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Monat: September 2025

Förderung für das Kompetenzzentrum Diabetes

Dr. Wolfgang Blank: „Die Unterstützung für das Kompetenzzentrum zeigt deutlich: Wir fördern zukunftsfähige Verbundforschung, stärken Innovationskraft in der Gesundheitswirtschaft und verbessern die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig“

Karlsburg – Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute in Karlsburg einen Fördermittelbescheid über 1,056 Miionen Euro an das Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V. (INP) übergeben. Mit den Mitteln wird das Vorhaben „Technologie-Transfer am Kompetenzzentrum Diabetes Karlsburg“ unterstützt.

„Das Kompetenzzentrum Diabetes Karlsburg zeigt beispielhaft, wie Forschung, Klinik und Wirtschaft im Schulterschluss innovative Lösungen für die Gesundheitsversorgung entwickeln können. Damit werden zugleich die Wirtschaftskraft der Region gestärkt und Rahmenbedingungen für zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen. Unser Land profitiert durch diese Förderung doppelt – durch verbesserte Versorgung der Patientinnen und Patienten und durch mehr Wettbewerbsfähigkeit im Gesundheitsbereich“, sagte Minister Dr. Blank.

Das Kompetenzzentrum Diabetes Karlsburg (KDK) ist eine Kooperation zwischen dem Klinikum Karlsburg der Dr. Guth GmbH & Co. KG und dem INP. Ziel des Zentrums ist die kliniknahe angewandte Forschung und Entwicklung innovativer Medizinprodukte, Diagnostiken und Präventionsmethoden auf den Gebieten der Wundheilung, Diabetes und Plasmamedizin. Patientinnen und Patienten profitieren direkt von kürzeren Heilungsprozessen und besseren Therapieansätzen.

Das geförderte Vorhaben dient insbesondere der Verstetigung und dem Ausbau der erfolgreichen Forschungs-, Entwicklungs- und Transferaktivitäten. Finanziert wird die personelle Ausstattung des KDK. So werden die Voraussetzungen geschaffen, um Forschungsergebnisse gezielt in die Praxis und den Markt zu überführen.

Bereits seit 2017 wird die Arbeit des KDK mit EFRE-Mitteln unterstützt. Das Vorgängerprojekt lief bis Ende 2023 und ermöglichte den Aufbau moderner Forschungslabore sowie die Entwicklung erster Produktinnovationen. Mit dem neuen Projekt wird diese Erfolgsgeschichte konsequent fortgeschrieben.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt das Vorhaben im Rahmen der „Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur“ mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Förderung in Höhe von 1,056 Mio. Euro trägt dazu bei, die internationale Sichtbarkeit Mecklenburg-Vorpommerns im Gesundheitsbereich zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft nachhaltig zu stärken.

Rekord für M-V: Fast 17 Mio. Euro an Vermögen abgeschöpft

Justizministerin Jacqueline Bernhardt erinnert an den JuMiKo-Beschluss zur Zurschaustellung von Gewinnen aus Straftaten.

Schwerin – Im Jahr 2024 haben die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 16,9 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. Das war für M-V ein Rekordwert. Bislang wurden daraus gesamt rund zehn Millionen Euro an geschädigte Privatpersonen und geschädigte staatliche Institutionen ausgekehrt.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Vermögen aus Straftaten abzuschöpfen ist ein wirksames Mittel, um gegen Kriminalität zum Beispiel aus dem Bereich der organisierten Täterstrukturen vorzugehen. Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Ich danke den Gerichten und Staatsanwaltschaften für ihren verlässlichen Einsatz. Der Blick auf die Abschöpfung von Vermögen ist ein wichtiger Beitrag zum Opferschutz.

