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Monat: August 2025

MV treibt Mobilfunkausbau weiter voran / 17 neue Masten in Planung

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern investiert weiter in den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur. Insgesamt sind derzeit 17 Mobilfunkmasten im Landeseigentum geplant, um die Netzabdeckung insbesondere in ländlichen Regionen deutlich zu verbessern.

„Unser Ziel ist es, auch in bisher schlecht versorgten Gebieten endlich stabile Mobilfunkverbindungen zu ermöglichen. Überall, wo wir als Land nach Bundes- und EU-Gesetzen tätig werden dürfen, wollen wir das auch – dort sollen Funklöcher möglichst schnell der Vergangenheit angehören“, sagt Christian Pegel, Minister für Inneres und Bau, zum aktuellen Stand des Mobilfunkausbaus durch die Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (FMI).

Seit dem 30. September 2022 ist der erste landeseigene Mobilfunkmast in Glambeck – der Prototyp für landeseigene Funkmasten in besonders schlecht erschlossenen Lagen – bereits in Betrieb. Zwei weitere Masten in Cantnitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) und Alt Sammit (Landkreis Rostock) sind durch das Land errichtet und mit Strom- sowie Datenleitungsanschlüssen versehen worden und wurden den Mobilfunknetzbetreibern bereits zur Installation der Antennentechnik übergeben. Auf die Mobilfunkanbieter kommt es dabei weiterhin entscheidend an, weil das Land „nur“ den Mobilfunkmast genehmigen und errichten lässt sowie die Versorgung mit Strom und Glasfaseranschlüssen für die Weiterleitung der Mobilfunkdatenpakete anbietet.

Die eigentliche Funktechnik für die Mobilfunknutzung bringen die Mobilfunkanbieter, also vor allem die Telekom, Vodafone und die Telefonica, seit einigen Jahren auch 1&1, mit. Sechs weitere Standorte befinden sich aktuell in der Bauphase, dort werden also gerade neue Mobilfunkmasten errichtet und für diese Strom- und Datenanschlüsse verlegt. Zwei weitere geplante landeseigene Mobilfunkmasten durchlaufen das Genehmigungsverfahren. Für sechs weitere Standorte läuft derzeit die Planungsphase.

„Die Standorte, die das Land in den Blick nimmt, sind bislang gar nicht versorgt. Die dünne Besiedlung dieser Gebiete ist für die Mobilfunkunternehmen eine echte Herausforderung. Es rechnet sich für sie einfach nicht, dort selbst Funkmasten zu bauen. Das Land stellt diese daher zur Verfügung – und zwar mit beihilferechtlicher Genehmigung der Europäischen Union! Das bedeutet, dass die Mobilfunkunternehmen nur noch ihre Funktechnik installieren und dann ihre Mobilfunkdienste bereitstellen müssen. Und das Beste daran: Es ist viel günstiger als der Bau eines eigenen Funkmasts“, ergänzt Christian Pegel und:

„Diese Infrastrukturmaßnahmen sind ein entscheidender Schritt für gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land“, so Minister Pegel. Er fügt hinzu: „Wir wissen aber auch, dass solche Projekte Geduld erfordern – von uns als Verwaltung ebenso wie von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort.“ Die landeseigene FMI darf in unversorgten Gebieten nur dann einen landeseigenen Funkmast errichten, wenn in den folgenden drei Jahren kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Mobilfunknetzbetreiber geplant ist und mindestens ein Netzbetreiber die Nutzung eines durch die FMI errichteten Funkmastes verbindlich zugesagt hat.

Dafür muss die landeseigene FMI zunächst die Mobilfunkunternehmen bei identifizierten potentiellen Standorten für landeseigene Mobilfunkmasten befragen, ob auch nur einer von ihnen ohne staatliche Unterstützung innerhalb der nächsten drei Jahre beabsichtigt, an dem geplanten Standort in die Errichtung eines eigenen Funkmastes zu investieren. Nur wenn das alle verneinen, darf die landeseigene FMI für das Land weiterplanen. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf die landeseigene FMI in das konkrete Planungs- und Genehmigungsverfahren eintreten.

