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Tag: 16. September 2025

Kommunen im Fokus

Land bleibt verlässlicher Partner in schwierigen Zeiten

Schwerin – Mit einer verlässlichen Finanzpolitik sorgt das Land seit Jahren dafür, dass die Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns handlungsfähig bleiben – auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

„Die Kommunen sind das Rückgrat unserer Demokratie. Schulen, Kitas, Feuerwehren, Krankenhäuser: überall dort, wo Menschen leben, wirken Kommunen. Deshalb ist es uns als Land ein wichtiges Anliegen, sie nachhaltig zu stärken“, betont Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Mit der Reform des Finanzausgleichsgesetzes im Jahr 2020 hat Mecklenburg-Vorpommern die kommunale Finanzausstattung dauerhaft verbessert – um mehr als 300 Millionen Euro jährlich. Parallel sorgt der kommunale Entschuldungsfonds seit Jahren für Entlastung: Bis 2030 sollen alle kommunalen Wohnungsbaualtschulden abgebaut sein. Zur Unterstützung der Kommunen beim Haushaltsausgleich stehen im kommunalen Entschuldungsfonds zusätzlich jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung.

Auch beim Thema Investitionen ist Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich Spitze: Die Kommunen erreichten 2024 mit 17,3 Prozent erneut die zweithöchste Investitionsquote aller Bundesländer, nur Bayern lag knapp davor.

Im Juli 2025 hat das Land beim MV-Investitionsgipfel die Verteilung von rund 1,92 Milliarden Euro aus dem neuen Infrastruktur-Sondervermögen mit den kommunalen Partnern vereinbart. Davon fließen 60 Prozent direkt an die kommunale Ebene und werden dort u.a. für Schulbau, Digitalisierung, Feuerwehrgerätehäuser, Krankenhausinvestitionen oder nachhaltige Mobilität genutzt.

„Wir investieren gemeinsam in die Zukunft – und zwar dort, wo es für die Menschen spürbar ist: in Schulen, Straßen, Feuerwehren und Krankenhäuser. Unsere Devise lautet: weniger Bürokratie, mehr Wirkung“, so Minister Dr. Geue. „Deshalb setzt sich die Landesregierung auch auf Bundesebene für Planungsbeschleunigung und vereinfachte Vergaberegeln ein. Uns ist es wichtig, dass die finanziellen Mittel möglichst schnell und unkompliziert vor Ort ankommen.“

Gleichzeitig sieht sich das Land in der Verantwortung, wenn finanzielle Risiken drohen. Durch die geplanten Steuerentlastungen des Bundes im Zusammenhang mit dem sogenannten „Investitionsbooster“ wären auf kommunaler Ebene rund 160 Millionen Euro an Steuermindereinnahmen angefallen. Mecklenburg-Vorpommern hat deshalb erfolgreich darauf gedrungen, dass der Bund diese Ausfälle vollständig ersetzt. Die vom Bund vorgesehene Überkompensation von 44 Millionen Euro bleibt vollständig bei den Kommunen.

„Wir lassen unsere Kommunen nicht im Regen stehen – auch wenn wir als Land dafür eigene Einbußen in Kauf nehmen müssen“, stellt Dr. Geue klar. „Für die Planung der weiteren kommunalen Finanzausstattung werden wir bald zu einem Kommunalgespräch einladen. Wir wissen natürlich, dass viele Kommunen finanziell sehr unter Druck stehen. Deshalb werden wir im Kommunalgespräch nach Wegen suchen, wie das Land hier punktuell noch weiter unterstützen kann.“

Innenminister Christian Pegel betont die enge Partnerschaft zwischen Land und Kommunen bei der Umsetzung des kommunalen Finanzausgleichs. Gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden wurde im Juli 2025 das umfangreiche Gutachten zum Finanzausgleich veröffentlicht, das alle Verteilungsinstrumente wissenschaftlich untersucht hat. Die Landesregierung und die Kommunen haben sich darauf verständigt, die Ergebnisse weitgehend umzusetzen.

„Land und Kommunen sind eine Schicksalsgemeinschaft. Wir profitieren gemeinsam von wachsenden Einnahmen – und wir müssen auch gemeinsam Einnahmerückgänge verkraften. Entscheidend ist, dass die Verteilung der Mittel nach klaren, nachvollziehbaren Regeln erfolgt und von allen Kommunen überprüft werden kann. Eingriffe zugunsten des Landeshaushaltes gibt es nicht“, so Innenminister Christian Pegel.