Um das zu unterstreichen, hatte die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Jahr 2024 eine Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung gefordert. Beispielsweise sollten Gewinne, die daraus resultieren, dass Straftaten öffentlich im Internet zur Schau gestellt werden, mit einbezogen werden. Denn diese Zurschaustellung ist für die Opfer nur schwer zu ertragen. Auch wenn die Bundesregierung mittlerweile gewechselt hat, so sollte die neue Bundesministerin der Justiz dieses Thema nicht aus den Augen verlieren“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Im Vergleich zu den Vorjahren ist ein Höchstwert bezüglich der von den rechtskräftigen Einziehungsanordnungen betroffenen Vermögenswerte zu verzeichnen. Zugleich ist die Anzahl an Verfahren, in denen Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfungsmaßnahmen erfolgt sind, weiterhin erfreulich hoch. Um die Vermögensabschöpfung als wichtiges Instrument der Kriminalitätsbekämpfung weiterhin effektiv einsetzen zu können, ist eine gesetzliche Nachjustierung des Vermögensabschöpfungsrechts geboten.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung, in der auch eine Expertin meiner Behörde mitwirkt, hat hierzu dezidierte Empfehlungen erarbeitet. Diese sollten zeitnah umgesetzt werden.“

340 Referendarinnen und Referendare eingestellt

Oldenburg: Gute Entwicklung auch angesichts des bundesweiten Lehrkräftemangels

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat in diesem Jahr bislang mehr Referendarinnen und Referendare an den Schulen eingestellt als zum gleichen Zeitpunkt im vergangenen Jahr. Im Jahr 2025 haben bislang 340 Referendarinnen und Referendare ihre praktische Ausbildung an den Schulen begonnen. Im Vorjahr waren es nach dem Einstellungstermin 1. August insgesamt 291 Referendarinnen und Referendare. Das entspricht einem Zuwachs von 16,8 Prozent.

„Die Zahlen zeigen, dass mehr Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen unsere Hochschulen verlassen und den Vorbereitungsdienst an den Schulen aufnehmen. Das ist eine gute Entwicklung auch angesichts des bundesweiten Lehrkräftemangels. Unsere Schulen brauchen diese grundständig ausgebildeten Lehrkräfte dringend. Ein nahtloser Einstieg in den Lehrerberuf ist möglich“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die eingestellten Referendarinnen und Referendare verteilen sich auf die Lehrämter wie folgt:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 41
  • Lehramt an Grundschulen: 68
  • Lehramt an Grund- und Hauptschulen: 2
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 70
  • Lehramt an Gymnasien: 148
  • Lehramt an beruflichen Schulen: 11

Das Land hat viele Maßnahmen ergriffen, um Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen einen direkten Einstieg in den Vorbereitungsdienst zu ermöglichen. „Angehende Referendarinnen und Referendare haben die Möglichkeit, ihre Ausbildungsschule selbst zu wählen. In vielen Fällen, lassen sich die Wünsche verwirklichen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Bewerberinnen und Bewerber das Angebot auch tatsächlich annehmen“, so Bildungsministerin Oldenburg weiter.

Außerdem können Referendarinnen und Referendare an bestimmten Ausbildungsschulen im ländlichen Raum einen Zuschlag erhalten. Schulpraktische Ausbildungsanteile aus dem Studium oder berufspraktische Erfahrungen, wie zum Beispiel die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft, können angerechnet werden. Um Erwerbs- und Privatleben besser zu vereinbaren, ist weiterhin eine Teilzeitbeschäftigung im Referendariat möglich.

Auch die digitalen Informationsveranstaltungen zum Einstellungstermin bleiben stark nachgefragt. In den Jahren 2024 und 2025 lag die durchschnittliche Anmeldung pro Vortrag bei etwa 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Über das Karriereportal für den Schuldienst www.lehrer-in-mv.de können sich Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen auf eine Stelle für ein Referendariat an ihrer Wunschschule in Mecklenburg-Vorpommern bewerben.

Das Land stellt jährlich viermal Referendarinnen und Referendare für den Schuldienst ein. Einstellungstermine sind der 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. Oktober. „Bis zum Ende dieses Jahres rechnen wir mit einer Einstellungszahl von rund 430 Referendarinnen und Referendaren. Damit setzt sich ein der Aufwärtstrend fort“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mit Tanz und Begegnung für mehr Inklusion

Grimm würdigt All Inklusiv Festival in Rostock

Rostock – Rostock wird in diesen Tagen erneut zur Bühne für Inklusion und Vielfalt. Zum vierten Mal lädt das All Inklusiv Festival Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen zu einem abwechslungsreichen Programm aus Kultur, Sport, Tanz und Wissenschaft ein. Sozial-Staatssekretärin Sylvia Grimm besuchte die Veranstaltung heute und würdigte die Arbeit des Vereins: „Das Festival macht Inklusion erlebbar, baut Barrieren ab und zeigt, wie leicht eine Begegnung auf Augenhöhe gelingen kann. Das setzt Impulse für eine noch stärkere Inklusion“, betonte sie.