Zu den Herausforderungen bei diesen weiteren Planungs- und Genehmigungsprozessen der Maststandorte gehören dann das Finden geeigneter Grundstücke, die Überzeugung der Beteiligten vor Ort, diese Grundstücke nutzen zu dürfen, naturschutzrechtliche Prüfungen und nicht selten das Eingehen auf gesundheitliche Bedenken in der Bevölkerung.

„Natürlich nehmen wir dabei die Bedenken aus der Bevölkerung ernst und setzen auf transparente Kommunikation. Gleichzeitig müssen wir als Land aber auch die Rahmenbedingungen schaffen, damit auch der ländliche Raum digital erreichbar bleibt“, so Minister Pegel abschließend. Dazu zähle auch eine funktionstüchtige digitale Breitbandinfrastruktur via Mobilfunk.

Der Mobilfunkausbau ist Teil der digitalen Agenda der Landesregierung und wird in enger Abstimmung mit den Kommunen und Mobilfunknetzbetreibern umgesetzt. Mehr Informationen zum Landesprogramm Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur und zur FMI finden Sie auf den Webseiten der Landesgesellschaft.

34. MeLa in Mühlengeez: Leistungsschau und Politikforum

Schwerin – Vom 11. Bis zum 14. September öffnet die Landwirtschaftsmesse MeLa zum34. Mal ihre Tore in Mühlengeez. Marion Zinke, Abteilungsleiterin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, die in diesem Jahr Minister Backhaus beim Pressegespräch im Vorfeld der Messe vertritt, lobt die Veranstaltung, die über die Grenzen des Landes hinausstrahle.

„Die MeLa wurde von einigen Enthusiasten ins Leben gerufen und ist heute die bedeutendste Fachmesse in MV. Sie war von Anfang an ein Gemeinschaftsprojekt von Messegesellschaft, Verbänden und Ministerium. Und diesem gemeinsamen Engagement ist es auch zu verdanken, dass die MeLa manche Hürde und selbst die Corona-Zeit erfolgreich gemeistert hat. Sie wird auch heute noch von der Vielfalt der Landwirtschaft einschließlich Landtechnik, der Forst und der Fischerei, dem Gartenbau sowie dem Leben im ländlichen Raum getragen. Aber es sind auch weitere wichtige Bereiche hinzugekommen, wie die Nutzung alternativer Energien. Sie ist eine Messe, die das Leben in MV, die Leistungen der Menschen auf beeindruckende Weise darstellt“, sagte sie.

Rund 900 Aussteller aus Bereichen wie Landwirtschaft, Gartenbau, Ernährung, Tourismus und ländlicher Entwicklung nehmen in diesem Jahr an der Messe teil. Die Kinder-MeLa bietet ein interaktives Angebot für junge Besucherinnen und Besucher. Es gibt unter anderem Tiere zum Anfassen, Lernstationen, Ernteaktionen und Bastelangebote. Mehr als 800 Tiere werden auf der MeLa präsentiert. Dazu zählen Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Geflügel und Alpakas. Und natürlich kann auch modernste Landtechnik bestaunt werden. Erneut präsentiert sich die MeLa als Raum für den Austausch zwischen Politik, Berufsstand und Verbrauer. „Wir freuen uns sehr, dass nach einigen Jahren seuchenbedingter Abwesenheit auch Schweine wieder auf der MeLa zu sehen sind“, sagte Zinke.

Hinsichtlich der Situation der Landwirte sind die bisherigen Ernteergebnisse von entscheidender Bedeutung. „Nach Einschätzung der Experten gibt es in MV starke regionale Unterschiede hinsichtlich Ertrag in den einzelnen Kulturen aber auch hinsichtlich der Qualitäten. Die Aussagen im Land reichen von katastrophal bis hin zu einer Rekordernte. Entscheidend ist, wie so oft, der Produktionsfaktor Boden und dessen Güte. Aber auch andere Einflüsse spielen bei der Betrachtung der Ergebnisse eine Rolle. Allerdings sorgt die schlechte Marktlage für Kopfzerbrechen. Selbst bei einem Ergebnis von z.B. 75 dt/ha bei einem Preis von 150 Euro/t können bei vielen Betrieben die Kosten nicht gedeckt werden, da diese in den letzten Jahren stetig gestiegen sind.“

