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Monat: September 2025

Schulbeginn in Mecklenburg-Vorpommern

Landespolizei verstärkt Kontrollen für die Sicherheit der Kinder

Schwerin – Am 8. September beginnt in Mecklenburg-Vorpommern das neue Schuljahr. Für die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler bedeutet dies den Start in einen neuen Lebensabschnitt und zugleich den Einstieg in den täglichen Straßenverkehr.

Innenminister Christian Pegel. „Mit dem Start ins neue Schuljahr sind wieder viele Kinder zum ersten Mal ohne Begleitung unterwegs. Ihre Sicherheit hat für uns oberste Priorität. Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Sie können Entfernungen und Geschwindigkeiten noch nicht zuverlässig einschätzen und reagieren oft unvorhersehbar. Um den Schutz der Kinder zu erhöhen, werden von der Polizei zum Schuljahresbeginn landesweit verstärkte Kontrollen durchgeführt und so auf eine deutliche Präsenz und eine konsequente Überwachung der Regeln gesetzt.“

Die Unfallzahlen verdeutlichen die Notwendigkeit dieser Maßnahmen: Im Jahr 2024 verunglückten auf Mecklenburg-Vorpommerns Straßen insgesamt 415 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren. Auf dem Weg zur oder von der Schule kam es zu 60 Verkehrsunfällen, bei denen acht Kinder schwer- und 56 Kinder leicht verletzt wurden. Mehr als die Hälfte der Unfälle (34) betraf Kinder, die mit dem Fahrrad unterwegs waren. In 18 Fällen waren die Kinder als Fußgängerinnen und Fußgänger beteiligt.

Innenminister Christian Pegel macht deutlich: „Schulwege müssen sicher sein. Dafür setzen wir neben den verstärkten Kontrollen auch auf die Vernunft der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Wenn beide Faktoren zusammenkommen, lassen sich die Risiken für Kinder im Straßenverkehr wirksam reduzieren.“

EHEC-Erreger: Prävention in Kitas und Schulen

Händehygiene und richtiger Umgang mit Lebensmitteln bieten wirksamen Infektionsschutz

Schwerin – Das Bildungsministerium hat Kitas und Schulen Hinweise zur Verfügung gestellt, wie sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor dem EHEC-Erreger schützen können. Die Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit beziehen sich vor allem auf eine gute Händehygiene und auf den richtigen Umgang mit Lebensmitteln.

„Mit den Vorsorgemaßnahmen informieren wir, wie sich alle Personen in Kitas und Schulen schützen können. Prävention ist wichtig an Orten, an denen viele Menschen zusammenkommen. Eine gute Händehygiene bietet dabei einen wirksamen Schutz, um Infektionswege zu unterbrechen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zum Thema EHEC stehen auch unter www.infektionsschutz.de bereit. Für weitere Beratung stehen die örtlichen Gesundheitsämter zur Verfügung.

Wie kann ich mich vor dem EHEC-Erreger schützen?

Gute Händehygiene

  • Waschen Sie die Hände gründlich mit Wasser und Seife nach jedem Toilettengang, vor der Zubereitung von Speisen und vor dem Essen.
  • Achten Sie bei Kindern darauf, dass sie nach dem Streicheln von Tieren keine Finger in den Mund nehmen oder mit ungewaschenen Händen essen. Die Hände sollten nach jedem Tierkontakt oder Kontakt mit Erde mit Wasser und Seife gewaschen werden.

Gute Küchenhygiene

  • Waschen oder schälen Sie rohes Gemüse
  • Lagern Sie rohe Tierprodukte im Kühlschrank und garen Sie Fleisch vollständig durch.
  • Verwenden Sie separate Küchenutensilien für rohe Fleischprodukte
  • Kochen Sie Rohmilch vor dem Verzehr ab.
  • Auch Sprossen sollten ausreichend gewaschen und erhitzt werden.

„Sieben auf einen Streich“ für die Polizei vor Ort

Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität fließt in insgesamt sieben Polizeibauten in MV

Schwerin – Insgesamt 1,92 Milliarden Euro fließen aus dem Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ nach Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesregierung hat auf ihrem Investitionsgipfel am 15. Juli 2025 entschieden, dass davon 250 Millionen Euro gezielt für Maßnahmen zur inneren Sicherheit und zum Bevölkerungsschutz eingesetzt werden. Ein bedeutender Anteil davon, nämlich 100 Millionen Euro, fließt in das neue Bauprogramm „Sieben auf einen Streich“ für die Landespolizei.