Allein in Mecklenburg-Vorpommern leben derzeit rund 395.000 Menschen mit einer Behinderung. „Das ist ein gutes Viertel unserer Gesamtbevölkerung. Vielen ist das im Alltag gar nicht bewusst“, erklärte Grimm. Teilweise seien Behinderungen nicht sichtbar, in anderen Fällen sorgen noch bestehende Barrieren dafür, dass ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erschwert wird. „Das All Inklusiv Festival ändert das, indem es nicht nur ein Schlaglicht auf diese Gruppe und ihre Bedürfnisse wirft, sondern auch Angebote schafft, an denen ausdrücklich jede und jeder teilnehmen kann“, so Grimm.

In diesem Jahr steht das Festival unter dem Motto Bewegung und Tanz. Neben einer Tanzgala und einer Tanz-Bühne, die zum Mitmachen einlädt, gehört so auch ein Fußballturnier mit der Inklusionsmannschaft des F.C. Hansa Rostock zu den Highlights des Programms. „Diese Angebote sind besonders niederschwellig und machen sich die intrinsische Kraft des Sportes zunutze, zu begeistern, zu integrieren und zu verbinden“, betonte die Staatssekretärin.

Gleichzeitig bietet das Festival jede Menge Mitmachangebote und Workshops, darunter auch einen Round Table zur Arbeitsmarktintegration, an dem auch Sylvia Grimm teilnahm. „Viele Firmen zögern noch immer, wenn es darum geht, Menschen mit Behinderungen als Arbeitskräfte zu gewinnen. Das sehen wir zum Beispiel an der Ausgleichsabgabe, die gut 700 Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zahlen, weil sie keinen einzelnen schwerbehinderten Menschen angestellt haben – und dass, obwohl arbeitslose Menschen mit Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern im Schnitt besser qualifiziert sind, als der Durchschnitt der Arbeitslosen“, erklärte sie.

Das sei ein Aspekt der bildlich zeige, dass es beim Thema der Inklusion noch immer darum gehe, Barrieren auch im Kopf abzubauen. „Daher bin ich dem Organisationsteam der All Inklusiv Festivals rund um Christian Schenk außerordentlich dankbar für ihr langjähriges Engagement“, so Grimm.

Arbeitgebern legte die Staatssekretärin unterdessen noch die vier Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber ans Herz, die kostenfrei und kompetent an vier Standorten im Land den Unternehmen zur Seite stehen. „Diese können bei allen Fragen rund um die Inklusion helfen, bei Fördermöglichkeiten, können beraten oder bei der Anpassung von Arbeitsplätzen helfen.“

Weitere Informationen finden Interessierte unter https://www.ea-mv.de/de/

Dritter Weiterbildungstag Mecklenburg-Vorpommern am 16. 09. 2025

Jochen Schulte: „Die Transformation der Arbeitswelt verlangt von uns allen, immer wieder Neues dazuzulernen. Deshalb müssen wir die berufliche Weiterbildung gezielt stärken“

Schwerin – Unter dem Motto „Kompetenzen für morgen stärken – mit Weiterbildung wachsen“ findet am 16. September 2025 der dritte Weiterbildungstag in Mecklenburg-Vorpommern statt. Die hybride Konferenz wird zeitgleich an den Standorten der Industrie- und Handelskammern in Schwerin, Neubrandenburg und Rostock durchgeführt und zusätzlich per Livestream auf www.weiterbildungstag-mv.de sowie über Youtube übertragen.

„Eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Weiterbildung ist der Schlüssel für die Entwicklung von Arbeitskräften zu Fachkräften und deren langfristige Bindung an das Unter-nehmen“, betonte Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, im Vorfeld der Veranstaltung. „Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Transformation müssen wir die Anpassungsfähigkeit unserer Beschäftigten stärken. Das gelingt nur durch gezielte Weiterbildung und die Vernetzung aller Akteure.“

Das Ministerium will mit dem Weiterbildungstag M-V einen Rahmen für Austausch und neue Impulse schaffen. Partner ist in diesem Jahr der Verband der Bildungsunternehmen MV e. V. (VBU), der die Konzeption und Organisation übernommen hat. Dabei setzt der VBU bewusst auf Regionalität, Vernetzung und Praxisnähe. Neben Fachvorträgen erwartet die Teilnehmenden erstmals auch ein regionaler Weiterbildungsmarkt an den drei Veranstaltungsorten. Hier können sich Anbieter präsentieren und Interessierte über die Angebote vor Ort informieren.

Unternehmen in MV und alle Weiterbildungsinteressierten sind eingeladen, die Möglichkeit für ein Update zum Thema berufliche Weiterbildung sowie zum Austausch mit Akteuren der Branche zu nutzen.

Detaillierte Informationen zum Programm und die Anmeldung zur Teilnahme vor Ort sind bis zum 10. September 2025 online möglich: www.weiterbildungstag-mv.de

Digitale Baugenehmigung aus MV wird als Best Practice ausgezeichnet

Schwerin – Der Abschlussbericht zum bundesweiten Digitalisierungsprogramm „OZG Föderal“ hebt die von Mecklenburg-Vorpommern entwickelte Leistung „Bauvorbescheid und Baugenehmigung“, auch Digitale Baugenehmigung genannt, als Best Practice hervor. Damit wird das Projekt aus dem Nordosten gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen als richtungsweisendes Beispiel erfolgreicher Verwaltungsmodernisierung gewürdigt.

„Dass die Digitale Baugenehmigung aus Mecklenburg-Vorpommern im OZG-Abschlussbericht als Best Practice genannt wird, ist ein großer Erfolg – nicht nur für unser Land, sondern für die Verwaltungsdigitalisierung in ganz Deutschland. Wir zeigen, dass föderale Zusammenarbeit und konsequente Standardisierung zu Lösungen führen, die bundesweit Maßstäbe setzen“, sagt Bauminister Christian Pegel.

Die Digitale Baugenehmigung ermöglicht es Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen, Bauanträge vollständig digital einzureichen und zu bearbeiten. Durch die Nutzung des bundesweit einheitlichen Standards XBau und den Aufbau eines gemeinsamen technischen Systems, des sogenannten Vorgangsraums, konnten bereits 28 digitale Antragsstrecken etabliert werden. Damit bildet die Lösung erstmals einen digitalen Bau-Lebenszyklus ab, der bundesweit nutzbar ist.

Eine Schlüsselrolle spielte dabei die frühe Pilotierung in Mecklenburg-Vorpommern, im Landkreis Nordwestmecklenburg: Die initiale Umsetzung mit der technischen Grundlage der brain-SCC GmbH diente als Katalysator für die bundesweite Weiterentwicklung und Nachnutzung. Damit wurde ein Fundament geschaffen, auf dem Bund und Länder ihre Digitalisierungsstrategien effizienter und abgestimmter vorantreiben konnten.

„Unser Erfolgsrezept war es, von Anfang an auf gemeinsame Standards, klare Zielbilder und die enge Einbindung aller Partner zu setzen. Diese Prinzipien sparen Zeit, vermeiden Doppelstrukturen und schaffen Vertrauen – bei Verwaltungen ebenso wie bei Bürgerinnen und Bürgern“, so der Minister weiter.

Der Abschlussbericht betont zudem die strategische Bedeutung der digitalen Baugenehmigung für zukünftige Projekte. Standardisierung, Datenschutz, Sicherheitskonzepte und Roll-out wurden von Beginn an berücksichtigt und vorbildlich umgesetzt.

„Die Anerkennung als Best Practice ist ein Signal: Deutschland kann die Digitalisierung erfolgreich gestalten, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Mecklenburg-Vorpommern ist stolz, hier als Vorreiter bundesweite Impulse geben zu können“, betont Minister Christian Pegel und:

„Mit der Digitalen Baugenehmigung liefert Mecklenburg-Vorpommern damit nicht nur einen praxisnahen, nutzerfreundlichen Online-Dienst, sondern auch eine Blaupause für die weitere Verwaltungsdigitalisierung in ganz Deutschland.“

Der digitale Bauantrag ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Mecklenburg-Vorpommern hat das Themenfeld „Bauen und Wohnen“ übernommen. Jährlich werden in Deutschland etwa 220.000 Baugenehmigungen erteilt – vornehmlich als Papierantrag. Mit dem digitalen Bauantrag ist eine ortsungebundene, vollständig digitale Antragstellung möglich.

