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Monat: September 2025

Suchtgefahren bei Kindern und Jugendlichen minimieren

Landeskabinett beschließt Bundesratsantrag zu Lootboxen

Schwerin – Das Kabinett hat heute einer Bundesratsinitiative von Gesundheitsministerin Stefanie Drese zugestimmt, mit der der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor glücksspielartigen Mechanismen in Videospielen verbessert werden soll. „Digitale Spiele sind aus der Lebenswelt junger Menschen nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist es, dort klare Schutzstandards zu schaffen um Heranwachsende besser vor Suchtgefahren zu schützen“, betonte Drese bei der Einbringung.

Im Mittelpunkt der von Mecklenburg-Vorpommern ausgehenden Bundesratsinitiative stehen dabei die sogenannten Lootboxen.  Diese virtuellen Schatztruhen versprechen unter anderem ein schnelleres Vorankommen im Spiel, das Freischalten besonderer Charaktere oder auch seltene Ausrüstungsgegenstände. Bezahlt werden sie jedoch in der Regel durch den Tausch von echtem Geld in eine spieleigene Währung oder direkt per In-App-Kauf.

„Besonders problematisch daran ist, dass die Spielerinnen und Spieler beim Einsatz ihres Geldes nicht wissen, was sie im Tausch dafür erhalten. Die Lootboxen basieren auf einem reinen Zufallssystem und verleiten so dazu, sein Glück immer und wieder zu versuchen, um den gewünschten Gewinn zu erhalten. Das entspricht den Mechanismen des Glücksspiels – wird in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern wie Belgien bisher aber nicht als solches reguliert“, machte die Ministerin deutlich.

Die heute im Landeskabinett beschlossene Entschließung für das Bundesratsplenum am 26. September fordert deshalb eine Harmonisierung des Glücksspielrechts mit dem Jugendschutzrecht, um Lootboxen im Sinne des Kinder- und Jugendrechtes regulieren zu können. „Das wäre aus meiner Sicht der folgerichtige Schritt, denn gerade junge Menschen sind überdurchschnittlich anfällig für die suchttypischen Verhaltensmuster, die sich die Lootboxen zu Nutze machen“, so Drese. Das liege vor allem daran, dass in diesem Alter die Impulskontrolle noch nicht vollständig entwickelt ist. Auch deshalb bestehe in dieser Lebensphase auch ein besonders hohes Risiko für die Entwicklung einer Sucht. „Davor wollen wir sie durch mehr rechtliche Handhabe künftig noch besser schützen“, betonte Drese.

In der Bundesratsinitiative schlage Mecklenburg-Vorpommern deshalb verschiedene verhaltenspräventive und verhältnispräventive Maßnahmen vor, darunter eine verbindliche Altersverifikation von 18 Jahren für Spiele, die Lootboxen enthalten, verpflichtende Warnhinweise analog zur Werbung von Lottoanbietern oder auch eine verpflichtende Offenlegung von tatsächlichen Gewinnwahrscheinlichkeiten.

„Diese Vorschläge sollen dazu beitragen, Suchtgefahren offensichtlicher zu machen uns sie durch verbesserte Reglementierung zu verringern – ohne dabei den Spielspaß einzuschränken“, unterstrich Drese. Deutschland sei beim Kinder- und Jugendmedienschutz außerdem weltweit führend. „Und mit dieser Initiative wollen wir sicherstellen, dass dies auch in Zukunft so bleibt.“

Kita-Start: Verbesserter Übergang von der Kita in die Schule

Oldenburg: Entwicklung der Kinder gezielt begleiten und individuelle Förderung nahtlos fortsetzen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern verbessert den Übergang von der Kita in die Grundschule. Mit einem neuen landesweit einheitlichen Stammdatenblatt geben Kitas bzw. Kindertagespflegepersonen wichtige Informationen zum Lern- und Entwicklungsstand des Kindes an die Schule weiter. „Jeder Übergang kann ein Bruch in der Bildungslaufbahn sein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das Stammdatenblatt ist ein gutes Instrument, um die Entwicklung des Kindes weiter gezielt zu begleiten und nahtlos die individuelle Förderung in der Schule fortzusetzen. Wir verbessern damit die Zusammenarbeit von Kita und Grundschule“, so die Ministerin.