In enger Abstimmung zwischen Innen- und Finanzministerium wurden sieben Standorte im ganzen Land ausgewählt, an welchen moderne Neubauten für die Polizeidienststellen vor Ort gebaut werden. Allein für fünf dieser Neubauprojekte dient das bereits bewährte „Modell Heringsdorf“ als Vorlage.

Das Polizeigebäude in Heringsdorf wurde 2017 fertiggestellt und gilt heute als Musterbeispiel für modernes, nachhaltiges Bauen im Landesdienst. Der Neubau wurde nicht nur funktional auf die speziellen Anforderungen von Polizeiarbeit ausgelegt, sondern erfüllt auch den Silber-Standard des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB). Die durchdachte Architektur, eine barrierefreie Erschließung sowie energieeffiziente Technik wie Photovoltaik und Luftwärmepumpe sorgen für optimale Arbeitsbedingungen und niedrige Betriebskosten. Von diesen Qualitäten profitieren künftig auch die neuen Polizeistandorte, die sich am „Modell Heringsdorf“ orientieren.

So sollen ab 2026 moderne Polizeiliegenschaften in Gadebusch, Ueckermünde, Bad Doberan, Sassnitz und Friedland entstehen. In Waren und Güstrow sind aufgrund gesonderter Anforderungen individuelle Neubauten geplant.

Finanzminister Dr. Heiko Geue erklärt: „Mit unserem neuen Polizeibauprogramm stellen wir sicher, dass die Mittel aus dem Sondervermögen schnell und effizient bei den Menschen im Land ankommen. Die standardisierte Bauweise verkürzt die Planungszeiten erheblich. Davon profitiert nicht nur die Bauwirtschaft, sondern vor allem auch die Polizistinnen und Polizisten sowie die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Eine echte Win-win-Situation für alle Beteiligten.“

Innenminister Christian Pegel ergänzt: „Mit dem Sondervermögen schaffen wir die Voraussetzungen, dass unsere Polizei auch in Zukunft bestmöglich arbeiten kann. Die Investitionen in moderne Polizeibauten sind ein klares Signal der Wertschätzung für die tägliche Arbeit der Beamtinnen und Beamten. Die enge Zusammenarbeit von Finanz- und Innenministerium hat dazu geführt, dass sieben Standorte im Land ausgewählt wurden, an denen die Investitionen den größten Nutzen bringen. Damit stärken wir die Polizei nachhaltig und sorgen dafür, dass sie ihre wichtige Aufgabe auch in den kommenden Jahren unter bestmöglichen Bedingungen erfüllen kann.“

Internationales Kranichzentrums „Kranichwelten“ eröffnet

Dr. Wolfgang Blank: „Mit den Kranichwelten entsteht ein Leuchtturmprojekt für Tourismus, Naturschutz und Bildung in Mecklenburg-Vorpommern“

Altenpleen – Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute an der feierlichen Eröffnung des Internationalen Kranichzentrums „Kranichwelten“ im Ortsteil Günz der Gemeinde Altenpleen teilgenommen. Mit dem Neubau erhält die Region eine moderne, ganzjährig nutzbare Besucher- und Bildungseinrichtung, die künftig zehntausende Gäste aus dem In- und Ausland anziehen soll. Träger ist die Kranichschutz Deutschland gGmbH in Kooperation mit dem Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU).

„Mit den Kranichwelten eröffnen wir ein modernes Besucherzentrum und setzen ein sichtbares Zeichen dafür, wie Tourismus, Naturschutz und Bildung in Mecklenburg-Vorpommern Hand in Hand gehen können. Das neue Zentrum stärkt die Attraktivität des ländlichen Raums, sensibilisiert für die Bedeutung von Biodiversität und schafft neue Impulse für eine nachhaltige Tourismusentwicklung. Damit ist dieses Projekt weit mehr als ein touristisches Angebot – es ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes“, betonte Minister Dr. Blank.