Schulbeginn in Mecklenburg-Vorpommern

Landespolizei verstärkt Kontrollen für die Sicherheit der Kinder

Schwerin – Am 8. September beginnt in Mecklenburg-Vorpommern das neue Schuljahr. Für die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler bedeutet dies den Start in einen neuen Lebensabschnitt und zugleich den Einstieg in den täglichen Straßenverkehr.

Innenminister Christian Pegel. „Mit dem Start ins neue Schuljahr sind wieder viele Kinder zum ersten Mal ohne Begleitung unterwegs. Ihre Sicherheit hat für uns oberste Priorität. Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Sie können Entfernungen und Geschwindigkeiten noch nicht zuverlässig einschätzen und reagieren oft unvorhersehbar. Um den Schutz der Kinder zu erhöhen, werden von der Polizei zum Schuljahresbeginn landesweit verstärkte Kontrollen durchgeführt und so auf eine deutliche Präsenz und eine konsequente Überwachung der Regeln gesetzt.“

Die Unfallzahlen verdeutlichen die Notwendigkeit dieser Maßnahmen: Im Jahr 2024 verunglückten auf Mecklenburg-Vorpommerns Straßen insgesamt 415 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren. Auf dem Weg zur oder von der Schule kam es zu 60 Verkehrsunfällen, bei denen acht Kinder schwer- und 56 Kinder leicht verletzt wurden. Mehr als die Hälfte der Unfälle (34) betraf Kinder, die mit dem Fahrrad unterwegs waren. In 18 Fällen waren die Kinder als Fußgängerinnen und Fußgänger beteiligt.

Innenminister Christian Pegel macht deutlich: „Schulwege müssen sicher sein. Dafür setzen wir neben den verstärkten Kontrollen auch auf die Vernunft der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Wenn beide Faktoren zusammenkommen, lassen sich die Risiken für Kinder im Straßenverkehr wirksam reduzieren.“

EHEC-Erreger: Prävention in Kitas und Schulen

Händehygiene und richtiger Umgang mit Lebensmitteln bieten wirksamen Infektionsschutz

Schwerin – Das Bildungsministerium hat Kitas und Schulen Hinweise zur Verfügung gestellt, wie sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor dem EHEC-Erreger schützen können. Die Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit beziehen sich vor allem auf eine gute Händehygiene und auf den richtigen Umgang mit Lebensmitteln.

„Mit den Vorsorgemaßnahmen informieren wir, wie sich alle Personen in Kitas und Schulen schützen können. Prävention ist wichtig an Orten, an denen viele Menschen zusammenkommen. Eine gute Händehygiene bietet dabei einen wirksamen Schutz, um Infektionswege zu unterbrechen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zum Thema EHEC stehen auch unter www.infektionsschutz.de bereit. Für weitere Beratung stehen die örtlichen Gesundheitsämter zur Verfügung.

Wie kann ich mich vor dem EHEC-Erreger schützen?

Gute Händehygiene

  • Waschen Sie die Hände gründlich mit Wasser und Seife nach jedem Toilettengang, vor der Zubereitung von Speisen und vor dem Essen.
  • Achten Sie bei Kindern darauf, dass sie nach dem Streicheln von Tieren keine Finger in den Mund nehmen oder mit ungewaschenen Händen essen. Die Hände sollten nach jedem Tierkontakt oder Kontakt mit Erde mit Wasser und Seife gewaschen werden.

Gute Küchenhygiene

  • Waschen oder schälen Sie rohes Gemüse
  • Lagern Sie rohe Tierprodukte im Kühlschrank und garen Sie Fleisch vollständig durch.
  • Verwenden Sie separate Küchenutensilien für rohe Fleischprodukte
  • Kochen Sie Rohmilch vor dem Verzehr ab.
  • Auch Sprossen sollten ausreichend gewaschen und erhitzt werden.