Bereits Ende 2024 hatten sich Landesregierung und Kommunen auf die Verteilung der Landeszuweisungen für die kommenden Jahre verständigt.

„Die Teilgröße der Schlüsselzuweisungen entwickelt sich besser als vom Städte- und Gemeindetag dargestellt. Maßgebend für die kommunalen Haushalte ist jedoch die Gesamtentwicklung der Finanzausstattung aus Steuern und Finanzausgleichsleistungen. Der aktuelle Planungsstand entspricht insoweit den mit den Kommunalen Landesverbänden im Kommunalgespräch 2024 besprochenen Beträgen“, erklärt Innenminister Pegel.

So erhöht das Land ab 2026 die Zuweisungen für übertragene Aufgaben um fast 40 Millionen Euro, was einem Plus von 14 Prozent entspricht. Auch die kommunalen Steuereinnahmen entwickeln sich besser.

Der Innenminister betont, dass die finanzielle Lage zwar angespannt bleibe, die Situation jedoch nicht so dramatisch sei, wie öffentlich behauptet: „Wir teilen uns die finanziellen Folgen der Wirtschaftskrise und des Zensus 2022 partnerschaftlich – Land und Kommunen stehen dabei fest zusammen.“

Verlängerung der Mietpreisbremse Rostock und Greifswald

Schwerin – Die Landesregierung hat heute beschlossen, mit der Verbandsanhörung das Verfahren zur Verlängerung der Mietpreisbremse für die Universitätsstädte Rostock und Greifswald einzuleiten. Im Juli dieses Jahres war das Bundesgesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse in Kraft getreten. Damit war die bisher geltende Befristung der Mietpreisbremse bis zum Jahresende 2025 in der Landesverordnung nicht mehr notwendig, sie soll künftig bis zum 30. September 2028 wirken.

„Da sich die Lage auf den Wohnungsmärkten in beiden Städten kurzfristig nicht entspannen wird, ist die Verlängerung nur folgerichtig. Mieterinnen und Mieter haben bereits gezeigt, dass sie die Mietpreisbremse aktiv nutzen – sei es bei neuen Mietverträgen oder bei Mieterhöhungen. Deshalb setzen wir das Instrument konsequent fort und haben die zeitliche Wirksamkeit der bereits erlassenen Mietpreisbremse auf das volle Maß der maximalen Laufzeit von fünf Jahren in der bestehenden Rechtsverordnung verlängert“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und ergänzt:

„Wir wissen, dass viele Menschen sich Sorgen machen, ob sie ihre Miete noch bezahlen können. Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse schaffen wir Sicherheit und setzen ein klares Signal: Wohnen muss bezahlbar bleiben.“

Der Bundestag hat die Mietpreisbremse kürzlich bis Ende 2029 verlängert und damit den rechtlichen Rahmen für die Länder geschaffen. Mecklenburg-Vorpommern möchte von der Verlängerungsmöglichkeit Gebrauch machen, um die Menschen in Rostock und Greifswald weiterhin zu entlasten.

Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass bei einem neuen Mietvertrag die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor überhöhten Mieten zu schützen.

Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen, damit Investitionen in neuen Wohnraum weiterhin attraktiv bleiben.

Jugendschutz vor Glücksspiel auch im digitalen Bereich

Drese stellt Bundesratsantrag zu Lootboxen vor

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat heute auf der Landespressekonferenz gemeinsam mit der Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST) Birgit Grämke eine Bundesratsinitiative des Landes vorgestellt, mit der der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor glücksspielartigen Mechanismen in Videospielen verbessert werden soll.

Im Mittelpunkt der Bundesratsinitiative stehen dabei die sogenannten Lootboxen.  Diese virtuellen Schatztruhen versprechen unter anderem ein schnelleres Vorankommen im Spiel, das Freischalten besonderer Charaktere oder auch seltene Ausrüstungsgegenstände. Bezahlt werden sie jedoch in der Regel durch den Tausch von echtem Geld in eine spieleigene Währung oder direkt per In-App-Kauf.

