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Monat: September 2025

Neue Sportinfrastrukturrichtlinie in M-V

Fast 13 Millionen Euro für Neubau und Sanierung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten

Schwerin – Mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert das Land den Neubau, die Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten. Dafür stehen bis 2027 ELER-Fördermittel in Höhe von 12,9 Mio. Euro zur Verfügung, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Montag mit.

Die neue Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Sportinfrastrukturmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern (Sportinfrastrukturrichtlinie – SportinfrRL MV) vom 14. August 2025 ist am 1. September im Amtsblatt veröffentlicht worden und tritt am (morgigen) 2. September 2025 in Kraft, sagte die Ministerin. Sportvereine und Kommunen können ihre Anträge für die EU-Förderung ab dann elektronisch beim Landesförderinstitut MV (LFI) unter https://online.agrarantrag-mv.de/startseite/ stellen.

„Mit dem nunmehr komplett digitalen Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfachen wir die Antragsstellung enorm und bauen im erheblichen Umfang Bürokratie ab“, betonte Drese. Wichtige Informationen und Vordrucke zum Antragverfahren können auf der Website des Landesförderinstituts (www.lfi-mv.de) eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Der Landessportbund werde die Vereine über das neue Verfahren gesondert informieren, so die Ministerin.

„Mit über 300.000 Mitgliedern in den Sportvereinen boomt der Sport in Mecklenburg-Vorpommern, da muss die Infrastruktur mithalten. Deshalb nutzen wir einen beträchtlichen Teil der ELER-Mittel zur Förderung von Sportstättenbaumaßnahmen“, sagte Drese. Zusätzlich fördere das Sportministerium Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen auch mit Landesmitteln in Höhe von 1,3 Millionen Euro jährlich. „Damit stehen unseren Sportvereinen in den nächsten Jahren öffentliche Mittel im erheblichen Umfang zur Modernisierung und Erweiterung der Sportstätten zur Verfügung“, so Ministerin Drese.

Land fördert Ausbau der Ortsdurchfahrt Drönnewitz

Dr. Wolfgang Blank: „Moderne Infrastruktur ist ein entscheidender Standortfaktor – sie erhöht die Lebensqualität und sichert Zukunftschancen“

Wittendörp – Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit hat heute einen Zuwendungsbescheid an die Gemeinde Wittendörp überreicht. Mit der Förderung in Höhe von rund 278.000 Euro unterstützt das Land den Ausbau der Ortsdurchfahrt Drönnewitz im Zuge der Landesstraße L041.

„Mit dieser Investition verbessern wir die Verkehrsinfrastruktur vor Ort. Davon profitieren die Verkehrsteilnehmer und Anwohner direkt – und zugleich wird die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort nachhaltig gestärkt. Leistungsfähige Straßen sind eine wichtige Voraussetzung, damit Gemeinden lebenswert bleiben und die regionale Wirtschaft weiter wachsen kann“, betonte Minister Dr. Blank.

Die Maßnahme ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Gemeinde Wittendörp und des Straßenbauamtes Schwerin. Die Kosten des geförderten Vorhabens, die von der Gemeinde Wittendörp zu entrichten sind, belaufen sich auf rund 437.000 Euro. Davon werden rund 65 Prozent durch die Unterstützung des Landes gedeckt, den verbleibenden Anteil trägt die Gemeinde.

Die Landesstraße L041 ist eine verkehrswichtige Straße des überörtlichen Verkehrsnetzes. Das Gesamtvorhaben umfasst neben dem Straßenausbau auch die Neuerung der Gehwege sowie Vorkehrungen zur Entwässerung und verläuft über eine Länge von rund 1,2 Kilometern. In der Gemeinschaftsaufgabe entfällt auf die Gemeinde der Neubau der Gehwege sowie Maßnahmen zur Entwässerung sowie der Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung anteilig in Höhe von rund 15 Prozent. Die Straßenbauverwaltung trägt im Zuge des Gesamtvorhabens Kosten in Höhe von rund 2,18 Mio. Euro.

Um die Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und Kreise zu verbessern, unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Kommunen bei der Erhaltung und dem Ausbau ihrer Infrastruktur finanziell. Grundlage ist die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern (KommStrabauFöRL M-V). Ziel ist es, die Lebensqualität vor Ort zu sichern und die Standortbedingungen nachhaltig zu verbessern.