Neben persönlichen Angaben enthält das neue Stammdatenblatt Angaben zur Feinmotorik, Grobmotorik und motorischen Belastbarkeit der letzten sechs Monate. Hinzu kommen Einschätzungen zu sprachlichen, mathematischen und kommunikativen Kompetenzen. Angaben zu Aufmerksamkeit und Konzentration, sozialen Kompetenzen und zu sozialen Beziehungen vervollständigen das Portfolio. Pädagogische Fachkräfte schätzen ein, ob die Entwicklung des Kindes altersgerecht, nicht altersgerecht oder über dem altersgerechten Durschnitt verläuft. Das neue Stammdatenblatt ergänzt die bestehenden Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sprachförderung. Mit einer neuen ganzheitlichen Sprachbildungsstrategie für Kita und Schule verfolgt das Land einen umfassenden Ansatz. „Sprache ist der Schlüssel zum Bildungserfolg. Deshalb stärken wir die Sprachkompetenzen der Lütten. Sprachförderung fängt im Elternhaus an und setzt sich in Kita und Schule fort“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg weiter. Ein wichtiges Projekt dieser Initiative ist das landesweite Buchprojekt „Lesereise MV“. Alle 4- bis 5-jährigen Kinder in Mecklenburg-Vorpommern erhalten künftig ein eigens für sie entwickeltes Geschichtenbuch, das sie beim Übergang von der Kita in die Schule begleitet. Es enthält Geschichten, Reime, Bilder und Rätsel. Die Texte stammen von namhaften Autorinnen und Autoren wie Kirsten Boie oder Paul Maar und von Autorinnen und Autoren aus der Region. Ergänzt wird das Buch durch eine digitale Lernplattform und Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher.

Außerdem bereiten sich Land und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder intensiv vor. Ab 1. August 2026 gilt für alle Kinder bundesweit ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Einführung der Ganztagsbetreuung erfolgt schrittweise, zunächst für Kinder der Jahrgangsstufe 1. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet, sodass mit dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind eine umfassende Betreuung erhalten kann.

Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs werden die Horte und Grundschulen durch das neue Kompetenzzentrum „Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“ (kurz: Big HuG) unterstützt. Das Land fördert das Modellprojekt mit 480.000 Euro. Träger des Projekts ist die RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Waren/Müritz. „Mit dem Kompetenzzentrum schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle für alle, die den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Hort und Grundschule gemeinsam gestalten“, sagte Oldenburg. Das Kompetenzzentrum übernimmt dabei u. a. die Bestandsaufnahme bestehender Strukturen einschließlich der schulischen und außerschulischen Angebote. Darüber hinaus werden Horte und Grundschulen in ihrer Organisations- und Qualitätsentwicklung begleitet und beraten.

Neben diesen Neuerungen kann Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin auf eine starke Kita-Landschaft verweisen. Derzeit werden 114.237 Kinder in 1.142 Einrichtungen und in der Kindertagespflege gefördert und betreut. Die Besuchsquoten sind bundesweit führend: 60,3 Prozent der unter Dreijährigen und 94,6 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen besuchen eine Kita. Bei den Hortkindern liegt die Quote bei 77,5 Prozent.

Zudem profitieren Familien im Land von der Beitragsfreiheit. Seit über fünf Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern Kindertagespflege, Krippe, Kindergarten und Hort gebührenfrei. „Eltern sparen je Kind 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort. Das ist eine große Entlastung, auf die sich die Familien in unserem Bundesland auch weiterhin verlassen können“, so die Ministerin.

Auch die Qualität der Betreuung bleibt ein Markenzeichen: Mecklenburg-Vorpommern hat bundesweit die höchste Fachkraftquote. 95,5 Prozent des pädagogischen Personals sind ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher. Hinzu kommen bundesweit führende Öffnungszeiten und ein Höchstmaß an Verlässlichkeit.

