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Monat: September 2025

Verlängerung der Mietpreisbremse Rostock und Greifswald

Schwerin – Die Landesregierung hat heute beschlossen, mit der Verbandsanhörung das Verfahren zur Verlängerung der Mietpreisbremse für die Universitätsstädte Rostock und Greifswald einzuleiten. Im Juli dieses Jahres war das Bundesgesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse in Kraft getreten. Damit war die bisher geltende Befristung der Mietpreisbremse bis zum Jahresende 2025 in der Landesverordnung nicht mehr notwendig, sie soll künftig bis zum 30. September 2028 wirken.

„Da sich die Lage auf den Wohnungsmärkten in beiden Städten kurzfristig nicht entspannen wird, ist die Verlängerung nur folgerichtig. Mieterinnen und Mieter haben bereits gezeigt, dass sie die Mietpreisbremse aktiv nutzen – sei es bei neuen Mietverträgen oder bei Mieterhöhungen. Deshalb setzen wir das Instrument konsequent fort und haben die zeitliche Wirksamkeit der bereits erlassenen Mietpreisbremse auf das volle Maß der maximalen Laufzeit von fünf Jahren in der bestehenden Rechtsverordnung verlängert“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und ergänzt:

„Wir wissen, dass viele Menschen sich Sorgen machen, ob sie ihre Miete noch bezahlen können. Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse schaffen wir Sicherheit und setzen ein klares Signal: Wohnen muss bezahlbar bleiben.“

Der Bundestag hat die Mietpreisbremse kürzlich bis Ende 2029 verlängert und damit den rechtlichen Rahmen für die Länder geschaffen. Mecklenburg-Vorpommern möchte von der Verlängerungsmöglichkeit Gebrauch machen, um die Menschen in Rostock und Greifswald weiterhin zu entlasten.

Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass bei einem neuen Mietvertrag die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor überhöhten Mieten zu schützen.

Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen, damit Investitionen in neuen Wohnraum weiterhin attraktiv bleiben.

Jugendschutz vor Glücksspiel auch im digitalen Bereich

Drese stellt Bundesratsantrag zu Lootboxen vor

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat heute auf der Landespressekonferenz gemeinsam mit der Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST) Birgit Grämke eine Bundesratsinitiative des Landes vorgestellt, mit der der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor glücksspielartigen Mechanismen in Videospielen verbessert werden soll.

Im Mittelpunkt der Bundesratsinitiative stehen dabei die sogenannten Lootboxen.  Diese virtuellen Schatztruhen versprechen unter anderem ein schnelleres Vorankommen im Spiel, das Freischalten besonderer Charaktere oder auch seltene Ausrüstungsgegenstände. Bezahlt werden sie jedoch in der Regel durch den Tausch von echtem Geld in eine spieleigene Währung oder direkt per In-App-Kauf.

„Digitale Spiele sind aus der Lebenswelt junger Menschen nicht mehr wegzudenken. Das ist auch grundsätzlich gar nichts, was man verteufeln muss, sofern es zeitlich begrenzt und kindgerecht bleibt. Sorge bereitet uns hingegen, dass es im Internet oft keine Regeln gibt, die im echten Leben selbstverständlich sind“, begründete Drese die Initiative aus MV.

„In der digitalen Welt ist weitestgehend akzeptiert, dass glücksspielähnliche Mechanismen zum Spielerlebnis dazugehören. Es ist daher für mich wenig überraschend, dass laut einer Studie der Universität Graz mehr als 40 Prozent der 10 bis 19-jährigen In-Game-Käufe tätigen mit teilweise fatalen Folgen“, so Drese.

Studien zeigten: Wenn es schon früh normal ist, Geld für Spiele einzusetzen, dann ist die Gefahr deutlich erhöht auch später diese Verhaltensweisen zu zeigen bis hin zur Spielsucht und Überschuldung.

