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Tag: 1. Januar 2026

Zwei neue Landesgesetze im Sozialbereich treten in Kraft

Schwerin – Mit dem Kinderschutzstrukturgesetz und dem Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) treten nach umfangreichen Vorarbeiten und Beratungen zum 1. Januar 2026 zwei wichtige, neue Landesgesetze in Kraft. „Mit beiden Gesetzen schaffen wir moderne und praxisnahe Regelungen und setzen nachhaltige Entwicklungsimpulse in wichtigen sozialen Bereichen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Jahreswechsel.

Erstmals gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein eigenständiges Kinderschutzgesetz. „Durch verschiedene Maßnahmen in zahlreichen Handlungsfeldern wollen wir den Kinderschutz als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe weiterentwickeln und die Strukturen im Land für ein sicheres und gesundes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen stärken“, umriss Drese die Kernziele des neuen Gesetzes.

Dabei gehe es etwa um eine bessere Vernetzung und interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kinderschutz, die Qualifizierung von Fachkräften, die Entwicklung von Kinderschutzkonzepten durch alle Träger von Einrichtungen, Diensten und Angeboten sowie eine größere Sensibilisierung für Kinderschutzbelange im Ehrenamt.

Als „maßgeblichen Fortschritt für die Kinder- und Jugendhilfe im Land insgesamt“ bezeichnete Drese die mit dem Gesetz verbundene Rückübertragung des Landesjugendamtes (LJA) in die Landesverwaltung inklusive der Einführung der Zentralen Stelle Kinderschutz.

Drese: „Das Land wird für die Stärkung des Kinderschutzes und die Verbesserung der Ausstattung des Landesjugendamtes über 1,6 Millionen Euro jährlich zusätzlich in die Hand nehmen.“

Mit dem WoTG erhält Mecklenburg-Vorpommern nach Ansicht von Ministerin Drese ein zeitgemäßes und praxisnahes Gesetz für die unterschiedlichen Pflege- und Betreuungswohnformen.

„Wir berücksichtigen damit die individueller gewordene Lebensgestaltung sowie die Präferenzen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sowie pflegebedürftigen Menschen“, so Drese. Das Gesetz sichere die Wohnqualität und schaffe mehr Spielraum für neue innovative Formen der pflegerischen Versorgung

Ein Schwerpunkt bildet zudem der Abbau von Bürokratie und bestehender Doppelstrukturen, z. B. bei der Prüftätigkeit der zuständigen Ordnungsbehörde, des Medizinischen Dienstes oder des Eingliederungshilfeträgers, so die Ministerin.

Drese: „Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die Stärkung des Verbraucherschutzes für volljährige pflegebedürftige Menschen und volljährige Menschen mit Behinderung. Dafür sorgen etwa erweiterte Regelungen zu ambulanten und alternativen Wohnformen, verpflichtende Gewaltschutzkonzepte sowie eine stärkere interkulturelle Öffnung.“ Außerdem werde der Beratungsansatz der Heimaufsichten (Landkreise und kreisfreie Städte) gestärkt, die auch weiterhin die Einhaltung des Gesetzes prüfen.