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Monat: September 2025

Verbündete beim Klimaschutz

Schneider: Wälder, Moore und Böden sollen wieder zu Verbündeten beim Klimaschutz werden / Bundesumweltministerium legt Vorschlag zur Weiterentwicklung des „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ vor

Berlin – Bundesumweltminister Carsten Schneider hat heute in Berlin den Vorschlag seines Ministeriums für den Beitrag der Natur zum Klimaschutz vorgelegt. Das Paket enthält 41 Maßnahmen, mit denen das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz in die zweite Phase der Umsetzung gehen soll. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Wäldern, Mooren und Böden. Denn derzeit stoßen geschädigte Wälder, trockengelegte Moore und ausgelaugte Böden mehr Treibhausgase aus als sie aufnehmen. Diesen Trend will das Bundesumweltministerium umkehren – und damit zugleich das Grundwasser und künftige Ernten schützen und in heißen Sommern für Abkühlung sorgen.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Ich will, dass Wälder, Moore und Böden wieder zu Verbündeten beim Klimaschutz werden. Momentan sind sie Teil des Problems, sie können aber ein wichtiger Teil der Lösung werden. Der Einsatz für stabile Ökosysteme lohnt sich vielfach, weit über den Klimaschutz hinaus: Moore, Wälder und Böden speichern das Wasser und können die Folgen von Hitze, Trockenzeiten und Starkregen abmildern. Die Grundwasserspeicher erholen sich. Erosion wird gestoppt. Die Böden können uns weiter ernähren. Die Natur wird wieder stärker Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten – und Erholungsraum für uns Menschen. Das gilt für Stadt und Land gleichermaßen.“

Die Bundesregierung fördert seit 2023 mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz die nötigen langfristigen Investitionen in Moore, Wälder, Böden, aber auch Auen, Küsten und Stadtnatur. Die Stabilisierung solcher Lebensräume durch Wiedervernässung, Waldumbau und Humusaufbau braucht einen langen Atem und Verlässlichkeit. Das Aktionsprogramm ist daher auf viele Jahre angelegt. Die Bundesregierung überprüft fortlaufend die Wirksamkeit. Die Erfahrungen aus den ersten Jahren hatte das Bundesumweltministerium mit Wissenschaft und Praxis diskutiert und ausgewertet. Mit dem heute vorgelegten Vorschlag für die Weiterentwicklung des Aktionsprogramms will das Bundesumweltministerium den Beitrag der Natur zum Klimaschutz zukunftsfest machen:

  • Klare Schwerpunktsetzung auf Bereiche, die einen besonders großen Hebel für Klimaschutz bilden und die zugleich helfen, den Wasserhaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
  • Konkrete zielgerichtete neue Maßnahmen, die sich an praktischer Machbarkeit und hoher Akzeptanz orientieren und zügig ausgerollt werden können.
  • Verlässliche langfristige finanzielle Unterstützung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die klimafreundlich wirtschaften wollen.
  • Gezielte Förderung von Geschäftsmodellen, die regionale Wertschöpfung und Klimaschutz erfolgreich verbinden.

Trockengelegte Moore stoßen Treibhausgase aus – wiedervernässte Moore können CO2 binden. Die Wiedervernässung von Mooren soll darum unter anderem über eine Förderrichtlinie für die Umstellung auf „nasse Landwirtschaft“ beschleunigt werden, über die Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten für Moor-Produkte, erste Leuchtturm-Regionen, die vorangehen, und die Prüfung von Moor-Photovoltaik als weiterer alternativer Einkommensquelle.

Damit Wälder im Klimawandel besser bestehen können, soll der Waldumbau hin zu stabilen Mischwäldern intensiviert werden. Das gelingt besser, wenn es genug Wasser im Wald gibt. Darum soll auch der Rückbau von Kanälen und Gräben zur Entwässerung künftig gefördert werden. Das Förderprogramm zum klimaangepassten Waldmanagement soll aufgestockt werden, um mehr Flächen zu erreichen. Auch neue Wertschöpfungsketten für Laubholz und eine möglichst langfristige Holznutzung werden unterstützt.

Die landwirtschaftlich genutzten mineralischen Böden sollen in ihrer Funktion als Lebensgrundlage und Kohlenstoffspeicher erhalten werden, unter anderem durch schonende Bodenbearbeitung, mehr Strukturelemente wie etwa Hecken und Agroforstsysteme und durch die Stärkung von landwirtschaftlichen Praktiken, die die Humusbilanz verbessern.

Weitere vorgeschlagene Maßnahmen sind Programme für Entsiegelung und für das Pflanzen von Stadtbäumen sowie Maßnahmen aus den Bereichen Auen, Gewässer, Meere und Küsten.