Drese: „Wir wollen mit unserer Initiative in Berlin erreichen, dass das Glücksspielrecht mit dem Jugendschutzrecht harmonisiert wird, um Lootboxen im Sinne des Kinder- und Jugendrechtes regulieren zu können. Für diese Regulierung schlagen wir auch gleich verschiedene Maßnahmen vor, darunter eine Verpflichtung zur transparenten Offenlegung von Gewinnchancen und den Inhalten der Lootboxen, verpflichtende Warnhinweise zu den Gefahren von Glücksspiel, wie sie zum Beispiel auch bei Werbung für Lottoanbieter gilt und wir regen auch eine verbindliche Altersverifikation ab 18 Jahre für alle Spiele an, die Lootboxen beinhalten.“

Ergänzt werden sollen diese Maßnahmen durch eine bessere Aufklärung, zum Beispiel in Form von Lehrplänen zur Medienbildung in Schulen, die um Lootboxen und Pay-2-Win-Mechanismen ergänzt werden

Birgit Grämke von der LAKOST MV betonte, dass Lootboxen eine modern und jugendgerecht verpackte Form von Glücksspiel sind, weil der Inhalt auf Zufall basiert und Spieler immer wieder zum Bezahlen verleitet werden. Besonders problematisch sei, dass die Lootboxen rund um die Uhr für jeden erreichbar sind.

„Insbesondere Jugendliche durchschauen das perfide Spiel der Industrie am schwierigsten und glauben schneller als Erwachsene, dass das Glück mit dem nächsten Kauf zum Greifen nah ist“, sagte Grämke. „Da die Reifung des menschlichen Gehirns erst kurz nach der Volljährigkeit abgeschlossen ist, brauchen wir Regelungen, die unsere Kinder und Jugendlichen wirksam schützen. Deutschland muss sich dringend ein Vorbild an Belgien und den Niederlanden nehmen. Dort sind Lootboxen schon seit 2018 als illegales Glücksspiel eingestuft und die Gamingindustrie muss ihre Spiele seitdem entsprechend für diese beiden Länder anpassen – sehr gerne zukünftig auch für Deutschland!“

Land plant Änderung des Schulgesetzes

Mehr Demokratiebildung, stärkere Kooperationen und größere digitale Lernchancen

Schwerin – Das Kabinett hat den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen. Mit der Novelle sollen weitere Grundlagen für eine moderne und zukunftsfeste Bildung in Mecklenburg-Vorpommern gelegt werden. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung der politischen Bildung, die engere Zusammenarbeit von Grundschule und Hort sowie der Ausbau digitaler Lern- und Unterrichtsformen. „Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir weitere moderne und verlässliche Rahmenbedingungen für unsere Schulen. Wir stellen sicher, dass Demokratiebildung, gute Lernorganisation und eine leistungsfähige digitale Infrastruktur Hand in Hand gehen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Als zentrales Element ist die Verankerung des Beutelsbacher Konsenses im Schulgesetz geplant. Damit wird einseitig geregelt, dass politische Bildung an Schulen Ergebnisoffenheit wahrt und zugleich demokratische Werte vermittelt. „Lehrkräfte versetzen Schülerinnen und Schüler in die Lage, dass sie sich eine eigene Meinung bilden können. Zudem muss das, was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, auch im Unterricht kontrovers behandelt werden. Lehrkräfte müssen nicht politisch neutral sein. Sie dürfen ihre eigene politische Meinung ausdrücken. Aber sie müssen dafür sorgen, dass auch andere Auffassungen, die für den Unterricht erheblich sind, zur Geltung kommen. Die äußere Grenze findet sich in den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, erklärte Oldenburg.