Auch die Vorstellungen der Europäischen Kommission zur Ausgestaltung der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 belasten die Landwirte, erklärt Marion Zinke. „Die Vorschläge der EU-Kommission zur Degression und Kappung der Direktzahlungen sind mit großer Sorge zu sehen. Die Betriebe in Ostdeutschland wären besonders betroffen und es besteht die Gefahr eines massiven Strukturwandels. Eine Kürzung der GAP würde MV hart treffen, denn MV ist ein Flächenland mit großen Betrieben. Für sie sind EU-Fördermittel existenziell: Rund ein Drittel des bäuerlichen Einkommens in MV stammt aus EU-Zahlungen.

In MV wurden seit der Wende allein 27 Milliarden Euro durch EU-Förderungen in die Landwirtschaft und den ländlichen Raum investiert. Für MV kann erwartet werden, dass die Kappung ab 100.000 Euro 1010 Antragsteller betrifft. Die Degression von 20.000 bis 100.000 Euro betrifft 1429 Antragsteller. Von den aktuell gezahlten ca. 314 Millionen Euro würden nach dem Model dann ab 2028 nur noch ca. 151 Millionen Euro zur Zahlung gebracht werden. Das sind mehr als 50 Prozent weniger.“

Die Diskussion auf dem Bauerntag solle dazu beitragen, ein starkes Bekenntnis zur Zukunft der Landwirtschaft in MV zu erzeugen und Wege aufzeigen, wie die Notwendigkeit der Ernährungssicherung mit den Erfordernissen des Umwelt- und Klimaschutzes in Einklang gebracht werden können, so Zinke.

Trotz neuer Kredite: Schuldenstand 2026 unter Niveau von 2021

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird zum Ende der Legislaturperiode voraussichtlich einen geringeren Schuldenstand ausweisen als zu deren Beginn. Trotz geplanter neuer Kreditaufnahmen im kommenden Jahr überwiegt die Wirkung der außerordentlichen Rekordtilgung im Jahr 2024, insgesamt sinkt also der Schuldenstand des Landes in dieser Legislaturperiode.

Zum Haushaltsabschluss 2021 betrug der Schuldenstand rund 12,236 Mrd. Euro. Für das Jahr 2026 geht der aktuelle Haushaltsplanentwurf von einem Schuldenstand in Höhe von 11,614 Mrd. Euro aus. Das entspricht einem Rückgang um über 620 Millionen Euro im Verlauf dieser Legislaturperiode.

Finanzminister Dr. Heiko Geue betont: „Mecklenburg-Vorpommern wird in dieser Legislaturperiode den Schuldenstand voraussichtlich um über 620 Mio. Euro reduzieren. Gleichzeitig hat das Land eine der höchsten Investitionsquoten aller Bundesländer.“

Den entscheidenden Beitrag zur Entschuldung lieferte das Haushaltsjahr 2024: Damals wurden etwa 900 Millionen Euro außerplanmäßig getilgt – finanziert aus nicht benötigten Mitteln des MV-Schutzfonds, der ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingerichtet worden war.

Gleichzeitig nutzt das Land die bestehenden haushaltsrechtlichen Spielräume, um auch weiterhin zu investieren: Für 2026 ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 277,5 Millionen Euro eingeplant. Diese fließt in zentrale Zukunftsaufgaben wie Digitalisierung, Breitband, Bildungs- und Hochschulinfrastruktur.

„Mecklenburg-Vorpommern nutzt wie der Bund und andere Bundesländer die Strukturkomponente von 0,35 Prozent des Bruttosozialprodukts zur Kreditfinanzierung von Investitionen. Damit erreichen wir, dass die Investitionen in Breitband, Schulen, Hochschulen und die Investitionsmittel für die Kommunen nicht gekürzt werden müssen“, so Geue.