Wesentliche Teile des Vorschlags zur Weiterentwicklung des Aktionsprograms Natürlicher Klimaschutz werden als Beitrag der Natur auch in das neue Klimaschutzprogramm der Bundesregierung einfließen. Die Vorschläge werden im nächsten Schritt mit den anderen Ministerien beraten und die Länder und Verbände werden dazu Stellung nehmen können.

Schneider: „Mit diesen Vorschlägen möchten wir zeigen, was die Natur alles beitragen kann, wenn wir sie machen lassen. Ich freue mich auf die Diskussion, wie wir gemeinsam mit Landwirten und Waldbesitzenden, mit Städten und Gemeinden jetzt die Weichen so stellen, dass Moore, Wälder und Böden in Zukunft wieder die Wasserspeicher und natürlichen Klimaanlagen sein können, die sie über lange Zeiträume so zuverlässig waren.“

Mehr ältere Beschäftigte denn je

Nürnberg – Die demografische Entwicklung stellt den deutschen Arbeitsmarkt langfristig vor tiefgreifende Veränderungen: Auf der einen Seite wächst die Bevölkerung, gleichzeitig nimmt die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter aufgrund der Alterung der Gesellschaft tendenziell ab. Besonders die Erwerbsbeteiligung der über 55-jährigen rückt immer stärker in den Fokus.

Von den 34,2 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter waren 2024 rund 7,8 Millionen bzw. 23 Prozent im Alter von 55- bis unter 65 Jahren – ein neuer Höchststand. In den vergangenen zehn Jahren hat sich damit der Anteil der älteren sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an den Beschäftigten im Erwerbsalter insgesamt von knapp 17 Prozent auf 23 Prozent erhöht.

Haupttreiber ist der demografische Effekt: die geburtenstarken Jahrgänge wachsen in die Altersgruppe der Älteren hinein. Zuletzt (Februar 2025) waren weiterhin Beschäftigungszuwächse bei den Älteren mit einem Plus von 66.000 bzw. einem Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Der Trend umfasst nicht alle Branchen gleich: Einen leichten Rückgang im Vorjahresvergleich gab es etwa im Verarbeitenden Gewerbe (-6.000 bzw. -0,4 Prozent), während im Dienstleistungsbereich die Beschäftigung von Älteren weiterhin wächst.

Die Altersstruktur der Beschäftigten hat sich in den vergangenen Jahren spürbar verschoben. Diese Entwicklung zeigt sich in allen Wirtschaftsbereichen, wenn auch unterschiedlich stark. Im Bereich der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie im Verarbeitenden Gewerbe sind jeweils mehr als ein Viertel der Belegschaft im Alter von 55 bis unter 65 Jahren. Einen relativ hohen Anteil von Älteren verzeichnet auch die Öffentliche Verwaltung mit 29 Prozent. Im Gesundheitswesen sind es gut ein Fünftel der Beschäftigten, die voraussichtlich in den kommenden zehn Jahren altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

Die Struktur der Arbeitslosigkeit folgt diesem Trend. Während 2014 580.000 der über 55 bis unter 65-Jährigen arbeitslos waren, waren es 2024 642.000. Zwischen 2014 und 2024 ist der Anteil der Älteren an allen Arbeitslosen im Erwerbsalter auf rund ein Viertel gestiegen, während ihre Arbeitslosenquote gesunken ist. Ursache dafür ist die steigende Erwerbsbeteiligung Älterer. Zwar haben ältere Beschäftigte ein deutlich geringeres Risko, arbeitslos zu werden als Jüngere. Verlieren sie jedoch den Job, haben sie es deutlich schwerer, wieder Fuß zu fassen. Im Schnitt sind Ältere 23 Wochen arbeitslos bis sie wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden, über alle Altersgruppen hinweg sind es 20 Wochen.

Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen betont: „Insgesamt hat sich der Arbeitsmarkt für Ältere in Deutschland vor allem aufgrund des demografischen Wandels verändert: die Babyboomer sind jetzt in dieser Altersgruppe angekommen. Dadurch verzeichnen wir Rekordbeschäftigung bei den Lebensälteren. Unternehmen, die langfristig wettbewerbsfähig sein wollen, setzen auch und gerade auf ältere Beschäftigte mit ihrer Erfahrung und Zuverlässigkeit. Vor allem beim Wiedereinstieg in Arbeit brauchen Ältere aber auch faire Chancen und passende Angebote. Fachkräftesicherung bedeutet: Wir müssen alle Altersgruppen mitdenken.“