In der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts nimmt Mecklenburg-Vorpommern bei der Zufriedenheit der Eltern mit den Kita-Öffnungszeiten bundesweit den ersten Platz ein. Für die repräsentative Studie werden deutschlandweit jedes Jahr Familien mit Kindern von der Geburt bis zum Ende der Grundschule befragt. Auch bei der Zufriedenheit mit der Verlässlichkeit führt MV bundesweit die Statistik an, da die Kitas nicht geschlossen werden, wenn Erzieherinnen und Erzieher ausfallen. Spitzenplätze belegt Mecklenburg-Vorpommern darüber hinaus bei der Flexibilität wegen der wenigsten Schließtage, bei der Zufriedenheit der Eltern mit den Kosten und bei der Beständigkeit der Betreuungspersonen, weil sie selten wechseln.

„Unsere Kitas sind Orte der Bildung, Betreuung und Förderung“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit den neuen Maßnahmen machen wir den Weg von der Kita in die Schule noch erfolgreicher und erhöhen die Chancengerechtigkeit – für jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte sie.

Einstellungsverfahren für Lehrkräfte laufen weiter

Oldenburg: Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte schneller gewinnen und an den Schulen halten

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt das ganze Jahr über Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen ein. In dieser Woche sind 100 Stellen auf dem Karriereportal für den Schuldienst unter www.lehrer-in-mv.de öffentlich ausgeschrieben. Das sind 0,8 Prozent aller Stellen für Lehrkräfte an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Unter diesen Stellen befinden sich auch 20 Stellen für Ersatzlehrkräfte und Vertretungslehrkräfte, die zur Unterstützung vorgesehen sind.

„Die Bewerbungsverfahren für den Schuldienst laufen weiter“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Derzeit sind 100 Stellen online, auf die Bewerbungen vorliegen. In dieser Woche, also der Vorbereitungswoche, finden weitere Einstellungsgespräche statt. Mecklenburg-Vorpommern ist wie andere Bundesländer auf gut ausgebildete Lehrkräfte dringend angewiesen. Anfang kommender Woche können wir sagen, wie viele Lehrkräfte den Schuldienst wirklich angetreten haben“, so Oldenburg. Die Einstellungszahlen zum neuen Schuljahr stellt die Ministerin in der Landespressekonferenz am 9. September 2025 vor.

Das Land hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um möglichst viele Lehrkräfte einzustellen. So sollen Bewerbungsverfahren vom Zeitpunkt der Bewerbung bis zur Einstellung nicht länger als sechs Wochen dauern. „Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer in den Klassen, die gut ausgebildet sind und guten Unterricht für die Mädchen und Jungen gestalten. Deshalb setzen wir alles daran, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte schneller zu gewinnen und an den Schulen zu halten“, sagte Oldenburg.

Mit einer Übernahmegarantie sorgt das Land zudem dafür, dass Referendarinnen und Referendare nach ihrer praktischen Ausbildung direkt in den Schuldienst einsteigen können. Lehrkräfte für die Fächer Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie und Physik erhalten Zuschläge, wenn sie sich an Regionalen Schulen im ländlichen Raum bewerben.

Kommunale Abwasserbeseitigung

Aktueller Lagebericht für M-V veröffentlicht

Schwerin – Die kommunalen Kläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern gewährleisten, wie in den Jahren zuvor, eine stabile Abwasserentsorgung und eine hohe Reinigungsleistung. Dafür reinigen sie jedes Jahr etwa 90 Millionen Kubikmeter Abwasser und schützen so unsere Gewässer vor Verunreinigungen. Die Vorgaben der EU zur Abwasserbeseitigung werden in Mecklenburg-Vorpommern seit 2002 eingehalten. Dies bestätigt der vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) erstellte Lagebericht 2025 über die kommunale Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern, der die Berichtsjahre 2023 und 2024 umfasst. Dieser Bericht ist jetzt online verfügbar.