Der Neubau in Günz ersetzt das bisherige NABU-Kranichzentrum in Groß Mohrdorf, das seit seiner Eröffnung 1996 die erste Anlaufstelle für Informationen „rund um den Kranich“ war. Angesichts stetig steigender Besucherzahlen und begrenzter Kapazitäten wurde der Neubau notwendig. Auf einer Fläche von rund 800 Quadratmetern entstanden eine moderne Ausstellungshalle, ein Multimediaraum für Vorträge und Schülerprogramme, Verwaltungsräume sowie ein Bistro und Shop. Der hochgedämmte Holzbau mit Lärchenholzverkleidung gilt zugleich als Beispiel für ressourcenschonende Bauweise.

Die Gesamtkosten für das Fördervorhaben belaufen sich auf rund 5,3 Millionen Euro. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Errichtung mit rund 4,4 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert.

„Die Kranichwelten werden nicht nur Gästen aus aller Welt ein unvergessliches Naturerlebnis bieten, sondern auch als Kommunikations-, Tagungs- und Veranstaltungszentrum die Region stärken. Damit profitieren nicht nur Gäste sondern auch die Menschen vor Ort – von jung bis alt – von diesem vielseitigen Angebot. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die die Umsetzung dieses Projekts ermöglicht haben. Mit den Kranichwelten ist ein weiterer touristischer Leuchtturm entstanden, der unser Land als Urlaubsland und einzigartigen Naturerlebnisraum noch sichtbarer macht“, sagte Minister Dr. Blank.

Gesundheitsministerin informiert zu aktuellem EHEC-Ausbruch

Drese: Prävention schützt vor Ansteckung

Schwerin – Mit dem Stand 03.09.2025 wurden in Mecklenburg-Vorpommern seit Mitte August insgesamt 31 EHEC-Fälle gemeldet. Zwölf der Betroffenen haben Komplikationen in Form des HUS-Syndroms (kurz für das hämolytisch-urämische Syndrom) entwickelt, das unter anderem die Nierenfunktion beeinträchtigen kann. 19 Betroffene werden stationär behandelt. Darüber informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute und wünschte allen Betroffenen und ihren Familien eine schnelle und vollständige Genesung.

„Dass EHEC-Fälle auftreten, ist generell nicht ungewöhnlich. Allein im vergangenen Jahr haben wir im Land etwa 140 Fälle verzeichnet. Auffällig ist jedoch die derzeitige Häufung der Fälle, weshalb das Gesundheitsministerium nun auch offiziell von einem Ausbruch ausgeht“, erklärte Drese. „Diese Begrifflichkeit mag dramatisch klingen, bedeutet aber erst einmal nichts anderes, als dass die Anzahl von Personen mit einer bestimmten Infektionskrankheit innerhalb einer Region oder einem Zeitraum die erwartete Anzahl dieser Erkrankungen übersteigt“, so die Ministerin weiter.

Drese betonte, dass alle zuständigen Behörden, darunter das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF), die Gesundheitsämter und die Lebensmittelbehörden im engen Austausch stehen und akribisch nach der Ursache des Ausbruches suchen. „Das ist eine Aufgabe, die der Suche nach der Nadel im Heuhaufen ähnelt. Das Gesundheitsministerium hat deshalb proaktiv bereits in der vergangenen Woche das Robert Koch Institut (RKI) mit einbezogen.“

Die dortigen Expertinnen und Experten unterstützen seither beim Ausbruchsmanagement, bei der Befragung von Betroffenen und der Auswertung. „Mit einem äußerst umfassenden Fragebogen wird so versucht zu ermitteln, ob es Gemeinsamkeiten zwischen den Erkrankten gibt, zum Beispiel in Bezug auf die verzehrten Speisen, Kontakt mit Tieren oder Aufenthaltsorten“, erklärte Drese.

In der Zwischenzeit sei es jedoch wichtig, dass im Land besonders auf die gängigen Maßnahmen zur Hand- und Küchenhygiene geachtet wird. „Denn EHEC ist eine Zoonose, das heißt, sie wird in erster Linie vom Tier auf den Menschen übertragen– und nur sekundär von Mensch zu Mensch, zum Beispiel durch Schmierinfektionen. Das heißt: Durch konsequente Hygiene lässt sich eine Ansteckung gut vermeiden“, unterstrich die Ministerin.