Starke Partnerschaft zwischen MV und Lettland

Schwerin – Die Regierungschefin der Republik Lettland, Evika Silina hat gemeinsam mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig den Deutsch-Lettischen Wirtschaftstag eröffnet. Beide Seiten betonten dabei ihre gemeinsamen Ziele. Ministerpräsidentin Schwesig sagte: „Wir wollen die Wirtschaftskraft im demokratischen Ostseeraum stärken und Arbeitsplätze schaffen und sichern.“ Insbesondere in den Bereichen strategische Technologien, Offshore-Windenergie und Digitalisierung sehen beide Länder große Potenziale. Ministerpräsidentin Schwesig hob hervor, Mecklenburg-Vorpommern bringe seine maritime Wirtschaft, erneuerbare Energien und seine Gründerkultur ein, während Lettland mit seiner innovativen Wirtschaft und digitalen Infrastruktur punkte.

Erfreut zeigte sich Ministerpräsidentin Schwesig über die Zusage der Regierungschefin Silina, dass Lettland Partnerland der digitalen Konferenz NØRD im Mai 2026 werde.

Im Anschluss an den Besuch von Ministerpräsidentin Schwesig mit einer Wirtschaftsdelegation in Riga im Mai 2025 gab es vielversprechende Gespräche mit lettischen Investoren, etwa über eine Kooperation zwischen dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt und dem lettischen Telekommunikationsunternehmen Latvijas Mobilais Telefons.

Der Deutsch-Lettische Wirtschaftstag wurde durch das Land Mecklenburg-Vorpommern in enger Zusammenarbeit mit der lettischen Botschaft, den Industrie- und Handelskammern des Landes sowie der Deutsch-Baltischen Handelskammer organisiert.

Dazu sagte Tom Scheffler, Vizepräsident der IHK zu Rostock und Honorarkonsul der Republik Lettland: „Die Delegation ist mit ihrer Größe und der Branchenvielfalt, die sie repräsentiert, ein starkes Signal an unsere Region. Der Besuch zeugt vom lebendigen Interesse an einer engen Zusammenarbeit. Der Ostseeraum verbindet uns, und als offenes, modernes und innovatives Land hat Lettland das Potenzial, gemeinsam mit unserer Region ein stabiles Fundament für die Zukunft zu legen. Zusammenarbeit eröffnet dabei aber nicht nur wirtschaftliche Chancen, sondern auch menschliche: Begegnungen, gemeinsame Projekte und gegenseitiges Verständnis können Innovationen anstoßen und zu dauerhaften Partnerschaften führen. Ein herzliches Willkommen – ich freue mich auf viele Gespräche, den Austausch von Ideen und auf neue Verbindungen!“

„Erfolgreiche wirtschaftliche Zusammenarbeit fußt auf Vertrauen, das wir durch intensiven Austausch und gemeinsame Projekte schaffen“, so Ministerpräsidentin Schwesig. Neben der Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit wurde auch der gute Austausch in den Bereichen Bildung und Kultur besprochen.

Lettland und Mecklenburg-Vorpommern sind beide Partnerregionen der ukrainischen Region Tschernihiw. Die beim Besuch Schwesigs in Lettland geboren Idee einer trilateralen Zusammenarbeit ist inzwischen auf den Weg gebracht worden. Aus Mecklenburg-Vorpommern werden dort durch die Universität Greifswald die psychosozialen Resilienzzentren MARTA durch Online-Fortbildungen und Supervision für medizinisches Personal unterstützt. Lettland fördert den Bau dieser Zentren.

Diese verschiedenen Aspekte der Kooperation sind Teil der Ostseestrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Zum Abschluss dankte Ministerpräsidentin Schwesig Regierungschefin Silina, Wirtschaftsminister Valainis und der lettischen Botschafterin Vanaga für die freundschaftlichen und konstruktiven Gespräche.

Länder fordern Abschaffung des begleiteten Trinkens

Berlin – Der Bundesrat hat am 26. September 2025 auf Initiative mehrerer Länder eine Entschließung zum begleiteten Trinken gefasst. Mit dieser fordert er die Bundesregierung auf, im Jugendschutzgesetz eine Ausnahme zu streichen, die 14- und 15-jährigen Jugendlichen das Trinken von Alkohol erlaubt, wenn sie in Begleitung einer erwachsenen sorgeberechtigten Person sind. Diese Regelung widerspreche den Zielen eines konsequenten Jugend- und Gesundheitsschutzes sowie einer wirksamen Suchtprävention, heißt es im Entschließungstext.

