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Monat: August 2025

Landgestüt Redefin: Matthias Munz übernimmt Interimsgeschäftsführung

Redefin – Das Landgestüt Redefin erhält eine neue Interimsgeschäftsführung. Herr Matthias Munz übernimmt ab dem 13. August 2025 die Leitung des Gestüts, bis eine dauerhafte Neubesetzung der Geschäftsführung im Zuge der geplanten Neuausrichtung erfolgt.

Die Bestellung war erforderlich, da die bisherige kommissarische Geschäftsführerin aus gesundheitlichen Gründen ihre Aufgaben nicht weiter wahrnehmen kann. Bei der Vergabe des Dienstleistungsauftrages hatte sich Herr Munz nicht nur wegen des wirtschaftlichsten Angebotes durchgesetzt. Herr Munz verfügt auch über umfassende Erfahrung in der Führung von Organisationen, konnte bereits erfolgreiche Tätigkeiten im Interimsmanagement nachweisen. Zudem besitzt auch  detaillierte Kenntnis des Landgestüts Redefin sowie seiner Strukturen. Herr Munz hatte das Gestüt nämlich bereits in den vergangenen Monaten bei der strategischen Neuausrichtung beraten.

„Mit Herrn Munz gewinnen wir für die Übergangszeit eine Führungspersönlichkeit, die die besonderen Anforderungen des Landgestüts kennt und die anstehenden Aufgaben mit Erfahrung, Tatkraft und Augenmaß angehen wird“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Er wird den Betrieb in einer wichtigen Phase stabil führen und die Grundlage für eine erfolgreiche Weiterentwicklung schaffen.“

Das Landgestüt Redefin bleibt während der Übergangsphase uneingeschränkt geöffnet. Veranstaltungen, Ausbildungsangebote und der laufende Betrieb werden wie geplant fortgeführt.

Vorstellung des Streckengutachtens „Prignitz-Südmecklenburg“

Schwerin – Die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben gemeinsam ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Potenziale auf den Bahnstrecken zwischen Neustadt (Dosse), Kyritz, Pritzwalk und Güstrow (RB 73/74) und zwischen Parchim, Malchow und Waren/Müritz („Mecklenburgische Südbahn“) untersucht. Inhalt war die Frage der Verbesserung der Attraktivität und der Reaktivierung der Bahnverbindungen zwischen den beiden Ländern. Das Ergebnis ist positiv, da ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von über 1,0 ermittelt wurde.

Verkehrsminister Detlef Tabbert (Brandenburg): „Die Bahn­verbindung ist von hoher Bedeutung für die gesamte Region im Nordwesten von Brandenburg und den Süden von Meck­lenburg-Vorpommern. Untersucht wurden zwei Varianten, die Ertüchtigung auf 160 km/h und auf 80 km/h. Im Ergebnis sind beide Varianten positiv, wobei die Ertüchtigung auf 80 km/h wesentlich wirtschaftlicher ist. Ich freue mich sehr über dieses Ergebnis und darüber, dass wir gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern ein so tragfähiges Konzept entwickeln konnten.

Dieses zeigt, dass wir für beide Länder einen guten und zukunftsfähigen Weg gefunden haben. Wir setzen uns gemeinsam für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Verbindungen ein und wollen erreichen, dass sich der Bund an den Sanierungs- und Reaktivierungskosten beteiligt, wobei mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von über eins nun die grundsätzlichen Voraussetzungen vorliegen.“ 

Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank (Mecklenburg-Vorpom­mern): „Das Gutachten ist die Grundlage für die nächsten Schritte auf dem Weg. Angesichts der hohen Kosten ist klar, dass auch die von den Gutachtern empfohlene Variante mit 80 km/h nur mit Unterstützung des Bundes und mit einer Aufstockung der Regionalisierungsmittel denkbar ist. Dafür werben wir und prüfen, wie die Finanzierung dargestellt werden kann.“

Das länderübergreifende Gutachten „Attraktivierung & Reakti­vierung der Strecke Neustadt (Dosse) – Güstrow & der Meck­lenburgischen Südbahn“ für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurde im Auftrag der Verkehrs­gesellschaft Mecklenburg-Vorpommern und des Verkehrs­verbundes Berlin Brandenburg erarbeitet. Inhalt war die Erstellung einer Potenzialanalyse, die Entwicklung eines zukünftigen Angebotskonzeptes für den Personen- und Güter­verkehr sowie die Ableitung einer Kostenkalkulation für die Ertüchtigung der Bahnstrecken. Die Nutzen-Kosten-Unter­suchung ist eine wichtige Voraussetzung für die finanzielle Beteiligung des Bundes.

