha, das Projekt „Lüttwisch“ mit 22 ha sowie die Renaturierung des „Friedrichsruher Waldes“ mit einer Fläche von 24 ha.

„Die Renaturierung von Moorwäldern ist eine besonders fachliche Herausforderung. Es geht darum, die artenreiche, sensible und störanfällige Waldvegetation auf Mooren zu erhalten. Moore: Multitalente für Klima und Artenvielfalt

Intakte Moore sind echte Alleskönner: Sie speichern CO₂, halten Wasser in der Landschaft zurück, bieten seltenen Arten wie Kranichen, Sonnentau oder Moosbeeren einen Lebensraum – und wirken als natürliche Filter für Schadstoffe. Mehr Wasser in der Landschaft bedeutet gleichzeitig auch einen lokalen Kühlungseffekt an heißen Sommertagen und eine Verbesserung des Gesundheitszustands unserer Wälder.

Deshalb verfolgt die Landesforstanstalt ambitionierte Ziele: Bis 2040 sollen möglichst alle renaturierungsfähigen Waldmoore im Landeswald wiedervernässt werden“, erklärt Backhaus.

Für das Jahr 2026 seien bereits vier weitere Projekte mit insgesamt 84 ha geplant. Weitere 14 Vorhaben mit knapp 400 ha befänden sich in der Vorbereitung.

„Klar ist: Moore sind ein Schlüssel zur Klimaanpassung und zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Jeder Hektar renaturiertes Moor ist ein Gewinn – für das Klima, die Artenvielfalt und die Stabilität unserer Wälder. Die Landesforstanstalt wird sich auch in Zukunft entschlossen für den Moorschutz einsetzen.“

Die Landesforstanstalt M-V ist die untere Forstbehörde für den Gesamtwald Mecklenburg-Vorpommers, sowie Eigentümer und Bewirtschafter von rund 193.000 Hektar Landeswald. Neben den betrieblichen Tätigkeiten, erfüllt die Landesforst M-V mit ihren rund 1.000 Mitarbeitern eine Vielzahl hoheitlicher Aufgaben, wie die Beratung und Betreuung von Privatwald, Naturschutz im Wald, Ausbildung, Waldpädagogik und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Mit ihren 29 Forstämtern und 191 Revieren ist sie der bedeutendste Ansprechpartner zum Thema Wald vor Ort.

Greifswalder Schulverweis aufgehoben

Bildungsministerium erarbeitet Handlungsleitfaden für den Besuch von Mahn- und Gedenkstätten

Greifswald – Das Staatliche Schulamt Greifswald hat im Fall des Schülers, der während einer Gedenkstättenfahrt nach Auschwitz eine nach Auffassung des Gerichts unterschiedlich auslegungsfähige Geste zeigte, den Bescheid über den Schulverweis aufgehoben und die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald zurückgenommen. Der Schüler kann damit auch im kommenden Schuljahr die bisherige Schule besuchen.

Das Staatliche Schulamt Greifswald hatte die Geste des Schülers im ehemaligen KZ Auschwitz als White-Power-Zeichen interpretiert, auf Beschluss der Teilkonferenz der Schule einen Schulverweis ausgesprochen und umgesetzt. Das White-Power-Zeichen wird der rechtsextremistischen Szene zugeordnet. Laut Schulgesetz ist für Ordnungsmaßnahmen eine Teilkonferenz zuständig, die von der Lehrerkonferenz der Schule berufen wird.

Das Bildungsministerium hält daran fest, dass extremistischen Tendenzen an Schulen entschlossen entgegengetreten werden muss und bei Verfehlungen mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen reagiert wird. Das Verwaltungsgericht Greifswald hatte in erster Instanz die Geste anders interpretiert als das Staatliche Schulamt Greifswald. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald ließ in einem Hinweisbeschluss erkennen, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit anzuwenden.

Danach ist bei mehrdeutigen Äußerungen oder Gesten stets im Zweifel die Deutung zu wählen, die der Meinungsfreiheit größtmöglichen Raum lässt. Aus Respekt vor der gerichtlichen Auffassung und um eine ungestörte Schullaufbahn des Schülers im Abschlussjahr zu ermöglichen, hält das Staatliche Schulamt Greifswald seine Interpretation der Geste nicht mehr aufrecht.

Den Vorfall hat das Bildungsministerium zum Anlass genommen, zusammen mit Expertinnen und Experten einen Handlungsleitfaden für ein respektvolles Verhalten beim Besuch von Mahn- und Gedenkstätten zu erarbeiten. „Viele Schülerinnen und Schüler wissen, wie sie sich in Mahn- und Gedenkstätten korrekt verhalten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Der Greifswalder Vorfall hat gezeigt, dass eine landesweite Sensibilisierung Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Eltern unterstützten kann, damit der Gedenkstättenbesuch tatsächlich das Wissen insbesondere über die Zeit des Nationalsozialismus veranschaulicht und vertieft“, so Oldenburg.

Der Leitfaden soll nach Abstimmung mit dem Bündnis für „Gute Schule“ spätestens nach den Herbstferien den Schulen zur Verfügung stehen.