Wissenschaftliche Erkenntnisse würden belegen, dass Jugendliche besonders empfindlich auf Alkohol reagieren. Das gilt besonders während der Pubertät, wenn sich das Gehirn in einer sensiblen Entwicklungsphase befindet. Früher Alkoholkonsum könne daher die Gehirnentwicklung stören, die kognitive Leistung beeinträchtigen und das Risiko für spätere Suchtverhalten deutlich erhöhen.

Zudem würden Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den Schluss nahelegen, dass ein Großteil der Jugendlichen im Alter von 14 bis 15 Jahren bereits Alkohol konsumiere – teils auch regelmäßig und in Form von Rauschtrinken. Studien würden zudem belegen, dass das sogenannte „begleitete Trinken“ keinen schützenden, sondern vielmehr einen fördernden Effekt auf riskanten Alkoholkonsum hat. Daher sei ein gesetzliches Verbot notwendig, um den Zugang zu Alkohol in jungen Jahren effektiv zu begrenzen und die Prävention zu stärken.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt. Ob und wann diese darauf reagiert, steht in ihrem Ermessen – gesetzliche Vorgaben gibt es dazu nicht.

Bundesrat fordert Schutz sexueller Identität im Grundgesetz

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. September 2025 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beim Bundestag einzubringen. Ziel der Initiative ist es, ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität verfassungsrechtlich zu verankern.

Neben dem allgemeinen Gleichheitssatz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ enthält Artikel 3 des Grundgesetzes eine Reihe ausdrücklicher Diskriminierungsverbote. So darf beispielsweise niemand wegen seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Herkunft oder seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Der Bundesrat schlägt nun vor, diesen Katalog um das Diskriminierungsmerkmal der sexuellen Identität zu erweitern.

Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) würden in der Gesellschaft nach wie vor benachteiligt und angefeindet und seien gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt, heißt es in der Begründung.

Die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität zeige, dass es im Jahr 2023 fast um die Hälfte mehr Delikte im Bereich „Sexuelle Orientierung“ gegeben habe als im Vorjahr. Im Themenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“ habe sich die Zahl der Straftaten sogar verdoppelt. Zwar habe sich die Lebenssituation der Betroffenen in den vergangenen zwei Jahrzehnten durch einfache Gesetze wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz deutlich verbessert. Nur ein im Grundgesetz verankertes Verbot schaffe aber einen stabilen Schutz und entziehe dieses Gleichheitsrecht dem Wechselspiel der verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Kräfte.

Nun kann sich die Bundesregierung zur Gesetzesinitiative der Länder äußern. Dann ist der Bundestag am Zug. Fristen, innerhalb derer dieser sich mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.

Um das Grundgesetz zu ändern, bedarf es im Bundestag einer Zwei-Drittel-Mehrheit – genau wie abschließend im Bundesrat, der – auch wenn die Initiative von ihm selbst ausging – am Ende des Gesetzgebungsverfahrens über seine Zustimmung zur Grundgesetzänderung entscheidet.

Bundesrat billigt Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“

Berlin – Die Länder haben in der Bundesratssitzung am 26. September 2025 das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ gebilligt. Es schafft die Grundlage für zusätzliche Investitionen in zentrale Zukunftsbereiche.

Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Sondervermögens mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro vor. Damit sollen zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur sowie in Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht werden. Die Mittel können über einen Zeitraum von zwölf Jahren bewilligt werden. 100 Milliarden Euro sind für den Klima- und Transformationsfonds vorgesehen, weitere 100 Milliarden Euro stehen den Ländern für Infrastrukturprojekte zur Verfügung. So solle die Modernisierung Deutschlands systematisch und nachhaltig vorangetrieben werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Hintergrund des Sondervermögens sei, dass Bund, Länder und Kommunen nach den Krisen der letzten Jahre vor enormen Aufgaben stehen. Große Finanzierungsbedarfe gebe es in zahlreichen Bereichen: Modernisierung von Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Wohnungsbau, Digitalisierung, Sport, Krankenhauswesen, Forschung und Entwicklung, Bildung, Betreuung, Wissenschaft sowie Zivil- und Bevölkerungsschutz. Zentrales Ziel sei zudem die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045.

Die deutsche Wirtschaft wachse derzeit nur schwach – ein Grund dafür seien Defizite in der öffentlichen Infrastruktur. In den kommenden zehn Jahren bestünde ein Investitionsbedarf von mehreren hundert Milliarden Euro, wovon ein erheblicher Teil auf den öffentlichen Sektor entfalle. Da die jährlichen Bundeshaushalte solche Mittel nicht verlässlich bereitstellen können, werde eine langfristige Finanzierungsgrundlage benötigt, um Investitionen in dieser Höhe mit der nötigen Planungssicherheit zu ermöglichen.