Führend bei Gewebespenden und in der Gewebemedizin

Gesundheitsministerin informiert sich bei der Gewebebank in Rostock

Rostock – Rund 15 Prozent der bundesweit transplantierten Augenhornhäute kommen aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Transplantate werden hauptsächlich in der Gewebebank Mecklenburg-Vorpommern (GBM-V) in Rostock hergestellt, die Gesundheitsministerin Stefanie Drese am (heutigen) Mittwoch im Rahmen ihrer Sommertour besuchte.

Gemeinsam mit den Gewebebanken in Schwerin und Greifswald versorgt die GBM-V Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern und verschickt sie an Transplantationszentren in ganz Deutschland. Neben Augenhornhaut dürfen in Deutschland folgende Gewebe gespendet werden: Haut, Herzklappen, Blutgefäße, Knochen, Knorpel, Sehnen, Bänder, das Amnion (die Eigenhaut der Fruchtblase) und Zellen der Bauchspeicheldrüse (Inselzellen).

„Die gemeinnützige Gewebebank M-V hat sich in den letzten Jahren zur größten Augenhornhautbank Deutschlands entwickelt. So wurden in 2024 1.362 Transplantate hergestellt und an mehr als 25 Transplantationszentren verschickt“, verdeutliche Drese. Anspruch der GBM-V sei es, die Anzahl der Transplantate weiter zu steigern, um die deutschlandweite Versorgung der Bevölkerung mit diesen hochwertigen Transplantaten zu sichern, so die Ministerin.

Grundvoraussetzung für die Herstellung von Augenhornhauttransplantaten ist die Gewebespende. Hier arbeitet die GTM-V nach Angaben von Drese sehr erfolgreich mit Krankenhäusern der Regel- und Grundversorgung zusammen, um das Thema in die Gesellschaft zu tragen und Aufklärungsgespräche mit Angehörigen zu führen.

Drese hob bei ihrem Besuch die wenig bekannte hohe Bedeutung der Gewebespende in der medizinischen Versorgung hervor. „Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass man außer Organen auch Gewebe spenden kann. Mit Gewebespenden kann tausenden Patientinnen und Patienten zu einer neuen Lebensqualität verholfen werden“, sagte Drese.

Erfreulich sei, dass Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation GFG mit insgesamt 476 Gewebespenden eines der spendenstärksten Bundesländer war. Dennoch müssen Menschen immer noch zu lange auf ein Transplantat warten“, so Drese.

Eine wichtige Verbesserung erhofft sich die Ministerin von der Anbindung von Gewebeeinrichtungen an das digitale Organspende-Register (www.organspende-info.de). „Das dafür notwendige Verfahren ist weit fortgeschritten und sollte nun zügig abgeschlossen werden“, betonte Drese. Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Personen transparent und niederschwellig ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende dokumentieren können.

Personalisierte Medizin made in MV

Drese besucht Miltenyi Biotec in Teterow

Teterow – Gesundheitsministerin Stefanie Drese besuchte heute Miltenyi Biotec, eines der führenden deutschen Biotechnologie- und Biomedizinunternehmen. Das Unternehmen beschäftigt mittlerweile knapp 4.900 Mitarbeitende weltweit, darunter auch rund 570 am Teterower Standort. Im Zentrum der Arbeit von Miltenyi Biotec stehen neben der biomedizinischen Forschung insbesondere auch die Herstellung von Medizinprodukten und pharmazeutischen Lösungen für verschiedene Krebsarten, Autoimmunerkrankungen und neurodegenerative Erkrankungen.

Diese basieren auf der Pionierarbeit des Firmengründers Miltenyi, der eine sogenannte MACS-Technologie („Magnetic Activated Cell Sorting“) entwickelte. „Diese kann dazu genutzt werden, einzelne Zelltypen aus einem Gemisch zu isolieren – ein Verfahren, das heutzutage zum Beispiel für die Blutwäsche oder bei Stammzelltransplantationen von unschätzbarem Wert ist“, erklärte Drese. Anwendung finde die Technologie sogar in der hochmodernen CAR-T-Zelltherapie, bei der Immunzellen von Krebserkrankten gentechnisch so verändert werden, dass sie Krebszellen erkennen und gezielt angreifen können.