Besonders beim Umgang mit Lebensmitteln sei deshalb Achtsamkeit geboten. So sollten Fleischprodukte stets vollständig durchgegart und auf eine strikte Trennung von rohen und bereits gegarten Lebensmitteln geachtet werden. „Bitte achten Sie außerdem darauf, rohes Gemüse zu waschen oder zu schälen und kochen Sie zum Beispiel Rohmilch vor dem Verzehr ab“, bat Drese. Auch regelmäßiges und sorgfältiges Händewaschen – insbesondere nach Toilettengängen, vor dem Kochen und nach dem Kontakt mit Tieren – sind bei der Vermeidung von Ansteckungen von zentraler Bedeutung.

Umfangreiche Informationen zu diesen Präventionsmaßnahmen stellt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, ehemals BZgA) in einer übersichtlichen Handreichung unter www.infektionsschutz.de zur Verfügung. Informationen zu EHEC finden Interessierte zudem auch auf den Seiten des Gesundheitsministeriums unter http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/gesundheit/Informationen-zu-EHEC/. Das LAGuS veröffentlicht zudem im regelmäßigen Abstand die neusten Fallzahlen unter https://www.lagus.mv-regierung.de/.

Drese: „Wenn Hygienemaßnahmen befolgt werden, ist die allgemeine Gefahr einer Ansteckung gering. Wir nehmen die Situation natürlich trotzdem ernst und arbeiten weiterhin vertrauensvoll und eng mit allen beteiligten Akteuren zusammen, informieren und klären auf.“

Einschulungsfeiern im Land beginnen

Oldenburg: Die Einschulung ist ein ganz besonderer Moment für unsere Kinder

Schwerin – Für 14.300 Kinder in Mecklenburg-Vorpommern beginnt bald ein neuer Lebensabschnitt. Ihr erster Schultag steht bevor. Die Grundschulen legen eigenverantwortlich fest, ob die Einschulungsfeiern am letzten Sonnabend der Sommerferien oder am Ende der ersten Schulwoche stattfinden.

„Die Einschulung ist ein ganz besonderer Moment für unsere Kinder. Mit Freude, Stolz und mit ein bisschen Aufregung beginnt für die Mädchen und Jungen die Schulzeit. Wir möchten ihnen von Anfang an die besten Bedingungen ermöglichen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. Die Ministerin nimmt am Sonnabend, 6. September 2025, an der Einschulungsfeier der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken teil (Beginn: 9:30 Uhr).

Insgesamt besuchen 30.300 Schülerinnen und Schüler die flexible Schuleingangsphase, die die Jahrgangsstufen 1 und 2 umfasst. „Schülerinnen und Schüler haben dafür ein Jahr bis drei Jahre Zeit und

erhalten die Zeit zum Lernen, die sie brauchen. Lehrerinnen und Lehrer können so besser auf die individuellen Lernbedürfnisse der Kinder eingehen und sie entsprechend ihren Fähigkeiten fördern“, erläuterte Oldenburg.

Die erste Schulwoche kann für Schulanfängerinnen und Schulanfänger als Projektwoche unter dem Motto „Willkommenswoche – wir lernen uns und unsere Schule kennen“ gestaltet werden. Die Grundschulen geben den Erstklässlerinnen und Erstklässlern damit die Möglichkeit, anzukommen und die Schule und den Schulalltag kennenzulernen. Den Schulleitungen ist es freigestellt, welche pädagogischen Schwerpunkte sie in dieser Woche legen.

„Um die Schulen zu Orten zu machen, wo das Lernen Freude bereitet und sich Kinder frei entfalten können, brauchen wir die Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften, Horterzieherinnen und Horterziehern. Bildung kann nur gemeinsam gestaltet werden“, sagte Oldenburg.

Zum Beginn der Schulzeit appelliert die Bildungsministerin an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, besonders achtsam zu sein, wenn morgens Schülerinnen und Schüler unterwegs sind.

Entscheidungen über EU-Programme gehören in die Regionen

Schwerin – Die Europäische Kommission hat vor Kurzem ihren Entwurf für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 vorgestellt. Darin ist unter anderem vorgesehen, die bisherigen Förderprogramme wie den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) in einem einzigen Gesamtinstrument zusammenzufassen, das künftig nicht mehr von den Regionen bzw. Bundesländern inhaltlich ausgestaltet, sondern auf nationaler Ebene vereinbart und gesteuert werden soll.