„Digitale Spiele sind aus der Lebenswelt junger Menschen nicht mehr wegzudenken. Das ist auch grundsätzlich gar nichts, was man verteufeln muss, sofern es zeitlich begrenzt und kindgerecht bleibt. Sorge bereitet uns hingegen, dass es im Internet oft keine Regeln gibt, die im echten Leben selbstverständlich sind“, begründete Drese die Initiative aus MV.

„In der digitalen Welt ist weitestgehend akzeptiert, dass glücksspielähnliche Mechanismen zum Spielerlebnis dazugehören. Es ist daher für mich wenig überraschend, dass laut einer Studie der Universität Graz mehr als 40 Prozent der 10 bis 19-jährigen In-Game-Käufe tätigen mit teilweise fatalen Folgen“, so Drese.

Studien zeigten: Wenn es schon früh normal ist, Geld für Spiele einzusetzen, dann ist die Gefahr deutlich erhöht auch später diese Verhaltensweisen zu zeigen bis hin zur Spielsucht und Überschuldung.

Drese: „Wir wollen mit unserer Initiative in Berlin erreichen, dass das Glücksspielrecht mit dem Jugendschutzrecht harmonisiert wird, um Lootboxen im Sinne des Kinder- und Jugendrechtes regulieren zu können. Für diese Regulierung schlagen wir auch gleich verschiedene Maßnahmen vor, darunter eine Verpflichtung zur transparenten Offenlegung von Gewinnchancen und den Inhalten der Lootboxen, verpflichtende Warnhinweise zu den Gefahren von Glücksspiel, wie sie zum Beispiel auch bei Werbung für Lottoanbieter gilt und wir regen auch eine verbindliche Altersverifikation ab 18 Jahre für alle Spiele an, die Lootboxen beinhalten.“

Ergänzt werden sollen diese Maßnahmen durch eine bessere Aufklärung, zum Beispiel in Form von Lehrplänen zur Medienbildung in Schulen, die um Lootboxen und Pay-2-Win-Mechanismen ergänzt werden

Birgit Grämke von der LAKOST MV betonte, dass Lootboxen eine modern und jugendgerecht verpackte Form von Glücksspiel sind, weil der Inhalt auf Zufall basiert und Spieler immer wieder zum Bezahlen verleitet werden. Besonders problematisch sei, dass die Lootboxen rund um die Uhr für jeden erreichbar sind.

„Insbesondere Jugendliche durchschauen das perfide Spiel der Industrie am schwierigsten und glauben schneller als Erwachsene, dass das Glück mit dem nächsten Kauf zum Greifen nah ist“, sagte Grämke. „Da die Reifung des menschlichen Gehirns erst kurz nach der Volljährigkeit abgeschlossen ist, brauchen wir Regelungen, die unsere Kinder und Jugendlichen wirksam schützen. Deutschland muss sich dringend ein Vorbild an Belgien und den Niederlanden nehmen. Dort sind Lootboxen schon seit 2018 als illegales Glücksspiel eingestuft und die Gamingindustrie muss ihre Spiele seitdem entsprechend für diese beiden Länder anpassen – sehr gerne zukünftig auch für Deutschland!“

Land plant Änderung des Schulgesetzes

Mehr Demokratiebildung, stärkere Kooperationen und größere digitale Lernchancen

Schwerin – Das Kabinett hat den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen. Mit der Novelle sollen weitere Grundlagen für eine moderne und zukunftsfeste Bildung in Mecklenburg-Vorpommern gelegt werden. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung der politischen Bildung, die engere Zusammenarbeit von Grundschule und Hort sowie der Ausbau digitaler Lern- und Unterrichtsformen. „Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir weitere moderne und verlässliche Rahmenbedingungen für unsere Schulen. Wir stellen sicher, dass Demokratiebildung, gute Lernorganisation und eine leistungsfähige digitale Infrastruktur Hand in Hand gehen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Als zentrales Element ist die Verankerung des Beutelsbacher Konsenses im Schulgesetz geplant. Damit wird einseitig geregelt, dass politische Bildung an Schulen Ergebnisoffenheit wahrt und zugleich demokratische Werte vermittelt. „Lehrkräfte versetzen Schülerinnen und Schüler in die Lage, dass sie sich eine eigene Meinung bilden können. Zudem muss das, was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, auch im Unterricht kontrovers behandelt werden. Lehrkräfte müssen nicht politisch neutral sein. Sie dürfen ihre eigene politische Meinung ausdrücken. Aber sie müssen dafür sorgen, dass auch andere Auffassungen, die für den Unterricht erheblich sind, zur Geltung kommen. Die äußere Grenze findet sich in den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, erklärte Oldenburg.