Von den Gutachtern wurden zwei Varianten betrachtet, der Ausbau der Strecken auf 160 km/h und der Ausbau auf 80 km/h. Die Gutachter empfehlen die Weiterbetrachtung der Variante 80 km/h, da diese wesentlich kostengünstiger ist und ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,46 aufweist, während bei der Variante auf 160 km/h das Nutzen-Kosten-Verhältnis lediglich bei 1,15 liegt.

Die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern prüfen nun die weiteren Schritte zur Realisierung der Variante 80 km/h für die beiden untersuchten Strecken. Hierfür ist zunächst die Finanzierung der notwendigen Planungs­leistungen sowie der jeweiligen Landesanteile für die Bau­finanzierung zu klären.

Für die langfristige finanzielle Absicherung des Betriebs der Bahnstrecke wäre eine deutliche Erhöhung der für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stehenden Mittel notwendig. Die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vor­pommern werden sich weiter für die notwendige Aufstockung und Dynamisierung der Regionalisierungsmittel durch den Bund einsetzen. Die Kosten für die weitere Planung des Aus­baus der Strecken ist von den Ländern zu finanzieren. Von den Baukosten könnten vom Bund maximal 75 Prozent über­nommen werden.

Als Voraussetzung für die Generalsanierung der Strecke zwischen Berlin und Hamburg wurde die Strecke zwischen Pritzwalk und Neustadt (Dosse) bereits durchgehend auf 80 km/h ausgebaut, um die Materialtransporte abzusichern. Dieser Ausbau ist nach Abschluss der Generalsanierung weiter nutzbar.

MentoringKUNST erhält rund 461.000 Euro aus Mitteln des ESF+

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt übergibt den Zuwendungsbescheid: „Künstlerinnen müssen sichtbar sein.“

Schwerin – „Ich freue mich, dem Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Mecklenburg-Vorpommern heute den Zuwendungsbescheid für das mentoringKUNST-Programm zu überreichen. Die Mittel in Höhe von bis zu 461.767,64 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus sind gut angelegtes Geld. Ziel der Förderung ist es, zeitgenössische bildende Künstlerinnen und Autorinnen aus Mecklenburg-Vorpommern zum Start in den Beruf zu unterstützen.

Sie werden von Mentorinnen und Mentoren mit langjähriger Berufserfahrung im Kunst- und Literaturbetrieb fachlich-kompetent angeleitet. Erst im Mai habe ich Mentees, Mentorinnen und Mentoren im Rahmen des Abschlusses des 5. und 6. Durchgangs von mentoringKUNST Mecklenburg-Vorpommern ehren dürfen. Damals waren es insgesamt 26 Tandems aus Mentees sowie Mentorinnen und Mentoren“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Übergabe des Zuwendungsbescheids für das Projekt mentoringKUNST in Schwerin.

„Wie schwer es für Frauen ist, in der Kunst gleichberechtigt neben Männern zu sein, erzählte mir zuletzt auch Ramona Seyfahrt in meinem Podcast ->‘Macherinnen‘. Sie ist Künstlerin aus Mecklenburg-Vorpommern und aktiv in der Frauenförderung. Sie war im Mentoringprogramm für Künstlerinnen dabei. Im Podcast spricht sie darüber, wie sie anderen Künstlerinnen Mut macht und ihr Netzwerk erweitert“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Frauen in der Kunst müssen weiterhin gefördert werden, denn leider ist die Gleichberechtigung noch nicht erreicht. Die Ungleichheiten in der Kunst sind gravierend. Laut einer Studie der Künstlersozialkasse ist der Gender Pay Gap in der Kultur seit 2022 weiter gestiegen. Frauen verdienen im Durchschnitt 25 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Künstlerinnen sind auch in Galerien und Museen deutlich weniger vertreten als ihre männlichen Kollegen. Das Mentoring-Programm soll helfen gegenzusteuern, Künstlerinnen Chancen zu geben und sie sichtbar zu machen“, erklärt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt in Schwerin zur Übergabe des Bescheids.

