Kommunaler Aufbaufonds

Schwerin – Das Sondervermögen „Kommunaler Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern“ (KAF) ist in § 28 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M-V) verankert. Es wird über jährliche Zuweisungen aus der Finanzausgleichsmasse (Vorwegabzug) gespeist. Zusätzlich können Mittel am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Die KAF-Mittel wurden ursprünglich dazu eingesetzt, den Kommunen langfristige, zinsgünstige Darlehen zu gewährleisten.

In Anbetracht der Niedrigzinsen auf dem Kapitalmarkt wurde der KAF inhaltlich neu ausgerichtet und seit 2018 zur Finanzierung der Fusionsprämien nach dem Leitbild „Gemeinde der Zukunft“ und zur Unterstützung der Kommunen beim Breitbandausbau genutzt. Die Bewirtschaftung des KAF erfolgt auf Grundlage eines Wirtschaftsplans, der jetzt für die Jahre 2022/2023 sowie für die mittelfristige Finanzplanung bis 2026 aufgestellt wurde.

„Der Kommunale Aufbaufonds ist und bleibt ein erfolgreiches Förderinstrument für die kommunale Familie“, betont Innenminister Torsten Renz.

Für Fusionsprämien werden im Jahr 2022 insgesamt 450.000 Euro bereitgestellt, sollten sich aus den vollzogenen Fusionen noch Mehrbedarfe ergeben. Zur Refinanzierung der kommunalen Eigenanteile im Breitbandausbau können insgesamt 275 Mio. Euro aus dem KAF entnommen werden.

Angesichts der soliden und positiven Entwicklung des Kommunalen Aufbaufonds sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Zinssituation auf den Kapitalmärkten ist es möglich, den bisherigen Zinssatz für Kommunal-Darlehen von 0,25 % ab 01.01.2022 bis 31.12.2025 auf 0,00 % abzusenken. Somit liegt er auch künftig unter dem Niveau des freien Kapitalmarktes. Diese verbesserten Konditionen greifen auch für die bereits laufenden Darlehen.

„Für die Kommunen bedeutet dies mehr Sicherheit für ihre kommunale Haushaltsplanung, gleichzeitig bewirken sie Spielräume für investive Entscheidungen“, so Innenminister Renz.

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