Auch die Kooperation zwischen Grundschule und Hort wird neu geregelt. Hintergrund ist der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Vorgesehen ist, dass Grundschule und Hort künftig nach dem Übergang in die Schule kooperieren dürfen. Die Grundsätze für eine Zusammenarbeit soll in Kooperationsvereinbarungen festgelegt werden. Ab 1. August 2026 gilt für alle Kinder bundesweit ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Einführung der Ganztagsbetreuung erfolgt schrittweise, zunächst für Kinder der Jahrgangsstufe 1. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet, sodass mit dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind eine umfassende Betreuung erhalten kann.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, den Unterricht organisatorisch weiterzuentwickeln. Präsenzunterricht kann künftig stärker mit digital unterstützten und selbstgesteuerten Lernphasen sowie E-Learning kombiniert werden. Grundlage dafür sind pädagogische Konzepte, die jede Schule in ihr Schulprogramm aufnimmt. „Wir nutzen die Chancen digitaler Medien bei gleichzeitigem Lernen im Klassenzimmer“, so die Bildungsministerin.

Auch für die Digitale Landesschule sollen klarere Regelungen geschaffen werden: Wenn Lehrkräfte über einen längeren Zeitraum digital unterrichten, sollen sie künftig auch Leistungsbewertungen vornehmen können. Sie geben diese dann an die Stammschule der Schülerin bzw. des Schülers weiter. Ergänzt wird die Novelle durch eine Neuordnung der Regelungen zur Datenverarbeitung. Schulen geben sich zudem verbindliche Regelungen zur Nutzung von mobilen Endgeräten. Auch die engere Zusammenarbeit von Land und Schulträgern bei der digitalen Bildungsinfrastruktur soll im Schulgesetz festgeschrieben werden.

Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der Stärkung der Medienzentren, die künftig noch gezielter beim Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel beraten und unterstützen. Darüber hinaus soll ein Ausschuss zur Steuerung der Bildung in der digitalen Welt eingerichtet werden, in dem Vertreterinnen und Vertreter des Landes, der Kommunen und der Medienzentren gemeinsam über die Weiterentwicklung der digitalen Bildungsinfrastruktur entscheiden. Hierzu zählen zum Beispiel ein Schulverwaltungssystem, ein digitaler Stundenplaner und elektronische Klassenbücher.

„Mit dieser Novelle schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche chancengerecht lernen können – analog und digital. Unser Ziel ist es, Bildung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig zu gestalten“, betonte Oldenburg.

Keine Einflussnahme des Ministers auf Beförderung in der Landespolizei

Schwerin – In der öffentlichen Diskussion und aktuellen Berichterstattung bezüglich einer Beförderung eines Beamten der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern wird der Eindruck erweckt, Innenminister Christian Pegel habe persönlich Einfluss auf die Beförderung genommen. Dies ist unzutreffend.

Die jüngst durch den Staatssekretär vorgenommene Beförderung eines Beamten steht in keinem Zusammenhang mit der anstehenden Ausschreibung der Direktorenstelle des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LBPK).

Die aktuell öffentlich diskutierte Beförderung hat der Staatssekretär in Abwesenheit des Innenministers in dessen Vertretung abschließend entschieden. Der Innenminister war an dieser abschließenden Entscheidung nicht beteiligt.

In Diskussionen der zurückliegenden Tage hatte der Staatssekretär dargelegt, dass der Innenminister bereits vor der Sommerpause den schnellstmöglichen Beginn der Wiederbesetzung der Direktorenstelle des LPBK angeregt hatte. Diese Ausschreibung ist bislang noch nicht einmal veröffentlicht und eine Entscheidung zu dieser Nachbesetzung der Direktorenstelle war somit mit dem aktuell öffentlich diskutierten Verfahren nicht verbunden. Erst mit der Veröffentlichung der dafür notwendigen Ausschreibung steht fest, welche Beamtinnen und Beamten sich auf diese Stelle bewerben können, also welche Erfahrungen oder speziellen Ausbildungen vorausgesetzt werden.

