Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern

Noch bis 9. Juni für das Referendariat ab 1. Oktober bewerben

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt zum 1. Oktober 2021 Referendarinnen und Referendare an den staatlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen ein. Die freien Stellen sind im Karriereportal für den Schuldienst unter www.Lehrer-in-MV.de ausgeschrieben. Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen – auch aus anderen Bundesländern – können sich bis Mittwoch, 9. Juni 2021, bewerben. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zeugnisse über die Erste Staatsprüfung bis zum Bewerbungsschluss noch nicht erhalten haben, können berücksichtigt werden, wenn sie ihre Zeugnisse bis zum 15. September 2021 einreichen. Diese Nachreichfrist gilt für alle Lehrämter, auch für das Lehramt an Gymnasien.

„Im April 2021 haben 836 Referendarinnen und Referendare und damit so viele wie noch nie den Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern absolviert“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Der Rekord ist Resultat der Bemühungen, das Referendariat attraktiver zu gestalten, das Einstellungsverfahren zu vereinfachen und im Land ausgebildete Nachwuchslehrkräfte im Land zu halten“, so die Ministerin.

Damit der Übergang von der Universität in die Ausbildung an der Schule besser gelingt und sich Wartezeiten verringern, stellt das Land viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare ein (Termine sind nach dem 1. Oktober der 1. Februar, 1. April und 1. August eines jeden Jahres). Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate.

Zuletzt legte das Land mit der Übernahmegarantie und einem vereinfachten Einstellungsverfahren für Lehrkräfte, die ihren Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben, nach: Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen die von ihnen ausgebildeten Referendarinnen und Referendare nach dem Vorbereitungsdienst ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. Sofern die direkte Übernahme nicht an der Ausbildungsschule realisiert werden kann, erhält die Nachwuchslehrkraft dennoch ein Einstellungsangebot an einer anderen Schule im Land.

„Wir bauen damit eine weitere Hürde ab. So können Referendarinnen und Referendare schneller in den Schuldienst einsteigen – und Schulen erhalten Planungssicherheit mit der Perspektive, die bewährten selbst ausgebildeten Nachwuchslehrkräfte im eigenen Lehrerkollegium zu halten,“ erläuterte die Bildungsministerin. „Referendarinnen und Referendare werden zudem an unseren Schulen von erfahrenen Mentorinnen und Mentoren sowie einer landesweiten Beratungsstelle unterstützt. Ich freue mich daher über alle Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen, die sich für Mecklenburg-Vorpommern entscheiden. Allen, die die Voraussetzungen erfüllen, steht auch ein Platz für ein Referendariat zur Verfügung“, sagte Martin.

Seit dem Schuljahr 2020/2021 erhalten Lehrkräfte an Grundschulen mit der A 13 bzw. E 13 ein höheres Gehalt und verdienen damit genau so viel wie ihre Kolleginnen und Kollegen an anderen Schularten. Ebenso hat das Land im Rahmen des 200-Millionen-Euro-Schulpakets die Anwärtergrundbeträge von Referendarinnen und Referendaren für das Lehramt an Grundschulen auf dasselbe Niveau wie anderer Schularten gehoben.

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