Auch die Kooperation zwischen Grundschule und Hort wird neu geregelt. Hintergrund ist der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Vorgesehen ist, dass Grundschule und Hort künftig nach dem Übergang in die Schule kooperieren dürfen. Die Grundsätze für eine Zusammenarbeit soll in Kooperationsvereinbarungen festgelegt werden. Ab 1. August 2026 gilt für alle Kinder bundesweit ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Einführung der Ganztagsbetreuung erfolgt schrittweise, zunächst für Kinder der Jahrgangsstufe 1. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet, sodass mit dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind eine umfassende Betreuung erhalten kann.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, den Unterricht organisatorisch weiterzuentwickeln. Präsenzunterricht kann künftig stärker mit digital unterstützten und selbstgesteuerten Lernphasen sowie E-Learning kombiniert werden. Grundlage dafür sind pädagogische Konzepte, die jede Schule in ihr Schulprogramm aufnimmt. „Wir nutzen die Chancen digitaler Medien bei gleichzeitigem Lernen im Klassenzimmer“, so die Bildungsministerin.

Auch für die Digitale Landesschule sollen klarere Regelungen geschaffen werden: Wenn Lehrkräfte über einen längeren Zeitraum digital unterrichten, sollen sie künftig auch Leistungsbewertungen vornehmen können. Sie geben diese dann an die Stammschule der Schülerin bzw. des Schülers weiter. Ergänzt wird die Novelle durch eine Neuordnung der Regelungen zur Datenverarbeitung. Schulen geben sich zudem verbindliche Regelungen zur Nutzung von mobilen Endgeräten. Auch die engere Zusammenarbeit von Land und Schulträgern bei der digitalen Bildungsinfrastruktur soll im Schulgesetz festgeschrieben werden.

Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der Stärkung der Medienzentren, die künftig noch gezielter beim Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel beraten und unterstützen. Darüber hinaus soll ein Ausschuss zur Steuerung der Bildung in der digitalen Welt eingerichtet werden, in dem Vertreterinnen und Vertreter des Landes, der Kommunen und der Medienzentren gemeinsam über die Weiterentwicklung der digitalen Bildungsinfrastruktur entscheiden. Hierzu zählen zum Beispiel ein Schulverwaltungssystem, ein digitaler Stundenplaner und elektronische Klassenbücher.

„Mit dieser Novelle schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche chancengerecht lernen können – analog und digital. Unser Ziel ist es, Bildung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig zu gestalten“, betonte Oldenburg.

Keine Einflussnahme des Ministers auf Beförderung in der Landespolizei

Schwerin – In der öffentlichen Diskussion und aktuellen Berichterstattung bezüglich einer Beförderung eines Beamten der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern wird der Eindruck erweckt, Innenminister Christian Pegel habe persönlich Einfluss auf die Beförderung genommen. Dies ist unzutreffend.

Die jüngst durch den Staatssekretär vorgenommene Beförderung eines Beamten steht in keinem Zusammenhang mit der anstehenden Ausschreibung der Direktorenstelle des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LBPK).

Die aktuell öffentlich diskutierte Beförderung hat der Staatssekretär in Abwesenheit des Innenministers in dessen Vertretung abschließend entschieden. Der Innenminister war an dieser abschließenden Entscheidung nicht beteiligt.

In Diskussionen der zurückliegenden Tage hatte der Staatssekretär dargelegt, dass der Innenminister bereits vor der Sommerpause den schnellstmöglichen Beginn der Wiederbesetzung der Direktorenstelle des LPBK angeregt hatte. Diese Ausschreibung ist bislang noch nicht einmal veröffentlicht und eine Entscheidung zu dieser Nachbesetzung der Direktorenstelle war somit mit dem aktuell öffentlich diskutierten Verfahren nicht verbunden. Erst mit der Veröffentlichung der dafür notwendigen Ausschreibung steht fest, welche Beamtinnen und Beamten sich auf diese Stelle bewerben können, also welche Erfahrungen oder speziellen Ausbildungen vorausgesetzt werden.

Allerdings gilt, dass der Beamte, der die Funktion nunmehr seit drei Jahren kommissarisch leitet, eine faire Chance für eine Bewerbung auf diese Stelle erhalten muss. Hierauf hatte der Minister vor dem Sommer hingewiesen. Dies folgt aus Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nach dieser Rechtsprechung muss bei längerfristigen – also vor allem bei mehrjährigen – Dauervertretungen einer Vakanzstelle der Vakanzvertreter eine Chance zur Beteiligung an einem Besetzungsverfahren erhalten. Dies gehört zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn und stellt sicher, dass niemand benachteiligt wird.