„Für die in dem vergangenen Berichtszeitraum geleistete hervorragende Arbeit der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften und Unternehmen bedanke ich mich ausdrücklich“, sagt Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Der Blick nach vorne zeigt jedoch, dass wir uns trotz dieser positiven Bewertung der Situation vor einer neuen Epoche in der Abwasserbeseitigung mit großen Herausforderungen, Investitionsnotwendigkeiten und zahlreichen Vollzugsbedarfen befinden. Auch wenn die Umsetzung der Anforderungen aus der neuen Kommunalabwasserrichtlinie der EU sowohl die Abwasserentsorger und Anlagenbetreiber als auch die Behörden vor erhebliche Herausforderungen stellt – deren Umfang noch gar nicht abschließend abzuschätzen ist –, bin ich optimistisch, dass wir gemeinsam die anstehenden Veränderungen mit Weitsicht und Entschlossenheit angehen werden“, so der Minister weiter.

Die Abwasserbeseitigung wird in Mecklenburg-Vorpommern gegenwärtig von 105 abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften wahrgenommen. Hierbei handelt es sich um 32 Zweckverbände, einen auf Grundlage des Wasserverbandsgesetzes gegründeten Abwasserbeseitigungs-Wasser- und Bodenverband, 71 Städte und Gemeinden sowie ein Amt. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 existieren in Mecklenburg-Vorpommern 578 kommunale Kläranlagen ab 50 Einwohnerwerten (EW)[i]. Zudem fallen im Geltungsbereich der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sechs industrielle Betriebe.

Um die hohe Reinigungsleistung zu gewährleisten, verfügen derzeit alle kommunalen Kläranlagen mindestens über mechanische und biologische Behandlungsstufen. Das öffentliche Kanalnetz hat eine Länge von 16.681 Kilometern, davon sind 11.675 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 4.407 Kilometer Regenwasserkanäle und 599 Kilometer Mischwasserkanäle.

Seit 2016 besteht gemäß der Wasserförderrichtlinie MV die Möglichkeit, Zuschüsse für investive Vorhaben zur weitergehenden Abwasserbehandlung zu beantragen. Diese Vorhaben sollen punktuelle Gewässerbelastungen beseitigen und sind auf den guten Zustand des Gewässers nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet. Im Berichtszeitraum wurden etwas mehr als 700.000 Euro an Fördermitteln ausgezahlt, um eine weitergehende Abwasserreinigung bzw. Phosphorelimination auf zwei Kläranlagen zu gewährleisten sowie für die Überleitung des Abwassers von einer außer Betrieb genommenen Kläranlage zu einer Anlage mit wesentlich höherer Reinigungsleistung inklusive gezielter Phosphorelimination.

In der Kommunalabwasserrichtlinie der EU wird vorgeschrieben, dass die zuständigen Behörden alle zwei Jahre die Öffentlichkeit sowie die EU in einem Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich informieren müssen. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) für die Erarbeitung des Lageberichts zuständig. Die Daten werden durch die unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt erhoben und seit Ende 2013 im „Fachinformationssystem wasserrechtlicher Vollzug Kläranlagen“ erfasst.

Start der Ausbildung neuer Straßenwärterinnen und Straßenwärter

Teterow – Traditionell gehört der erste Montag im September den jungen Straßenwärterinnen und Straßenwärtern im Land: Am Montag, den 01. September 2025, hat mit der feierlichen Begrüßung in der Straßenmeisterei Teterow (Landkreis Rostock) das Ausbildungsjahr für zwölf neue Auszubildende begonnen.

„Damit der Verkehr auf den Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern reibungslos fließt, sind rund 550 Straßenwärterinnen und Straßenwärter in unseren 25 Straßenmeistereien für ein Streckennetz von rund 6.350 Kilometern im Einsatz – eine verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe. Unter den zwölf neuen Auszubildenden sind in diesem Jahr auch zwei junge Frauen. Wir freuen uns sehr, die neuen Auszubildenden in unserer Straßenbaufamilie begrüßen zu dürfen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse vor Ort.