„Damit zeigt Miltenyi Biotec eindrucksvoll, welche hohe Innovationskraft von der Gesundheitsforschung in Mecklenburg-Vorpommern ausgeht. Hier entstehen hochspezialisierte Produkte für den Weltmarkt, die echte Fortschritte für die Behandlung von Erkrankten ermöglichen“, betonte Drese bei ihrem Besuch vor Ort.

Durch ein Verbundvorhaben mit den Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald sowie der RoweMed AG-Medical 4 Life soll künftig noch stärker an der personalisieren Medizin gearbeitet werden. Im Fokus stehen hierbei Krebserkrankungen wie die Akute Myeloische Leukämie

oder das Glioblastom. „Die personalisierte Medizin ist eine Schlüsseltechnologie der Zukunft und wir können stolz darauf sein, dass erfolgreiche Firmen wie Miltenyi Biotec und unsere Universitätsklinken ihre Expertise bündeln, um daran aktiv mitzuwirken“, so die Ministerin.

Fürstliche Geheimnisse

André Farin liest in Mönchgutbibliothek Baabe aus der Biografie des Putbusser Fürsten

Insel Rügen – Die Mönchgutbibliothek in Baabe veranstaltet am 4. September 2025 eine Lesung mit Lehrer und Autor André Farin.

„Fürstliche Geheimnisse“ nennt dieser seine sieben Lesekapitel, in denen er eher unbekannte Lebensabschnitte und Weisheiten des populären Fürsten Wilhelm Malte zu Putbus (1783-1854) beleuchtet.

An dem Abend geht es beispielsweise um dessen intensive Kontakte zum preußischen Königshaus, die für Putbus und Rügen gewinnbringend waren.

Weitere Themen hören sich vielversprechend an: die Beziehungen zu den Freimaurern, sein Sparmodell bei Bauwerken des Ortes, Erfahrungen mit dem Spiel der Börse, einen unehelichen Erben oder die gefährliche Wanderung auf dem Vesuv.

Die Lesung der Veranstaltungsreihe „Baabe liest“ beginnt um 19 Uhr. Sie bietet im Anschluss die Möglichkeit für Gespräche, den Erwerb der Putbus-Biografie oder des neuen Parkführers von Putbus sowie das passende Autogramm darin.

Anmeldungen sind telefonisch möglich unter 03 83 03 – 14 22 4. Fragen zum Thema beantwortet der Autor vorab unter andre.farin@t-online.de

Städtebauförderprogramme 2026

Städte können ab sofort Anträge stellen

Schwerin – Die Städte des Landes sind aufgerufen, Anträge für die Städtebauförderprogramme des Jahres 2026 zu stellen. Bis zum 15. Oktober können Gelder in den drei Förderprogramme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ der Bund-Länder-Förderung beantragt werden.

Die Städtebauförderung ist eine Drittelfinanzierung von Bund, Land und jeweils die Städtebaufördermittel einsetzender Kommune. 2025 stehen Städtebaufördermittel in Höhe von rund 27,4 Millionen Euro jeweils von Bund und Land zur Verfügung, in der Summe also rund 55 Millionen Euro, die die Kommunen um weitere rund 27 Millionen Euro ergänzen.

Das Land geht wenigstens von Mitteln in dieser Höhe von etwas über 80 Millionen Euro auch für 2026 aus, wobei das zuständige Bundesministerium sich in den beginnenden Haushaltsverhandlungen im Deutschen Bundestag für den 2026er Haushalt für eine Erhöhung von rund 20 Prozent einsetzen will.

Von den rund 55 Millionen Euro, die Bund und Land 2025 in die Städtebauförderung als ihren gemeinsamen Zwei-Drittel-Anteil beigesteuert haben, gingen 2025 rund 27 Millionen Euro in Schulbauprojekte.