Das Programm mentoringKUNST besteht pro Durchgang unter anderem aus individuell gestalteten 1:1-Beratungen in Tandems, der Durchführung von Fachveranstaltungen und Exkursionen zu relevanten und grundlegenden Themenstellungen von Expertinnen und Experten, bedarfsorientierten Angeboten für die Absolventinnen vorangegangener mentoringKunst-Durchgänge (Alumnae). Der aktuelle Schwerpunkt des Alumnae-Netzwerkes ist Kunst und regionale Entwicklung. Außerdem wird ein Netzwerk als Plattform für den landes- und bundesweiten Austausch gefördert. Die Projektförderung ist für den Zeitraum 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2028 bewilligt.

Neue Flutlichtanlage für den FC Schönberg 95 e.V.

Schönberg – Im Rahmen ihrer Sommertour hat Sportministerin Stefanie Drese heute den FC Schönberg 95 e.V. besucht und zugleich persönlich einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 31.500 Euro an den Verein übergeben. Die Mittel entstammen dem Bürgerfonds des Landes und sollen für eine Umrüstung der veralteten Flutlichtanlage hin zu einer modernen LED-Beleuchtung genutzt werden.

„Der Kunstrasenplatz in Schönberg ist die Haupttrainingsfläche des Vereins. Damit hier alle 20 Teams unter der Woche Platz finden, müssen die Spielerinnen und Spieler oftmals in die Abendstunden ausweichen. Das Flutlicht, das diese Trainingszeiten überhaupt erst ermöglicht, ist jedoch stark in die Jahre gekommen – einige der ausgefallenen Leuchten werden zum Beispiel gar nicht mehr produziert“, erklärte die Ministerin.

Das bedeute, dass derzeit nicht alle Kapazitäten voll genutzt werden können, insbesondere auch mit Blick auf die dunkleren Jahreszeiten. „Gerade bei einem Verein, in dem auch rund 200 Kinder aus der gesamten Region und auch zwei Mädchenmannschaften ihre Freude an Sport und Bewegung entdecken, wollen wir hier mit der Umrüstung der Lichtanlage Abhilfe schaffen“, so die Drese weiter. Auch das Gymnasium Schönberg und die Regional- und Förderschule nutze den Platz regelmäßig.

Neben der besseren Ausleuchtung sieht Drese zudem wirtschaftliche und ökologische Vorteile: „Die bisherigen Halogen-Metalldampflampen sind echte Energiefresser und verursachen hohe Betriebskosten. Die neue LED-Technik schont künftig also nicht nur den Vereinshaushalt, sondern auch das Klima.“

Drese: MitMachZentralen stärken Ehrenamt vor Ort

Wismar – Im Rahmen ihrer diesjährigen Sommertour besuchte Sozial- und Ehrenamtsministerin Stefanie Drese heute die MitMachZentrale (MMZ) Nordwestmecklenburg in Wismar. Als eine von insgesamt acht landesweiten Anlaufstellen steht die MMZ allen Menschen offen, die sich über das Ehrenamt informieren möchten, die selbst aktiv werden wollen oder als Verein, Verband oder Initiative neue ehrenamtliche Mitstreiter suchen.

„Unsere MitMachZentralen sind damit das Herzstück der Engagementförderung vor Ort. Sie machen das lokale Engagement erlebbar, bringen als Lotsen ehrenamtlich Interessierte mit passenden Angeboten zusammen und sorgen so für ein möglichst buntes gesellschaftliches Angebot und mehr Miteinander in der Region“, betonte Drese bei ihrem Besuch.

In Wismar sei es dem MMZ-Team zudem gelungen, eine besonders enge Verzahnung mit dem Mehrgenerationenhaus Küstenwind und dem Welcome Service Center des Landkreises zu etablieren. „So kommen auch Gruppen, die im Ehrenamt bisher unterrepräsentiert sind, noch leichter mit Engagementmöglichkeiten in Kontakt“, erklärte die Ministerin.