Die Ausbildung zum Straßenwärter umfasst vielfältige Schwerpunkte: Dazu gehören das Bedienen und Warten von schwerem und leichtem Gerät – von Fahrzeugen über Maschinen bis hin zu Werkzeugen – sowie die Reparatur und Instandsetzung von Straßen, Radwegen und Brücken. Ebenso wichtig sind das Sichern von Arbeits- und Unfallstellen sowie die Pflege von Grünflächen und Gehölzen. Praktische Tätigkeiten erstrecken sich außerdem auf Arbeiten im Stein-, Beton- und Holzbau, das Vermessen von Gelände und Bauteilen, das Lesen von technischen Zeichnungen sowie das Anfertigen von Skizzen.

Die betriebliche Ausbildung findet in der zentralen Straßen- und Ausbildungsmeisterei in Teterow statt. Die berufspraktische Ausbildung erfolgt bei einem überbetrieblichen Ausbildungs-träger sowie an der Beruflichen Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Neustrelitz. Im weiteren Verlauf der Ausbildung sind zudem Praxisphasen in ver-schiedenen Straßenmeistereien vorgesehen.

Neben den zwölf Auszubildenden in der Straßenbauverwaltung des Landes haben in Mecklenburg-Vorpommern neun weitere junge Menschen bei Landkreisen und kreisfreien Städten eine Ausbildung zum Straßenwärter begonnen. Hinzu kommt ein neuer Umschüler bei privaten Bildungsträgern.

Land fördert Schlosssanierung und Straßenerneuerung

Dr. Wolfgang Blank: „Touristische Infrastruktur und leistungsfähige Verkehrswege sichern Attraktivität und Wirtschaftskraft vor Ort“

Gadebusch – Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute in Gadebusch zwei Zuwendungsbescheide übergeben. Zum einen erhält die Stadt eine Förderung in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro für die Modernisierung des Ostanbaus des Schlosses Gadebusch als öffentliche Gästeinformation für die touristische Nutzung. Zum anderen unterstützt das Land die Erneuerung der Jarmstorfer Straße mit rund 250.000 Euro.

„Mit diesen gezielten Investitionen machen wir Gadebusch zukunftsfest: Das Schloss gewinnt als kulturelles und touristisches Zentrum an Strahlkraft, zugleich sichern wir mit der Sanierung der Jarmstorfer Straße eine leistungsfähige Verkehrsanbindung. Das stärkt die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Attraktivität für Gäste und Unternehmen“, betonte Minister Dr. Blank.

Die Stadt plant, den Ostanbau des Renaissanceschlosses zu modernisieren und zu einer zentralen Gästeinformation umzubauen. Das Vorhaben ist Teil des Gesamtprojekts „Zukunftsschloss Gadebusch. Musisch. Magisch. Mittendrin.“, getragen von Stadt, kultursegel gGmbH und Schlossverein. Schon heute finden im Schlossensemble mehr als 50 touristische Veranstaltungen im Jahr mit touristischer Relevanz statt.

Mit der neuen Tourismusinformation wird das denkmalgeschützte Ensemble schrittweise zu einem öffentlichen und inklusiven Ort für Kultur, Bildung und Begegnung von regionaler und überregionaler Bedeutung entwickelt. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf rund 3,9 Millionen Euro. Gefördert wird die Maßnahme im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Mit der zweiten Förderung unterstützt das Land die Deckenerneuerung der 760 Meter langen Jarmstorfer Straße, einer wichtigen innerörtlichen Verbindungsstrecke. Die Gesamtkosten liegen bei rund 340.000 Euro. Die Stadt wird dabei mit Mitteln aus der Kommunalen Straßen-bauförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

„Tourismus und Infrastruktur sind zentrale Standortfaktoren für viele Kommunen in unserem Land. Indem wir attraktive Angeboten für Gäste schaffen und zugleich sichere, moderne Straßen für die Bürgerinnen und Bürger bereitstellen, stärken wir nachhaltig die Lebensqualität und die wirtschaftliche Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Minister Dr. Blank.

Neue Sportinfrastrukturrichtlinie in M-V

Fast 13 Millionen Euro für Neubau und Sanierung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten

Schwerin – Mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert das Land den Neubau, die Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten. Dafür stehen bis 2027 ELER-Fördermittel in Höhe von 12,9 Mio. Euro zur Verfügung, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Montag mit.