Für Mecklenburg-Vorpommern stünde damit viel auf dem Spiel. Mit EFRE- und ESF-Mitteln werden im Land beispielsweise die Jugend- und Schulsozialarbeit finanziert, kleine und mittlere Unternehmen gefördert, Investitionen in Forschung ermöglicht, die Strukturentwicklung vor Ort sowie Qualifizierungsprogramme für Beschäftigte unterstützt. Zuständig für die Verwaltung dieser Mittel für die gesamte Landesregierung ist das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern. Eine Verlagerung der Steuerung auf die nationale Ebene würde die Handlungsmöglichkeiten des Landes erheblich einschränken.

Staatssekretär Jochen Schulte war deshalb am 2. und 3. September zu Gesprächen in Brüssel. Er traf Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments sowie des Ausschusses der Regionen und warnte eindringlich vor diesem Schritt: „Wer die Entscheidungen über EU-Fördermittel in die jeweiligen Hauptstädte verlagert, entfernt Europa von den Menschen. Für Mecklenburg-Vorpommern wäre das ein Rückschritt – wir brauchen mehr Nähe, nicht weniger. Deshalb habe ich in Brüssel klargemacht: Auch in Zukunft müssen die Entscheidungen über diese europäischen Mittel in den Regionen bleiben“, sagte Schulte nach seiner Rückkehr.

Die EU-Kohäsionspolitik ist entscheidend für den wirtschaftlichen Aufholprozess Ostdeutschlands. „Wenn diese Entscheidungen nicht mehr vor Ort getroffen werden, gefährdet das nicht nur unsere wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch die Akzeptanz der Europäischen Union insgesamt“, betonte Schulte.

Mecklenburg-Vorpommern startet ins Schuljahr 2025/2026

Land schafft gute Bedingungen für erfolgreiches Lernen aller Schülerinnen und Schüler

Schwerin – Am Montag, 8. September 2025, klingelt für Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern wieder der Wecker. 164.900 Schülerinnen und Schüler an den 562 allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft starten ins neue Schuljahr. „Ich hoffe, dass alle schöne Sommerferien hatten und gut erholt sind. Allen Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und Beschäftigten an den Schulen wünsche ich einen guten Start in das neue Schuljahr. Den Kindern und Jugendlichen wünsche ich, dass sie Freude am Lernen haben und ihre gesteckten Ziele erreichen. Den Schülerinnen und Schülern in den Abschlussklassen drücke ich die Daumen, dass sie dieses besondere Schuljahr mit Erfolg abschließen“, so Oldenburg.

In diesem Schuljahr werden 14.300 Kinder eingeschult. Insgesamt besuchen 30.300 Schülerinnen und Schüler die Schuleingangsphase, die die Jahrgangsstufen 1 und 2 umfasst. „Für Erstklässlerinnen und Erstklässler beginnt bald eine aufregende Zeit. Sie werden Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Bei den Einschulungsfeiern lernen sie ihre Lehrerinnen und Lehrer und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler kennen. Ich wünsche auch ihnen einen guten Start in eine schöne und aufregende Schulzeit“, so Bildungsministerin Oldenburg weiter.

Für die 36.700 Schülerinnen und Schüler an den 60 beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft hat das neue Schuljahr bereits am Montag, 1. September 2025, begonnen. „Ob vollzeitschulischer Bildungsgang oder Berufsschulunterricht in der dualen Ausbildung – mit einem Berufsabschluss eröffnen sich vielfältige Chancen. Unsere Wirtschaft ist auf ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Allen Jugendlichen an den beruflichen Schulen wünsche ich ebenfalls ein erfolgreiches Schuljahr“, so Oldenburg.

Das Schuljahr 2025/2026 startet mit vielen Neuerungen und Verbesserungen, auf die sich die Schulen seit Längerem vorbereitet haben. Sie reichen von mehr Unterrichtsqualität über eine verbesserte Berufliche Orientierung bis hin zu neuen Regeln für ein respektvolles Miteinander.