Das freiwillige Engagement auf diese Weise weiter zu öffnen, sei auch eines der Ziele der Engagementstrategie, die das Land derzeit in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeite. „Wir sind ein dünn besiedeltes Flächenland mit einer stetig älter werdenden Bevölkerung und vielen Menschen, die in den nächsten Jahren die Arbeitswelt verlassen werden. Das bedeutet, dass sich die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt zwangsweise verändern müssen, damit es weiterhin attraktiv bleibt und ehrenamtlich getragene Angebote aufrechterhalten werden können“, hob Drese hervor.

„Dazu gehört es auch, neue Gruppen für das Ehrenamt zu begeistern. Was die MMZ Wismar hier bereits leistet, ist also wegweisend für das gesamte Land“, so die Ministerin weiter. Auch insgesamt zeichne sich ab, dass die MitMachZentralen in der Umsetzung der Engagementstrategie eine tragende Rolle spielen werden. „Das ist auch nur folgerichtig, denn unsere MMZ haben über mehr als 10 Jahre hinweg eine starke Verwurzlung vor Ort aufgebaut, verfügen über gute Netzwerke und etablierte Kontakte zur Vereinswelt. Das wollen wir künftig noch stärker nutzen“, erklärte Drese.

Das Land fördert die MitMachZentralen jeweils mit Mitteln in Höhe von 51.250 Euro pro Jahr. Informationen zu allen acht Standorten, zum Leistungsumfang sowie die jeweiligen Kontaktmöglichkeiten finden Interessierte unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Ehrenamt/MMZ/

Fischereiabgabe in MV ab 1. September 2025 für alle verpflichtend

Schwerin – Ab dem 1. September 2025 müssen alle Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern angeln oder anderweitig Fischerei ausüben, die Fischereiabgabe des Landes entrichten – unabhängig davon, ob sie bereits in einem anderen Bundesland eine entsprechende Abgabe gezahlt haben. Damit setzt das Land die im August 2024 beschlossene Änderung des Landesfischereigesetzes vollständig um. Ziel ist es, dass sich alle Nutzerinnen und Nutzer der Gewässer an den daraus finanzierten Maßnahmen zur Förderung der Fischerei sowie zum Schutz und zur Pflege der Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen.

„Wer unsere Gewässer nutzt, soll sich auch an ihrem Schutz beteiligen – das ist fair, und davon profitieren Natur, Fischerei und Tourismus gleichermaßen“, betont Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Von der Abgabepflicht ausgenommen sind u. a. Kinder unter 14 Jahren, bestimmte Hilfspersonen der beruflichen Fischerei sowie schwerbehinderte oder kranke Menschen, die die Fischereischeinprüfung nicht ablegen können (§ 7 Landesfischereigesetz).

Die Abgabe beträgt derzeit:

  • 10 Euro pro Jahr für Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Fischereischeins,
  • zusätzlich 5 Euro bei Nutzung oder Verlängerung eines zeitlich befristeten Fischereischeins (Touristenfischereischein).

So kann die Abgabe gezahlt werden:

  1. Vor Ort bei den örtlichen Ordnungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern. Der Nachweis (Abgabemarke auf separatem Formular) muss beim Angeln mitgeführt werden.
  2. Online über den Shop der oberen Fischereibehörde unter https://erlaubnis.angeln-mv.de – rund um die Uhr, auch per Smartphone. Die Zahlung ist per PayPal oder Kreditkarte möglich. Das erzeugte Dokument ist elektronisch bei Kontrollen vorzuzeigen.

Über den Online-Shop können auch Küstenangelerlaubnisse und zeitlich befristete Fischereischeine erworben oder verlängert werden.

Neue Förderung für Kleinstunternehmen seit 11. August in Kraft

Schwerin – Am 11. August 2025 ist in Mecklenburg-Vorpommern die neue Richtlinie zur Förderung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V) offiziell in Kraft getreten. Damit startet das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV in die neue Förderperiode des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER III).