Innenminister Christian Pegel betont: „An der aktuell öffentlich diskutierten Beförderung war ich nicht beteiligt. Die erfolgte Beförderung und die noch ausstehende Ausschreibung zur Besetzung des Direktors des LPBK sind zwei völlig verschiedene Vorgänge. Die erst künftig erfolgende schnelle Wiederbesetzung der vakanten Direktorenstelle war allerdings meine Forderung. Diese Ausschreibung zur Besetzung des Direktors des LPBK muss – unter Wahrung der gleichen Bewerbungschancen – allerdings dem aktuell diese Stelle Wahrnehmenden eine faire Chance geben. Die Rechtsprechung ist hier klar: Wer eine Funktion über Jahre kommissarisch verantwortet, darf im Auswahlverfahren nicht von vornherein ausgeschlossen sein.“

Schulkongress: Demokratische Schulkultur und Partizipation

Gemeinsame Veranstaltung des Bildungsministeriums mit den Bildungspartnern in der Herzkammer der Demokratie

Schwerin – „Egal, was bildungspolitisch passiert, die Entscheidung, ob Du Spaß hast mit den Schülerinnen und Schülern, kannst Du immer selber treffen“, sagt Herr Schröder über den Lehrerberuf. Der Comedian und ehemalige Deutschlehrer Johannes Schröder eröffnet mit einem humorvollen Blick auf das Schulleben den Schulkongress in Schwerin. Das Bildungsministerium richtet die Veranstaltung am Mittwoch, 17. September 2025, im Schweriner Schloss gemeinsam mit den Bildungspartnern aus. Beginn ist 10:00 Uhr. Das Schwerpunktthema: „Demokratische Schulkultur und Partizipation“.

„Bildung können wir nur gemeinsam gestalten“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dabei ist es wichtig, dass alle Partnerinnen und Partner ihre Standpunkte deutlich machen können. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern haben verschiedene Interessen und Sichtweisen. Beim Schulkongress wollen wir darüber sprechen, wie sie sich einbringen und wie ihre Anregungen und Hinweise in die Bildungspolitik einfließen. Im Mittelpunkt steht dabei immer der Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Als Veranstaltungsort haben wir den Plenarsaal des Landtags ausgewählt – die Herzkammer der Demokratie“, so Oldenburg.

Prof. Dr. Harald Hantke von der Leuphana Universität Lüneburg spricht beim Schulkongress zum Thema „Mehr Demokratiebildung wagen – Impulse für eine ganzheitliche Schulentwicklung“. Am Nachmittag sind verschiedene Workshops geplant. Dabei geht es um Demokratiebildung mit Lego®, um Best-Practice-Beispiele für das Lernen mit dem Klassenrat und um Demokratiebildung im Alltag von Grundschulkindern. Außerdem gibt es Antworten auf die Frage, wie Lernen durch Engagement die Chancengerechtigkeit fördert und was Schule und Neutralität bedeutet.

Das Land hat verschiedene Vorhaben umgesetzt, um die Mitwirkungsrechte von Schülerinnen und Schülern zu stärken. So hatte der Landesschülerrat angeregt, dass Kinder und Jugendliche verbindlich durch Lehrkräfte angeleitet werden, damit sie ihre Mitwirkung auch wahrnehmen können. Das neue Schulgesetz schreibt deshalb die Wahl einer Vertrauenslehrerin bzw. eines Vertrauenslehrers vor. Weiterhin sieht das neue Schulgesetz vor, dass an der Schulkonferenz auch eine Schülervertreterin oder ein Schülervertreter der Jahrgangsstufe 3 und 4 mit beratender Stimme teilnehmen. Außerdem können bereits Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 in die Schulkonferenz gewählt werden. Bisher gab es diese Möglichkeit erst ab der Jahrgangsstufe 7.