Mehr Licht auch in Grabowhöfe: Neue Beleuchtung für den Sportplatz

Grabowhöfe – Im Rahmen ihrer Sommertour hat Sportministerin Stefanie Drese heute den Sportverein Grabowhöfe 95 (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) besucht. Im Gepäck hatte die Ministerin einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 40.000 Euro für die Fluchtlichtsanierung des örtlichen Sportplatzes. Die Mittel entstammen dem Bürgerfonds des Landes für ehrenamtliche Vorhaben.

„Die umfassende Fluchtlichtsanierung verbessert die Vereinsinfrastruktur und die Trainings- und Nutzungsbedingungen für den Sportverein maßgeblich“, betonte Drese bei der Übergabe der Landesförderung an Vorstandsmitglieder des SV Grabowhöfe 95.

Durch das Investitionsvorhaben könnten erhebliche Energiekosten eingespart werden. „Gleichzeitig werden dadurch gerade in der dunklen Jahreszeit die Trainings- und Nutzungszeiten verlängert und wird langfristig der Spielbetrieb auf der Sportfläche gesichert“, verdeutlichte Drese.

Drese zeigte sich bei ihrem Besuch angetan über die positive Entwicklung des „Dorfvereins“. Vor allem im Kinder- und Jugendbereich, aber auch im Seniorensport seien wachsende Mitglieder- und Teilnehmerzahlen zu verzeichnen, so die Ministerin.

„Darüber hinaus hat der Verein mit seinen vielen Aktivitäten und auch geselligen Veranstaltungen eine große Bedeutung im Ort für den Zusammenhalt von jung bis alt“, betonte Drese. „Ich freue mich sehr, dass wir mit Mitteln des Landes nun auch die Attraktivität des Sportplatzes erhöhen, um weitere Menschen aus der Region für Sport und Bewegung zu begeistern“, sagte die Ministerin.

Veröffentlichung des Leitfadens Fahrradstraßen

Dr. Wolfgang Blank: „Fahrradstraßen machen den Radverkehr in unserem Land attraktiver und sicherer“

Schwerin – Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute in Schwerin gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e. V. (AGFK MV) und Dr. Rico Badenschier, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin, den „Leitfaden Fahrradstraßen in Mecklenburg-Vorpommern“ vorgestellt. Der praxisorientierte Leitfaden soll künftig Kommunen, Planungsbüros und Verkehrsbehörden bei der Planung und Umsetzung von Fahrradstraßen unterstützen und damit den Radverkehr im Land weiter stärken.

„Lückenlose Radnetze sind entscheidend, damit das Rad für mehr Menschen zum alltäglichen Verkehrsmittel wird. Fahrradstraßen sind hierfür ein vergleichsweise kostengünstiges Instrument – sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum“, sagte Dr. Wolfgang Blank. „Mit dem Leitfaden schaffen wir für die Kommunen eine solide Grundlage, um Genehmigungsprozesse zügiger umsetzen zu können. Diese Beschleunigung und Entbürokratisierung ist mir besonders wichtig.“

Der Leitfaden bietet konkrete Empfehlungen zu rechtlichen Grundlagen, Beschilderung, Gestaltung und Umsetzung von Fahrradstraßen. Er wurde in enger Abstimmung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, der AGFK MV sowie Kommunen und Städte wie der Landeshauptstadt Schwerin erarbeitet.

„Wir freuen uns, dass mit dem Leitfaden nun eine praktische Handreichung vorliegt, die auch für kleinere Verwaltungen mit weniger Personal hilfreich ist. Mecklenburg-Vorpommern ist ein echtes Fahrradland, für den Alltagsverkehr und für den Tourismus. Sichere Infrastruktur für den Radverkehr wird da nicht nur innerorts gebraucht, sondern auch von Dorf zu Dorf. Fahrradstraßen können dabei einen großen Unterschied machen“, so Jan van Leeuwen, stellvertretender Vorsitzender der AGFK MV.

„Gelungene Beispiele wie die Fahrradstraße im Zuge der Gadebuscher Straße im Stadtteil Lankow zeigen, wie es geht“, sagt Dr. Rico Badenschier. „Schwerin freut sich, diesen Leitfaden mitentwickelt zu haben. Wir haben gezeigt, wie sich die Empfehlungen des Leitfadens umsetzen lassen und welchen Beitrag diese Fahrradstraße zu einer sicheren und attraktiven Verkehrsgestaltung leistet. Gleichzeitig konnten wir unsere Erfahrungen aus der Praxis einbringen – davon profitieren nun alle Kommunen im Land“, betonte Dr. Rico Badenschier.

Fahrradstraßen zeichnen sich durch besondere Regeln aus: Radfahrende haben Vorrang, dürfen nebeneinander fahren und sind durch die Gestaltung der Verkehrsflächen gut sichtbar. Andere Fahrzeuge können – je nach Beschilderung – ebenfalls zugelassen sein. Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Kraftfahrzeugverkehr muss die Geschwindigkeit weiter verringern, wenn andernfalls der Radverkehr gefährdet oder behindert werden würde.

Der neue Leitfaden steht ab sofort unter Leitfaden Fahrradstraßen in MV zum Download bereit.

Die Errichtung von Fahrradstraßen kann über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ gefördert werden. Nähere Informationen finden interessierte Kommunen unter: LFI Radwegebau – Sonderprogramm