Fördervoraussetzungen sind – neben der Funktion als Ober- Mittel- oder Grundzentrum – ein integriertes Stadtentwicklungskonzept, in dem auch Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung verankert sind.

Das Antragsformular als Excel-Datei finden Sie hier:  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/staedtebau-und-stadterneuerung/staedtebaufoerderung/Programmaufruf-2026

In den drei Programmen sind seit 2020 rund 350 Millionen Euro bewilligt worden, davon etwa 41 Millionen für Radwege, Straßen, Gehwege und Plätze, 147 Millionen Euro für Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen wie Kitas, Schulen, Hort, Kultureinrichtungen und 12 Millionen Euro für private Baumaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände.

Veränderungen im öffentlichen Dienst

Christian Pegel: „Öffentlicher Dienst wird gerechter, fürsorglicher und zukunftsfähiger“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat heute dem Kabinett die Reformideen des Landesbeamtengesetzes und des Landesdisziplinargesetzes vorgestellt. Die Änderungen zielen auf eine Modernisierung der Verwaltung, eine Erleichterung der Personalgewinnung und eine höhere Flexibilität beim Einsatz von Beamtinnen und Beamten in Land und Kommunen.

„Wir brauchen leistungsfähige Verwaltungen, die auch in Zukunft konkurrenzfähig bleiben, insbesondere im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Mit der Reform setzen wir gezielt dort an, wo Modernisierung und Attraktivitätssteigerung notwendig sind“, betont Minister Christian Pegel.

Wahlfreiheit für Beamte bei der Beihilfe

Zudem wird ein wichtiger Punkt der Koalitionsvereinbarung umgesetzt: Mit dem neuen Gesetzentwurf soll die sogenannte pauschale Beihilfe eingeführt werden. Beamtinnen und Beamte im Nordosten erhalten damit, wie bereits in mehreren anderen Bundesländern – Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen – die Wahlfreiheit bei ihrer Krankenversicherung.

Künftig können sie sich zu Beginn ihres Beamtenverhältnisses entscheiden, ob sie wie bisher die individuelle Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung nutzen oder stattdessen die pauschale Beihilfe wählen möchten. Bei Letzterer beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten einer selbst abgeschlossenen Krankenvollversicherung, beispielsweise bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

„Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe schaffen wir mehr Wahlfreiheit und machen den öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern moderner, zukunftsfähiger und deutlich attraktiver – insbesondere für diejenigen, die sich eine unkomplizierte und solidarisch finanzierte Krankenversicherung wünschen“, so Minister Christian Pegel.

Neue Wege in der Personalauswahl

Mit der gesetzlichen Zulassung eignungsdiagnostischer Instrumente – etwa strukturierter Interviews oder Assessment-Center – wird die Personalauswahl künftig moderner und fundierter gestaltet: „Wir setzen auf Qualität bei der Auswahl unserer Beschäftigten. Wissenschaftlich geprüfte Verfahren bringen uns hier einen echten Mehrwert“, so Pegel.

Zur Stärkung der Personalgewinnung und -bindung wurden neue Wege für den Zugang zum Beamtenverhältnis eröffnet. Besonders hervorgehoben wird dabei die neue Experimentierklausel für die Laufbahn des Technischen Dienstes. Künftig kann in bestimmten Bereichen die Laufbahnbefähigung über ein geeignetes Studium und eine praxisbezogene Einführung während der Probezeit erlangt werden – ein längere Zeit andauernder Vorbereitungsdienst nach dem Studium zum Erlangen der vollwertigen beamtenrechtlichen Anerkennung ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Zudem erleichtert das neue Gesetz den Wechsel von Kommunalbeamtinnen und -beamten in den Landesdienst sowie die Übernahme von Berufssoldatinnen und -soldaten in ein Beamtenverhältnis ohne laufbahnrechtliche Probezeit.

„Diese Öffnungsklauseln sind ein deutliches Signal: Wer Kompetenzen mitbringt, findet bei uns unkomplizierte Wege in die Verwaltung. Damit reagieren wir auf den Fachkräftemangel mit modernen Lösungen“, so der Minister.