Allerdings gilt, dass der Beamte, der die Funktion nunmehr seit drei Jahren kommissarisch leitet, eine faire Chance für eine Bewerbung auf diese Stelle erhalten muss. Hierauf hatte der Minister vor dem Sommer hingewiesen. Dies folgt aus Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nach dieser Rechtsprechung muss bei längerfristigen – also vor allem bei mehrjährigen – Dauervertretungen einer Vakanzstelle der Vakanzvertreter eine Chance zur Beteiligung an einem Besetzungsverfahren erhalten. Dies gehört zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn und stellt sicher, dass niemand benachteiligt wird.

Innenminister Christian Pegel betont: „An der aktuell öffentlich diskutierten Beförderung war ich nicht beteiligt. Die erfolgte Beförderung und die noch ausstehende Ausschreibung zur Besetzung des Direktors des LPBK sind zwei völlig verschiedene Vorgänge. Die erst künftig erfolgende schnelle Wiederbesetzung der vakanten Direktorenstelle war allerdings meine Forderung. Diese Ausschreibung zur Besetzung des Direktors des LPBK muss – unter Wahrung der gleichen Bewerbungschancen – allerdings dem aktuell diese Stelle Wahrnehmenden eine faire Chance geben. Die Rechtsprechung ist hier klar: Wer eine Funktion über Jahre kommissarisch verantwortet, darf im Auswahlverfahren nicht von vornherein ausgeschlossen sein.“

Schulkongress: Demokratische Schulkultur und Partizipation

Gemeinsame Veranstaltung des Bildungsministeriums mit den Bildungspartnern in der Herzkammer der Demokratie

Schwerin – „Egal, was bildungspolitisch passiert, die Entscheidung, ob Du Spaß hast mit den Schülerinnen und Schülern, kannst Du immer selber treffen“, sagt Herr Schröder über den Lehrerberuf. Der Comedian und ehemalige Deutschlehrer Johannes Schröder eröffnet mit einem humorvollen Blick auf das Schulleben den Schulkongress in Schwerin. Das Bildungsministerium richtet die Veranstaltung am Mittwoch, 17. September 2025, im Schweriner Schloss gemeinsam mit den Bildungspartnern aus. Beginn ist 10:00 Uhr. Das Schwerpunktthema: „Demokratische Schulkultur und Partizipation“.

„Bildung können wir nur gemeinsam gestalten“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dabei ist es wichtig, dass alle Partnerinnen und Partner ihre Standpunkte deutlich machen können. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern haben verschiedene Interessen und Sichtweisen. Beim Schulkongress wollen wir darüber sprechen, wie sie sich einbringen und wie ihre Anregungen und Hinweise in die Bildungspolitik einfließen. Im Mittelpunkt steht dabei immer der Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Als Veranstaltungsort haben wir den Plenarsaal des Landtags ausgewählt – die Herzkammer der Demokratie“, so Oldenburg.

Prof. Dr. Harald Hantke von der Leuphana Universität Lüneburg spricht beim Schulkongress zum Thema „Mehr Demokratiebildung wagen – Impulse für eine ganzheitliche Schulentwicklung“. Am Nachmittag sind verschiedene Workshops geplant. Dabei geht es um Demokratiebildung mit Lego®, um Best-Practice-Beispiele für das Lernen mit dem Klassenrat und um Demokratiebildung im Alltag von Grundschulkindern. Außerdem gibt es Antworten auf die Frage, wie Lernen durch Engagement die Chancengerechtigkeit fördert und was Schule und Neutralität bedeutet.

Das Land hat verschiedene Vorhaben umgesetzt, um die Mitwirkungsrechte von Schülerinnen und Schülern zu stärken. So hatte der Landesschülerrat angeregt, dass Kinder und Jugendliche verbindlich durch Lehrkräfte angeleitet werden, damit sie ihre Mitwirkung auch wahrnehmen können. Das neue Schulgesetz schreibt deshalb die Wahl einer Vertrauenslehrerin bzw. eines Vertrauenslehrers vor. Weiterhin sieht das neue Schulgesetz vor, dass an der Schulkonferenz auch eine Schülervertreterin oder ein Schülervertreter der Jahrgangsstufe 3 und 4 mit beratender Stimme teilnehmen. Außerdem können bereits Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 in die Schulkonferenz gewählt werden. Bisher gab es diese Möglichkeit erst ab der Jahrgangsstufe 7.