Gefahr für Sandstürme und Dürre steigen

Schwerin – In dieser Woche wurden erneut punktuell Sandstürme beobachtet. „Das weist darauf hin, dass die oberen Bodenschichten durch die geringen Niederschläge, die hohe Sonneneinstrahlung und die starken Winde im April teilweise schon wieder deutlich ausgetrocknet sind“, erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

„Landwirte berichten von Anzeichen beginnenden Trockenstresses. Punktuell ist die Situation ins­besondere für den Ökolandbau und auf Sandböden besorgniserregend. Insgesamt jedoch schätzen wir die Lage noch nicht so problematisch ein. Ende Mai werden wir die Situation betreffs Wasser in den oberen Boden­schichten neu bewerten, um ggf. die 2018 ins Leben gerufene Dürre-AG zu reaktivieren.“

Diese Einschätzung basiert auf einem Bericht der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) zum Stand der Ackerkulturen, die auch eine Analyse der Witterung beinhaltet. Die Winter­niederschläge 2020/21 haben demnach nach den trockenen Sommern der letzten Jahre zwar eine leichte Entspannung gebracht, konnten jedoch die Wasser­speicher im Boden nicht vollständig wiederauffüllen. Das zeigt sich insbesondere an den nach wie vor niedrigen Wasserständen in den Söllen auf den Äckern.

Im kalten April sanken die Temperaturen nachts regelmäßig in den Frostbereich. Frostschäden wurden jedoch nur vereinzelt von früh gesäten Lupinen­beständen berichtet. Die meisten Kulturpflanzen und Obstbäume befanden sich noch nicht in kritischen Entwicklungsstadien. Starke Strahlungsintensität und hohe Windgeschwindigkeiten ließen die Winderosions­gefahr nicht nur auf den abgetrockneten Sandböden steigen.

Ob sich die Situation zuspitzt oder entschärft, hängt maßgeblich vom weiteren Witterungsverlauf bis Mitte Mai ab. Auch wenn die Eisheiligen bereits gewesen sein sollten, wie viele vermuten, raten die Experten, sich in den kommenden Wochen noch auf Nacht- und Morgenfrösten einzustellen. Insgesamt sei es zu früh, auch nur vage Empfehlungen zu kurzfristigen Kompen­sations- und Hilfsmaßnahmen für das Anbaujahr 2021 zu geben.

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