Neues Schulgesetz am 1. August 2025 in Kraft getreten

  • Sicherung des Schulnetzes:Das Land sichert alle Schulstandorte, indem die Schülermindestzahlen für die Eingangsklassen an bestehenden Grundschulen im ländlichen Raum auf 15 Schülerinnen und Schüler und für bestehende Regionale Schulen auf 30 Schülerinnen und Schüler reduziert werden.
  • Schullaufbahnempfehlung:Bei der Wahl der weiterführenden Schule ist wie bisher der Elternwille entscheidend. Eine Empfehlung für den Schulbesuch am Gymnasium wird dann erteilt, wenn der Durchschnitt in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch bei 2,5 und besser liegt. Hierbei ist darauf zu achten, dass es keine mangelhafte Note in einem dieser Fächer geben darf.
  • Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen: Die Förderschulen werden im Zeitraum vom 31. Juli 2027 bis 31. Juli 2030 organisatorisch aufgehoben. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe mit der Lehrkraft, die sie bislang unterrichtet, fortsetzen. Die Kinder und Jugendlichen werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt.
  • Digitale Landesschule:Die Digitale Landesschule wird gesetzlich verankert. Der Ausbau der Angebote geht stetig weiter. So bietet die Digitale Landesschule Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 nach einem festen Stundenplan an. Der Unterricht erfolgt per Videokonferenz mit Fachlehrkräften.
  • Digitalisierungsstrategie:Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen, können Schulen digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke nutzen. Die Lernmittelfreiheit umfasst neben Büchern und Druckschriften auch digitale Lehrwerke und digitale Lernprogramme. Das Medienbildungskonzept wird Bestandteil des Schulprogramms.
  • Mittlere Reife am Gymnasium:Schülerinnen und Schülern, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen wollen, ist der Zugang zur Prüfung der Mittleren Reife im gymnasialen Bildungsgang möglich, ohne dass sie das Gymnasium anschließend verlassen müssen.
  • Mitwirkungsrechte: An der Schulkonferenz nehmen auch eine Schülervertreterin oder ein Schülervertreter der Jahrgangsstufe 3 und 4 mit beratender Stimme teil. Außerdem können bereits Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 in die Schulkonferenz gewählt werden. Bisher gab es diese Möglichkeit erst ab der Jahrgangsstufe 7.

Konzept zur Beruflichen Orientierung verbindlich

Die Berufliche Orientierung von Kindern und Jugendlichen soll ihre Berufswahlkompetenzen stärken und trägt somit auch zur Sicherung des Fachkräftebedarfs bei. Das Land hat dazu das Konzept „Alle werden gebraucht! – Schulische Berufliche Orientierung für einen guten Übergang in Ausbildung und Beruf“ aufgelegt. Damit gibt es unter anderem ab der ersten Klasse bis zum Schulabschluss jährlich verbindliche Projekttage, um die Vielfalt der Unternehmen kennenzulernen.

Neben einem 25-tägigen Schülerbetriebspraktikum stehen in den Jahrgangsstufen 8 bis 11 weitere fünf Tage für Projekte mit externen Partnern wie Handwerks- oder Industrie- und Handelskammern zur Verfügung. Regionale Schulen bieten zudem im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 oder in einem Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 wöchentlich einen Praxislerntag im Umfang von mindestens vier bis maximal sechs Stunden an.

Auch an den Gymnasien wird die Berufliche Orientierung ausgeweitet, um Schülerinnen und Schülern, die nach dem Abitur kein Studium aufnehmen möchten, zu fördern und ihnen berufspraktische Erfahrungen zu ermöglichen. Betriebsbesichtigungen, Berufsorientierungsmessen oder Unternehmenspatenschaften ergänzen das Konzept.