Schwesig: Wirtschaft – Bildung – Soziales: Klare Haushalt-Schwerpunkte

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat heute ihren Entwurf für den Doppelhaushalt 2026/27 in den Landtag eingebracht.

„Die Landesregierung setzt mit diesem Haushaltsentwurf klare Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft und Arbeitsplätze, Kitas und Schule und bei der Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Und wir investieren gemeinsam mit dem Bund in die Zukunft unseres Landes. Es ist aber auch ein Haushalt, in dem wir angesichts enger werdender Spielräume Einsparungen vornehmen müssen. Das ist schmerzhaft, aber notwendig. Es ist verantwortungsbewusstes Handeln in wirtschaftlich und finanziell schwierigen Zeiten. Wir sorgen mit diesem Haushalt für Verlässlichkeit, Planungssicherheit und Stabilität“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der Haushaltsdebatte im Landtag.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern habe sich in den 35 Jahren seit seiner Gründung gut entwickelt. Mecklenburg-Vorpommern ist schöner, attraktiver, wirtschaftlich leistungsfähiger geworden“, sagte Schwesig. „Wir haben Familien und Kinder besonders gefördert und den sozialen Zusammenhalt bewahrt: ein lebendiges Vereinsleben, Kultur und Sport, ein starkes ehrenamtliches Engagement. Es gibt viel, worauf wir aufbauen können.“

Die finanziellen Spielräume für das Land seien jedoch enger geworden. „Das liegt an der wirtschaftlichen Lage in Deutschland, an den Ergebnissen des Zensus und auch an einigen steuerlichen Entlastungen, die auf Bundesebene beschlossen wurden. In der Summe haben wir in den kommenden beiden Jahren über eine Milliarde weniger zur Verfügung, als dies ursprünglich zu erwarten war.“ Hinzu kämen noch Ausgabensteigerungen im sozialen Bereich, vor allem durch das neue Bundesteilhabegesetz.

Verbessert werde die finanzielle Lage des Landes durch das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Infrastruktur. Mecklenburg-Vorpommern erhalte aus den 100 Milliarden für Länder und Kommunen rund 2 Milliarden Euro zur eigenen Verwendung. „Wir haben gemeinsam mit den Kommunen, mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften darüber beraten, wie wir diese Mittel in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen wollen. Mit klaren Schwerpunkten bei der Sanierung und dem Neubau von Schulen, der Modernisierung unserer Krankenhäuser und allgemeinen Infrastrukturprojekten vom Straßenbau bis zur Digitalisierung. Das ist unser gemeinsamer MV-Plan“, sagte die Ministerpräsidentin.

Auch im Landeshaushalt werde die Investitionsquote hochgehalten. „Wir werden im Jahr 2026 1,7 Milliarden Euro und im Jahr 2027 1,6 Milliarden Euro in die Zukunft unseres Landes investieren“, kündigte die Ministerpräsidentin an. Ein Schwerpunkt dabei seien Investitionen in die Wirtschaftskraft des Landes. „Wir wollen unser Land weiter voranbringen, damit Arbeitsplätze entstehen und gesichert werden.“ Mecklenburg-Vorpommern habe sich in den letzten Jahren gut entwickelt. „Unser Land hat im letzten Jahr mit 1,3 Prozent das zweithöchste Wirtschaftswachstum aller Bundesländer.“ Bei der Arbeitslosigkeit liege Mecklenburg-Vorpommern inzwischen vor Hamburg.