Die neue Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Sportinfrastrukturmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern (Sportinfrastrukturrichtlinie – SportinfrRL MV) vom 14. August 2025 ist am 1. September im Amtsblatt veröffentlicht worden und tritt am (morgigen) 2. September 2025 in Kraft, sagte die Ministerin. Sportvereine und Kommunen können ihre Anträge für die EU-Förderung ab dann elektronisch beim Landesförderinstitut MV (LFI) unter https://online.agrarantrag-mv.de/startseite/ stellen.

„Mit dem nunmehr komplett digitalen Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfachen wir die Antragsstellung enorm und bauen im erheblichen Umfang Bürokratie ab“, betonte Drese. Wichtige Informationen und Vordrucke zum Antragverfahren können auf der Website des Landesförderinstituts (www.lfi-mv.de) eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Der Landessportbund werde die Vereine über das neue Verfahren gesondert informieren, so die Ministerin.

„Mit über 300.000 Mitgliedern in den Sportvereinen boomt der Sport in Mecklenburg-Vorpommern, da muss die Infrastruktur mithalten. Deshalb nutzen wir einen beträchtlichen Teil der ELER-Mittel zur Förderung von Sportstättenbaumaßnahmen“, sagte Drese. Zusätzlich fördere das Sportministerium Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen auch mit Landesmitteln in Höhe von 1,3 Millionen Euro jährlich. „Damit stehen unseren Sportvereinen in den nächsten Jahren öffentliche Mittel im erheblichen Umfang zur Modernisierung und Erweiterung der Sportstätten zur Verfügung“, so Ministerin Drese.

Land fördert Ausbau der Ortsdurchfahrt Drönnewitz

Dr. Wolfgang Blank: „Moderne Infrastruktur ist ein entscheidender Standortfaktor – sie erhöht die Lebensqualität und sichert Zukunftschancen“

Wittendörp – Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit hat heute einen Zuwendungsbescheid an die Gemeinde Wittendörp überreicht. Mit der Förderung in Höhe von rund 278.000 Euro unterstützt das Land den Ausbau der Ortsdurchfahrt Drönnewitz im Zuge der Landesstraße L041.

„Mit dieser Investition verbessern wir die Verkehrsinfrastruktur vor Ort. Davon profitieren die Verkehrsteilnehmer und Anwohner direkt – und zugleich wird die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort nachhaltig gestärkt. Leistungsfähige Straßen sind eine wichtige Voraussetzung, damit Gemeinden lebenswert bleiben und die regionale Wirtschaft weiter wachsen kann“, betonte Minister Dr. Blank.

Die Maßnahme ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Gemeinde Wittendörp und des Straßenbauamtes Schwerin. Die Kosten des geförderten Vorhabens, die von der Gemeinde Wittendörp zu entrichten sind, belaufen sich auf rund 437.000 Euro. Davon werden rund 65 Prozent durch die Unterstützung des Landes gedeckt, den verbleibenden Anteil trägt die Gemeinde.

Die Landesstraße L041 ist eine verkehrswichtige Straße des überörtlichen Verkehrsnetzes. Das Gesamtvorhaben umfasst neben dem Straßenausbau auch die Neuerung der Gehwege sowie Vorkehrungen zur Entwässerung und verläuft über eine Länge von rund 1,2 Kilometern. In der Gemeinschaftsaufgabe entfällt auf die Gemeinde der Neubau der Gehwege sowie Maßnahmen zur Entwässerung sowie der Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung anteilig in Höhe von rund 15 Prozent. Die Straßenbauverwaltung trägt im Zuge des Gesamtvorhabens Kosten in Höhe von rund 2,18 Mio. Euro.

Um die Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und Kreise zu verbessern, unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Kommunen bei der Erhaltung und dem Ausbau ihrer Infrastruktur finanziell. Grundlage ist die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern (KommStrabauFöRL M-V). Ziel ist es, die Lebensqualität vor Ort zu sichern und die Standortbedingungen nachhaltig zu verbessern.