Neue Stundentafeln: Mehr Deutsch, Mathematik und Englisch 

Mecklenburg-Vorpommern stärkt die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Sie bilden die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen. Auch für die Förderung von Schülerinnen und Schülern steht im neuen Schuljahr mehr Zeit zur Verfügung. Grundlage dafür sind die neuen Stundentafeln an den allgemein bildenden Schulen: 

  • An Grundschulen zieht sich ein Leseband durch die Klassen 1 bis 4. Schülerinnen und Schüler haben jeden Tag 20 Minuten zusätzliche Zeit, um das Lesen zu üben.
  • In den Jahrgangsstufen 3 und 4 stehen eine weitere Deutsch- und Mathematikstunde auf dem Stundenplan.
  • Das Fach Geschichte wird in der Orientierungsstufe ab Klasse 5 erteilt, bislang begann der Unterricht erst ab Klasse 6.
  • Das Fach Arbeit/Wirtschaft/Technik (AWT) wird um die Bezeichnung Berufliche Orientierung ergänzt und in der Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6) jeweils eine Stunde pro Woche unterrichtet.
  • Das Fach Informatik und Medienbildung wird eigenständig ausgewiesen und ab Klasse 5 durchgängig unterrichtet.
  • Der Chemieunterricht beginnt wieder in der Jahrgangsstufe 7.
  • Das Fach Sozialkunde heißt Politische Bildung/Sozialkunde und beginnt ebenfalls ab Jahrgangsstufe 7. Das Fach wird dabei zunächst in den Jahrgangsstufe 7 und 8 an Regionalen Schulen sowie am Gymnasium mit einer Wochenstunde unterrichtet. Während dieser Umfang am Gymnasium auch in den Jahrgangsstufen 9 und 10 beibehalten wird, erhöht sich die Stundenzahl an Regionalen Schulen in diesen Jahrgangsstufen auf zwei Wochenstunden.
  • An Regionalen Schulen, Gymnasien und Gesamtschulen wird in den Klassen 7 bis 10 mehr Unterricht in Deutsch, Mathematik und Englisch erteilt – auf vier Jahre sind es bis zu elf zusätzliche Wochenstunden. In diesen Fächern können Schulen je eine Stunde für die fachbezogene individuelle Förderung und Differenzierung oder für die Gestaltung individueller Lernzeiten nutzen.
  • Mit den flexiblen Stunden können Schulen die Schülerinnen und Schüler in Schwerpunkten, wie zum Beispiel Musik oder Sport, besser individuell fördern. An Gymnasien ist eine zusätzliche Stunde Berufliche Orientierung in der Jahrgangsstufe 10 verpflichtend.
  • Die Spezialgymnasien erhalten dieselbe Stundenausstattung wie bisher. Darüber hinaus erfolgt weiterhin eine zusätzliche Stundenzuweisung für die Profilbildung.

Neues Anti-Gewalt-Konzept für Schulen

Mecklenburg-Vorpommern verstärkt die Maßnahmen zur Gewaltprävention an Schulen. Das Land hat etablierte Angebote und neue Programme in einem Anti-Gewalt-Konzept zusammengeführt. Damit erhalten Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern einen Handlungsleitfaden, der sowohl klare Übersichten, Empfehlungen als auch Kontaktstellen für direkt und indirekt Betroffene aufführt.

Einen Schwerpunkt bilden die neu gegründeten Anti-Extreme-Netzwerke. Lehrkräfte finden hier vor allem Unterstützung zum Umgang mit extremistischen Tendenzen an Schulen. In den Anti-Extreme-Netzwerken arbeiten Polizei, Jugendhilfe und Demokratiezentren zusammen und beraten konkrete Fälle. Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) des Bildungsministeriums koordiniert diese Netzwerkarbeit.

Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte

In Mecklenburg-Vorpommern sollen Computer und Laptops gezielt im Unterricht eingesetzt, Schülerinnen und Schüler aber vor übermäßigem Medienkonsum bewahrt werden. Die Schulen haben daher zum neuen Schuljahr Empfehlungen für die Nutzung digitaler Endgeräte erhalten. Sie sehen vor, dass Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Unterricht, auf dem Schulhof und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes keine privaten Smartphones nutzen. In den Jahrgangsstufen 7 bis 9 kann die Handynutzung demnach im Einzelfall für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. In den Klassen 10 bis 12 kann sie innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden.

Die Empfehlungen sind nach einem breiten Austausch mit Verbänden, den Schulleitungsvereinigungen, dem Landesschülerrat und dem Landeselternrat entstanden. Im neuen Schuljahr haben die Schulen Gelegenheit, ihre bestehenden Regeln zu überprüfen, gegebenenfalls neue Regelungen zu verfassen und in Kraft zu setzen.