„Die Wirtschaftsförderung ist mit zusammen 478 Millionen Euro für beide Jahre der größte Investitionsbereich im Doppelhaushalt“, sagte Schwesig. Handwerk und Bauwirtschaft würden auch von den Maßnahmen im Landesbau profitieren. Außerdem setze die Landesregierung weiter auf den Ausbau der Infrastruktur. So würden 2026 und 2027 zusammen 270 Millionen in den Breitbandausbau investiert. „All das gibt Impulse für unser Handwerk und unseren Mittelstand, für Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum.“

Der zweite Schwerpunkt seien Schulen und Kitas, für die die Landesregierung im kommenden Jahr 1,9 Milliarden Euro aufwenden will. „Die Kitas sind im Land seit fünf Jahren beitragsfrei. 2022 haben wir auch den Ferienhort beitragsfrei gemacht. Das ist eine große Entlastung für die Familien in unserem Land. Es gibt einige, auch hier im Landtag, die die Beitragsfreiheit immer wieder in Frage stellen. Ich sage dazu ganz klar: Mit mir als Ministerpräsidentin bleibt es bei der beitragsfreien Kita und dem beitragsfreien Ferienhort – auch unter schwierigeren finanziellen Rahmenbedingungen“, sagte Schwesig. Bei den Schulen werde das Schulbauprogramm des Landes finanziell abgesichert. Auch werde das Land weiter gezielt um Lehrkräfte werben und neu einstellen.

Dritter Schwerpunkt sei der soziale Zusammenhalt. „Es bleibt beim Azubi-Ticket für die Jüngeren und beim Seniorenticket für die Älteren“, betonte Schwesig. Auch die Ehrenamtsförderung werde auf hohem Niveau abgesichert. „Es bleibt auch beim Theaterpakt, bei den erhöhten Beiträgen für die Sportförderung und bei der Dynamisierung der Kulturförderung.“

Die finanziell schwierige Lage mache es erforderlich, dass das Land zur Finanzierung des Haushaltes auch auf Rücklagen zurückgreift. „Wir profitieren jetzt davon, dass wir in finanziell besseren Zeiten Vorsorge betrieben haben.“ Außerdem sehe der Entwurf vor, dass die nun auch für die Länder geltende Strukturkomponente des Grundgesetzes ausgeschöpft wird. „Das ermöglicht den Ländern eine Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.“ Darüber hinaus sehe der Haushalt auch Sparmaßnahmen vor. Im Rahmen einer Globalen Minderausgabe von rund 128 Millionen Euro im Jahr müssten alle Ressorts sparen oder haben dies bereits bei der Haushaltsaufstellung getan. Die Finanzpolitik des Landes bleibe solide. Der Haushalt wird nun in den Ausschüssen des Landtages beraten.

60 Jahre Klinikum Südstadt Rostock

Gesundheitsministerin Drese gratuliert zum 60. Jubiläum

Rostock – Das Klinikum Südstadt Rostock (KSR) feiert in diesen Tagen sein 60-jähriges Bestehen. Am 11. Dezember 1965 wurde das damalige Bezirkskrankenhaus Rostock offiziell an die Bevölkerung übergeben. Es war der erste Krankenhausneubau der DDR. Heute gehört das Klinikum mit 464 Betten und 57 Tagesklinikplätzen zu den größten kommunalen Krankenhäusern in Norddeutschland.

Mehr als 26.000 stationäre und teilstationäre sowie knapp 52.000 ambulante Patientinnen und Patienten werden hier jährlich von 1.300 Mitarbeitenden betreut. Im vergangenen Jahr erblickten außerdem 2.150 Kinder in dem Klinikum das Licht der Welt, in dem auch Gesundheitsministerin Stefanie Drese selbst geboren wurde. Auf der Jubiläumsveranstaltung betonte sie deshalb auch, dass das Klinikum seit nunmehr sechs Jahrzehnten nicht nur das Stadtbild, sondern auch die Lebensgeschichten vieler Rostockerinnen und Rostocker präge.

„Seit der Gründung des damals in der Presse auch als „Palast der Gesundheit“ bezeichneten KSR hat sich die Klinik dabei hervorragend entwickelt und versorgt als modernes städtisches Krankenhaus nicht mehr nur die Bürgerinnen und Bürger Rostocks, sondern auch der umliegenden Regionen“, unterstrich Drese. Dabei profitieren die Patientinnen und Patienten von fortschrittlichen Diagnose- und Therapieverfahren wie auch von hochspezialisierten Fach- und Institutsambulanzen.

