Grundstücksstreit auf Hiddensee vor Lösung

Insel Hiddensee – Der jahrzehntelang währende Streit um Grundstücke in Neuendorf auf Hiddensee scheint endlich gelöst. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus konnte am 09.09.2019 den Vertrag Hiddensees Bürgermeister Thomas Gens und Stralsunds Oberbürgermeister Dr. Alexander Badrow mit der Landgesellschaft M-V als Aufsichtsratsvorsitzender der Landgesellschaft besiegeln. Die Landgesellschaft wird mit den Hauseigentümern von Neuendorf die Lage, den Zuschnitt und die Größe der Erwerbsflächen in Neuendorf verhandeln, vermessen und damit die Beurkundung des Kaufvertrages vorbereiten. Minister Dr. Backhaus hatte in dem seit Langem währenden Streit im vergangenen Jahr angeboten, die Vermittlerrolle zu übernehmen. Jetzt äußert sich der Minister zufrieden mit der Lösung:

„Von heute an kann man sagen, der Frieden von Neuendorf ist ausgerufen. Erarbeiten muss man den Frieden jetzt aber gemeinschaftlich. Ich bin allen Beteiligten sehr dankbar, dass wir die Sache jetzt doch so schnell lösen konnten. Ich habe das Thema von einem Jahr übernommen und mit den beiden Kommunen ein Jahr lang gearbeitet. Ich gehe davon aus, dass jeder Grundstücksinteressent jetzt den Spatz in der Hand nimmt und nicht auf die Taube auf dem Dach wartet.“

Stralsunds Oberbürgermeister Alexander Badrow fügt hinzu: „Ich bin dankbar für diesen Kompromissvorschlag und hoffe auf Zustimmung der Stralsunder Bürgerschaft.“

Bürgermeister Thomas Gens bilanziert: „Mit dem heutigen Tag wird endlich Rechtssicherheit herrschen und wir werden es mit diesen Verträgen hinbekommen, dass für die Einheimischen leistbare Grundstücke auf der Insel bleiben.“

Der Hintergrund des Streits liegt in einem gut 150 Jahre zurückliegenden Ereignis begründet. Im Jahr 1872 wurde Neuendorf von einer schweren Sturmflut getroffen, bei der zahlreiche Häuser zerstört wurden. Auf dem klösterlichen Grundstückseigentum durften neue Häuser errichtet werden, das Eigentum blieb dabei allerdings auf die Gebäudegrundfläche begrenzt.

Bis 1945 stand das klösterliche Grundstückseigentum unter städtischer Güter- und Klosterverwaltung. Danach folgten 1946 die entschädigungslose Enteignung und die Auflösung der städtischen Klöster und Stiftungen.

In der DDR bestand keine Verkehrsfähigkeit der Grundstücke. Diese war auch nach der Wende eingeschränkt bis zur Vermögenszuordnung im Jahre 2002.

Anfang der 90er Jahre wurden als Interimslösung Pachtverträge mit der Gemeinde geschlossen und ein Pachtzins von 0,50 DM/m² (= 0,26 Euro/m²) vereinbart.

Seither ist die Hansestadt Stralsund bemüht, einen angemessenen Pachtzins von den Grundstücksnutzern zu erwirken. Eine gütliche Einigung konnte bislang nicht erreicht werden, so dass schließlich eine Vielzahl von Gerichtsverfahren in Gang gesetzt werden mussten.

Im Jahr 2018 stellte das Landgericht Stralsund rechtskräftig fest, dass der mit der „Interimslösung“ Anfang der 90er Jahre vereinbarte Pachtzins für die Jahre seit Klageerhebung bis 2014 wegen einer offensichtlichen Äquivalenzstörung auf mindestens 3,20 Euro/m² (= 80 Euro/m² x 4 Prozent) anzuheben ist.

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