In einer begleitenden Entschließung begrüßen die Länder, dass mit dem vorliegenden Gesetz erhebliche Mittel für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bereitgestellt werden. Sie kritisieren jedoch, dass der Gesetzentwurf nicht von der Bundesregierung, sondern von Bundestagsfraktionen eingebracht wurde. Dadurch hatte der Bundesrat keine Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen.

Der Bundesrat fordert, bei den Investitionen ein besonderes Augenmerk auf Infrastrukturen zu legen, die einen wirtschaftlichen Wiederaufschwung unterstützen. Außerdem kritisiert er Bundesrat, dass nicht geregelt sei, wie die Bundesregierung mit ihrem Anteil auch Investitionen der Länder und Kommunen fördern könne, und erinnert an die entsprechende Vereinbarung des Bundeskanzlers mit den Ländern.

Nationale Minderheiten sollen ins Grundgesetz

Berlin – Am 26. September 2025 hat der Bundesrat auf Initiative von Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen eine Entschließung gefasst, mit der er die Bundesregierung auffordert, nationale Minderheiten und Volksgruppen ins Grundgesetz aufzunehmen.

Deutschland habe die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sowie das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert und damit eine gesamtstaatliche Verantwortung für den Schutz anerkannter Minderheiten übernommen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sei das Grundgesetz zu ergänzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, Artikel 3 wie folgt zu erweitern:

„Der Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats in Deutschland anerkannt sind.“

In seiner Begründung verweist der Bundesrat auf mehrere Landesverfassungen, die bereits Schutzbestimmungen enthalten. Auf Bundesebene fehle bislang eine entsprechende Regelung. Die Grundgesetz-Ergänzung würde nicht nur die gemeinsame Verantwortung Deutschlands verdeutlichen, sondern zugleich ein außenpolitisches Signal, insbesondere zugunsten deutschsprachiger Minderheiten in Osteuropa setzen.

Die vorgeschlagene Formulierung schaffe keine zusätzlichen individuellen Grundrechte, stellt der Bundesrat fest. Stattdessen stärke sie den kollektiven Schutz der sprachlichen und kulturellen Identität der anerkannten Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland. Sie gelte ausdrücklich nur für diejenigen Gruppen, die im Rahmenübereinkommen des Europarats anerkannt sind, wie zum Beispiel die Dänen in Teilen Schleswig-Holsteins und die Sorben in Teilen Brandenburgs und Sachsens.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese ist in ihrer Entscheidung frei, ob und wann sie sich des Themas annimmt.

Haushalt 2025 passiert den Bundesrat

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. September 2025 das Haushaltsgesetz 2025 gebilligt. Aufgrund des Auseinanderbrechens der Ampel-Koalition im Bund im November 2024 konnte dieser nicht rechtzeitig verabschiedet werden, sodass bis jetzt die vorläufige Haushaltsführung galt.

Der Bundeshaushalt 2025 umfasst Ausgaben von rund 502,5 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs von gut fünf Prozent gegenüber 2024. Die Neuverschuldung steigt auf knapp 82 Milliarden Euro (ohne Sondervermögen). Für Investitionen sind im Haushaltsgesetz rund 63 Milliarden Euro vorgesehen. Investitionen können aber auch aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, das ebenfalls auf der Tagesordnung des Bundesrates steht (TOP 79).

Nach Angaben der Bundesregierung liegen Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Infrastruktur, Mobilität, Digitalisierung, Innovation, Bildung und Forschung, Klimaschutz sowie innere und äußere Sicherheit. Erhebliche Mittel sind dabei für die Modernisierung von Bahn-, Straßen- und Brückeninfrastruktur eingeplant.

Mit dem Haushalt 2025 reagiert die Bundesregierung nach eigenen Angaben auf drei zentrale Herausforderungen: die verschärfte Sicherheitslage durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die anhaltende Wirtschaftsschwäche sowie den dringenden Modernisierungsbedarf Deutschlands. Sie setze daher auf Investitionen in Wachstum, innere und äußere Sicherheit sowie auf Strukturreformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau von Bürokratie. Gleichzeitig stehe die Konsolidierung des Haushalts im Fokus: Ausgaben würden nur unter striktem Finanzierungsvorbehalt genehmigt und staatliche Aufgaben auf ihre Notwendigkeit geprüft.

Auch der Etat des Bundesrates als Verfassungsorgan ist Teil des Bundeshaushaltes. Mit geplanten 38,5 Millionen Euro ist er einer der kleinsten Einzelpläne.

Das Haushaltsgesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.