Ziel der Förderung ist es, die wirtschaftliche Infrastruktur in ländlichen Regionen zu stärken und die Versorgung vor Ort langfristig zu sichern – etwa durch Handwerksbetriebe, Dorfgaststätten oder andere kleingewerbliche Dienstleistungen. Förderfähig sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erklärt: „Unsere Dörfer leben von engagierten Unternehmerinnen und Unternehmern, die mit Mut und Ideenreichtum zur Lebensqualität vor Ort beitragen. Mit der neuen Förderung unterstützen wir gezielt deren Investitionen und Gründungsvorhaben.“

Bezuschusst werden Investitionen in inventarisierbare Wirtschaftsgüter – zum Beispiel Maschinen, Geräte oder Ausstattung – sowie begleitende Planungs- und Beratungsleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen. Der Fördersatz beträgt 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt im Rahmen der EU-De-minimis-Regelung (max. 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren).

Wichtige Voraussetzungen:

  • Die Betriebsstätte muss in einer ländlichen Region liegen (außerhalb großer und mittelgroßer Städte).
  • Der überwiegende Absatz des Unternehmens erfolgt im Umkreis von 50 km.

Anträge können seit dem Inkrafttreten am 11. August ganzjährig und online gestellt werden. Das digitale Antragsverfahren sowie weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage des Ministeriums unter dem Bereich Projektförderung (www.regierung-mv.de).

In der vergangenen Förderperiode haben bereits 214 Kleinstunternehmen von der Förderung profitiert.

 

Beratung und Unterstützung:

Für Fragen zur Förderung und Antragstellung steht das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg unter Tel. 0385 588-66 270 (Herr Rentz) bzw. 0385 588-66 275 (Frau Böther) zur Verfügung.

Auch die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern bieten praxisnahe Unterstützung bei der Unternehmensentwicklung und Antragstellung.

Land stärkt mittelständische Bauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern stehen die Zeichen auf Wachstum: In den kommenden Jahren wird das Land erheblich mehr in Bauprojekte investieren. Davon wird vor allem die mittelständische Bauwirtschaft profitieren. Sowohl der Entwurf für Doppelhaushalt 2026/2027 als auch Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes sorgen für ein nie dagewesenes Bauvolumen.

„Die Bauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern kann sich auf eine langanhaltende Auftragswelle einstellen“, erklärt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue. „Mit dem Infrastruktur-Sondervermögen und dem Landesbauprogramm geben wir bewusst starke Impulse für Handwerk und Mittelstand in unserem Land.“

Allein für die Jahre 2026 und 2027 sind rund 350 Mio. Euro für Landes- und etwa 400 Mio. Euro für Bundesbaumaßnahmen vorgesehen. Hinzu kommen rund 400 Millionen Euro für weitere Landesbauten aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes, die in den nächsten zehn Jahren investiert werden sollen. Schwerpunkte sind hierbei neben Bauten für Wissenschaft und Forschung vor allem kleinere und mittlere Baumaßnahmen wie Sanierungen und Neubauten von Polizeidienststellen oder Verwaltungsgebäuden.

Die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung setzt dabei weiterhin auf die losweise Vergabe – also die Ausschreibung einzelner Gewerke. So wird gezielt der Mittelstand gestärkt und heimische Handwerksbetriebe werden in die Lage versetzt, sich auf die Bauaufträge zu bewerben.

Ein weiterer Impuls für die Bauwirtschaft ist der von Mecklenburg-Vorpommern in den Bundesrat eingebrachte Entschließungsantrag für einen „Bau-Turbo für die öffentliche Hand“. Ziel ist es, das Planungs- und Baurecht zu entschlacken und Vergabeverfahren zu beschleunigen – etwa durch die Anhebung der EU-Schwellenwerte für Bau- und Planungsleistungen oder durch digitalisierte Nachprüfungsverfahren.

„Wenn wir viel bauen wollen, müssen wir auch schneller bauen können“, so Minister Geue. „Wir brauchen einfachere Verfahren, mehr digitale Prozesse und eine moderne Auslegung des Vergaberechts.“

Mit dem steigenden Bauvolumen rückt auch eine andere Frage in den Fokus: Reichen die Kapazitäten der regionalen Bauwirtschaft aus? Denn durch die Vielzahl an geplanten Maßnahmen – vom Landeshochbau über Polizeigebäude bis hin zu Klimaschutzprojekten – könnte es in den kommenden Jahren zu Engpässen kommen.

„Es ist absehbar, dass unsere Bauwirtschaft an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen wird. Deshalb setzen wir auf frühzeitige Planung, faire Vergabepraktiken und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Handwerk und Bauwirtschaft“, sagt Geue.