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Tag: 2. Januar 2026

Doppelhaushalt 2026/2027: Bildung weiter Schwerpunkt

Oldenburg: Kosten der Elternbeitragsfreiheit für Krippe, Kita und Hort in Höhe von 238 Millionen Euro werden allein vom Land getragen

Schwerin – Die Landesregierung legt auch in den beiden Haushaltsjahren 2026/2027 den klaren Schwerpunkt auf die Bereiche Bildung und Kindertagesförderung. Im Haushaltsjahr 2026 sind erstmals zwei Milliarden Euro für Schule und die frühkindliche Bildung vorgesehen. „Trotz angespannter Haushaltslage erhöht das Land die Ausgaben für den Bildungsbereich deutlich. Das ist ein starkes Zeichen für Chancengerechtigkeit. Alle Kinder und Jugendlichen sollen bei uns gute, individuelle Voraussetzungen erhalten. Bildung ist der Schlüssel zum Erfolg“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Im Jahr 2026 stehen insgesamt 12,1 Milliarden Euro im Haushalt zur Verfügung – davon zwei Milliarden Euro für Schule und Kindertagesförderung. Das entspricht 16,6 Prozent des Gesamthaushalts. Für 2027 sind 12,2 Milliarden Euro geplant. Davon werden 2,1 Milliarden Euro für den Bildungs- und Kita-Bereich zur Verfügung stehen. Insbesondere die Zuweisungen des Landes zur Kindertagesförderung werden weiter aufgestockt: Für 2026 sind 544 Millionen Euro vorgesehen, für 2027 sogar 554 Millionen Euro.

„Krippe, Kindertagespflege, Kindergarten und Hort bleiben in Mecklenburg-Vorpommern für alle beitragsfrei. Im Jahr 2026 sind für die Übernahme der Elternbeiträge 238 Millionen Euro eingeplant. Diese Investition wird allein vom Land getragen. Landkreisen und kreisfreien Städten entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten“, sagte Oldenburg. Außerdem plant die Landesregierung, die Sprachförderung in den Kitas weiter auszubauen und die Qualität der frühkindlichen Bildung durch zusätzliche Fachkräfte und Maßnahmen zur Qualitätssteigerung zu verbessern.

Für die Schulen sind Mittel für die Digitalisierung, die inklusive Bildung und Unterstützungssysteme vorgesehen. „Klassen sind heute heterogener als früher. Wir wollen die multiprofessionellen Teams ausbauen, um auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler besser zu reagieren“, so die Ministerin. Das Land beschäftigt fast 900 unterstützende pädagogische Fachkräfte sowie Alltagshelferinnen und Alltagshelfer in den Schulen. Sie entlasten die Lehrkräfte, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben wie das Unterrichten konzentrieren können.

Weiterhin legt das Land einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Demokratiebildung und Erinnerungskultur. „Die Mittel für die Gedenkstättenfahrten in die ehemaligen deutschen Vernichtungslager in Polen haben wir versechsfacht“, betonte die Ministerin. Wurden im Jahr 2023 noch 50.000 Euro für Schulen eingesetzt, waren es 2025 insgesamt 311.000 Euro. „An historischen Orten wird Geschichte für Schülerinnen und Schüler begreifbar. Dadurch können sie Ereignisse besser nachvollziehen.“ Auch das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ wird weiter gefördert. Ziel ist es, dass weitere Schulen beitreten.

Zudem investiert das Land insgesamt 600 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes in den Schulbau. „Mit diesen Fördermitteln unterstützen wir die Kommunen bei der Sanierung und beim Neubau von Schulen. In den vergangenen Jahren haben wir viel erreicht. Seit 2016 hat das Land die Schulträger mit Fördermitteln von rund einer Milliarde Euro bei mehr als 500 Schulbauvorhaben unterstützt. Doch es gibt noch immer viel zu tun, damit es an allen Schulen moderne Gebäude und Lernbedingungen gibt“, erklärte die Bildungsministerin.

Justizministerin Bernhardt schließt politische Einflussnahme aus

Mit einem Erlass zementiert Ministerin Jacqueline Bernhardt ihren bewährten Verzicht auf Ausübung des externen Weisungsrechts.

Schwerin – „Mit einem Erlass habe ich klargestellt, dass ich auf die Ausübung des externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften in der Praxis verzichte.  Das Weisungsrecht ergibt sich aus den §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes als Bestandteil der Fachaufsicht des Ministeriums. Seit meiner Amtsübernahme habe ich das externe Weisungsrecht nicht in Anspruch genommen. Diese langjährige Praxis habe ich jetzt zum Gegenstand eines schriftlichen Erlasses an die Generalstaatsanwältin gemacht.

Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern sind dem Legalitätsprinzip verpflichtet. Somit obliegt ihnen und nicht dem für die Justiz zuständigen Ministerium die Entscheidungshoheit über die Ermittlungen. Ich habe vollstes Vertrauen in die Strukturen und die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften, die täglich unter sehr hoher Belastung hervorragende Arbeit leisten“, erklärte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum Jahresbeginn 2026.