Die Ministerin begrüßte zudem, dass das Klinikum weiter in die Zukunft investiere und nahm Bezug auf das gemeinsam mit der Universitätsmedizin Rostock getragene und standortübergreifenden Eltern-Kind-Zentrum (ELKI). Dieses soll künftig die Kompetenzen der Rostocker Häuser bündeln und so zu einer leistungsfähigen kinderärztlichen und geburtshilflichen Versorgung beitragen.

„Diese Infrastruktur erleichtert außerdem die Behandlung komplexer Krankheitsbilder, die eine enge Kooperation von Kinderchirurgen, Neurochirurgen und weiteren Spezialisten erfordern“, betonte Drese und schlug vor diesem Hintergrund auch den Bogen zur bundesweiten Krankenhausreform.

„Ich bin zuversichtlich, dass das Klinikum anstehende Veränderungen erfolgreich meistern wird. Sie hat nicht nur den Wandel von einer DDR-Klinik hin zu dem KSR von heute erfolgreich vollzogen, sondern kann sich neben der hohen fachlichen Kompetenz auch auf die große Einsatzbereitschaft ihrer Beschäftigten verlassen. Das sind beste Voraussetzungen“, sagte die Ministerin.

Sozialministerin Drese begrüßt neue Freiwilligendienstler

„Wer sich einbringt, stärkt unsere Gesellschaft“

Rostock – Zum Auftakt des neuen Freiwilligenjahres hat Sozialministerin Stefanie Drese heute die neuen Freiwilligendienstler begrüßt, die ab sofort im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) die Einrichtungen des Diakonischen Werkes in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen werden. Zugleich wurden auch all jene, die ihre Zeit als Freiwillige nun beenden, im Rahmen des Festgottesdienstes in der Rostocker Nikolaikirche feierlich verabschiedet.

Auf Einladung von Landespastor Paul Philipps sprach Drese zu den rund 300 geladenen Gästen und unterstrich dabei insbesondere den hohen gesellschaftlichen Wert des freiwilligen Engagements. „Die eigene Zeit ist das größte Gut, das wir geben können. Ob in Pflegeeinrichtungen, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in Kultureinrichtungen oder im Sport: Ihr Einsatz macht einen Unterschied, schafft soziale Nähe und lässt Mitmenschlichkeit aufleben“, so die Ministerin.

Sie sei deshalb froh, dass Angebote wie das FSJ oder das BFD weiterhin großen Anklang finden. „Allein innerhalb der Mitgliedseinrichtungen der Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern waren es in den vergangen drei Jahrzehnten mehr als 3000 Menschen, die sich auf diese Art eingebracht haben, neue Ideen mitbrachten und Kindern, Älteren oder Hilfsbedürftigen ihre Zeit spendeten“, würdigte die Ministerin.

„Neben den Freiwilligen selbst gilt mein Dank hierfür ausdrücklich auch allen Einsatzstellen und Trägern, die die jungen Menschen bei sich willkommen heißen und sie ein Jahr lang begleiten“, so Drese weiter. Auch das Land unterstütze die Freiwilligendienste. „Uns ist es wichtig, dass junge Menschen die Möglichkeit haben, sich in einem freiwilligen Jahr zu orientieren und soziale Arbeitsfelder kennenzulernen. Deshalb fördern wir die Freiwilligendienste jährlich mit Mitteln in Höhe von 400.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus“, hob die Ministerin hervor.

Allen Freiwilligen, die ihr FSJ oder BFD in diesen Tagen beginnen, wünschte die Ministerin viel Erfolg, wertvolle Begegnungen und spannende Einblicke. „Allen, die ihre Freiwilligendienste heute beenden, wünsche ich unterdessen viel Erfolg für das, was nun vor Ihnen liegt. Egal, ob es eine Ausbildung, ein Studium oder vielleicht sogar ein Berufsanfang bei Ihrem alten Träger ist. Ich bin mir sicher, dass Sie Ihre Erfahrungen aus dem FSJ oder BFD dabei ein Leben lang begleiten werden.“