Weitere Änderungen umfassen u.a. eine Zuverlässigkeitsprüfung auch bei Versetzungen und Wiedereinstellungen in der Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes und besonderen Verwendungen des Justizdienstes (§ 12a) und die Verringerung der Regelaltersgrenze im Feuerwehrdienst auch bei Ableisten von 24-Stunden-Diensten (§ 114). Damit werden Mitglieder der Berufsfeuerwehren, die 24-Stunden-Dienste leisten, künftig genauso behandelt wie Einsatzkräfte, die mit wechselnden Schichten beispielsweise in Nacht- und Wochenenddiensten stark belastet werden und deshalb in die Altersruhe eintreten können.

„Wir brauchen kluge Köpfe in der Verwaltung – und dafür müssen wir ihnen den Einstieg erleichtern, ohne auf Qualität zu verzichten. Die Verwaltung soll ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Mit diesen Maßnahmen steigern wir die digitale Effizienz der Verwaltung und sorgen zugleich für gerechtere Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst – insbesondere in fordernden Berufen wie dem Feuerwehrdienst“, erläutert Pegel.

Die Reform des Landesbeamtengesetzes ist Teil der Strategie der Landesregierung zur Stärkung der öffentlichen Verwaltung als moderner, bürgernaher und attraktiver Arbeitgeber.

Klarere Regeln im Disziplinarrecht

Mit einer gezielten Weiterentwicklung des Landesdisziplinargesetzes sowie einer vorgezogenen Regelung von Mutterschutz und Elternzeit stärkt die Landesregierung zudem die rechtliche Klarheit im öffentlichen Dienst und verbessert gleichzeitig den Schutz von Beamtinnen in besonderen Lebenssituationen.

Außerdem wird mit einer Neuregelung in § 34 des Landesdisziplinargesetzes sichergestellt, dass Disziplinarverfahren nicht automatisch enden, wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf ausläuft. „Wenn unmittelbar danach ein Beamtenverhältnis auf Probe beim gleichen Dienstherrn beginnt, kann das Verfahren nun fortgeführt werden. Damit verhindern wir rechtliche Lücken und stärken die Integrität des Dienstrechts“, sagt der Minister weiter.

Verbesserung bei Mutterschutz und Elternzeit

Darüber hinaus setzt das Innenministerium eine wichtige sozialpolitische Maßnahme bereits vorzeitig um: „Wir greifen einer geplanten Änderung im Landesbeamtengesetz vor und wenden ab sofort per Erlass die Regelungen des Bundes zu Mutterschutz und Elternzeit auch in Mecklenburg-Vorpommern an. Insbesondere bei Fehlgeburten sorgt dies für mehr Schutz für betroffene Beamtinnen“, erklärt Christian Pegel.

Diese Vorgriffsregelung tritt unmittelbar in Kraft und bleibt gültig, bis die entsprechende Gesetzesänderung im Landesbeamtengesetz offiziell umgesetzt ist.

„Unser Ziel ist klar: Ein öffentlicher Dienst, der gerecht, fürsorglich und zukunftsfähig ist“, so Innenminister Christian Pegel abschließend.

Rechtssicherheit im Beurteilungswesen

Ein wesentlicher Baustein der Reform betrifft klare rechtliche Grundlagen für zentrale Personalentscheidungen.

„Damit folgen wir höchstrichterlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Dienstliche Beurteilungen dienen als Grundlage für Beförderungen und Auswahlentscheidungen. Durch klare und verlässliche Rechtsgrundlagen schaffen wir mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Beamtinnen und Beamte sowie für die Verwaltung“, so Pegel weiter.

Ein neuer Absatz im Beurteilungsrecht stellt klar, dass persönliche Merkmale wie Geschlecht, ethnische Herkunft oder sexuelle Identität keinen Einfluss auf dienstliche Beurteilungen haben.

„Diskriminierung darf in unserer Verwaltung keinen Platz haben. Jeder Mensch hat das Recht, allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt zu werden – nicht nach Herkunft oder Lebensweise“, so Christian Pegel. „Das ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern auch des Grundgesetzes.“