„Die rechtsstaatlich gebotene Zurückhaltung bei der Ausübung des externen Weisungsrechts hat sich auch in der Praxis bewährt. Im Interesse der Resilienz der Staatsanwaltschaften habe ich Veranlassung gesehen, die bisherige Verwaltungsübung nach außen schriftlich zu dokumentieren. Wir sprechen nicht nur darüber, dass der Rechtsstaat resilient ausgestaltet werden muss, wir handeln. Der Erlass kann nur schriftlich aufgehoben werden.

Jede politische Führung, die den Erlass ändern wollen würde, würde damit auch schriftlich die Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaften einschränken. Mit Blick auf den europäischen Rechtsstaatsbericht, in dem Deutschland immer wieder für das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften Kritik erfährt, sah ich eine Reaktion außerdem als geboten an“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Den Erlass hat sie Ende des Jahres unterzeichnet.

Knapp 30 Millionen Euro für Kommunen

Land stärkt Sicherheit, Bildung und Zusammenhalt

Schwerin – Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat 2025 Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt rund 29,8 Millionen Euro bewilligt. Gefördert wurden 66 Vorhaben von Städten, Gemeinden, Ämtern und Landkreisen im ganzen Land.

„Unsere Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Die Sonderbedarfszuweisungen, oder auch abgekürzt SBZ, sind ein starkes Signal an unsere Kommunen. Wir helfen dort, wo besondere finanzielle Belastungen bestehen – ganz konkret und praxisnah. Das Geld fließt direkt in Projekte, die den Alltag der Menschen verbessern und die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden sichern“, betont Innenminister Christian Pegel.

Schwerpunkt: Feuerwehr, Schulen und Kinderbetreuung

Der größte Teil der bewilligten Mittel ist in zentrale Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge geflossen. Mit rund 8 Millionen Euro wurden insbesondere der Neubau und die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern unterstützt, weitere 5,7 Millionen Euro standen für die Beschaffung moderner Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung. Auch der Bildungsbereich profitierte in 2025 erheblich: Für Schulen sind rund 6,4 Millionen Euro vorgesehen gewesen, für Kitas und Horte weitere 2,6 Millionen Euro.

Darüber hinaus hat das Land gut 1,84 Millionen Euro in Sporthallen und Sportvereinsheime investiert sowie mit 3,63 Millionen Euro Verwaltungsgebäude und die Gefahrenabwehr gestärkt und gemeindeeigene sonstige Gebäude mit rund 750.000 Euro unterstützt. Ergänzend sind rund 826.000 Euro in den kommunalen Straßenbau geflossen, um die Verkehrsinfrastruktur vor Ort zu sichern und zu verbessern.

„Allein mehr als 13 Millionen Euro haben wir in den Brand- und Katastrophenschutz investiert. Das zeigt, welchen hohen Stellenwert Sicherheit für uns hat – gerade im ländlichen Raum. Aber auch moderne Lernbedingungen für Kinder oder sichere Straßen sind Grundpfeiler einer funktionierenden Daseinsvorsorge. Gerade im ländlichen Raum sind diese Investitionen entscheidend. Die Förderung über die sogenannten SBZ ist kein Gießkannenprinzip, sondern gezielte Hilfe. Jede bewilligte Maßnahme stärkt die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen – und damit die Lebensqualität der Menschen in unserem Land“, so Christian Pegel abschließend.

Beispiele aus der Förderung:

  • Hansestadt Stralsund: Über 3,1 Millionen Euro für den Neubau und die Erweiterung von Schulgebäuden auf dem Campus „Hermann Burmeister“.
  • Landkreis Vorpommern-Greifswald: 3,63 Millionen Euro für ein modernes Gefahrenabwehrzentrum
  • Stadt Sassnitz: Rund 1,9 Millionen Euro für Schule und Hort
  • Landeshauptstadt Schwerin: Mehr als 2,5 Millionen Euro für einen neuen Hort und die Sternwarte
  • Gemeinden wie Grambin, Altwarp oder Dobbin-Linstow: jeweils bis zu 750.000 Euro für neue Feuerwehrgerätehäuser
  • Zingst: 400.000 Euro für zusätzliche Klassen- und Mensaräume

„Unsere Kommunen leisten Tag für Tag Großes. Mit den Sonderbedarfszuweisungen geben wir ihnen Planungssicherheit und Rückenwind“, sagt Innenminister Christian Pegel abschließend.

Hintergrund

Eine Sonderbedarfszuweisung (SBZ) ist eine finanzielle Unterstützung für Kommunen, um wichtige Investitionen oder andere kommunale Projekte zu finanzieren. Ein entsprechender Antrag ist über das Innenministerium zu stellen. Sie wird nach § 25 des Finanzausgleichsgesetzes M-V geregelt und dient der Förderung von Verwaltungskooperationen oder zur Bewältigung besonderer öffentlicher Interessen. Die Richtlinie finden Sie auf der Seite des Innenministeriums.